Die Rentensituation in Deutschland stimmt die meisten Arbeitnehmer nicht unbedingt freudig. Die Aussicht auf eine hohe gesetzliche Rente haben die Wenigsten. Auf wertvolle Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten kommt daher nicht Frage. Doch bedeutet das auch, dass bis zum Renteneintritt Vollzeit gearbeitet werden muss? Nein, denn die Altersteilzeit bietet eine gute Alternative trotz geringerer Arbeitszeit auch weiterhin solide Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Wir erklären, was die Altersteilzeit ausmacht und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
Was ist Altersteilzeit?
Die Altersteilzeit dient als Modell zur Arbeitszeitverkürzung kurz vor dem Renteneintritt. Dabei gehen die Arbeitnehmer für die verbleibende Arbeitszeit in ein Teilzeitmodell über. Durch die nun halbierte Arbeitszeit sinkt zwar das Gehalt, jedoch werden die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer durch eine Erhöhung des Gehalts aufgestockt. Das Ziel: Dem Arbeitnehmer wird ein gleitender Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber den Arbeitsplatz neu besetzen.
Gründe für die Altersteilzeit
36,4 Prozent der Deutschen wünschen sich, neben Gesundheit und einem Eigenheim, auch im Alter wieder ihr Hobby ausüben zu können. Kurz danach mit 34,5 Prozent ist auch das Thema Mobilität und Reisen ein zentraler Baustein im Rentenalter. All das kostet jedoch vor allem eines: Zeit! Will man dafür etwas früher in den Ruhestand starten, drohen hohe Rentenabschläge. Pauschal gilt: Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, beträgt das Minus etwa 0,3 Prozent. Auf ein Jahr gerechnet bedeutet das ganze 3,6 Prozent weniger. Um solche Abschläge zu verhindern, kann die Altersteilzeit einen guten Ausweg bieten.
Wie funktioniert Altersteilzeit?
Halbe Arbeit bedeutet halbes Gehalt. Doch genau dieses Prinzip gilt bei der Altersteilzeit nicht, denn anstatt 50 Prozent des Gehaltes werden in diesem Modell per Gesetz mindestens 70 Prozent des ursprünglichen Netto-Verdienstes gezahlt. Damit dies gelingt, zahlt der Arbeitgeber einen Aufstockungsbetrag zu dem eigentlichen Teilzeitgehalt hinzu. Entsprechend erhöhen sich dann auch die Rentenbeitragszahlungen.
Rechenbeispiel: Verdient ein Arbeitnehmer in Vollzeit 3.000 Euro brutto, bekommt er netto knapp 1.920 Euro ausbezahlt. Geht er in Altersteilzeit bekommt er mit einer Aufstockung um 70 Prozent etwa 1.344 Euro überwiesen. Individuelle Berechnungen können beim Teilzeitrechner vorgenommen werden!
Ab wann kann ich in Altersteilzeit gehen?
Als Voraussetzung für die Altersteilzeit muss der Arbeitnehmer grundsätzlich 55 Jahre oder älter sein. Es müssen noch mindestens drei Jahre bis zum Rentenbeginn ausstehen. Weiterhin gilt, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein müssen. Zudem muss der Arbeitgeber das Modell der Altersteilzeit überhaupt anbieten. Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nämlich nicht. Auch die bis 2010 bestandene Förderung der Altersteilzeit gibt es heute nicht mehr. Regelungen zur Altersteilzeit sind meist in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen geregelt.
Voraussetzungen für Altersteilzeit in kurz:
- Arbeitnehmer ist 55 Jahre oder älter
- Arbeitgeber muss Altersteilszeitmodell anbieten
- Arbeitnehmer hat mindestens drei Jahre bis zum Rentenbeginn
- Arbeitnehmer war innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt
Varianten von Altersteilzeit
Grundsätzlich stehen für die Altersteilzeit zwei unterschiedliche Ausführungen zur Verfügung. Zwar bleibt das Bezahlprinzip bei beiden Varianten dasselbe, dennoch unterscheidet sich die Handhabung der verbleibenden Arbeitszeit.
Gleichverteilungsmodell
Das erste Modell basiert auf dem ursprünglich zugrundeliegenden Prinzip der Teilzeitarbeit und wird auch gelegentlich als „Altersteilzeit Teilzeitmodell“ bezeichnet. Dabei reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit um die Hälfte und arbeitet bis zu seinem Renteneintritt mit dem reduzierten Stundenaufwand weiter. Damit können neue Mitarbeiter weiterhin von dem Wissen und Know-how der Älteren profitieren. Gleichzeitig ist der Übergang in die Rente fließend.
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Blockmodell
Hierbei wird zwischen einer Arbeitsphase und einer Freistellungsphase unterschieden. Der Clou: Der Arbeitnehmer bekommt trotz Vollzeitarbeit in der ersten Hälfte bereits ein auf Teilzeitniveau reduziertes Gehalt. Während der zweiten Phase ist der Arbeitnehmer bis zum offiziellen Renteneintritt von der Arbeit freigestellt. Dennoch erhält er jeden Monat weiterhin das Teilzeitgehalt. Diese Variante ist besonders bei den Arbeitgebern beliebt, da die Arbeitskraft in der Freistellungsphase bereits voll wiederbesetzt werden kann.
Welche Vorteile bringt die Altersteilzeit für Arbeitnehmer?
