Reisepässe für Auslandsreise

Anforderungen für die Krebstherapie im Ausland

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Die Möglichkeit zur Behandlung von Krebs im Ausland ist für eine zunehmende Zahl von Patienten von Bedeutung. Ein Grund kann z. B. sein, dass dort Verfahren angeboten werden, die in Deutschland noch nicht zugelassen sind. Es ist auch möglich, dass sie in Deutschland nicht zur Verfügung stehen, weil nicht genügend Ärzte vorhanden sind, die sich intensiv in den Behandlungsweg einarbeiten konnten. Darüber hinaus kann es sich um Verfahren handeln, die zwar bekannt und zugelassen sind, für die es aber nicht ausreichend viele Therapeuten gibt. Schließlich führt die Reise ins Ausland aber auch zu Ärzten, die sich aufgrund besonderer Fähigkeiten oder Praktiken einen entsprechenden Ruf über die Staatsgrenzen hinaus verschaffen konnten.

Anreiz kann aber auch der geringere Preis für die Behandlung sein. Schwierig gestaltet sich die Frage nach der Kostenübernahme, denn daran sind viele Bedingungen geknüpft. Muss der Patient die Behandlung aber in jedem Fall selbst zahlen, liegt der Gedanke nahe, die Therapie in einem Land durchführen zu lassen, in dem die Lebenserhaltungskosten deutlich niedriger sind, was sich auch auf die Behandlung auswirkt. All das sind Gründe, die Anreiz sein können, die Behandlung einer Krebserkrankung ins Ausland zu verlegen. Natürlich stellen sich dabei eine Reihe von Fragen, die vorher zu klären sind.

Die Reise ins Ausland

Wenn Sie überlegen, sich im Ausland behandeln zu lassen, geben Sie sich nicht mit werbenden Aussagen zufrieden, sondern verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck. Oftmals wird man Ihnen auch dann erst sagen können, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben, denn die behandelnden Ärzte müssen Ihre Therapie passend für Sie zusammenstellen.

Falls möglich, reisen Sie daher zur Klinik Ihrer Wahl und führen Sie dort ein Gespräch mit dem zuständigen Arzt. Klären Sie vorab, in welcher Sprache das Gespräch stattfinden wird und tragen Sie Sorge dafür, dass bei Bedarf jemand anwesend ist, der flüssig übersetzen kann. Lesen Sie sich vorher auch gründlich in die angebotenen Verfahren ein, damit Sie zielgerichtet Fragen stellen können. Bitten Sie die Klinik oder Praxis zudem, Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.

Bevor Sie eine endgültige Entscheidung fällen, sollten Sie berücksichtigen, dass Deutschland zu den Ländern gehört, die auf dem Sektor der Onkologie führend sind. Das ist der Grund, warum Deutschland auch von vielen Krebspatienten aus dem Ausland favorisiert wird. Weitere Länder, in denen zahlreiche Spezialisten und Verfahren für recht gute Erfolge in der Krebstherapie verzeichnet werden, sind Israel, die Türkei und Indien.

Therapie in Israel

Israel ist bekannt für seine Onkologie-Zentren und gilt als maßgeblich bei der Diagnosestellung und der Behandlung von an Krebs erkrankten Kindern. Israelische Ärzte  sind vor allem mit neuen Verfahren, wie der Protonentherapie, Gammaknife-Therapie und Cyberknife-Behandlung erfolgreich gegen Krebs. In Deutschland sind diese Verfahren ebenfalls möglich.

Bei der Protonenpumpentherapie handelt es sich um ein Verfahren, bei dem der Tumor direkt und mit scharfer Abgrenzung zu gesunden Zellen mit Protronenstrahlen bekämpft wird. Die Behandlung ist schmerzfrei, kann allerdings Metastasen nicht behandeln. Eine gute Chance auf Kostenübernahme der Krankenkasse besteht, wenn der Tumor nicht gestreut hat und nicht operabel ist.

Die Cyberknife-Behandlung ist eine Strahlenbehandlung, die ebenfalls präzise auf den Tumor wirkt. Mit dieser Methode ist es möglich, den Tumor aus verschiedenen Richtungen zu behandeln.

Die Gammaknife-Therapie wird bei einer geringen Zahl von Krebserkrankungen oft erfolgreich eingesetzt. Dazu gehören Tumore des Kopfes, aber auch Krebserkrankungen im Bereich des Nackens.

Therapie in der Türkei

In der Türkei werden die Behandlungen von Krebspatienten häufig durch kombinierte Therapien vorgenommen. Erfolge verzeichnen die Kliniken vor allem bei der Behandlung von an Krebs erkrankten Kindern. Auch hier sind moderne Therapien gängig.

Therapie in Indien

Indien verzeichnet jährlich über sieben Millionen krebskranke Patienten, die zum Zweck der Behandlung einreisen. Auch Indien hat sich im Bereich der Behandlung von an Krebs erkrankten Kindern mit modernen Verfahren einen sehr guten Ruf verschaffen können. Außerdem verfügen die an den Therapien beteiligten Ärzte über ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung.


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Kostenübernahme bei der Krebstherapie im Ausland

Krankenkassen sind nicht verpflichtet, alle Behandlungen zu ermöglichen. Sie müssen lediglich die Kosten für Behandlungen erstatten, die im Leistungskatalog erfasst sind. Aus diesem Grund übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Krebsbehandlung im Ausland nicht zwingend. Nehmen Sie auf jeden Fall vor Ihrer Entscheidung Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und klären Sie die Rahmenbedingungen.

Berücksichtigen Sie auch, dass Sie in einigen Fällen der Vertragspartner des ausgesuchten Krankenhauses werden und damit u. U. verantwortlich für die Begleichung der Rechnungen sind. Je nach Absprache mit Ihrer Krankenkasse können Sie diese Rechnungen im Anschluss an die Krankenkasse weiterleiten. Dafür ist es erforderlich, dass diese den Anforderungen Ihrer Krankenkasse entsprechen. Sie müssen also entsprechend schlüssig und detailliert sein. Ihre Krankenkasse hat während Ihrer Behandlung keinen Einfluss auf den Ablauf der Therapie oder die Wahl der Medikamente.

Je nach Vertragsverhältnissen in Deutschland kann es auch vorkommen, dass eine Klinik in Ihrer Umgebung zumindest einige Verfahren günstiger hätte anbieten können. Sie müssen dann damit rechnen, dass die Krankenkasse nicht für all Ihre Kosten aufkommt. Auch das lässt sich im Vorfeld klären. Der Verwaltungsaufwand ist damit bei einer Behandlung im Ausland deutlich höher, kann aber auch die genannten Vorteile bieten.

Rechtslage bei einer Krebsbehandlung im Ausland

Umfang und Häufigkeit von Zuzahlungen, wie auch Steuersätze, sind Sache des jeweiligen Landes. Ihre Krankenkasse in Deutschland beruft sich auf deutsches Recht. Wenn Sie also im Ausland zusätzliche Kosten durch gesetzliche Vorgaben haben, wird die Krankenkasse diese wahrscheinlich nicht übernehmen. Beachten Sie außerdem, dass eine Kostenübernahme nur bei Behandlungsverfahren möglich ist, die in Deutschland anerkannt sind. Die Behandlung muss darüber hinaus in einem Land der EU/EWR, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island stattfinden.

Titelbild: © Africa Studio / stock.adobe.com

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