Zwei Personen im finanziellen Beratungsgespräch

Finanzielle Hilfe bei Krebs

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Letzte Aktualisierung 2023

Ob der Versicherungsschutz vollständig ist, zeigt sich oft erst im Krankheitsfall. Natürlich ist es nicht möglich, sich gegen alles zu versichern. Das gilt auch für Krankenkassen. Bei schweren Erkrankungen, die lebensverkürzend sein können, wird dann deutlich, dass nicht alle Kosten und Verfahren von den Kassen übernommen werden. Das liegt auch daran, dass die Versicherer sich an ihre Leitlinien halten und nur ein Teil der möglichen Leistungen per Gesetz übernommen werden muss. Das soll die medizinische Grundversorgung gewährleisten und bei schweren Erkrankungen die Genesung ermöglichen. Dennoch gibt es Kosten, die Sie als Patient auch selbst tragen müssen. Das gilt für Verfahren, die noch keine wissenschaftliche Anerkennung genießen, kann aber auch Anschlussheilbehandlungen, Heilmittel, Hilfsmittel oder Fahrtkosten betreffen. Wichtig für Sie ist auch die Frage nach dem Einkommen, wenn Sie aus Krankheitsgründen ausfallen.

Grundsätzliches zu finanzieller Hilfe

Wenn Sie berufstätig sind und im Fall einer Krebserkrankung länger oder dauerhaft ausfallen, spielt die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes eine erhebliche Rolle. In den ersten sechs Wochen kommt der Arbeitgeber für Ihren Ausfall auf. Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse die Kosten in Form von Krankengeld. Die Summe liegt allerdings zumeist nur bei etwa 70 % des ursprünglichen Einkommens. Per Gesetz darf die Zahlung 90% des letzten Nettoeinkommens nicht überschreiten. Das gilt nicht für Sie, wenn Sie selbstständig sind und keine zusätzliche Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse getroffen haben. Das kann für Selbstständige im schlimmsten Fall bedeuten, dass sie kein Einkommen erzielen. In diesem Fall sind Sie auf Sozialleistungen angewiesen und erhalten die nötigen Informationen vom Sozialamt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie also selbst vorsorgen. Dafür sind entsprechende Zusatzversicherungen möglich. Sollte das Geld trotz weiterer Leistungen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, Geld aus dem Hilfsfonds der Deutschen Krebshilfe zu beziehen. Allerdings wird diese Unterstützung nur einmalig ausgezahlt und bewegt sich etwa in einer Höhe zwischen 440 und 1.100 Euro (Stand 2023). Sollten Sie durch Ihre Erkrankung in finanzielle Not geraten, suchen Sie sich rechtzeitig Hilfe bei den Beratungsstellen. Für solche unverschuldeten Fälle gibt es zahlreiche Angebote, der Ent- oder Umschuldung. Außerdem besteht die Möglichkeit, Verträge ruhen zu lassen. Suchen Sie daher auch möglichst früh das Gespräch mit Ihren Vertragspartnern und informieren Sie sich.

Beamtet während einer Krebserkrankung

Sollten Sie beamtet sein, gelten für Sie weitgehend die Bestimmungen wie für alle anderen Versicherten auch. Das trifft auch auf alle anderen beihilfeberechtigten Personen zu. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten. Die übrigen Summen sind durch eine freiwillige Krankenversicherung zu tragen. Es ist allerdings nicht ungewöhnlich, dass eine solche Versicherung nicht alle Kosten abdeckt. Klären Sie daher möglichst sofort, ob Krankenfahrten, Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel übernommen werden. Klären Sie außerdem mit Ihrem Arbeitgeber, ob Ihnen möglicherweise eine vorzeitige Pensionierung droht und wie hoch Ihr Einkommen dann sein wird.

