Bronzestatur von Justizia

Braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

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Alle anderen trifft es – nur mich eben nicht? Falsch gedacht! Denn eines wird sich im Leben nicht ändern: Die meisten Dinge geschehen unerwartet. Oft reichen kleine Meinungsverschiedenheiten aus, um einen handfesten Rechtsstreit zu entzünden. Sei es eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber um das Arbeitszeugnis, eine Uneinigkeit um das Erbe der Eltern oder einen Streit mit dem Nachbarn über die Höhe der Gartenhecke. Dinge, die der Klärung bedürfen – und wenn es sein muss, vor Gericht. Doch ein Rechtsstreit kostet die beteiligten Parteien nicht nur Nerven, sondern auch richtig viel Geld. Helfen kann eine Rechtsschutzversicherung. Doch wer braucht die wirklich?

Wo beginnt ein Rechtsstreit?

Rein rechtlich müssen bei einem Rechtsstreit zwei oder mehr Parteien in einem gerichtlichen Verfahren ihre Interessen gegeneinander vertreten. Umgangssprachlich beginnt ein Rechtsstreit für die meisten Menschen jedoch bereits vor der gerichtlichen Auseinandersetzung. Denn das Kontaktieren eines Anwalts ist in den meisten Fällen der erste Schritt, bevor sie den Gang vor Gericht wagen.

Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?

Bedenkt man, dass laut GDV-Umfrage 57 Prozent der Befragten angaben, bereits einmal oder mehrmals einen Anwalt konsultiert zu haben, kann eine Kostenabdeckung sinnvoll sein. Grundsätzlich sollte man sich – wie bei jeder Versicherung – die Frage stellen, ob man in der Lage ist, das finanzielle Risiko selbst zu tragen. Können also Anwalts- und Gerichtskosten auch ohne Versicherung problemlos bezahlt werden?

Besonders bei einigen Berufsgruppen ist es sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da diese entweder wenig Geld für die Deckung der Kosten zur Verfügung haben oder sie eher gefährdet sind in Streitigkeiten zu gelangen. Bei diesen Risikogruppen lohnt sich daher eine finanzielle Absicherung.

Rechtsschutz für Studenten

Eine Rechtsschutzversicherung ist für Studenten zwar wichtig, sollte aber erst nach einer Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Je nachdem, ob das Budget es zulässt oder nicht. Ist noch genug Geld für eine Rechtsschutzversicherung übrig, bieten spezielle Studententarife viele Vorteile. Diese sind meist günstiger und sichern Studenten mit kleinem Budget ab. Die Leistungen sind nicht zu unterschätzen. So sind neben gerichtliche Streitigkeiten im Studium, wegen Prüfungsergebnissen, BAföG oder im Nebenjob versichert. Auch, wenn der Nachbar die vergangene Studentenparty zu laut fand, sind Studenten keinem Risiko ausgesetzt. Denn besonders Studenten haben ein eher kleines Budget, um anfallende Kosten für Anwälte oder Gerichtsprozesse zu stemmen.

Übrigens: Bevor Studenten eine eigene Rechtschutzversicherung abschließen, sollten sie unbedingt ihre Eltern kontaktieren. Haben diese nämlich eine Rechtsschutzversicherung sind studierende Kinder in den meisten Policen mitversichert. Einschränkend gilt dafür im Normalfall: Die Kinder müssen sich im Erststudium befinden, müssen unverheiratet sein und dürfen ein gewisses Alter – meist 27 Jahre – nicht überschritten haben.

Rechtsschutz für Selbständige

Unternehmer erleben es häufig: Streit mit Arbeitnehmern, Partnern oder Kunden. Besonders Selbständige besitzen ein großes Risiko in Streitigkeiten verwickelt zu werden. Können solche Probleme nicht außergerichtlich beseitigt werden, bleibt nur der Weg vor Gericht. Die Kosten dafür fallen in der Regel sehr hoch aus. Im schlimmsten Fall droht der Firma eine Insolvenz. Eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige sichert das Risiko von hohen Prozess- und Anwaltskosten ab. Eine spezielle Firmenrechtsschutzversicherung lohnt sich vor allem für Selbständige und Freiberufler, die ihr Unternehmen schützen wollen.

