Beerdigungen sind für die Hinterbliebenen psychisch oft sehr belastend. Die Frage, wer die Kosten übernimmt, kommt dann noch erschwerend hinzu, denn Bestattungen sind teuer. Auch wenn in diesen schweren Stunden kaum jemand darüber sprechen möchte. Manche Kosten können gesenkt werden. Eine Möglichkeit ist, die Beisetzung von der Steuer abzusetzen. Dabei gibt es allerdings einiges zu bedenken.
Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen?
Was bei einer Beerdigung erlaubt ist und was nicht, ist im Bestattungsgesetz (BestG) geregelt. Das Gesetz ist Ländersache. Das bedeutet, dass es von Bundesland zu Bundesland inhaltliche Abweichungen geben kann. Das gilt aber nicht für die Zuständigkeit bei der Frage, wer für die Kosten der Beerdigung aufkommen muss. Diese Regelung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die sogenannte Kostentragungspflicht regelt BGB §1968.
Der Wortlaut „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers“, gibt Auskunft darüber, dass die Person für die Kosten der Beisetzung zuständig ist, der Erbe oder die Erbin ist. Wer erbberechtigt ist, kann das Erbe natürlich auch ausschlagen. Schlägt der Erbberechtigte allerdings das Erbe aus, muss er die Kosten für die Beerdigung trotzdem tragen. Wer das Erbe annimmt und damit zur Kostenübernahme verpflichtet ist, verliert folglich den Anteil des Erbes der für die Bestattungskosten genutzt wird.
Sollte jemand die Beerdigungskosten übernehmen, ohne dass er rechtlich oder aus sittlichen Gründen dazu verpflichtet ist, kann diese Person die finanzielle Belastung allerdings nicht steuerlich geltend machen.
Was ist die Kostentragungspflicht?
Unklarheiten bei der Kostenübernahme können auch dadurch entstehen, dass ein Angehöriger die Kosten für die Beerdigung übernimmt, weil er glaubt, dass er zuständig sei und erst später feststellt, dass das gar nicht der Fall ist. Solche Folgen treten vor allem bei mehreren Erben auf, die sich nicht gut kennen oder bis zur Testamentseröffnung nichts voneinander wussten.
Auch hier gilt: Die Kostentragungspflicht ist per Gesetz geregelt. Es ist allerdings möglich, sich untereinander anders zu einigen, zum Beispiel, weil der zahlungspflichtige Erbe finanziell nicht zur Kostenübernahme in der Lage ist, während ein weiterer Erbe sich gerne dazu bereiterklärt, die Beerdigung zu zahlen. Hier kann das Finanzamt selbst entscheiden, ob die freiwillige Kostenübernahme sittlich begründet ist und ob die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.
In diesem Fall muss der Kostentragungspflichtige demjenigen die Auslagen erstatten, der die Beerdigung veranlasst und bezahlt hat. Sollte der Tod die Folge einer vorsätzlichen Tat sein, kann das dazu führen, dass der Verursacher die Kosten für die Beerdigung tragen muss.
Beerdigungskosten von der Steuer absetzen
Grundsätzlich kann nur jemand Kosten von der Steuer absetzen, wer steuerpflichtig ist und die Kosten auch tatsächlich tragen musste. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der zur Zahlung Verpflichtete, zur Zahlung gesetzlich oder aus anderen Gründen verpflichtet war und die Höhe des Erbes nicht ausgereicht hat, die Kosten zu decken. Das bedeutet aber auch, dass die Beerdigungskosten nicht von der Steuer abgesetzt werden können, wenn die Höhe des Nachlasses die Kosten der Beerdigung deckt oder übersteigt.
Hier muss sich der Steuerpflichtige auch eine Sterbegeldversicherung anrechnen lassen, die die Kosten für den Zahlungspflichtigen deutlich reduzieren. Für die Absetzbarkeit der Beerdigungskosten muss die Kostenübernahme aber auch nachgewiesen werden. Dafür dienen die Rechnungen des Beerdigungsinstituts. Eine nicht absetzbare Restsumme von der Beerdigung kann übrigbleiben, denn der Gesetzgeber setzt eine Grenze bei der zumutbaren Eigenbelastung fest.
