Eine Grabstätte mit einer brennenden Kerze

Bestattungsarten in Deutschland

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Die Konfrontation mit dem eigenen Tod ist schwer. Dennoch sollte sich bereits zu Lebzeiten um die Planung der eigenen Bestattung gekümmert werden. Das erspart nicht nur den Hinterbliebenen zusätzlichen Kummer, sondern es gewährleistet auch, dass keine Zweifel an der gewünschten Bestattungsform entstehen. Viel zu häufig wird das Thema der Bestattungsart jedoch nicht besprochen. Dann ist es an den Hinterbliebenen eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen. Eine Entscheidung, die oft nicht leicht ist. Insbesondere, weil es in Deutschland viele Möglichkeiten einer Bestattung gibt.

Gesetzliche Bestimmungen: Was regelt das Bestattungsgesetz?

Das in Deutschland geltende Bestattungsgesetz regelt alle Fragen rund um die Aufgaben bestattungspflichtiger Personen. Diese Personen – in der Regel nahe Angehörige – müssen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben veranlassen, dass der Verstorbene ordnungsgemäß beigesetzt wird. Dabei sind alle Regelungen rund um die Bestattung Ländersache. Je nach Bundesland müssen deshalb andere Vorgaben eingehalten werden. Sollten Sie sich zu den Vorgaben Ihres Bundeslandes näher informieren wollen, klicken Sie einfach auf die unten angegebenen Links zum jeweiligen Abschnitt im Landesgesetz.

Bestattungsvorgaben der Bundesländer

Verallgemeinert lässt sich das Bestattungsgesetz in sechs Teilbereiche untergliedern. So regelt es neben der Erstellung des Totenscheins und der Leichenschau auch Fragen rund um die Bestattungsfrist, der Friedhofspflicht und anschließender Ruhefristen. Zwar gibt es vereinzelt unterschiedliche Regelungen auf Länderebene, jedoch ähneln sich die Inhalte der Gesetzesbereiche sehr.

Inhalt des Bestattungsgesetzes:

1. Totenschein:

Der Totenschein (oft auch Todesbescheinigung, Leichenschauschein) ist die erste ärztliche Bestätigung des eingetretenen Todes. Die Bescheinigung weist u. a. Todesart, Todeszeitpunkt und Todesursache aus und dient zur Ausstellung der Sterbeurkunde. Der Totenschein ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zwingend von einem Arzt ausgestellt werden. Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, kann der Schein direkt vor Ort ausgestellt werden. Bei einem Todesfall zu Hause, muss umgehend ein Arzt verständigt werden.

2. Leichenschau:

Die Leichenschau ist die zur Ausstellung des Totenscheins vorgeschriebene medizinische Untersuchung des Leichnams. Im Rahmen der Leichenschau stellt ein Arzt die Todesart, den Todeszeitpunkt und die Todesursache fest. Ist der Grund für den Tod unklar, können weitere medizinische Untersuchungen vorgenommen werden.

3. Bestattungspflicht:

In Deutschland gilt eine Bestattungspflicht. Sie gibt vor, wer für die Beisetzung eines Verstorbenen verantwortlich ist. Die Reihenfolge ist gesetzlich geregelt und umfasst nacheinander alle Familienmitglieder, die die Volljährigkeit erlangt haben. In die Pflicht genommen werden in dieser Reihenfolge: Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Trifft die Pflicht auf mehrere Personen gleichzeitig zu – wie beispielsweise bei Geschwistern verstorbener Eltern – wird das älteste Mitglied in die Verantwortung genommen.

4. Bestattungsfrist:

Die Bestattungsfrist regelt die Dauer zwischen dem Sterbefall und der Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle. Je nach Bundesland kann der Zeitraum variieren und liegt zwischen 24 und 36 Stunden. Ausgenommen sind dabei Überführungen über Ländergrenzen. Eine anschließende Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach dem Todesfall durchgeführt werden. Auch hier sind von einigen Bundesländern Maximalgrenzen gesetzt.

5. Friedhofspflicht:

Die Friedhofspflicht regelt den in Deutschland offiziell vorgeschriebenen Ort der Bestattung. Unabhängig von der Bestattungsart dürfen Verstorbene nur auf einem Friedhof oder einer zur Beisetzung genehmigten Fläche beerdigt werden. Die Aufstellung einer Urne im eigenen Heim oder an einem individuellen Ort ist nicht erlaubt.

