Mit dem Tod eines Angehörigen kommt auf die Hinterbliebenen die schwierige Aufgabe zu, die Beisetzung zu regeln. Statistisch gesehen fällt die Entscheidung dann meist auf die Feuerbestattung. Dafür gibt es eine Reihe von guten Gründen, z. B. den geringeren Pflegeaufwand für das Grab und die geringeren Kosten. Trotzdem bleiben viele Fragen, die unbedingt vor der endgültigen Entscheidung berücksichtigt werden sollten.
Voraussetzungen einer Feuerbestattung
Eine Feuerbestattung ist nicht bei allen Verstorbenen möglich. Das beauftragte Bestattungsunternehmen wird das frühzeitig mit den Hinterbliebenen klären. Ausgeschlossen ist eine Feuerbestattung in folgenden Fällen:
- Die Identität des Verstorbenen steht nicht zweifelsfrei fest.
- Es gibt eine Willenserklärung des Verstorbenen, die eine Feuerbestattung ausschließt.
- Es gibt keine Willenserklärung und Angehörige wünschen keine Feuerbestattung.
- Es hat keine zweite Leichenschau stattgefunden.
- Die Todesursache ist unklar.
Die Hauptgründe für diese Einschränkungen sind, dass der Wille des Verstorbenen auch bei der Art der Beisetzung berücksichtigt werden muss und dass mit einer Kremierung keine weitere Feststellung der Identität oder der Todesursache mehr möglich ist. Bei unklarer Todesursache muss die Staatsanwaltschaft der Einäscherung zustimmen.
Sind Implantate ein Ausschlusskriterium?
Nein! Medizinische Implantate werden entweder aus der Asche entnommen und der Wiederverwertung zugeführt oder per Hand zerkleinert und mit in die Urne gelegt. Die Implantate verbrennen nicht während des Kremierens. Edelmetalle aus Zähnen werden hingegen zusammen mit der Asche bestattet.
Gesetzliche Bestimmungen
Wie in unserem Artikel „Bestattungsarten in Deutschland“ dargestellt, müssen auch die gesetzlichen Bestimmungen gewahrt werden. Zwar können Angehörige viele Wünsche äußern und manches lässt sich auch umsetzen, dennoch gibt es Grenzen. Die Gesetze zur Beisetzung sind Ländersache. Das bedeutet, dass es Abweichungen in den verschiedenen Bundesländern gibt. Entscheidend ist, wo die Beisetzung stattfindet.
Ablauf einer Feuerbestattung
Vor allem für nahe Angehörige ist wichtig zu wissen, wie genau eine Feuerbestattung abläuft. Immer mehr Menschen informieren sich aber auch, um zu entscheiden, wie sie sich selbst ihre Beisetzung wünschen.
Vor der Einäscherung
Zwei Tage vor der Einäscherung muss noch einmal eine Leichenschau stattfinden. Das geschieht für gewöhnlich in Absprache mit dem Krematorium. Der beste Ansprechpartner ist das ausgewählte Bestattungsunternehmen. Zwar können Angehörige einen Teil der Verwaltungsarbeit selbst übernehmen, einfacher wird es aber für die meisten, wenn sie sich damit nicht befassen müssen. Vor der Einäscherung stehen folgende Abläufe an:
- Überführung des Leichnams ins Krematorium
- Regelung der Formalitäten wie die Vorlage der Sterbeurkunde
- Auswahl der Urne und des Sargs
- Entscheidung über Bekleidung des Verstorbenen
- Frage der Aufbahrung vor der Einäscherung
- Vorbereitung und Terminabsprache zur Trauerfeier
Die Kremierung ist in Deutschland nur in einem Sarg gestattet. Das bedeutet, dass die Angehörigen sich um die Auswahl eines Sargs und der Urne kümmern müssen. Die Aufbahrung ist möglich und findet für gewöhnlich im Krematorium statt, falls eine Trauerhalle vorhanden ist. Zwischen Kremierung und Beisetzung können einige Tage vergehen.
