Junge Frau wehrt Drohne ab

Drohnen – was muss beim Flug beachtet werden?

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Die Stadt von oben sehen – was jahrelang nur vom Flugzeug aus ging, ist seit einiger Zeit für jeden möglich und zwar durch Drohnen. Die neuen Flugobjekte bieten großes Potenzial und ganz nebenher auch riesigen Spaß. Aus diesem Grund nutzen immer mehr Menschen privat wie auch geschäftlich Drohnen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass bei erhöhter Nutzungsaktivität auch die Gefahr für Kollisionen, Abstürze und Unfälle steigt. Und die können schnell teuer werden – insbesondere bei Personenschäden.

Die Deutsche Drohnenverordnung von 2017

Die Vielzahl neuer Hobbypiloten und die damit verbundenen Schadensfälle machten bereits vor einigen Jahren der Regierung Sorge, denn eine einheitliche Regelung zum Gebrauch von Drohnen fehlte bis zum Jahr 2017 gänzlich. Deshalb hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im April 2017 eine neue Drohnenverordnung erlassen. Das neue Gesetz beinhaltete im Wesentlichen vier Punkte, die Verbraucher je nach Gewicht und Flughöhe der Drohne beachten mussten:

  • Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg
  • Kenntnisnachweis ab 2 kg
  • Erlaubnispflicht ab 5 kg
  • Maximal 100 m hoch und nur auf Sichtweite fliegen

Die neue EU-Drohnenverordnung

Zum 01. Januar 2021 wird die neue EU-Drohnenverordnung die seit 2017 gültigen nationalen deutschen Drohnengesetze ablösen. Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, weitere Verordnungen zum Drohnenflug zusätzlich zur EU-Verordnung zu erlassen. Wird eine Drohne also im europäischen Ausland genutzt, muss sich der Pilot über entsprechende Verordnungen im Land informieren. Die Gesetze gelten dabei für private und gewerbliche Drohnenpiloten.

Die wichtigsten Fakten der neuen EU-Drohnenverordnung enthalten dabei folgende Änderungen:

  • Verringerung der bestehenden Gewichtsgrenze
  • Anhebung der maximalen Aufstiegshöhe von 100m auf 120m
  • Einführung von 2 neuen Drohnenführerscheinen
  • Registrierungspflicht sowie Pflicht zum Senden von Funksignalen je nach Gerät und Einsatz
  • Einteilung der Drohnen in 3 Kategorien

Die Klasse einer Drohne (vom Hersteller ausgezeichnet: C0-C4) und die Kategorie zum Flug (open, specific, certified) mit entsprechender Unterkategorie (A1-A3) stellen die beiden Hauptfaktoren der EU-Drohnenverordnung dar.


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Drohnenführerschein im Rahmen der EU-Verordnung

Der kleine Drohnenführerschein, auch EU-Kompetenznachweis genannt, wird für die Kategorien A1 und A3 ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm absolviert. Dieser Kompetenznachweis wird als Onlineführerschein absolviert. Bereits bestehende deutsche Kenntnisnachweise nach §21 LuftVO behalten bis zum 31.12.2021 ihre Gültigkeit und können danach auf den kleinen Drohnenführerschein umgeschrieben werden. Der große Drohnenführerschein ist für das Fliegen von Drohnen für die Risikokategorie A2 notwendig. Gesprochen wird hier auch vom EU-Fernpiloten-Zeugnis.

Kategorien der EU-Drohnenverordnung

Der Drohnenflug wird zukünftig in 3 Kategorien eingeteilt. Bei Nicht-Erfüllung der Anforderungen in einer Kategorie, steigt der Flug in die nächsthöhere Kategorie auf. Bei der ersten Kategorie handelt es sich um die OPEN-Kategorie. Gesprochen wird von Flügen mit geringem Risiko. Die maximale Flughöhe von 120 m darf hier nicht überschritten werden. Außerdem muss der Sichtkontakt zur Drohne jederzeit gehalten werden. Das Mindestalter des Piloten liegt bei 16 Jahren. In der Open-Kategorie werden 3 Unterkategorien definiert (A1-A3), wo ebenfalls Regeln zu beachten sind und der entsprechende Kompetenznachweis mitgeführt werden muss. Können die Auflagen der Kategorie nicht erfüllt werden, ist die Nutzung in der offenen Kategorie nicht möglich und es findet eine Einordnung in die SPECIFIC-Kategorie statt, wo z.B. für den Drohnenflug eine Betriebsgenehmigung einzuholen ist. Gesprochen wird auch von Flügen mit mittlerem Risiko. Bei der dritten Kategorie handelt es sich um die CERTIFIED-Kategorie, welche zulassungspflichtig ist. Diese Zulassung ist z.B. beim Überflug einer Menschenansammlung oder der Beförderung von Personen einzuholen. Gesprochen wird von Flügen mit großem Risikopotenzial.

