Mehr als ein Drittel aller frischgebackenen Väter geht heute in Elternzeit. Vor zehn Jahren waren es gerade mal 3,5 Prozent. Eine Chance für Väter, viel Zeit mit dem Nachwuchs zu verbringen. Und damit eine positive Entwicklung! Elternzeit ermöglicht eine intensivere Beziehung zum Kind. Was bleibt, ist jedoch auch die Sorge ums Geld. So stellen sich viele Familien die Frage: Wie soll das finanziell gehen? Und verträgt sich die Väterzeit überhaupt mit der Altersvorsorge? In unserem Beitrag erhalten Sie die Antwort auf die sieben häufigsten Fragen zur Elternzeit.
Wie lange kann man Elternzeit nehmen?
Die Mindestdauer für die bezahlte Elternzeit beträgt zwei Monate. Die Entscheidung über die exakte Dauer liegt grundsätzlich bei den Eltern und ist abhängig davon, ob beide Elternteile beruflich kürzertreten. Bleibt nur eine Person zu Hause, werden maximal 12 Monate volles Elterngeld gezahlt. Eine gemeinsame Elternzeit ist maximal 14 Monate möglich. Bei dieser Variante können Eltern sich die Zeit untereinander aufteilen. Auch hier gilt jedoch, dass ein Elternteil mindestens zwei Monate nehmen muss.
Beispiel (zwei Erziehungspersonen):
Lisa und Peter entschließen sich dazu, beide eine Zeit lang zu Hause zu bleiben. Insgesamt stehen beiden 14 Monate zu. Lisa bleibt also 12 Monate zuhause und Peter die mindestens geforderten zwei Monate.
Beispiel (eine Erziehungsperson):
Marie und Konstantin beschließen, dass nur Marie zuhause bleibt. Konstantin geht weiterhin seiner Arbeit nach. Somit stehen Marie 12 Monate Elterngeld zu.
Was bedeutet ElterngeldPlus?
Mit ElterngeldPlus haben Eltern die Option, die Elternzeit auf 28 Monate zu verdoppeln. Der Haken: Während die Zeit zwar um das Doppelte verlängert wird, wird nur die Hälfte des Elterngeldes gezahlt. Deshalb eignet sich das ElterngeldPlus besonders in Kombination mit einer Teilzeittätigkeit. So verdienen Eltern über einen längeren Zeitraum zwar wegen der Teilzeitbeschäftigung weniger, können den Verlust aber durch eine längere Zahlung des ElterngeldPlus aufstocken. Gehen beide Elternteile zeitgleich in Teilzeit greift der Partnerschaftsbonus. Dadurch können weitere 4 Monate ElterngeldPlus bezogen werden.
Der Hintergrund ist klar: EltergeldPlus soll die Balance zwischen Kind und Karriere für Eltern leichter ermöglichen. Und das mit Erfolg. Seit der Einführung im Jahr 2015 erfreut sich das Modell wachsender Beliebtheit. Die Variante ElterngeldPlus und Teilzeitarbeit nehmen bereits über 30 Prozent der Eltern in Anspruch.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 01.07.2019
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Entscheiden sich Eltern dazu, die Kinder eigenständig zu betreuen, honoriert der Staat das mit Elterngeld. Die Zusatzzahlung gibt es dabei unabhängig davon, ob Sie im Beruf lediglich kürzertreten – also Teilzeit bis zu 30 Stunden arbeiten – oder eine Zeit lang ganz pausieren. In Deutschland beziehen derzeit über 1,8 Millionen Menschen Elterngeld. Rund 475.000 Eltern wählten dabei den Tarif ElterngeldPlus.
Wie viel Elterngeld bekommt man?