6. Ruhefrist:

Die Ruhefrist regelt die Dauer für eine mögliche Neubesetzung eines Grabes. Wird eine Grabstelle für eine Beisetzung genutzt, darf diese innerhalb der Ruhefrist nicht neu belegt werden. Je nach Bundesland können die Zeiträume hierfür variieren. Die Ruhefrist liegt üblicherweise zwischen 15 und 25 Jahren. Die Ruhefrist für das Grab ist eine Form der Totenruhe. Eine Umbettung ist aus unterschiedlichsten Gründen in dem Zeitraum möglich, muss aber behördlich genehmigt werden.

Bestattungskosten: Wer muss für die Bestattung aufkommen?

Zwar regelt das Bestattungsgesetz ausführlich die Organisation einer Beisetzung, nicht jedoch die damit verbundene Kostenübernahme. Die Kostentragungspflicht für eine Bestattung ist nicht auf Länderebene, sondern für Gesamtdeutschland in § 1968 des BGB geregelt. Hiernach hat der Erbe die Kosten für eine Beisetzung des Erblassers zu tragen, insofern er zur Zahlung im Stande ist. Ist dies nicht der Fall, werden die Bestattungskosten aus dem Nachlass beglichen. Wenn der Tod durch einen Unfall eingetreten ist, können die Kosten auch vom Unfallverursacher zurückverlangt werden. Zuletzt können die Kosten auf Antrag auch von dem Sozialhilfeträger übernommen werden. Die dann durchgeführte Sozialbestattung wird jedoch auf das Nötigste reduziert. Damit Erben nicht mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben, gibt es auch Bestattungsvorsorgen, die für die Kosten der gewünschten Beisetzung aufkommen.

Bestattungsarten: Welche Bestattungsformen gibt es?

In Deutschland gibt es eine Menge unterschiedlicher Bestattungsarten. Grundsätzlich kann man dabei zwischen zwei Varianten unterscheiden: Einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung. Erfolgt die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg spricht man von einer Erdbestattung. Soll der Leichnam des Verstorbenen jedoch in einer Urne beerdigt werden, so ist die Wahl auf eine Feuerbestattung gefallen.

1. Erdbestattung

Die Erdbestattung bezeichnet die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg. Je nach Wunsch des Verstorbenen kann der Sarg individuell ausgestattet sein. Voraussetzung ist jedoch, dass das verwendete Material zersetzbar ist. In Deutschland sind Erdbestattungen nur auf einem Friedhof möglich.

Die Kosten für diese Bestattungsart setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Dem Bestattungsunternehmen, das die Trauerfeier ausrichtet,
  • dem Friedhof, der den Erwerb des Grabes ermöglicht und
  • dem Steinmetz, der den Grabstein fertigt.

Besonders aufgrund der Grabgröße und der höheren Gebühren, ist eine Erdbestattung meist teurer als eine Feuerbestattung. So können zwischen 7.000 und 8.000 Euro im Durchschnitt für eine Beisetzung anfallen. Soll zudem ein Grabplatz ausgesucht und mehrere Familienmitglieder dort beerdigt werden, muss beim Friedhof ein Wahlgrab beantragt werden. Dieses ist zwar teurer als ein einfaches Reihengrab, berücksichtigt jedoch individuelle Wünsche.

Wenn noch kein Grabstein vorhanden ist, muss dafür im Schnitt mit 5.000 Euro gerechnet werden (Statista 2020). Falls man eine Gärtnerei mit einer späteren Grabpflege betraut, kommen nochmals rund 350 Euro im Jahr hinzu (Statista 2020). Trotzdem ist laut einer Umfrage von Statista (Jahr 2013) diese Form der Bestattung mit 33 Prozent besonders in Westdeutschland beliebt. In Ostdeutschland wünschen sich nur 12 Prozent eine Erdbestattung. In unserem Artikel Grabstätte auf dem Friedhof: Grabarten, Pflege, Kosten können Sie sich einen genauen Überblick zu den Grabarten und damit verbundenen Kosten verschaffen.