Weniger Arbeit – mehr Freizeit
Egal, für welches Modell man sich entscheidet, was daraus folgt, ist, dass man mehr Zeit hat, in der man nicht der Erwerbsarbeit nachgeht. So können persönliche Projekte oder Hobbys intensiver betrieben oder ausgeübt werden. Wer mehr Zeit für soziale Kontakte in der Freizeit oder seine Lieblingsbeschäftigung aufbringen will, ist mit der ATZ gut beraten.
Nicht von hundert auf null
Wer das Gleichverteilungsmodell nutzt, dem wird es in der Regel leichter fallen aus dem Job auszusteigen. Da die Arbeitszeit sich über einen längeren Zeitraum bereits reduziert hat und man sich schon an des Mehr an Freizeit gewöhnen konnte, ist der sogenannte „Rentenschock“ gar nicht oder zumindest nicht so stark zu spüren. Der frischgebackene Rentner fällt nicht plötzlich in ein psychisches Loch, sondern hatte Zeit, neue Aktivitäten und Aufgaben zu finden und die bisher zu kurz gekommenen sozialen Kontakte zu pflegen.
Welche Nachteile bringt die Altersteilzeit für Arbeitnehmer?
Weniger Gehalt
Natürlich! Im Vergleich zur Vollzeitarbeit ist und bleibt die Altersteilzeit ein Teilzeitmodell. Und das bedeutet immer auch Einbußen bezüglich des Gehalts und bei den Renteneinzahlungen. Wenngleich das Modell zumindest versucht die Lücken aufzufüllen. Hier können moderne Altersvorsorgeprodukte wie z. B. die IDEAL UniversalLife einen Beitrag leisten, den Lebensstandard auf gewohntem Niveau zu halten.
„Rentenschock“ im Blockmodell
Auch wenn das Blockmodell die von den Unternehmen bevorzugte Variante der Altersteilzeit ist, schützt es nicht vor dem so genannten Rentenschock. Ein Grund zur Einführung der Altersteilzeit war es, den harten Übergang vom Arbeitsleben in die Rentenzeit zu vermindern. Diesen Nutzen bietet das Blockmodell im Gegensatz zum Teilzeitmodell jedoch nicht, da im Blockmodell der Wechsel von der Arbeits- in die arbeitsfreie Zeit genau so abrupt ist wie beim normalen Renteneintritt.
Wegfall von Sonderleistungen
Das abrupte Ende der Arbeitszeit im Blockmodell bringt für Arbeitnehmer den Verlust von Sonderleistungen mit sich. So fallen beispielsweise das Diensthandy, Weihnachts- und Urlaubsgelder sowie der Dienstwagen in der zweiten Phase weg.
Finanzielle Nachteile bei Insolvenz des Arbeitgebers
Zu Problemen kann es kommen, wenn der Arbeitgeber während der Altersteilzeit in Insolvenz gehen muss und Sie dadurch arbeitslos werden. Denn wenn Sie die Altersteilzeit in „Blockform“ wahrnehmen, geben Sie Ihrem Arbeitgeber sozusagen einen Kredit. Deshalb sollte im Vorfeld eindeutig geklärt werden, wer in einem solchen Fall für den gesparten Lohn aufkommt. Meist ist die Insolvenzsicherung des Wertguthabens bereits in Altersteilzeitverträgen vorgeschrieben, zumindest wenn die Freistellungsphase mehr als drei Monate dauert. Weiterhin ist gesetzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber die Maßnahmen zur Sicherung des Wertguthabens schriftlich festhalten und dem Arbeitnehmer auf Verlangen nachweisen können muss.
Auswirkung der Altersteilzeit auf die Rente
Zwar zählt jedes Jahr in der ATZ als normale beitragspflichtige Beschäftigungszeit, aber wer die Altersteilzeit nutzen will, muss mit Einbußen bei der Rente rechnen. Hoch sind die Einbußen jedoch nicht. Im Rahmen des Altersteilzeitgesetzes müssen die Rentenbeiträge der Altersteilzeitler auf Basis der Bezüge der bisherigen Arbeitszeit zu 90 % weitergezahlt werden. Als Regel kann man sich merken, dass ein Jahr Altersteilzeit einen Unterschied von ca. 10 % von der Rente beträgt, die man bekommen hätte, wenn man Vollzeit gearbeitet hätte. Bei einem Altersteilzeitvertrag über 10 Jahre macht das bei einem Durchschnittsverdiener etwa einen Entgeltpunkt aus. Stand Januar 2019 ist ein Entgeltpunkt 32,03 € im Westen und 30,69 € im Osten wert.
Wie kann man sich auf die Altersteilzeit vorbereiten?
Sollten Überlegungen bestehen in Alterszeit zu gehen, ist es zunächst wichtig, sich das Gehalt während der Altersteilzeit auszurechnen. Fragen wie, kann der Lebensunterhalt auch in der Altersteilzeit gedeckt werden oder können private Ausgaben auch mit geringerem Gehalt gezahlt werden, sollten sorgfältig geprüft werden. Zudem sollte die durch die Altersteilzeit reduzierte Altersrente in den Blick genommen werden. Mit dem Altersteilzeitrechner können Sie sich einen ersten Überblick verschaffen, wie sich die Situation für Sie darstellt. Doch beachten Sie, dass in Tarifverträgen auch noch andere Regelungen zum tragen kommen können. Informieren kann man sich hierzu bei der Deutschen Rentenversicherung, die auf Anfrage und unter einer kostenlosen Servicehotline weitere Informationen und Berechnungen liefern kann. Ist der Entschluss gefasst, sollte der Chef oder Personalverantwortliche kontaktiert werden, um über weitere Möglichkeiten zu sprechen.
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