Erbschaftsordner mit Geld

Erbe ausschlagen – Wenn das Testament nichts Gutes bringt

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Pro Jahr erben Deutsche knapp 400 Milliarden Euro. Für manche stellt sich ein Erbe als Glücksgriff heraus. So vererbte erst kürzlich ein deutscher Ingenieur 14 Millionen Euro an eine Bundestagspartei. Allerdings ist nicht jedes Erbe mit einer Geldspritze verbunden, sondern mit dem Gegenteil. In einem solchen Fall ist es oft ratsamer, das Erbe auszuschlagen. Doch wie funktioniert das und worauf müssen Sie achten?

Was bedeutet Erbe ausschlagen?

Ein Erbschaftsverzicht kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zunächst gibt es den Erbverzicht, der zu Lebzeiten des Erblassers zwischen ihm und dem Erben geschlossen wird. Dabei vereinbaren sie den Verzicht des Erben auf den ihm zustehenden Erbteil. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet sein. Doch auch ohne einen solchen Vertrag können Erben auf ihr Erbe verzichten. Die sogenannte Erbausschlagung geschieht nach dem Ableben des Erblassers. Dafür kann es mehrere Gründe geben.

Gründe für eine Erbausschlagung

Der Traum vom Millionen-Erbe kann sich auch ins Gegenteil verkehren. Es gibt für Erben durchaus Gründe, einen Nachlass auszuschlagen. Zum Beispiel:

  • Überschuldeter Erblasser: Sobald Sie von Ihrem Erbe erfahren, sollten Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was Sie eigentlich erben. Denn es kann sein, dass im Testament mehr Schulden als Gewinn stehen. In solch einem Fall kann es sinnvoller sein, das Erbe auszuschlagen. Denn Erben müssen die Schulden eines Erblassers innerhalb von drei Monaten tilgen – wenn nötig, aus ihrem Privatvermögen.
  • Renovierungsbedürftige Immobilien: Haben Sie ein Haus geerbt, das alt und sanierungsbedürftig ist, ist es ratsam zu überlegen, ob Sie es annehmen wollen. Denn eine Renovierung kann teuer werden und eventuell den Wert des Erbes ins Negative verkehren.
  • Schulden beim Erben: Es kann auch sein, dass Sie als Erbe hohe Schulden haben. In einem solchen Fall würde der Nachlass Ihren Gläubigern zugute kommen. Um das zu vermeiden, kann ein Erbe ausgeschlagen werden.
  • Privatinsolvenz: Dasselbe gilt in der Privatinsolvenz. In der Wohlverhaltensphase würde eine Hälfte des Erbes an den Insolvenzverwalter gehen. Dies können Sie umgehen, indem Sie das Erbe ausschlagen.

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Folgen und Risiken einer Erbausschlagung

Wenn Sie ein Erbe ausschlagen, geht das nur im Ganzen. Das bedeutet, Sie können nicht ein sanierungsbedürftiges Anwesen ausschlagen aber dafür einen Lottogewinn annehmen. Das Erbe kommt und geht nur komplett. Auch der Ihnen gesetzlich zustehende Pflichtteil entfällt im Falle einer Ausschlagung.

Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, landet es beim Staat. Der verwertet das Erbe und versucht, die Schulden zu tilgen, haftet jedoch nicht für den Rest. Eventuelle Gläubiger gehen daher unter Umständen leer aus.

Fristen für eine Erbausschlagung

Die Ausschlagung eines Erbes muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, nachdem Sie von Ihrem Erbe erfahren haben. Anders verhält es sich, sollte der Verstorbene seinen jüngsten Wohnsitz im Ausland gehabt haben. Dann beträgt die Frist sechs Monate. Dasselbe gilt, falls Sie sich als Erbe selbst zu Beginn der Frist im Ausland aufgehalten haben.

Sollten Sie das Erbe angenommen oder die Ausschlagungsfrist verpasst haben, so können Sie diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. Etwa dann, wenn nach Annahme der Erbschaft zusätzliche Informationen ans Licht kommen, die das Erbe „verderben“ könnten. Zum Beispiel ein hoher Kredit, der erst im Nachgang offenbar wird, oder wenn Sie nicht von Gläubigern wussten. Falls Sie von der Sechs-Wochen-Frist nichts wussten oder sie unterschätzt haben, können Sie das Erbe immer noch anfechten – hierfür ist jedoch ein guter Anwalt notwendig.

Sie sind als Erbe außerdem für eine letzte Steuererklärung der verstorbenen Person zuständig und müssen diese einreichen. Informieren Sie sich über Pflichten und Ausnahmen in diesem Fall.

Andersherum ist es allerdings auch möglich, dass Sie von positiven Teilen des Erbes nicht wussten. Etwa von einem Haus oder einem Konto. In diesem Fall steht Ihnen ein Anfechtungsrecht zu. Weil aber auch hier die Grenzen nicht immer klar sind, ist eine Beratung durch einen Anwalt sinnvoll.

Wie läuft eine Erbausschlagung ab?

Eine Erbausschlagung findet für gewöhnlich gegenüber dem Nachlassgericht statt. Also gegenüber dem Amtsgericht, das für den Bezirk verantwortlich ist, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte oder in dem er sich zuletzt aufhielt. Allerdings ist es auch in dem Bezirk möglich, in dem der Erbe, also der Ausschlagende, seinen Wohnsitz hat (§ 344 Abs. 7 FamG). Sie müssen die Ausschlagungserklärung entweder zur Niederschrift oder in beglaubigter Form abgeben. Achtung: Ein einfacher Brief reicht hierfür nicht aus. Es ist möglich, persönlich zum Nachlassgericht zu gehen und das Anliegen dort zu erklären. Die Ausschlagungserklärung wird dort schriftlich festgehalten und muss nach § 1945 BGB unterschrieben werden. Alternativ führt der Weg über einen Notar: Eine „öffentlich beglaubigte Erklärung“ muss schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Ausschlagenden von einem Notar beglaubigt sein. Hier müssen Sie also einen Termin bei einem Notar vereinbaren.

Infografik Erbe ausschlagen

Diese Infografik ist von www.einfach-rente.de

In der Ausschlagung ist es ratsam, die Gründe anzugeben. Bei Unsicherheiten können Sie einen Notar um Mithilfe bitten. Achtung: Sollte der Erbe minderjährig sein, so müssen seine Eltern die Ausschlagung vornehmen. Hierfür ist eine Genehmigung vom Familiengericht notwendig. Die dabei entstehende Bearbeitungszeit wird nicht in die Frist von sechs Wochen eingerechnet.

Welche Kosten können entstehen?

Im Falle einer Überschuldung des Erbes kostet eine Ausschlagung beim Nachlassgericht generell 30 Euro. Das legt § 103 Abs. 1 GNotKG fest. Sollten Sie ein Erbe ausschlagen, das nicht überschuldet ist und das sich folglich für Sie lohnen würde – was auch vorkommen kann – so fallen Kosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Diese können unterschiedlich ausfallen, werden aber in der Regel mit höherem Erbe teurer. Sollten Sie das Erbe annehmen, so fällt die Erbschaftssteuer an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserem Artikel: „Klug vererben – Wie können Sie die Erbschaftssteuer umgehen?“.

Titelbild: © kunertus/ iStock.com

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