Für die verstorbene Person wird eine letzte Steuererklärung eingereicht. Beerdigungskosten können unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.
Welche Kosten sind im Todesfall steuerlich absetzbar?
Eine Bestattung setzt sich aus vielen Einzelpositionen zusammen, von denen viele steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören auch Kosten, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, wie das Honorar für den Arzt, der die Leichenschau durchführt oder die Blumengestecke für die Trauerfeier. Weiterhin absetzbar sind:
- Fahrtkosten des Bestattungsunternehmens
- Kosten der Friedhofsverwaltung
- Kosten für Formalitäten inklusive Porto
- Überführungskosten
- Sarg
- Grabstein und Inschrift
- Schmuckurnen
Es ist also wichtig, alle Rechnungen vorzulegen. Auch wenn alle Voraussetzungen für die Absetzbarkeit der Beerdigungskosten gegeben sind, die Gesamtkosten werden nur bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich berücksichtigt. 2003 wurde die Grenze von 7.500 Euro als angemessen festgestellt. Dazu rechnen auch abgeschlossene Kredite, um eine Beerdigung bezahlen zu können oder vereinbarte Ratenzahlungen.
Wer die Kosten für die Bestattung absetzen möchte, sollte dennoch sämtliche Rechnungen einreichen. Schließlich besteht auch die Möglichkeit, dass Teile der Berechnungsgrundlagen aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden können.
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Sind auch die Folgekosten absetzbar?
Auch nach der Beerdigung fallen noch Kosten für die Grabstelle an. Das Grab braucht Pflege und nicht jeder kann den Aufwand selbst leisten. Die Grabpflege übernehmen in diesen Fällen Dienstleister. Ein Grab sich selbst zu überlassen, ist nicht gestattet. Was erlaubt ist, welche Pflichten die Hinterbliebenen haben und welche Rechte ihnen zustehen, ergibt sich aus der Friedhofsordnung. Tatsächlich ist die Grabpflege steuerlich absetzbar.
Welche Kosten akzeptiert das Finanzamt nicht?
Einen Teil der Kosten für eine Bestattung erkennen die Finanzämter nicht als absetzbar an. Dazu gehört das gemeinsame, traditionelle Kaffeetrinken mit den Trauergästen nach der Bestattung. Wer sich für die Beerdigung neu einkleiden muss oder will, kann diese Kosten auch nicht geltend machen. Das gilt außerdem für Reisekosten, die der Trauernde zahlen muss, um die Beerdigung vorzubereiten oder daran teilzunehmen. Das Finanzamt akzeptiert auch keine Reisekosten von Angehörigen, die zwar nicht die Kosten für die Beerdigung tragen, aber ihre An- und Abreise zahlen müssen.
Wo werden die Bestattungskosten auf der Steuererklärung eingesetzt?
Die Kosten für eine Beerdigung gelten als außergewöhnliche Belastung. Entsprechend muss das Finanzamt informiert werden, welche Kosten bereits erstattet wurden.
Fazit zur Erstattungsfähigkeit von Beerdigungskosten
Eine Beerdigung ist teuer. 7.000-9.000 Euro können leicht anfallen und müssen von den Hinterbliebenen übernommen werden. Wer das für die eigenen Angehörigen verhindern will, sollte eine Sterbegeldversicherung abschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist ohne Gesundheitsfragen möglich und sie kann bis zum 90. Lebensjahr abgeschlossen werden. Die Auszahlung ist steuerfrei.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Versicherte so selbst dafür sorgen kann, dass die Bestattung nach seinen Vorstellungen durchgeführt wird, ohne dass die Angehörigen für die Kosten aufkommen müssen. Die Vorgehensweise empfiehlt sich ganz besonders, wenn die Angehörigen wenig Geld zur Verfügung haben und somit auch das Erbe verlieren würden.
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