Denn die Rechtsschutzversicherung für Unternehmer deckt neben den regulären Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren, Gutachter und Mediationen auch Vertrags- und Sachenrecht, Arbeitsschutzrecht sowie Sozialgerichtsrecht ab. Selbständige, die im Ausland aktiv sind, sollten jedoch darauf achten, dass die Rechtsschutzversicherung auch explizit Leistungen bei Auslandsgeschäften abdeckt. Zudem sollten Sie überlegen, ob Sie Ihre Mitarbeiter mitversichern wollen. Auch dies sollte mit dem jeweiligen Anbieter besprochen werden. Übrigens: Sind Unternehmer an mehreren Standorten vertreten, muss die Rechtsschutzversicherung für jeden Standort abgeschossen werden, oder Unternehmer müssen diese Standorte in eine Police aufgenommen werden. Ereignet sich ein Leistungsfall an einem bei der Versicherung nicht gemeldeten Standort, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt.

Rechtsschutz für ehrenamtlich Beschäftigte

Die Rechtsschutzversicherung gilt unter Ehrenamtlichen nicht zu den der Must-Have-Versicherungen. Dennoch sind ihre Leistungen ziemlich wichtig – vor allem für Ehrenamtliche. Denn die können als gesetzliche Vertreter eines Vereins oder einer gemeinnützigen Organisation privat haftbar gemacht werden. Wird ein Verein also verklagt, sichert die Rechtsschutzversicherung diesen vor etwaigen Kosten.

Spezielle Policen für Vereine haben zudem den Vorteil, dass nicht nur die gesetzlichen Vertreter der Organisation, sondern auch deren Mitglieder und Freiwillige abgesichert sind. So ist der gemeinnützigen Arbeit nichts im Weg.

Rechtsschutz für Vermieter

Auch für Vermieter lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung. Denn viele gerichtliche Auseinandersetzungen gibt es im Miet- und Wohnbereich. Deshalb müssen Sie als Eigentümer jederzeit mit Konflikten rechnen. Sei es, wenn ein Mieter keine Miete mehr bezahlt und Sie diese einklagen müssen, Sie einen Räumungsprozess anstreben oder auf Reparaturkosten nach einem Auszug sitzen bleiben.

Aber nicht nur gegen Forderungen von Mietern sind Sie mit einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite. Auch gegen unrechtmäßige Forderungen von Behörden – wie beispielsweise zur Grundsteuer – können schnell zur Problematik werden. Beachten sollten Sie dabei, dass spezielle Vermieter-Rechtschutzversicherungen in der Regel nur Kosten für rechtliche Streitigkeiten übernehmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Wohneigentum stehen. Eigentümer sollten sich also bereits vor dem Erwerb Gedanken um eine passende Police machen.

Rechtsschutz für Mieter

Das Mietrecht gilt als besonders streitträchtiger Bereich. Besonders in Mehrparteienhäusern gibt es schnell Streit unter den Nachbarn. Aber auch Probleme mit Vermietern landen schnell vor Gericht. Die Kosten für alle Beteiligten sind hoch. Eine Mieter-Rechtsschutzversicherung schützt vor solchen finanziellen Belastungen. Der Mieter-Rechtsschutz ist dabei in den meisten Privat-Rechtsschutzversicherungen bereits enthalten.

Zudem stärkt ein solcher Rechtsschutz auch die Position des Mieters. So bieten viele Versicherer auch eine kostenlose Rechtsberatung an und unterstützen die Parteien in einer gütlichen Einigung – beispielsweise durch eine Mediation. Auch für eine solche außergerichtliche Lösung werden die Kosten von manchen Versicherern übernommen. Beachten sollten Sie den Aspekt der Selbstbeteiligung. Viele Versicherer bieten den Mieter-Rechtsschutz nur in Verbindung mit einer solchen Selbstbeteiligung an. Vergleichen lohnt sich.


