Älteres Ehepaar beim Rechnen

Frührente und vorgezogene Altersrente

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Viele Deutsche würden am liebsten bereits mit 60 in den Ruhestand gehen. Hierbei stehen jedoch Hürden im Weg – zum Beispiel verschiedene Altersgrenzen. Wann dürfen Deutsche frühzeitig in Rente gehen und welche Voraussetzungen gibt es? Das verraten wir im Beitrag.

Was heißt Frührente?

Eine Rentenform, die man pauschal als „Frührente“ bezeichnen kann, gibt es nicht. Vielmehr handelt es sich um verschiedene Modelle, die aber eines gemeinsam haben: Der Rentner in spe tritt seine Rente früher an als mit der aktuellen Regelaltersgrenze vorgesehen. Das ist unter verschiedenen Voraussetzungen möglich. Allerdings muss dann mit Abschlägen gerechnet werden. Die Rente des Betroffenen sinkt dann pro vorgezogenem Monat um einen Abschlag von 0,3 Prozent. Maximal kann der Rentenbetrag so um 14,4 Prozent sinken. Aktuell geht mehr als die Hälfte aller Rentner vorzeitig in den Ruhestand.

Welche Arten der Frührente gibt es?

Beim Renteneintritt kommt es vorrangig auf das Geburtsjahr an. Die verschiedenen Modelle hängen von bestimmten Altersgrenzen ab, sodass es für Menschen mit bestimmten Geburtsjahren einfacher oder eben schwieriger ist, vorzeitig in die Rente zu starten.

Rente ab 63

Die Rente ab 63 ist denjenigen vorbehalten, die 35 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Tätigkeiten wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Wehrdienst werden hierbei mit einberechnet. Dafür aber müssen die Betroffenen mit einem Abschlag auf ihrer Rente rechnen. Hinzu kommen die Altersgrenzen, die den Renteneintritt individuell verändern können. Haben sie bereits 45 Jahre lang eingezahlt und ein Alter von 63 Jahren und zehn Monaten erreicht, dürfen Betroffene ohne Abschläge in die Frührente. Für später Geborene steigt die Altersgrenze dann jeweils an.

Rente ab 65

Dieses Rentenalter ist für Jahrgänge vorgesehen, die 1949 oder früher geboren sind. Wer nach 1948 und vor 1964 geboren ist, für den gilt eine skalierend ansteigende Altersgrenze.

Rente ab 67

Hierbei handelt es sich um die Regelaltersgrenze für alle ab 1964 Geborenen. Diesen ist es ebenfalls möglich, die Rente ab 63 zu beziehen. In diesem Fall tritt allerdings die Minderung ein.


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Frührente für Schwerbehinderte

Menschen mit einer schweren Behinderung können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Wollen sie ihre Rente jedoch weiter vorziehen, müssen sie mit Abschlägen rechnen. Diese mindern die Rente teilweise deutlich, weswegen der Schritt gut überlegt sein will. Dafür müssen außerdem einige Voraussetzungen erfüllt sein. Und zwar kommt die Frührente für Menschen mit Schwerbehinderung nur dann infrage, wenn sie zum Zeitpunkt des Rentenantrags einen Grad der Behinderung von 50 und bereits 35 Versicherungsjahre abgeschlossen haben. Außerdem ist ein Schwerbehindertenausweis vonnöten.

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente schaut nicht aufs Alter, hier gibt es dagegen andere Voraussetzungen. Einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben nur Erwerbstätige, die wegen eines Arbeits- oder Privatunfalls oder wegen einer Krankheit ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Außerdem müssen sie in den fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben und eine Wartezeit von mindestens 5 Jahren nachweisen.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Betroffene jedoch nur, wenn sie nach ärztlicher Prüfung weniger als drei Stunden lang arbeiten können.