Drohnenklassen der EU-Verordnung

Der Hersteller ist zukünftig verpflichtet, die sogenannte CE-Zertifizierung für jedes Produkt anzugeben. Definiert werden darüber die Drohnenklassen C0-C4. Die Einordnung einer Drohne basiert dabei auf der Größe, dem Gewicht, den Sicherheitsfunktionen und der Bewegungsenergie. Je nach Drohnenklasse müssen laut der Verordnung unterschiedliche Vorschriften und Auflagen erfüllt werden.

Liste Drohnen Flugkategorien A1-A3Auflistung Drohnenklassen

Welche Drohnenversicherung benötige ich?

Natürlich gilt es, Behinderungen oder Gefährdungen von Dritten beim Drohnenflug auszuschließen. Sollte dennoch eine Person, beispielsweise durch den plötzlichen Absturz einer Drohne, zu Schaden kommen, zahlt dies die Haftpflichtversicherung. Denn diese ist bereits seit 2004 im Modellflug und damit auch für Drohnenpiloten Pflicht. Doch muss es eine spezielle Drohnenhaftpflicht sein oder reicht eine Privathaftpflicht aus?

Natürlich gilt es, Behinderungen oder Gefährdungen von Dritten beim Drohnenflug auszuschließen. Sollte dennoch eine Person, beispielsweise durch den plötzlichen Absturz einer Drohne, zu Schaden kommen, zahlt dies die Haftpflichtversicherung. Denn diese ist bereits seit 2004 im Modellflug und damit auch für Drohnenpiloten Pflicht. Doch muss es eine spezielle Drohnenhaftpflicht sein oder reicht eine Privathaftpflicht aus?

Haftpflichtversicherung für Drohnen

In vielen Fällen kommen Privathaftpflichtversicherungen nicht für einen Schaden durch Drohnen auf. Einige Versicherungen – wie auch die IDEAL PrivatHaftpflichtExklusiv – bieten in ihren Tarifen zumindest einen zuverlässigen Schutz für Hobbydrohnen, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Für schwerere Profidrohnen ist es ratsam, auf spezielle Versicherungsangebote zurückzugreifen. Prüfen Sie also zunächst Ihre Privathaftpflicht auf Einschränkungen bei Gewicht und Haftung. Zusätzlich sollte die Mindestdeckungssumme eine Million Euro betragen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Erst wenn Sie die Details geprüft haben und feststellen, dass der Schutz nicht reicht, sollten Sie eine spezielle Drohnenversicherung abschließen. Wichtig: Gewerbetreibende, die Drohnen einsetzen, um Geld zu verdienen, sind bei Schäden durch die Privathaftpflicht nicht versichert. Für diesen Fall gibt es Haftpflichtversicherungen, die explizit die gewerbliche Nutzung versichern.

Kaskoversicherung für Drohnen

Wer sich beim Drohnenkauf für das Profimodell entscheidet, der legt schnell eine stattliche Summe für den Flugspaß hin. Geht die Drohne dann durch einen Absturz kaputt, ist der Schaden groß. Für teure Drohnen, die im professionellen Bereich eingesetzt werden, sollte deshalb unbedingt eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese ersetzt die an der Drohne entstandenen Schäden, sodass die Besitzer finanziell abgesichert sind. Natürlich können auch Privatpiloten ihre Drohne mit einer Kaskoversicherung schützen.

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Für jeden Schaden, den eine Drohne verursacht, haftet der Halter der Drohne persönlich, selbst dann, wenn er nichts für den Unfall kann. Trägt beispielsweise starker Wind die Drohne fort und führt nach einem Absturz zu einem Verkehrsunfall, liegt die Haftung beim Eigentümer der Drohne (Gefährdungshaftung), obwohl er auf die widrigen Windverhältnisse keinen Einfluss hatte.

Diese sogenannte verschuldensunabhängige Haftung ist in Paragraph 33 Luftverkehrsgesetz geregelt. Aus diesem Grund ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung für die Drohne abzuschließen. Ist Ihre Drohne, aus welchen Gründen auch immer, abgestürzt und ist einem Dritten ein Schaden entstanden, sollten Sie zuerst den Betroffenen informieren (falls dieser den Schaden nicht mitbekommen hat) und dann die Polizei hinzuziehen, die den Schaden aufnimmt. Wichtig ist auch, dass Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden. Wenn Sie sich in dieser Situation nicht sicher sind und kein Personenschaden entstanden ist, können Sie auch zuerst Ihre Versicherung kontaktieren und das weitere Vorgehen abstimmen.

Übrigens: Freunde oder Verwandte, die Ihre Drohne fliegen, sind nur in Ausnahmefällen mitversichert. Besitzen Sie eine Familien-Privathaftpflichtversicherung, sind Ihr Partner und Ihre Kinder auch beim Drohnenflug mitversichert. Freunde dagegen benötigen eine eigene Versicherung, die Flüge mit Drohnen abdeckt. Haben Sie eine spezielle Drohnenversicherung abgeschlossen, leisten die meisten jedoch auch dann, wenn Sie die Drohne einem Freund geliehen haben.

Titelbild: © PeterTG/iStock.com

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