Die Deckungssumme ist die Versicherungssumme bei einer Schadenversicherung und bezeichnet den maximalen Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Schadenfall deckt. Die Zahlungshöhe fällt dabei je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich aus.
Im Versicherungsfall werden entsprechende Kosten bis zur definierten Höhe übernommen. Kosten, die die Versicherungssumme übersteigen müssen vom Versicherungsnehmer getragen werden. In diesem Fall besteht eine Unterversicherung.
Das Gegenteil ist die Überversicherung. Hier zahlt der Versicherungsnehmer zu hohe Versicherungsbeiträge, da die Deckungssumme höher ist als der eigentliche Wert der versicherten Sache. Das kann z.B. bei der Hausratversicherung der Fall sein.
Deckungssumme für unterschiedliche Versicherungen
Für Versicherungen, die Personen laut Gesetz abschließen müssen, wie z.B. eine Kfz-Haftpflichtversicherung, gibt es gesetzlich festgeschriebene Mindestdeckungssummen.
Bei freiwillig abgeschlossenen Versicherungen, können Versicherungsnehmer meist zwischen pauschalen Deckungssummen in unterschiedlichen Höhen auswählen.
Deckungssummen können auch anhand individueller Bedürfnisse des Versicherungsnehmers kalkuliert werden. Beispiel dafür ist eine Hausratversicherung, wo eine Deckungssumme anhand des Werts vom Inventar definiert wird.
Bei einer Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Deckungssumme nach der vereinbarten Invaliditätsleistung und der Progression.
Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung werden häufig auch gestaffelte Versicherungssummen angeboten.
Sublimit – Entschädigungsgrenze einer Versicherungssumme
Bei einigen Versicherungen sind Entschädigungsgrenzen zu beachten.
Sublimit bezeichnet eine von der Versicherungssumme abweichende Obergrenze innerhalb eines Versicherungsvertrages. Diese steht nicht zusätzlich zur Deckungssumme zur Verfügung, sondern wird auf die Deckungssumme angerechnet. Es handelt sich dabei also um Beschränkungen z.B. bei besonderen Risiken.
Im Rahmen einer Hausratversicherung wird diese Entschädigungsgrenze z.B. auf besondere Kunstgegenstände angewendet und Schäden werden im Versicherungsfall nicht in vollem Wert, sondern nur bis zu einer definierten Deckungszusage bzw. Obergrenze übernommen.
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