Gründe für Frührente

Oftmals sind körperliche und seelische Leiden ein Auslöser dafür, warum ein Arbeitnehmer vorzeitig in Rente geht oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen muss. Aus einer statistischen Analyse der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass psychische Erkrankungen der häufigste Grund für einen vorzeitigen Renteneintritt sind. Demzufolge gingen im Jahr 2017 etwa 43 Prozent der Beschäftigten, die an chronischen Krankheiten litten, wegen psychischer Probleme in die Erwerbsminderungsrente. Die Quote der Frührentner, die wegen nervlicher Probleme oder Krebs in den Ruhestand gingen, stieg ebenfalls an. Der Anteil der Krebserkrankten wuchs von 12,8 Prozent auf 13,1 Prozent, der von nervlichen Problemen Betroffenen von 6,5 Prozent auf 6,7 Prozent. Weitere in der Analyse aufgeführte Gründe für einen früheren Renteneinstieg sind Probleme an der Muskulatur (rund 12 Prozent), Stoffwechselerkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen.

Mit welcher Höhe einer Erwerbsminderungsrente können Sie aktuell rechnen? Informationen dazu finden Sie in Ihrer jährlichen Renteninformation oder Ihrer Rentenauskunft. Informieren Sie sich dazu genauer!

Voraussetzungen für die Frührente

Eine Grundvoraussetzung, um eine frühere Rente zu beziehen, ist die Zahl der Jahre, in denen der Arbeitnehmer in die gesetzliche Rente eingezahlt hat. Bei 35 Beitragsjahren ist von „langjährig Versicherten“ die Rede. Menschen, die sogar 45 Jahre lang eingezahlt haben, gelten als „besonders langjährig Versicherte“. Zeiten aus einem Versorgungsausgleich und sogenannte Anrechnungszeiten gehören ebenfalls dazu – auch wenn in diesen aus persönlichen Gründen keine Zahlungen vonseiten des Rentners in die Rentenkasse erfolgten. Dazu gehören zum Beispiel Krankheiten, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder ein Studium.

Bei der Erwerbsminderungsrente bestehen ebenfalls hohe Hürden. Neben der bereits erwähnten ärztlichen Prüfung und den versicherungstechnischen Voraussetzungen bleibt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nur so lange bestehen wie die Erwerbsminderung anhält. Dementsprechend ist sie nur dann unbefristet möglich, wenn keine Aussicht auf Heilung des Betroffenen besteht. Sobald sie entfällt und der Erkrankte nicht anderweitig vorgesorgt hat, droht Altersarmut.

Wichtige Angaben zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sind beispielsweise:

  • Eine Auflistung aller Gesundheitsstörungen des Antragsstellers.
  • Weiterhin müssen die Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte zur Verfügung gestellt werden.
  • Dazu gehören auch alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen sowie zu Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre.
  • Zuletzt muss eine chronologische Auflistung der beruflichen Tätigkeiten erstellt werden.

Beantragung der Frührente

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag im Rahmen einer persönlichen Beratung zu stellen. Nur so kann der Antragsteller im Einzelfall sicher sein, ab wann ihm seine individuelle Rente zusteht – das ist vor allem wegen der sich je nach Geburtsjahr verändernden Altersgrenzen wichtig. Sollten Sie Ihren Rentenantrag allein nicht stellen können, etwa aufgrund einer Erkrankung, können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen. Dafür ist allerdings eine schriftliche Vollmacht notwendig. Am besten stellen Sie den Antrag auf Altersrente frühzeitig. Zum Beispiel drei Monate vor dem wichtigen Geburtstag. Dann beginnt die Altersrente pünktlich in dem Monat, zu dessen Beginn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig für den Antrag sind:

  • Ihre Rentenversicherungsnummer
  • Ein Personendokument, zum Beispiel der Personalausweis
  • Der Nachweis über die Versicherung
  • Ihre Steueridentifikationsnummer
  • IBAN und BIC

Weitere Informationen zum Antrag sowie die wichtigsten Dokumente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Frührente berechnen

Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente ist in den vergangenen Jahren stetig nach oben angepasst worden. Um trotzdem einen Überblick darüber zu haben, wie hoch Ihr Rentenanspruch – auch im Falle einer Frührente – ist, stellt die Deutsche Rentenversicherung einen ausführlichen Rechner zur Verfügung. Dieser fragt die wichtigsten Informationen ab, etwa, ob eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt und wann Sie geboren wurden. Den Rechner finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Titelbild: © bernardbodo/ iStock.com

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