BaFin ist die Abkürzung für „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“. Als deutsche Allfinanzaufsicht ist sie Teil der europäischen Bankenaufsicht unter der Leitung der EZB und eine der größten Finanzaufsichtsbehörden in Europa. Die BaFin ist eine selbstständige Anstalt öffentlichen Rechts und untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Finanzen.
Geschichte und Organisation BaFin
Die BaFin wurde im Mai 2002 gegründet. Die Behörde nimmt die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), das Versicherungswesen (BAV) und den Wertpapierhandel (BAWe) wahr. Mit der Fusion sollten Aufsichtslücken und Kompetenzüberschneidungen beseitigt werden. Mit der BaFin existiert in Deutschland eine staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen.
Aufgaben BaFin
Mit der Marktaufsicht der BaFin sollen faire und transparente Verhältnisse auf den Märkten gewährleistet und der Verbraucher damit geschützt werden. Die Zahlungsfähigkeit von Kreditinstituten, Versicherern und Finanzdienstleistern muss dazu jederzeit sichergestellt sein. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen außerdem verhindert werden. Präventionen dafür müssen von Unternehmen eingehalten und von der BaFin geprüft werden. Die BaFin definiert 6 Hauptaufgabengebiete, um diese Sicherheit zu ermöglichen:
- Bankenaufsicht
- Kontenaufsicht
- Versicherungsaufsicht
- Wertpapieraufsicht
- Fach- und Rechtaufsicht
- Beschwerdestelle
Kunden haben jederzeit die Möglichkeit, schriftliche Beschwerden über Unternehmen einzureichen, die von der BaFin beaufsichtigt werden.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 228/ 4108 – 0
Fax: +49 (0) 228 4108 – 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
www.bafin.de
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