Wer sich in zwei Ländern beheimatet fühlt, denkt früher oder später vielleicht darüber nach, eine doppelte Staatsbürgerschaft anzustreben. Doch wie einfach ist es, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen? Was sind die Vorteile einer doppelten Staatsbürgerschaft? Und kann man überhaupt frei entscheiden, in welchem Land man eine doppelte Staatsbürgerschaft wünscht?
Was versteht man unter doppelter Staatsbürgerschaft?
Den Begriff „Doppelte Staatsbürgerschaft“ haben Personen inne, welche die Staatsangehörigkeit von zwei Staaten tragen. Man nennt sie auch Doppelstaater. In einigen Fällen haben Personen auch eine Mehrfachstaatsangehörigkeit. Diese Personen sind dann sogar mehr als zwei Staaten angehörig. Deutschland möchte grundsätzlich beide Varianten vermeiden, Doppelstaater mit zwei Staatsangehörigkeiten sind allerdings möglich. Eine doppelte Staatsbürgerschaft wird in Deutschland vor allem Staatsangehörigen der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz eingeräumt.
Eine Person mit einer doppelten Staatsbürgerschaft besitzt je angehörigen Staat einen Pass. Alle Rechte und Pflichten beider Staaten können von einem Doppelstaater genutzt beziehungsweise müssen geachtet werden. Damit bringt die doppelte Staatsbürgerschaft einige Vorteile aber auch Nachteile und teilweise Widersprüche in der Absprache zwischen den Staaten mit sich. Wie viele Doppelstaater oder Mehrstaater es in Deutschland gibt, ist nicht statistisch sicher erfasst. Man schätzt die Gesamtzahl möglicher Mehrstaater in Deutschland allerdings auf mindestens zwei Millionen.
Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft
Wer eine doppelte Staatsbürgerschaft inne hat genießt Vorteile rund um das Leben und den permanenten Aufenthalt in den jeweiligen Staaten. Sie profitieren von der Wahl und den verschiedenen Optionen auf dem Arbeitsmarkt, bei Immobilienkäufen und auch dem Steuer- und Erbrecht. Schon das Ein- und Ausreisen wird in die zugehörigen Staaten durch die doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert.
Soziale Absicherung ist innerhalb der doppelten Staatsbürgerschaft ebenfalls ein attraktiver Faktor. Sozial- und Krankenversicherungen sind für Doppelstaater abhängig von dem jeweiligen Staat zugänglich.
Wer darf die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen?
Alle Bedingungen und Möglichkeiten hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Pauschal lässt sich aufgrund der jeweils individuellen Faktoren nicht eindeutig bestimmen, wer am Ende für eine doppelte Staatsbürgerschaft in Frage kommt und wer nicht. Häufige Fälle sind:
- Kinder mit einem deutschen und ausländischen Elternteil
- Ausländische Eltern, die ein Kind in Deutschland auf die Welt bringen
- Ausländer, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen
Keine dieser Optionen kann aber einen Erfolgsfall für die Annahme der doppelten Staatsbürgerschaft garantieren.
Wie erlangt man eine doppelte Staatsbürgerschaft?
Wer als Ausländer nach Deutschland kommt und eingebürgert werden möchte, verliert in der Regel dabei die ausländische Staatsbürgerschaft. Anders ist es, wenn ein deutscher Staatsbürger bei den genannten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Schweiz die Staatsangehörigkeit annimmt. Wenn ein Ausländer allerdings bei seinem Wunsch zur Einbürgerung in Deutschland Gründe mitbringt, die eine Aufgabe seiner ausländischen Staatsbürgerschaft erschweren oder unmöglich machen, kann eine doppelte Staatsbürgerschaft vom deutschen Staat hingenommen werden.
Das ist nach § 12 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Fall, wenn das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit beispielsweise nicht vorsieht. Auch regelmäßige Verweigerungen der Entlassung sind ein Grund, den der deutsche Staat für die Notwendigkeit der doppelten Staatsbürgerschaft anerkennt. Zusammengefasst sind bei der Einbürgerung folgende Voraussetzungen hilfreich beim Anstreben einer doppelten Staatsbürgerschaft:
- Antragstellende sind EU-Bürger oder Schweizer Staatsbürger
- Asylberechtigte
- anerkannte Flüchtlinge
- Spätaussiedler
- Bürger von Staaten, die eine Aufgabe der Staatsbürgerschaft nicht gestatten (z. B. Iran, Kuba, Marokko)
Das Geburtsortprinzip ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland geborenen Kindern mit ausländischen Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft. Dafür muss ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland leben. Außerdem muss eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vorliegen. Auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde, greift diese Regelung.