Die Beitragshöhe richtet sich in erster Linie nach dem Nettoeinkommen (ohne Sonderzahlungen und Schichtzuschlägen) des betreuenden Elternteils. Dies beträgt ab einem Nettoeinkommen von 1.240 Euro 65 Prozent. Verdienen Eltern zwischen 1.240 und 1.000 Euro, werden 67 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt. Unter 1.000 Euro kann auch ein höherer Prozentsatz berechnet werden. Für die Höhe des Elterngeldes ist außerdem entscheidend, ob bereits Kinder in der Familie leben. Der Geschwisterzuschlag beträgt 10% bei einem Kind unter 3 Jahren oder zwei Kindern unter 6 Jahren. Auch bei Mehrlingsgeburten erhöht sich nochmals das Elterngeld. Je weiteres Kind beträgt der Zuschlag 300 Euro.
Das Basiselterngeld liegt bei mindestens 300 Euro. Dies erhalten beispielsweise Studierende und Arbeitssuchende. Der Höchstsatz liegt bei 1.800 Euro pro Monat. Die durchschnittliche Höhe des Elterngeldes beträgt bundesweit rund 740 Euro. Mütter, die Elterngeld beantragen, erhalten im Schnitt 600 Euro, während Männer, die einen Vaterschaftsurlaub genießen, im Durchschnitt 1.197 Euro beziehen.
Für eine exakte Berechnung des Elterngeldes empfiehlt sich der Elterngeldrechner des Familienportals.
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Gibt es einen Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch während der Elternzeit?
Ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung auf Elternzeit, darf der Arbeitgeber gem. § 18 Abs.1 BEEG dem Arbeitnehmer nicht kündigen. Ein bis zu Beginn der Elternzeit nicht genommener Urlaub bleibt ebenfalls bestehen, da das Arbeitsverhältnis lediglich ruht und nicht als beendet gilt. Während der Elternzeit hat der Arbeitgeber jedoch die Möglichkeit, den Urlaubsanspruch zu kürzen. Nach § 17 des BEEG darf für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit der Urlaub um ein Zwölftel gekürzt werden.
Beispielrechnung:
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf 30 Urlaubstage und geht drei Monate in Elternzeit. Dann hat der Arbeitgeber das Recht, den Urlaubsanspruch um 7,5 Tage zu kürzen.
(Anzahl der Urlaubstage/12) x Anzahl der Monate in Elternzeit
(30/12) x 3 = 7,5 Tage
Sollte die Elternzeit während eines Monats beginnen beziehungsweise enden, wird für diesen keine Urlaubskürzung vorgenommen.
Hat die Elternzeit Einfluss auf die gesetzliche Rente?
Die klare Antwort: Nein. Denn der Bezugszeitraum für das Elterngeld wird als Zeit der Kindererziehung vermerkt. Es werden weiterhin Entgeltpunkte eingezahlt.
Für die Rentenpunkte während der Elternzeit ist der Durchschnittsverdienst der Versicherten ausschlaggebend. Dieser liegt in der deutschen Bevölkerung bei etwa 35.000 Euro jährlich. Bei Eltern, die nebenher noch arbeiten, wird der Durchschnittsbeitrag zu dem ohnehin eingezahlten Rentenbeitrag addiert. Die Obergrenze liegt bei monatlich 6.050 Euro in den alten beziehungsweise 5.200 Euro in den neuen Bundesländern.
Wie sollte sich eine junge Familie während er Elternzeit absichern?
Auch wenn die gesetzliche Rente während der Elternzeit weiterwächst, sollte die private Vorsorge nicht ruhen, denn sie ist für das Ausgleichen der späteren Rentenlücke sinnvoll. Um sich und die Familie rundum abzusichern, lohnt sich der Abschluss der flexiblen IDEAL UniversalLife. Diese beinhaltet wichtige Vorsorge-Bausteine. Neben einer klassischen Rentenversicherung ist es möglich, sich und die Familie auch für den Pflegefall abzusichern. Ebenso kann individuell noch ein Todesfallschutz in die Absicherung mit einbezogen werden. Und auch an Familien wurde gedacht: Sollte es einmal zu einem finanziellen Engpass kommen, können die Einzahlungen ausgesetzt oder reduziert werden. Auch Entnahmen sind während der Laufzeit problemlos möglich.
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