Lebensretter durch Blutspende und Organspende? Es kann schnell gehen, ein Unfall oder eine unerwartete Erkrankung reicht, und schon sind wir auf die Spendenbereitschaft anderer Menschen angewiesen. Die Bereitschaft zur Blutspende ist dabei groß. Mit 47 Prozent hat fast die Hälfte der Deutschen bereits einmal in ihrem Leben Blut gespendet.
Die Bereitschaft zur Organspende ist hingegen etwas niedriger, obwohl die Einstellung gegenüber einer Organspende positiv ist. Eine repräsentative Umfrage aus 2022 ergab, dass 44 Prozent der Befragten ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert haben. Von allen Befragten stimmten 73 Prozent einer Organ- und Gewebespende zu. 36 Prozent hatten sich hingegen noch nicht für oder gegen eine Organspende entschieden. Dabei ist eine Spende die einzige Chance für aktuell um die 8.500 Menschen, die in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Doch egal ob Blut- oder Organspende, die Bereitschaft zu Geben rettet Leben und wird nicht nur in Deutschland, sondern weltweit dringend benötigt. Wir erzählen Ihnen, worauf Sie beim Blutspenden achten müssen und was Sie über Organ- und Gewebespenden wissen sollten.
Fakten zur Blutspende
Bei der Blutspende geht es grundlegend darum, dass Spender sich freiwillig Blut abnehmen lassen. Dieses gespendete Blut kommt dann in verschiedenen medizinischen Prozeduren zum Einsatz. Ein Beispiel ist die Bluttransfusion, bei der das Blut einem anderen Menschen zugeführt wird. Das gespendete Blut kann aber auch zu Medikamenten weiterverarbeitet werden.
Wer benötigt Blutspenden?
Heutzutage stehen Krebspatienten an erster Stelle in der Liste für Blutbedarf. Danach folgen Patienten mit Herzerkrankungen und Herz-Operationen. Patienten mit Magen-/Darmerkrankungen stellen 16 Prozent des Bedarfs, Unfallopfer 12 Prozent. Blutspenden sind vor allem wichtig, um Engpässe der Blutversorgung zu vermeiden. Knapp 15.000 Blutspenden werden täglich deutschlandweit benötigt.
Wer darf Blut spenden?
Alle Personen, die gesund und fit sind, dürfen Blut spenden. Das umfasst auch, dass sie kein erhöhtes Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten haben dürfen. Zudem müssen sie das 18. Lebensjahr überschritten haben. Ab der Volljährigkeit sind regelmäßige Blutspenden bis zum 68. Lebensjahr erlaubt. Damit der Körper den Blutverlust gut verarbeiten kann, ist zudem ein Körpergewicht von mindestens 50 Kilogramm notwendig.
Wichtig zu beachten: Wenn Sie regelmäßig Blut spenden, sind gewisse Abstände zwischen den Spenden einzuhalten. Die Details auf einen Blick:
- Frauen dürfen viermal im Jahr Vollblut spenden, Männer sechsmal. Grund dafür ist die Menstruation der Frau, bei der sie ebenfalls Blut verliert.
- Es müssen mindestens acht Wochen zwischen zwei Vollblutspenden liegen.
- Die Blutspende ist zwischen dem 18. und dem 68. Lebensjahr möglich.
- Sie müssen mindestens 50 Kilogramm wiegen.
- Die Blutgruppe spielt bei der Zulassung zur Blutspende keine Rolle.
Ablauf der Blutspende
Für eine Blutspende ist eine Anmeldung notwendig, bei der Ihre persönlichen Daten aufgenommen werden. Erstmalig ist dies mit einem Personalausweis, ab dem zweiten Mal auch mit dem persönlichen Blutspendeausweis möglich. Ihren Blutspendeausweis erhalten Sie nach Ihrer ersten Blutspende. Es folgt eine kurze ärztliche Untersuchung mit Berücksichtigung Ihrer Vitalwerte zu Blutdruck, Puls, Körpertemperatur und Hämoglobinwert und das Ausfüllen eines Blutspende-Fragebogens.
Im Anschluss erfolgt die Blutabnahme auf einer Liege durch eine medizinische Fachkraft. Innerhalb von 15 Minuten ist die Blutkonserve mit knapp 500 Milliliter Blut gefüllt. Danach können Sie im Ruhebereich einen Moment entspannen. Es wird empfohlen, auf Sport und körperlich anstrengende Tätigkeiten 12 Stunden nach der Spende zu verzichten.
Risiken der Blutspende
Normalerweise verkraften Sie eine Blut- oder Plasmaspende ohne Komplikationen. Häufig tritt an der Einstichstelle ein blauer Fleck auf, es können sich auch leichte Schmerzen oder lokale Entzündungen entwickeln. Auch Kreislaufprobleme kommen hin und wieder vor.
Wo kann ich Blut spenden?
Die Blutversorgung innerhalb Deutschlands fällt hauptsächlich dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) zu. Insgesamt deckt das DRK etwa 70 Prozent des Bedarfs an Blutspenden ab. Dazu gibt es sechs regional tätige Blutspendedienste. Abseits davon bieten auch zahlreiche Unikliniken und Krankenhäuser die Blutspende an. Der dritte Sektor sind private Blutspendedienste, die sich auf die Versorgung von Blut und Blutbestandteilen spezialisiert haben.
