Ein Grab mit einem Grabstein, eingefügt in die Fläche einer fehlenden Taste auf einer Tastatur.

Digitaler Nachlass: Vorsorge und Vollmachten

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Der Tod eines Familienangehörigen zieht in den meisten Fällen eine sehr intensive Zeit nach sich: Trauer und Unsicherheit, vor allem aber auch viele organisatorische Hürden sind zu meistern. Dazu gehört neben dem Erbe und dem eigenen Hab und Gut inzwischen ebenfalls das sogenannte digitale Erbe. Denn nach dem Tod bestehen Online-Accounts, digitale Daten und verschiedenste Endgeräte weiter. Oftmals stellt sich dann die Frage: „Was machen wir damit und wer kümmert sich darum?“

Es gilt also, den sogenannten digitalen Nachlass möglichst frühzeitig zu organisieren, protokollieren und für entsprechende Vollmachten zu sorgen. Doch was genau umfasst dieser Nachlass überhaupt und wie kann man sich bestmöglich auf den Ernstfall vorbereiten, um seinen Angehörigen möglichst wenig Umstände zu bereiten? In unserem Artikel erfahren Sie mehr.

Was versteht man unter dem digitalen Nachlass?

Als digitaler Nachlass wird generell alles bezeichnet, das von Verstorbenen im Internet oder auf Endgeräten hinterlassen wird. Der Begriff umschreibt also sämtliche Daten, die online, auf Smartphones oder Computern gespeichert wurden und nun als Hinterlassenschaft zurückbleiben. Unter anderem zählen dazu:

  • Dateien auf Endgeräten wie Dokumente, Fotos und Videos, aber auch Tondateien oder erstellte Präsentationen
  • Gekaufte digitale Waren wie Softwareprodukte, Filme, Musik oder E-Books
  • Konten bei Bezahldienstleistern und Online-Shops, beispielsweise PayPal, Amazon oder eBay
  • Profile auf Social-Media-Plattformen und in Chat-Apps wie beispielsweise WhatsApp oder Telegram
  • Eigene Websites, Blogs Domains oder Online-Shops

Bereits jetzt erstreckt sich der digitale Nachlass über viele verschiedene Bereiche und kann schnell unübersichtlich werden. Dieser Umstand wird in Zukunft höchstwahrscheinlich noch schwieriger werden, da neue Entwicklungen und Geräte hinzukommen und auch immer wieder neue soziale Netzwerke als Plattformen genutzt werden. Auch der Homeoffice-Trend der vergangenen Jahre schlägt mit neuen Online-Angeboten und -Accounts zu Buche. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, stürzt seine Angehörigen also im schlimmsten Fall in einen digitalen Dschungel, der schnell undurchsichtig wird.

Wer genau nach dem Tod die Verwaltung des digitalen Nachlasses übernimmt, ist nicht konkret vorgegeben. Vielmehr greifen verschiedene Gesetzgebungen wie beispielsweise das Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht oder auch das Telemediengesetz – je nach Art des Nachlasses.

Es gilt also, hier möglichst genau vorzusorgen, um Rechtsstreitigkeiten beim digitalen Erbe zu vermeiden.

Tipps für die Regelung des digitalen Nachlasses

Um den digitalen Nachlass zu regeln, sind zahlreiche Vorkehrungen ratsam. Allerdings kann hier bereits mit unkomplizierten Schritten sehr viel erreicht werden. Viele dieser Maßnahmen können ohne großen Mehraufwand bereits frühzeitig eingeleitet werden:

  • Es ist hilfreich, frühzeitig eine Vertrauensperson über sämtliche Daten und Accounts zu informieren. Diese Person weiß als digitaler Nachlassverwalter dann im Ernstfall, was wo zu tun ist. Für diese Person kann auch eine Vollmacht ausgestellt werden, um im Falle des Ablebens die Verantwortlichkeiten direkt zu übertragen. Wichtig ist, dass diese Vollmacht auch über den Tod hinaus gilt.
  • Sämtliche Passwörter, Zugänge und Benutzernamen sollten an einem gesicherten, zentralen Ort verwahrt sein. Dies kann sowohl in einem physischen Ordner, aber auch digital auf Computern oder Smartphones über Passwort-Manager-Programme erfolgen. Alternativ kann auch ein Speichermedium wie USB-Sticks oder eine externe Festplatte genutzt werden. Hier sollten die entsprechenden Daten aber per Passwort digital verschlüsselt werden.
  • Für Fotos, persönliche Daten und auch Accounts in sozialen Netzwerken kann eine Liste angelegt werden, die Vorgehensweisen nach dem Tod festlegt. Welche Accounts werden gelöscht? Bei wem liegen fortan Urheberrechte für Fotos? Was passiert mit Smartphone, Tablet und Laptop? All diese Dinge können vorab klar definiert und festgehalten werden.
  • Neue Accounts oder Passwörter sollten stets in der entsprechenden Liste nachgetragen und aktualisiert werden – nur so wird eine lückenlose Dokumentation gewährleistet.

Gegebenenfalls kann bei Verwaltungsfragen im Hinblick auf die Vollmacht auch eine Rechtsberatung kontaktiert werden, um aufkommende Fragen zu klären und Regelungen eindeutig zu definieren. 


