Eine junge Frau hält die Hände einer Seniorin

Betreuungsverfügung oder Betreuungsvollmacht: Definition, Nutzen, Vorgaben

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Die Vorstellung, ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in der Lage zu sein, selbst Entscheidungen zu treffen, ist beängstigend.  Insbesondere, wenn jemand die Entscheidungen treffen soll oder muss, den die Betroffenen nicht kennen oder dem sie nicht vertrauen. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann sich allerdings vor diesem Szenario schützen.

Es gibt verschiedene Optionen, um eine vertrauensvolle Person für die Betreuungsverfügung zu benennen. Was genau versteckt sich hinter der Verfügung und wann kommt sie zum Einsatz?

Inhalt

Was ist die Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer als rechtlicher Betreuer für Sie bestimmt werden soll. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, tritt die Betreuungsverfügung in Kraft. Allerdings muss die Bestimmung des gewählten Betreuers durch das Betreuungsgericht bestätigt werden. Es ist also ein mit dem Willen des Betroffenen gewählter Vorschlag der auch, aber nur mit berechtigten Gründen, von dem Gericht abgelehnt werden kann.

Die Betreuungsverfügung ist somit eine vorsorgliche Maßnahme, um sicherzustellen, dass die persönlichen Interessen und Bedürfnisse der Betroffenen gewahrt werden.

So können Sie sich sicher fühlen, auch wenn Sie selbst nicht mehr für sich entscheiden können. In einer Betreuungsverfügung werden bereits grundlegende Themen und Wünsche festgehalten. Das können Wohnungswünsche, Vermögensangelegenheiten und andere persönliche Angelegenheiten sein, die Ihnen wichtig sind.

Sobald die Verfügung unterzeichnet ist, ist sie auch gültig. Der Betreuer selbst kann oder muss seine Arbeit aber erst beginnen, nachdem das Betreuungsgericht das Dokument bestätigt hat.

Die Bezeichnungen Betreuungsverfügung und Betreuungsvollmacht werden parallel im Sprachgebrauch für das gleiche genutzt.  Wer sich juristisch korrekt ausdrücken möchte, der sollte Betreuungsverfügung nutzen. So entstehen auch keine Missverständnisse, um welches Dokument es sich handelt und was genau gefragt ist.

Warum brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Grundsätzlich wünschen wir uns alle, lange gesund und Herr unserer Sinne und Entscheidungen zu bleiben. Ein Unfall, Demenz oder Schlaganfall können jedoch verfrühte Auslöser für eingeschränkte Verfassung und Entscheidungsfähigkeit sein. Eine Betreuungsverfügung kann also präventiv auch ohne akuten Grund zur Sicherheit erstellt werden. Sie tritt nämlich erst in Kraft, sobald Sie als volljährige Person entweder aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen oder geistlichen Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur noch teilweise erledigen können.

Nur mit dieser Betreuungsverfügung kann Ihnen ein Betreuer zugeteilt werden. Dieser darf finanzielle oder auch persönliche Entscheidungen fällen. Auch die medizinischen Entscheidungen zur betroffenen Person werden vom Betreuer übernommen, bis an das Lebensende.

Im besten Fall sorgen Sie also vor, indem Sie einen Betreuer im Voraus auswählen, und durch die Betreuungsverfügung vor Gericht im Fall der Fälle vorschlagen. Sollten Betroffene zu einem früheren Zeitpunkt keine Betreuungsverfügung ausgefüllt haben, wird vom Gericht ein Betreuer zugeteilt. Alternativ kann ein Verwandter oder eine andere nahestehende Person die Betreuung beim zuständigen Betreuungsgericht beantragen. Das Gericht wird dann prüfen, ob eine Betreuung notwendig ist und gegebenenfalls einen Betreuer bestellen.


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Wann und wie komme ich zu einer Betreuung?

Um zu einer Betreuung zu kommen, muss zunächst festgestellt werden, dass Sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Inhalt und Formatvorgabe der Betreuungsverfügung 

Für die Betreuungsverfügung ist keine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung, wie im Falle eines Testaments, notwendig. Einige formale Voraussetzungen müssen dennoch erfüllt sein. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob Sie das Dokument handschriftlich oder am PC verfassen. Die Unterschrift hingegen muss, wie üblich bei rechtlichen Formularen, eigenhändig erfolgen.