Medikamente und Kosten im Rahmen einer Krebserkrankung

Solange Sie an Krebs erkrankt sind, zahlen Sie keine Beiträge für die Medikamente, die Sie benötigen. Die Voraussetzung ist aber, dass Sie seit mindestens einem Jahr wegen dieser Erkrankung in ständiger Behandlung sind und innerhalb eines Kalenderjahres bereits mindestens 1% ihres Bruttoeinkommens zugezahlt haben. Die Krankenkasse übernimmt ausschließlich die Kosten für Medikamente, die zugelassen sind. Es muss sich außerdem um Arzneimittel handeln, die für die Erkrankung die erforderliche Anerkennung haben. Unkonventionelle Mittel müssen nicht übernommen werden, auch wenn Arzt und Patient von der Wirksamkeit überzeugt sind. Typisch für die Krebsbehandlung sind sogenannte Zytostatika. Dabei handelt es sich um Medikamente, die in das Zellwachstum eingreifen und damit das Tumorwachstum beeinflussen. Sie werden von den Kassen übernommen. Ansprechpartner finden Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Die Regulierung der Kosten kann im Ernstfall der Erkrankung ein zusätzlich belastendes Thema sein. Das gilt besonders für spezielle Medikamente.


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Heilmittel, Fahrtkosten und Hilfsmittel bei gesetzlich Versicherten

Sie brauchen eine Bescheinigung Ihres Arztes, damit Sie auch von zusätzlichen Kosten befreit werden oder diese von der Krankenkasse bezuschusst werden. Das gilt auch für Heilmittel, Fahrkosten und Hilfsmittel. Auch Reha-Maßnahmen werden bezuschusst oder übernommen, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung vorlegen können. Selbst zahlen müssen Sie jedoch Zahnarztkosten, auch wenn die Schäden an den Zähnen oder dem Zahnfleisch durch die Krebserkrankung oder die Behandlung entstanden ist. Die Krankenkasse übernimmt hier nur die vertraglich vereinbarten Leistungen. Sollte bei Ihnen ein besonderer Härtefall vorliegen, haben Sie aber die Möglichkeit auf höhere Zuzahlung.

Ärztin im Gespräch mit einer Krebspatientin© sturti/ istock.com

Soziale Pflegeversicherung bei Krebserkrankungen

Wenn Sie an Krebs erkranken, haben Sie Anspruch auf eine, auf Sie abgestimmte Beratung durch die Pflegeversicherung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB XI). Klären Sie bei einem solchen Gespräch:

  • Anspruch und Höhe von Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Tages- und Nachtpflege
  • Pflege im Pflegeheim

Klären Sie außerdem, wie es um die Kostenübernahme bestellt ist, wenn Angehörige die Pflege vollständig oder teilweise übernehmen oder wenn die Dienste vollständig von einem Pflegedienst übernommen werden. Es ist sinnvoll, dass Sie diese Fragen klären, bevor Sie die Leistungen in Anspruch nehmen müssen, auch wenn noch gar nicht absehbar ist, ob das überhaupt der Fall sein wird. So können Sie kalkulieren, was auf Sie und Ihre Angehörigen zukommen könnte. So entlasten Sie auch Ihr Umfeld, das sich im Falle einer Verschlimmerung dann auf Sie konzentrieren kann.

Grafische Darstellung des Schutzes einer Familie© Catalin205/ istock.com

Anschlussheilbehandlung für Krebspatienten

Die Anschlussheilbehandlung oder Anschlussrehabilitation steht nahezu allen Patienten mit einer Krebserkrankung zu. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich im Sozialgesetzbuch. Inhaltlich wird dort erklärt, dass eine Rehabilitation zur Vorbeugung oder Minderung einer Behinderung notwendig sein kann. Die Maßnahme soll zur Erholung beitragen, die Folgen und Nebenwirkungen der Erkrankung, aber auch der Behandlung lindern. Auch dient sie der Vorbeugung von Spätfolgen. Darüber hinaus sollen Sie als Patient durch die Maßnahme wieder in die Lage versetzt werden, Ihren Alltag bestmöglich ohne Hilfe bewältigen zu können. Sie beginnt für gewöhnlich im Anschluss an den Klinikaufenthalt.

Schwerbehindertenausweis beantragen

Als Krebspatient haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Dieser Ausweis gilt für gewöhnlich für fünf Jahre und ermöglicht Ihnen weitere Kostenersparnis, Steuererleichterung und mehr Kündigungsschutz am Arbeitsplatz. Außerdem stehen Ihnen zusätzliche Urlaubstage zu. Zuständig ist das Versorgungsamt, bzw. das Landesamt. Das für Sie zuständige Amt können Sie im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde erfragen.

Titelbild: © scyther5 / istock.com

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