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Handhabung von Online-Accounts

Klar geregelte Verantwortlichkeiten und entsprechende Vollmachten sind essentiell für die ordnungsgemäße Verwaltung des digitalen Nachlasses. Allerdings können nicht sämtliche Dienste und Accounts einfach so gelöscht werden.

Viele Online-Dienste bieten verschiedene Möglichkeiten an, mit dem Account eines Verstorbenen umzugehen. Erforderlich ist meistens der entsprechende Login. Bei Facebook und Instagram können dann Angehörige als zuständige Nachlassverwalter angegeben werden – dies geschieht in der Regel nach einer kurzen Prüfung. Im Anschluss kann entschieden werden, ob das Konto sofort gelöscht wird oder zunächst in einen Gedenkzustand versetzt werden soll. So bietet sich für Freunde und Bekannte noch die Möglichkeit, digitale Beileidsbekundungen auf dem Profil zu äußern. Die Übergabe an den Nachlassverwalter bringt allerdings einige Voraussetzungen mit sich: Der jeweils Antragstellende muss nachweisen können, dass er ein direktes Familienmitglied ist. Auch ein Erbschein kann verlangt werden, bevor die Verantwortung für die Accounts übertragen wird. Etwas einfacher gestaltet sich der Übergang beim Chat-Dienstleister WhatsApp. Generell werden inaktive Accounts dort nach 120 Tagen automatisch gelöscht. Falls für Nachlassverwalter ein Zugang besteht, kann der Account aber bereits vorab direkt in den App-Einstellungen ohne weitere Prüfungen oder Nachweispflichten gelöscht werden.

Besonders wichtig ist bei der Verwaltung vom digitalen Erbe auch die Übernahme von Accounts bei Bezahldiensten nach dem Tod eines Angehörigen. Insbesondere bei PayPal sind oftmals einige Zahlungsdaten und Kreditkarten hinterlegt, teils laufen auch noch bestehende wiederkehrende Zahlungsläufe.

Die Löschung eines PayPal-Kontos im Todesfall erfolgt üblicherweise durch einen Antrag beim Kundenservice. Dieser kann schriftlich oder direkt über die Hotline erfolgen. Um die Schließung des Kontos durchführen zu können, müssen eine Erklärung zur Übertragung vom Restguthaben des Kontos sowie Kopien der Sterbeurkunde und des Erbscheins eingereicht werden.

Abseits von Accounts, Daten und Bezahlkonten stellt sich vielen Hinterbliebenen auch die Frage nach den entsprechend genutzten Geräten. Wer darf den Computer behalten? Was passiert mit Smartphones und Tablets? Generell ist die Verwaltung vom digitalen Erbe im Hinblick auf Hardware und Endgeräte weniger kleinteilig als die Nachlassverwaltung von Accounts und persönlichen Daten. Üblicherweise geht das Eigentum des Verstorbenen – auch entsprechende technische Ausstattung – den Erben oder den im Testament bedachten Empfängern zu. Wer also bestimmten Personen bestimmte Geräte vererben will, kann dies im Testament festlegen.

Vorsorge und Organisation mit einem digitalen Nachlassmanager

Nicht immer ist es möglich, sich in dem gewünschten und auch erforderlichen Umfang um den digitalen Nachlass zu kümmern. In solchen Fällen haben Erben die Möglichkeit, Dienstleister hierfür zu beauftragen. Teilweise bieten Bestattungsunternehmen solche Dienste bereits an. Meistens ist es jedoch ratsam, einen sogenannten digitalen Nachlassmanager zu beauftragen. Diese Manager unterstützen Hinterbliebene bei der Ermittlung, Verwaltung, Sicherung und auch weiterführenden Maßnahmen im Hinblick auf den digitalen Nachlass des Verstorbenen.

Ein Nachlassmanager unterstützt dabei bereits zu Lebzeiten, aber auch über den Tod hinaus bei der Verwahrung sämtlicher relevanter Informationen und Daten – einschließlich jeglicher Passwörter, Abonnements und Bezahlaccounts.

Die entsprechenden Zugriffsdaten werden für Erben oder Vertrauenspersonen üblicherweise in einem Online-Kundencenter bereitgestellt und können dort verwaltet werden. Im Sterbefall können somit innerhalb kurzer Zeit sämtliche Dienste und Accounts nach Bedarf gekündigt oder deaktiviert werden – durch die zentralisierte Aufbewahrung entfällt zudem die potenziell aufwändige Suche nach Login-Daten, die während einer belastenden Zeit zusätzliche Nerven rauben kann.

Ein solcher Nachlassmanager kann auch Teil einer umfassenden Rundum-Vorsorgeversicherung für den Todesfall sein. Die IDEAL Sterbegeldversicherung beispielsweise bietet für Angehörige neben der finanziellen Absicherung durch die entsprechende Vorsorge auch einen digitalen Vertrags- und Nachlassmanager. Dieser verwaltet schon zu Lebzeiten sämtliche digitalen Unterlagen und Konten und bietet die Möglichkeit, frühzeitig die entsprechenden Verfahren für den Todesfall festzulegen und einzuleiten.

Mit der richtigen digitalen Vorsorge, entsprechenden Vollmachten und Regelungen können Hinterbliebene somit den digitalen Nachlass des Verstorbenen effizient verwalten und Ärgernisse während einer unsicheren, schwierigen und von Trauer geprägten Phase vermeiden.

Titelbild: © Brankospejs/ iStock.com

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