Fakten zur Organspende
Grundsätzlich können verschiedene Organe oder Gewebearten gespendet werden. Darunter fallen Organe wie Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse oder Dünndarm. Aber auch Hautgewebe, z. B. die Hornhaut der Augen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen können nach dem Tod gespendet werden.
Der Organspendeausweis
Der Organspendeausweis gilt in Deutschland als offizielle Einwilligung oder Widerspruch zur Organspende. Ärzte und Rettungsdienst können im Falle eines Unfalls direkt vor Ort sehen, ob Sie der Organspende zustimmen oder explizit widersprechen.
Den Organspendeausweis gibt es kostenlos im Internet zum Download. Ausdrucken – ausfüllen – fertig. Wichtig ist jedoch, den Organspendeausweis immer bei sich zu tragen, am besten im Geldbeutel neben dem Personalausweis.
Gesetzliche Vorgaben für die Organspende
Seit 1997 regelt in Deutschland das Transplantationsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen, Organteilen und Geweben. Bei der Entnahme von Organen unterscheidet das Gesetz zwischen der Organentnahme bei toten und bei lebenden Organspendern.
In Deutschland gilt gemäß des Transplantationsgesetzes die Entscheidungslösung. Alle Versicherten ab 16 Jahren werden dafür von den Krankenkassen kontaktiert. Sie können sich entweder gegen oder für eine Organspende aussprechen. Seit 2020 gilt außerdem die Erweiterte Entscheidungslösung: Organe und Gewebe können bei hirntoten Menschen nur dann entnommen werden, wenn die Person einer Organspende zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.
Mindestens alle zehn Jahre sind Behörden und Ärzte dazu aufgerufen zu prüfen, ob sich etwas an der Spendenbereitschaft von Patienten geändert hat. Gleichzeitig soll die Organspende ausdrücklich eine freiwillige Entscheidung bleiben. Ein bundesweites Online-Register zur Organ- und Gewebespende ermöglicht, dass Bürger ihre Entscheidung jederzeit ändern und dokumentieren können.
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Voraussetzungen für eine Organspende
Voraussetzung für die Entnahme der Organe ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall des gesamten Gehirns. Umgangssprachlich der „Hirntod“. Dieser muss von zwei Ärzten bestätigt werden. Erst dann können die Organe durch eine Operation entnommen und weitere Laboruntersuchungen veranlasst werden. Der würdevolle Umgang mit dem Leichnam des Verstorbenen ist dabei selbstverständlich. Auch können im Nachhinein alle Bestattungsformen wie gewünscht durchgeführt werden.
Jeder Deutsche kann sich für eine Organspende entscheiden. Dafür reicht die Mitführung eines Organspendeausweises. Ausgeschlossen von einer Spende sind Menschen mit besonders ansteckenden Krankheiten wie AIDS oder Menschen mit akuten Krebserkrankungen. Für eine Organspende gibt es zudem keine Altersbegrenzung. Nur das biologische Alter, also der Zustand des entnommenen Organs ist von Bedeutung für eine Organspende.
Entscheidung für oder gegen die Organspende
Während man sich ab 16 mit Genehmigung der Erziehungsberichtigten für eine Organspende aussprechen darf, kann bereits mit 14 Jahren Widerspruch abgegeben werden. Auch kann eine Meinungsänderung zur Organspende jederzeit erfolgen.
Änderungen können entweder direkt auf dem Organspendeausweis eingetragen werden, oder das Dokument wird direkt vernichtet. Sie können auch nur bestimmte Organe zur Spende freigeben und im Organspendeausweis vermerken, welche Sie von der Entnahme ausschließen.
In bestimmten Fällen kann die Entscheidung zur Organspende durch Angehörige getroffen werden. Allerdings nur, wenn der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht ermittelt werden kann. Ansonsten zählt die Entscheidung des Verstorbenen. Diese kann im Übrigen auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden.
Die Wichtigkeit von Blut- und Organspenden
Es gibt viele Gründe, warum sich Menschen für oder gegen die eine oder andere Form der Spende entscheiden. 57 Prozent derjenigen, die eine Zustimmung zu Organspende in ihrem Ausweis vermerkt haben, geben den Wunsch an, anderen Menschen mit ihrer Spende helfen zu können. Auch die Sinngebung des eigenen Tods durch die Weitergabe der Organe an einen Lebenden, der sie dringend benötigt wird von den Befragten angegeben. Die größten Ängste derjenigen, die sich gegen eine Organspende entschieden haben, sind Furcht vor Missbrauch oder mangelndes Vertrauen aufgrund negativer Berichterstattung.
Dabei sind die 8.500 Betroffenen, die in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, leider weiterhin kaum abgedeckt. Tatsächlich hat sich die Spendenbereitschaft für Organspenden im Jahr 2022 reduziert. Nur 896 Menschen haben laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im gesamten Jahr in Deutschland nach ihrem Tod Organe gespendet. Im Jahr davor waren es noch 64 Organspenden mehr.
Weitere Informationen zur Blut- und Organspende
Das größte Hindernis der Unentschlossenen ist bei der Organspende die geringe Auseinandersetzung mit dem Thema. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie für eine Organspende oder auch für eine Blutspende bereit oder geeignet sind, finden Sie weiterführende Informationen zum Thema auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder den dazu gehörenden Themenseite Blut spenden und Organspende.
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