100.000 Menschen entscheiden sich pro Jahr für einen Freiwilligendienst. Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr sind bekannte Modelle dafür. Doch was beinhalten diese und worauf müssen die Freiwilligen achten? Alle Details dazu haben wir hier zusammengefasst.
Was sind FSJ und FÖJ?
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist eine Möglichkeit für Jugendliche und junge Erwachsene, sich in einer sozialen Einrichtung zu engagieren. Mögliche Stellen liegen in der Altenhilfe, im Kindergarten, im Krankenhaus oder auch in Kultur und Technik. Die Einsatzdauer muss nicht zwingend ein Jahr betragen. Die FSJ-Bescheinigung gibt es allerdings frühestens nach einem halben Jahr.
Das Freiwillige Ökologische Jahr existiert seit 1993. Es richtet sich an junge Männer und Frauen, die für eine bestimmte Zeit freiwillig in einer Einrichtung des Natur- und Umweltschutzes, der Umweltbildung, auf Tierfarmen oder Bauernhöfen arbeiten wollen.
Voraussetzungen
Die Hürden für eine Bewerbung für ein Freiwilliges Soziales (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sind vergleichsweise niedrig. Der Schulabschluss und die Zeugnisse spielen keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass Interessierte die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben. Das bedeutet, sie müssen mindestens neun Jahre lang die Schule besucht haben. Beide Modelle – sowohl das FSJ als auch das FÖJ – können Interessierte zwischen 15 und 26 Jahren absolvieren. Freiwillige dürfen zu Beginn des FÖJ das 26. Lebensjahr weder überschritten haben noch es während des Jahres überschreiten. Und nicht zuletzt sollte großes soziales Engagement vorhanden sein.
Was unterscheidet das FSJ vom FÖJ?
Beide Modelle unterscheiden sich hinsichtlich der angebotenen Stellen voneinander. Während das Freiwillige Soziale Jahr im Grunde einen sozialen Freiwilligendienst ermöglicht, ist beim Freiwilligen Ökologischen Jahr der Name Programm. Es fokussiert sich vorrangig auf Nachhaltigkeit. Statt im Krankenhaus oder im Pflegeheim arbeiten die Freiwilligen in erster Linie im Umwelt- und Naturschutz. Mögliche Einsatzfelder sind Biotoppflege, Kartierungs- und Messarbeiten, Landschaftspflege oder ökologische Landwirtschaft.
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Bewerbungsfristen und Ablauf
Die Bewerbungsfristen sind, genau so wie die Hürden für die Bewerbung selbst, recht großzügig bemessen. Es ist jedoch ratsam, sich etwa ein halbes Jahr im Voraus um die Bewerbung zu kümmern. Festgelegte Fristen gibt es nicht, allerdings fangen viele Freiwillige ihr Jahr im September an. Es ist aber auch möglich, kurzfristig innerhalb von vier Wochen ein FSJ zu beginnen. Normalerweise ist immer zum 1. oder zum 15. eines Monats Dienstbeginn. Die Bewerbung läuft für gewöhnlich in vier Schritten ab:
- Zunächst müssen Interessierte ihren FSJ-Platz finden. Dabei helfen zum Beispiel Online-Stellenfinder.
- Anschließend werden die Freiwilligen in spe zum Bewerbungsgespräch geladen. Auch müssen sie einen Probearbeitstag absolvieren. Dabei können sie herausfinden, ob der Einsatzort und die ihnen gestellten Aufgaben zu ihnen passen.
- Daraufhin folgen die Entscheidung und die Vereinbarung.
- Der letzte Schritt ist ein Einführungsnachmittag. Dieser ist verpflichtend, solange der Freiwillige nicht schon am Informations- und Beratungsgespräch teilgenommen hat. Hier erhält der Freiwillige seine Vereinbarung. Nach der Unterschrift ist er im Freiwilligendienst angenommen.