Ablauf der Einäscherung
Die Einäscherung dauert etwa 70 Minuten. Dazu wird der Ofen des Krematoriums auf 850 °C erhitzt. Damit Verwechslungen ausgeschlossen sind, wird dem Verstorbenen ein nummerierter feuerfester Stein beigelegt. Dieser Stein wird später mit in die Urne gelegt. Bei einer Einäscherung dürfen persönliche Gegenstände beigelegt werden, die brennbar sind. Ist die Kremierung abgeschlossen, wird die Asche in eine Aschekapsel gefüllt. Die Kapsel wird dann in die Urne gelegt und die Urne wird amtlich verschlossen. Auf der Urne wird ein Schild angebracht, auf dem der Name des Verstorbenen, Geburts- und Sterbedatum wie auch das Datum der Kremierung und die dazugehörige Verwaltungsnummer zu lesen sind. Auch der Name des Krematoriums wird hier vermerkt.
Wie lange dauert es von der Feuerbestattung bis zur Beisetzung?
In der Regel soll die Bestattung möglichst zeitnah erfolgen. Damit wird eine Beisetzung innerhalb von 48 Stunden angeregt. Eine frühere Beisetzung (innerhalb von 24 Stunden) ist aus religiösen Gründen in einigen Bundesländern möglich. Es ist aber auch möglich, die Frist zu verlängern. Vor allem bei unerwartet verstorbenen Personen ist das nicht ungewöhnlich. Wird die Bitte frühzeitig dem Bestattungsunternehmen kommuniziert, können sich die Bestatter um die Formalitäten kümmern. Normalerweise wird dieser Bitte entsprochen.
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Sonderwünsche für die Bestattung
Es ist verständlich, dass nicht jeder auf einem Friedhof beigesetzt werden möchte. Eine Bestattung unterliegt in Deutschland aber auch bei Urnen der Friedhofspflicht. Allerdings werden die Bestimmungen zunehmend gelockert, auch weil Naturbestattungen immer häufiger gewünscht werden. Noch recht neu ist die Möglichkeit, Urnen in einem Waldstück, einem sogenannten Friedwald, zu begraben. Die Flächen dafür müssen extra ausgewiesen sein. Die Bestattung muss auch nicht zwingend in der Erde stattfinden. Seebestattungen von Urnen sind in Schleswig-Holstein erlaubt. Dazu muss aber eine Reederei beauftragt werden. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, eine gemeinsame Grabstätte mit dem verstorbenen Haustier auszuwählen. In Essen wurde der erste Friedhof dieser Art eröffnet. Aber auch das Interesse an Waldfriedhöfen nimmt zu.
Einfach verstreut werden darf die Asche jedoch nicht. Eine weitere Möglichkeit ist die Säulenbestattung. Eine solche Säule wird als Urnenstele bezeichnet. Sie besteht aus Beton oder Stein und bietet Platz für eine oder mehrere Urnen in den sogenannten Urnenkammern, die nach dem Hineinstellen der Urne verschlossen werden. Der Vorteil der Urnenstele ist, dass sie wenig Platz und Pflege braucht. Deshalb werden sie auch auf vielen Friedhöfen akzeptiert. Die Aufbewahrung der Urne zu Hause ist in Deutschland nicht gestattet. Wer sich daran nicht hält, begeht zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, die kann allerdings mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird die Urne anschließend zwangsbestattet, was ebenfalls teuer für die Verantwortlichen wird, die die Urne nicht beigesetzt haben.
Kosten einer Feuerbestattung
Die Kosten für die Feuerbestattung betragen mindestens 2.000 Euro. Sie liegen damit immer noch etwas unter den Kosten für eine Erdbestattung. Die eigentliche Einäscherung beträgt im Durchschnitt 300 Euro. Beim Sarg handelt es sich für gewöhnlich um eine einfache Ausfertigung, die günstiger ist als ein Sarg für die Beisetzung.
Bei der Urne sind alle Preiskategorien möglich. Besonderheiten bei der Bestattung müssen aber bei der Auswahl der Urne berücksichtigt werden. Soll die Asche im Meer ausgestreut werden, muss sie aus einem Material bestehen, das sich auflöst. Wird die Urne beigesetzt, kommen die Kosten der Grabstelle hinzu. Hier ist vom anonymen Grab bis zum Reihengrab oder Säulengrab alles möglich. Die Bestattung der Urne im Ausland ist erlaubt, verursacht aber entsprechend zusätzliche Kosten.
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