Bei einem deutschen Vater und einer ausländischen Mutter ist der Nachwuchs Doppelstaater. Die Kinder besitzen dann die Angehörigkeit zum Staat der Mutter sowie die deutsche Staatsbürgerschaft des Vaters. Das gilt allerdings auch nur, wenn das zweite Land ebenfalls die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wurde der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren und lebt seitdem dort, gilt die deutsche Staatsbürgerschaft für den Nachwuchs nicht mehr automatisch. Innerhalb des ersten Lebensjahres müssen die Eltern einen Antrag im deutschen Geburtenregister stellen, der die Geburt beurkundet.
Für Kinder mit doppelter Staatsbürgerschaft aufgrund ausländischer Eltern galt bis 2014 die Optionspflicht. Sie mussten sich mit Vollendung des 21. Lebensjahres für eine Staatszugehörigkeit und einen Pass entscheiden. Seit 2014 können diese Kinder jedoch beide Staatsangehörigkeiten behalten. Vorausgesetzt, dass sie mindestens sechs Jahre lang eine Schule in Deutschland besucht oder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben. Auch ein deutscher Schulabschluss oder eine Berufsausbildung in Deutschland können als Nachweise dienen.
Rechte und Pflichten für Doppelstaater
Die genannten Vorteile der doppelten Staatsbürgerschaft werden durch weitere Rechte und Pflichten ergänzt. Grundsätzlich gilt es die Gesetze des Landes einzuhalten, in dem sich der Doppelstaater momentan aufhält. Wenn es in dem zweiten Land die Wehrpflicht gibt, kann ein Doppelstaater dazu einberufen werden, auch wenn Deutschland keine Wehrpflicht mehr hat. Doppelstaater dürfen in beiden Ländern wählen gehen.
Lesen Sie auch
Deutsche Staatsbürgerschaft
Der Erwerb und der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit werden in der Bundesrepublik Deutschland durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Einige Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, wie beispielsweise durch das Abstammungs- oder Geburtsortprinzip wurden bereits genannt.
Bestimmte Voraussetzungen ermöglichen die Einbürgerung in Deutschland. Das Bestehen eines Einbürgerungstest ist dabei ebenso wichtig wie das Leben in Deutschland seit mindestens acht Jahren vor Antrag auf Einbürgerung.
Beantragung deutsche Staatsbürgerschaft
Die Einwanderungsbehörde im jeweiligen Wohnort ist die richtige Anlaufstelle für die Einbürgerung. Je nach Behörde gibt es Unterschiede in den benötigten Unterlagen. In den meisten Fällen brauchen die Antragstellenden folgende Dokumente:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Antrag auf Einbürgerung
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
- Wohnungsnachweis, beispielsweise in Form eines Mietvertrags
- Beleg ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch Niveau B1
- Arbeitsnachweis
Pro Person liegen die Kosten einer Einbürgerung bei 255 Euro. Dies gilt auch für Minderjährige. Werden minderjährige Kinder gemeinsam mit den Eltern eingebürgert, reduziert sich dieser Betrag auf 51 Euro für das Kind. Ausgaben für beglaubigte Übersetzungen von Formularen und Urkunden können zusätzliche Kosten verursachen. Der Einbürgerungstest kostet darüber hinaus 25 Euro. Im Falle geringer finanzieller Mittel können Antragstellenden die Kosten des Verfahrens gegebenenfalls komplett oder teilweise erlassen werden.
Die Bearbeitung der Einbürgerung dauert, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen, in der Regel um die sechs Wochen. Alle Voraussetzungen und Sachverhalte werden geprüft. Wenn alles seine Richtigkeit hat, übermittelt die Behörde den Antragstellenden die Einbürgerungsurkunde. Sie ist die Grundlage dafür, weitere deutsche Ausweisdokumente anzufordern. Ab diesem Punkt haben Antragstellende neben ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit, sofern die doppelte Staatsangehörigkeit im individuellen Fall möglich ist, auch die deutsche Staatsangehörigkeit inne.
Titelbild: © HbrH/ iStock.com