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Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Um die Kostendeckung nach einer Verhandlung zu sichern, bietet sich eine Rechtsschutzversicherung an. Eine solche Versicherung deckt bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Kostenrisiko ab und übernimmt beispielsweise Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder oder auch im Fall des Prozessverlusts die Kosten des Gegners. Doch aufgepasst: In manchen Fällen zahlt die Versicherung nicht. Insbesondere dann, wenn die Konflikte bereits vor Abschluss bestanden haben oder die Straftaten vorsätzlich geschahen. Auch Scheidungen und Immobilienkauf, -bau und -verkauf sind nur selten mit abgesichert.

Wie hoch sind die Kosten für einen Rechtsstreit?

Die Kosten für einen Rechtsstreit werden von vielen stark unterschätzt. Im Jahr 2015 hat der GDV mit dem Forsa-Institut eine Umfrage zur „Einschätzungen der Kosten eines Rechtsstreits“ durchgeführt. Das Ergebnis ist erstaunlich: Ganze 77 Prozent der Befragten unterschätzten die Kosten eines Rechtsstreites enorm. Zudem würden 46 Prozent der Teilnehmer wegen der Kosten eher auf eine Klage verzichten anstatt ihr eigenes Recht durchzusetzen. Doch wie hoch sind die Kosten für einen Rechtsstreit eigentlich.

1. Streitwertabhängige Verfahren

Bei den meisten zivilrechtlichen Verfahren hängt die Höhe der Kosten vom Streitwert des Verfahrens ab. Dabei handelt es sich um den Wert, um den vor Gericht verhandelt wird. Fordert die Gegenseite beispielsweise 2.500 Euro für einen Sachschaden an einem Auto, ist diese Forderung gleich dem Streitwert des Verfahrens. Die Höhe des Streitwertes ist dann auch ausschlaggebend für die Kosten des Prozesses.

Diese setzen sich zumeist aus Kosten für den Rechtsanwalt sowie den Gerichtskosten zusammen. Je höher also der Streitwert, desto größer das Kostenrisiko und die Gebühren für den Rechtsanwalt. Hinzu können natürlich noch außergerichtliche Kosten für Gutachter, Sachverständige oder Zeugen kommen. Um die ungefähre Höhe eines Prozesses im Vorhinein abschätzen zu können, bietet der Deutsche Anwaltverein einen Prozesskostenrechner an.

2. Streitwertunabhängige Verfahren

In manchen Fällen sind die Gebühren für den Prozess jedoch streitwertunabhängig. Dies ist zum Beispiel bei einer Strafverteidigung der Fall. Dann regeln so genannte Rahmengebühren die Höhe der Prozesskosten. Neben normalen anwaltlichen Termingebühren können hier auch einzelne Zusatzgebühren anfallen.

Wo erhalte ich im Streitfall finanzielle Unterstützung?

Keine Frage: Ein Gerichtsverfahren verursacht hohe Kosten. Schnell kommen vier- bis fünfstellige Summen zusammen, die es zu bezahlen gilt. Verliert man den Rechtsstreit, kommen in der Regel auch die Kosten der Gegenseite noch hinzu. Woher das Geld nehmen? Zwar steht Geringverdienern die Möglichkeit offen, Prozesskosten- oder Beratungshilfe zu beantragen, jedoch decken auch die aus den staatlichen Geldern bezogenen Leistungen nicht alle Kosten. Wird eine solche staatliche Unterstützung abgelehnt, muss man für die Kosten selbst aufkommen. Nicht selten bleibt also eine der Prozessparteien auf den Kosten sitzen.

Geht’s auch anders?

Natürlich. Jedoch sind dafür beide Streitparteien in der Pflicht. Denn eine Devise lautet: Reden ist Gold wert. Und das vor allem dann, wenn es um eine Meinungsverschiedenheit geht. Nicht alle Streitigkeiten müssen vor Gericht geklärt werden. Eine Mediation, das heißt eine außergerichtliche Konfliktlösung, kann genauso wie ein Gericht den Streit mit Auflagen beilegen. Auch hier kommen manche Versicherungen für die Kosten auf. Besonders bei nahestehenden Personen oder persönlichen Streitigkeiten unter Geschwistern kann eine Mediation für eine friedliche Einigung sorgen. In unserem Lexikoneintrag „Mediation“ erfahren Sie mehr zum Thema.

Titelbild: © Rcfotostock/iStock.com

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