Wichtig ist, dass das Formular gut lesbar geschrieben ist und Ort und Datum enthält. Nachträgliche Änderungen sind möglich, müssen aber ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift erfolgen. Wenn Sie sicher sein wollen, nutzen Sie eine vorgeschriebene Betreuungsverfügung, in der Sie nur noch die Felder ausfüllen müssen.

Aufbewahrung der Betreuungsverfügung 

Nach Ausfüllen sollte die Betreuungsverfügung an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Denn nur wenn das Dokument im Ernstfall verfügbar ist, kann das Gericht auch danach handeln. Viele Menschen wählen dafür eine Vertrauensperson, den Rechtsanwalt oder Notar. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen.

Wer kann Betreuer werden?

In Deutschland kann grundsätzlich jeder volljährige Bürger als Betreuer bestellt werden, der geschäftsfähig ist und die persönliche Eignung besitzt. In der Regel wird versucht, eine nahestehende Person, wie Familienmitglieder oder enge Freunde als Betreuer zu bestellen. Diese nehmen oft die Interessen der zu betreuenden Person am besten wahr.

Wenn keine nahestehende Person verfügbar oder geeignet ist, kann das Gericht einen Berufsbetreuer bestellen. Berufsbetreuer sind professionelle Betreuer, die in der Regel in Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden oder selbständig in dem Bereich tätig sind. Dadurch haben sie Erfahrungen und Fachkenntnisse im Bereich der rechtlichen Betreuung.

In bestimmten Fällen können auch ehrenamtliche Betreuer bestellt werden. Diese Personen übernehmen die Betreuungsaufgaben freiwillig und ohne Vergütung. Ehrenamtliche Betreuer müssen ebenfalls die erforderliche Eignung mitbringen und vorweisen.

Betreuungsrecht Änderungen 2023

Das Betreuungsgericht hat Anfang 2023 einige wichtige Änderungen erfahren.

Vorrangiges Ziel der Änderungen ist den Schutz und die Selbstbestimmung von betreuten Personen zu stärken. Die individuellen Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen sind zu berücksichtigen.

Das Gericht hat die Pflicht, die persönlichen Interessen und den Willen der betreuten Person so weit wie möglich zu ermitteln und in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Suche nach Alternativen zur Betreuung 

Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass vor der Anordnung einer rechtlichen Betreuung verstärkt nach Alternativen gesucht werden muss. Das Gericht prüft nun verstärkt, ob andere Maßnahmen ausreichen, um die Interessen der betreuten Person zu wahren. Das können beispielsweise unterstützende Hilfen im Alltag sein. Die rechtliche Betreuung soll nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Qualität der Betreuung 

Um die Qualität der Betreuung zu verbessern, wird nun verstärkt auf die Qualifikation der Betreuer geachtet. Es wird angestrebt, dass Betreuer über fundiertes Fachwissen im Bereich der rechtlichen Betreuung verfügen. Fortbildungen und Schulungen sollen sicherstellen, dass Betreuer die notwendigen Kompetenzen besitzen, um ihre Aufgaben gewissenhaft und professionell auszuführen.

Transparenz und Kontrolle im Betreuungsverfahren 

Eine weitere Neuerung betrifft die Transparenz und Kontrolle im Betreuungsverfahren. Es wird nun verstärkt darauf geachtet, dass Betreuer ihre Tätigkeiten offenlegen und Rechenschaft ablegen. Zudem erhalten betreute Personen und ihre Angehörigen mehr Möglichkeiten, Informationen über den Betreuungsverlauf einzufordern. So können bei Bedarf Beschwerden leichter vorgebracht werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Betreuung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und den Interessen der betreuten Person dient.

Neue Regelungen ermöglichen den Einsatz von technischen Hilfsmitteln zur Unterstützung der betreuten Personen. Dies umfasst beispielsweise die Nutzung von digitalen Assistenzsystemen, um den Alltag eigenständiger zu bewältigen und die Kommunikation zu erleichtern. Dabei wird jedoch stets darauf geachtet, dass die Privatsphäre und der Datenschutz gewahrt bleiben.

Titelbild: © civans/ iStock.com

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