2. Feuerbestattung

Der Begriff „Feuerbestattung“ bezeichnet die Kremation und eine darauffolgende Beisetzung der Asche. Dabei muss die Urne nicht zwingend in der Erde bestattet werden, wenngleich diese Form in Deutschland eher die Regel ist.

Auf dem Friedhof kann die Urne in einem klassischen Urnengrab, einem oberirdischen Kolumbarium, in einer Röse oder einer Urnenstele beigesetzt werden. Dabei bezeichnet das Kolumbarium die Bestattung der Urne in einer Urnenwand. Verschlossen werden die Gräber mit einer Steinplatte, die den Namen und die Lebensdaten des Verstorbenen ausweist. Ebenso wird bei einer Urnenstele, einer Art Säule aus Stein, verfahren. Soll die Urne im Erdreich beigesetzt werden, muss wie bei einer Sargbestattung die Entscheidung zwischen einem Wahl- und Einzelgrab getroffen werden.

Die Kosten für eine Feuerbestattung sind etwas geringer als bei einer Erdbestattung. Die Gründe dafür sind die geringen Kosten eines einfachen Sarges für die Kremation sowie die kleineren Ausmaße des Urnengrabes. Angehörige müssen jedoch auch hier mit Kosten für eine Trauerfeier, einer Friedhofsgebühr, dem Grabstein und einer anschließenden Grabpflege rechnen. Hinzu kommen im Regelfall der Kauf einer Schmuck- bzw. Überurne für die Trauerfeier. Diese kann individuell gestaltet sein und aus unterschiedlichen Materialen (z. B. Holz, Leder, Seide, Keramik) bestehen.

Doch nicht jede Feuerbestattung setzt die Beisetzung der Urne auf einem Friedhof voraus. Die Beisetzung der Urne kann auch als Seebestattung oder Baumbestattung durchgeführt werden. Zudem gibt es außerhalb von Deutschland die Möglichkeiten einer Naturbestattung, Luftbestattung, Felsbestattung oder Almwiesenbestattung.

Eine spezielle Form der Feuerbestattung ist die Diamantbestattung: Wer etwas ganz Besonders möchte, kann seinen Körper nach der Kremierung in einen Diamanten verwandeln lassen. Gewöhnlich wird dabei jedoch nur ein Teil der Asche veredelt, der Rest wird gewöhnlich beigesetzt.


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3. Naturbestattungen

Diese bezeichnen unterschiedliche Bestattungsarten in der freien Natur. So zählt neben der See- auch die Waldbestattung zu den Naturbestattungen. Außerhalb von Deutschland sind zudem noch die Wiesen- oder Felsenbestattungen möglich.

Seebestattung

Anstatt die Urne auf einem Friedhof beisetzten zu lassen, kann in Deutschland die Asche des Verstorbenen auch zur See gelassen werden. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Seebestattung – Ablauf, Voraussetzungen und Kosten 

Baumbestattung

Bei einer Baumbestattung (Waldbestattung) wird die Urne des Verstorbenen im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt, der bereits zu Lebzeiten ausgesucht werden kann. Ähnlich wie bei klassischen Urnengräbern ist aber auch die Baumbestattung auf ausgewählte Bereiche beschränkt. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag: Waldbestattung und Baumbestattung

Almwiesenbestattung

Die Almwiesenbestattung ist eine Form der Naturbestattung, die eine Beisetzung der Urne auf einer Wiese ermöglicht. Aufgrund des geltenden Friedhofzwangs ist diese Form in Deutschland jedoch nicht erlaubt. In der Schweiz beispielsweise gibt es keinen Friedhofzwang, sodass eine Almwiesenbestattung hier möglich ist. Die Kosten sind je nach Land unterschiedlich. Neben den Überführungskosten, Gebühren für eine Trauerfeier und möglicher Grabkosten, fällt jedoch die Pflege des Grabes weg, da bei einer Wiesenbestattung kein Grabstein oder -kreuz aufgestellt werden darf.