Diese vier Schritte sind beim Freiwilligen Ökologischen Jahr in etwa deckungsgleich, nur dass der Einführungsnachmittag dort „FÖJ für Beginner“ heißt. Dort lernen die Freiwilligen auch andere FÖJ-Freiwillige und die Referenten, die sie während des FÖJs begleiten, kennen.
Dauer des FSJ und FÖJ
Für gewöhnlich dauern beide Modelle– wie der Name schon sagt – etwa ein Jahr lang. Da es die Bescheinigung allerdings schon nach sechs Monaten gibt, können die Freiwilligen auch ein verkürztes Modell wählen. In Ausnahmefällen ist auch eine Dauer von zwei Jahren möglich.
Wo finde ich den richtigen Platz?
Um einen geeigneten Platz für ein FSJ zu finden, gibt es im Internet verschiedene Anlaufstellen. Wichtig zu beachten: Ein FSJ kann nur bei einem zugelassenen Träger geleistet werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Liste von Organisationen und Verbänden zusammengestellt, die ein FSJ oder FÖJ im Ausland anbieten. Bei Sozialeinsatz.de sowie Ich will FSJ gibt es jeweils ausführliche Stellenfinder. Auf der Webseite des Fördervereins Ökologische Freiwilligendienste (FÖF) e. V. werden die Träger nach Bundesgebiet aufgeführt.
Finanzierung und Bezahlung
Die Freiwilligen werden für ihr Engagement finanziell entlohnt. Zum Beispiel erhalten sie während des FSJ/ FÖJ ein „Taschengeld“. Dazu kommt ein Verpflegungskostenzuschuss. Beides wird von der Einsatzstelle ausbezahlt. Es ist zudem möglich, dass die Einsatzstelle eine kostenfreie Unterkunft anbietet. Darum können Freiwillige je nach Einsatzort von zu Hause ausziehen und das Jahr auch weit weg durchführen. Sollte die Einsatzstelle keine Unterkunft anbieten, gibt es sogenannte Geldersatzleistungen. Diese sollen zum Beispiel auch die Fahrtkosten zur Einsatzstelle decken. Am Ende des Freiwilligendienstes erhalten Absolventen ein Zeugnis über ihre Tätigkeit und ein Zertifikat über die Bildungstage. Diese Bescheinigung können die Freiwilligen ihrer Bewerbung um ein Studium oder eine Ausbildung beifügen.
Rechtliche Ansprüche
Während eines freiwilligen Jahres haben die Arbeitenden nach wie vor Anspruch auf verschiedene staatliche Leistungen. Darunter fallen beispielsweise Kindergeld und Waisenrente. Auch der Bezug von Hartz 4 ist erlaubt, selbst wenn sie im Rahmen des Freiwilligen Jahres beschäftigt sind. Die Beiträge für die Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung übernimmt die Einsatzstelle. Während des FSJ/ FÖJ sind die Freiwilligen gesetzlich krankenversichert. Besteht bereits eine private Versicherung, so muss geprüft werden, ob die Beiträge für die Dauer des Freiwilligendienstes auf Eis gelegt werden können.
Darüber hinaus bieten verschiedene Einsatzstellen zusätzliche Leistungen an – etwa ein vergünstigtes Mittagessen oder Zusatzqualifikationen. Für Freiwillige lohnt es sich, sich stets ausführlich darüber zu informieren. Sie haben außerdem Anspruch auf Urlaub. Bei einer FSJ-Dauer von 12 Monaten sind 30 Urlaubstage vorgesehen, im FÖJ sind es 26 Tage. Bei Verkürzungen oder Verlängerungen des Freiwilligendienstes passt sich die Länge des Urlaubs entsprechend an. Die Details sind stets im Vertrag festgelegt und können daher individuell unterschiedlich ausfallen.
Kündigung und Probezeit
Die Vereinbarung zum FSJ oder FÖJ kann von beiden Seiten aus gekündigt werden. Diese Kündigung muss schriftlich und mit Angabe eines Grunds erfolgen. Allerdings kann die Vereinbarung auch in gegenseitigem Einvernehmen über einen Auflösungsvertrag beendet werden, etwa, um ein Studium zu beginnen.
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