Felsbestattung

Eine weitere Form der Bestattung, die sich für naturverbundene Personen anbietet, ist die Felsbestattung. Dabei wird die Asche des Verstorbenen in einem Felsengebiet verstreut oder die Urne unter einer Grasnarbe eines Felsens beigesetzt. Auch diese Form der Bestattung ist in Deutschland aufgrund des Friedhofszwangs nicht möglich. Vorwiegend praktiziert wird die Felsbestattung in der Schweiz. Die Kosten für eine Felsbestattung können je nach Land variieren. Zwar müssen Überführungskosten, Trauerfeier und Beisetzung berechnet werden, jedoch fallen auch hier die Kosten für eine Grabpflege weg. Denn in den meisten Fällen dürfen an der Grabstätte keine Kreuze oder Grabsteine aufgestellt werden.

Luftbestattung

Neben der Bestattung im Erdreich kann im Ausland die Asche des Verstorbenen auch in der Luft verstreut werden. So wird die Asche bei passendem Wetter je nach Wunsch von einem Heißluftballon oder einem Flugzeug aus über einem Wunschgebiet verstreut. Auch ist es möglich die Bestattung in der Luft von einer kleinen Trauerfeier begleiten zu lassen, an der durchschnittlich rund vier Personen teilnehmen können. In Deutschland ist diese Form der Bestattung aufgrund des Friedhofzwangs nicht möglich. Je nach Land können die Kosten der Luftbestattung schwanken. So muss neben der Überführung, auch der Flug, und die Trauerfeier berechnet werden. Anschließende Kosten für die Grabpflege gibt es bei der Luftbestattung natürlich nicht.

4. Anonyme Bestattung

Wünscht der Verstorbene ausdrücklich eine anonyme Bestattung, wird auf einen Grabstein sowie eine Namensnennung des Verstorbenen verzichtet. Zudem sind in der Regel bei der Beisetzung keine Teilnehmer erlaubt. Deshalb wird die anonyme Bestattung oftmals auch stille Beisetzung genannt. Die namenlose Bestattung ist eine Form der Feuerbestattung und wird meist als klassische Beisetzung der Urne ins Erdreich absolviert. Da keine Kosten für eine Trauerfeier, einen Grabstein oder die Grabpflege anfallen, ist eine anonyme Bestattung die wirtschaftlich günstigste Bestattungsart. Auf eine Trauerfeier müssen Angehörige jedoch trotzdem nicht verzichten. In vielen Fällen bieten Bestattungsinstitute an, eine eigene Trauerfeier für den Verstorbenen auszurichten, da bei der Beisetzung niemand anwesend sein darf.

5. Ungewöhnliche Bestattungen

Wenngleich ungewöhnlich, gibt es außerhalb von Deutschland viele Möglichkeiten, die sterblichen Überreste beizusetzen bzw. aufzubewahren. So wird in den USA das Einfrieren des Körpers nach dem Tod angeboten. Kryonik nennt sich das Verfahren und soll den Körper der Verstorbenen konservieren. Personen, die eine solche Bestattungsform wählen, gehen davon aus, dass sie durch zukünftige Forschungen vielleicht in irgendeiner Form wieder zum Leben erweckt werden können.

Eine weitere ungewöhnliche Form der Aufbewahrung des Leichnams nach dem Tod ist die Freigabe zu Forschungszwecken. Diese ist auch in Deutschland möglich. Besteht der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen, kann der Leichnam auch zu Aus- und Weiterbildungszwecken von Medizinern genutzt werden. So verbleibt der Körper des Toten einige Monate im Forschungsinstitut seiner Wahl und wird nach Abschluss der Untersuchungen zur Kremation freigegeben. Viele Institute übernehmen dann auch die Kosten für die Beisetzung, das Urnengrab sowie die anschließende Grabpflege.

Der letzte Wille: Wünsche ausdrücklich äußern

Egal für welche Form der Bestattung man sich entscheidet, es ist wichtig sich mit Angehörigen über dieses Thema frühzeitig auszutauschen. Denn soll die Bestattung im Sinne des Verstorbenen ablaufen, muss dieser zuvor seine Wünsche klar geäußert haben. So gibt es die Möglichkeit, den genauen Ablauf der eigenen Bestattung sowie die Bestattungsform im Testament (zum Artikel „Wie schreibe ich ein Testament?“) oder in einer Bestattungsverfügung festzuhalten. So kann nicht nur der eigene Wunsch erfüllt, sondern auch die spätere Entscheidungslast von Hinterbliebenen genommen werden.

Titelbild: © Teka77/iStock.com

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