Die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht durch generationenübergreifende Solidarität eine soziale Ausgewogenheit. Doch die jährliche Rentenanpassung und der Rentenbescheid werfen immer wieder Fragen zu der Regelung der gesetzlichen Rente auf. Worauf müssen angehende Rentner achten und welche Rentenanpassungen folgen in den nächsten Jahren?
Wie baut sich die gesetzliche Rentenversicherung auf?
Die gesetzliche Rentenversicherung trägt zu einem gesicherten Lebensabend bei. Am Ende des Erwerbslebens ersetzt die Rente im Alter das Arbeitsentgelt. Rund 25 Millionen Rentenempfänger profitierten 2022 von dem sozialen Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber auch schon während der Erwerbszeit greift die gesetzliche Rentenversicherung durch Rehabilitationsleistungen oder Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch die Hinterbliebenenrente wird beim Tod des Ehepartners oder Lebenspartners bei eingetragener Lebenspartnerschaft durch die gesetzliche Rentenversicherung aktiv. Gleiches gilt mit der Waisenrente auch für Kinder, deren Elternteile frühzeitig versterben. Anders als bei privaten Versicherungen spielen für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung das Geschlecht, Alter oder der Gesundheitszustand keine Rolle.
Die gesetzliche Rente errechnet sich aus dem jeweils versicherten Einkommen. Dadurch spiegelt sie die erbrachte Lebensarbeitsleistung. Zwar ist die gesetzliche Rente weiterhin die wichtigste Säule der Altersvorsorge, doch das Rentenniveau sinkt kontinuierlich. Durch zusätzliche Vorsorgeversicherungen, wie bei einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge, können individuelle Wünsche gedeckt werden und die Rentenlücke sinnvoll geschlossen werden. Staatliche Förderungen wie die Riester-Rente unterstützen darüber hinaus die individuellen Möglichkeiten der Altersvorsorge zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer zahlt in die gesetzliche Rentenkasse ein?
Die gesetzliche Rentenversicherung nutzt den sogenannten Generationenvertrag. Durch die Einzahlung von derzeitig Berufstätigen wird die Generation derzeitiger Rentenempfänger finanziert. Mit den Einzahlungen verdienen sich aktuelle Beitragszahler also im Umkehrschluss den Anspruch auf die gesetzliche Rente und ihre Leistungen im Rentenalter. Da die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung darstellt, muss jeder in sie einzahlen, der sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet. Ausgenommen sind Selbstständige, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. In diesem Fall verfällt aber auch der Anspruch auf eine gesetzliche Rente im Alter. Einen Sonderstatus erhalten Berufsgruppen wie Beamte, Richter, Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit. Diese sind von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.
Der demografische Wandel stellt die deutsche Rentenkasse vor neue Herausforderungen. Die deutsche Bevölkerung altert, es gibt mehr Rentenempfänger und weniger Beitragszahler. Vor 50 Jahren zahlten vier Rentenversicherte die Beiträge für einen Rentenempfänger, heutzutage sind es nur noch 1,8 Rentenversicherte, die für einen Empfänger aufkommen – mit sinkender Tendenz.
Wie berechnet sich die gesetzliche Rente?
Die Entwicklung der Rente ist direkt mit der Entwicklung der Löhne verbunden. Die Rente der jetzigen Rentenempfänger kann nur steigen, wenn auch der durchschnittliche Lohn pro Kopf der jetzigen Beitragszahler steigt. Trotz dieser Verbindung steigt die Rente nicht unmittelbar, sobald die Löhne ansteigen. Die Rentenformel berücksichtigt den Nachhaltigkeitsfaktor, um den demografischen Wandel mit einzukalkulieren. So werden Beitragszahler entlastet, indem Rentenerhöhungen durch den Nachhaltigkeitsfaktor niedriger ausfallen als die Lohnentwicklung. Die Rentenanpassung wird immer am 1. Juli jeden Kalenderjahres vorgenommen.
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Rentenpunkte
Eingezahlte Beiträge werden durch das Umlageverfahren an die aktuellen Rentenempfänger ausgezahlt. Der eigene Anspruch an die Rente sammelt sich in Form von Entgeltpunkten an. Diese Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt, richten sich nach der Höhe des Arbeitseinkommens. Das heißt, je mehr Rentenpunkte gesammelt werden, desto mehr Rente steht dem Beitragszahler zu. Das Durchschnittsgehalt der Deutschen ist der Richtwert für einen Rentenpunkt. Im Jahr 2022 lag das Durchschnittseinkommen der Deutschen bei 38.901 Euro brutto – so viel muss ein Beitragszahler also verdienen, um einen Rentenpunkt zu erhalten. Bei der Hälfte des Einkommens steht ein halber Rentenpunkt zu, beim doppelten Verdienst entsprechend zwei Punkte.
Rentenformel
Zum Renteneintritt werden die Rentenpunkte von der Rentenversicherung umgerechnet, um die zustehende Rente zu ermitteln. Das erfolgt über die sogenannte Rentenformel:
Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Neben den besprochenen Entgeltpunkten bzw. Rentenpunkten zählen also auch Werte wie Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und der Rentenartfaktor dazu. Der Zugangsfaktor berücksichtigt Zuschläge oder Abschläge bei der Rentenberechnung. Ein Abschlag, auch Abzug genannt, erfolgt, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Zuschläge können erfolgen, wenn man über das erreichte Rentenalter hinaus arbeitet und zunächst auf die Rente verzichtet. Wenn weder Zu- noch Abschläge berücksichtigt werden müssen, beträgt dieser Wert 1,0.
Der aktuelle Rentenwert passt sich der wirtschaftlichen Situation an und spiegelt den Gegenwert zu den Entgeltpunkten. Hier unterschieden sich bis zum 30.06.2023 noch Ost- und Westdeutschland.
Zum 1.7.2023 stiegen die Renten in Deutschland wieder an auf 37,60 Euro. Das teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Durch die Erhöhung gilt in West und Ost seitdem ein gleich hoher aktueller Rentenwert – ein Jahr früher als bisher geplant.
Der letzte Wert der Gleichung, der Rentenartfaktor, berücksichtigt die Art der fälligen Rente.
- Bei Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten beträgt der Wert 1,0
- Bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5
- Vollwaisenrenten 0,2
- Halbwaisenrenten 0,1
- Bei Witwenrenten ist der Faktor 0,55 oder 0,6
Rentenniveau
Das Standardrentenniveau gilt als Richtlinie für Verbraucher. Es wird als Prozentwert angegeben, der das Verhältnis zwischen der Standardrente und dem Durchschnittseinkommen widerspiegelt. Die Standardrente bezieht sich dabei auf die Rente, die ein Versicherter nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsentgelt erhält. Das Rentenniveau wird als Netto-Wert vor Besteuerung angegeben. Da Renten nicht so stark wie die Löhne steigen, sinkt das sogenannte Rentenniveau nach und nach. Das derzeitige Rentenniveau von 48% soll aber bis 2025 stabilisiert werden. Somit soll eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren nicht unter 48% des dann geltenden Durchschnittsverdienstes sinken.
Wie genau funktioniert die Rentenbesteuerung und welche Bezüge sind überhaupt steuerpflichtig? Was ist der Rentenfreibetrag? Informieren Sie sich, mit welchen Abzügen Sie im Alter rechnen müssen.
Grundrente
Im Januar 2021 wurde die Grundrente eingeführt. Wer mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll mehr als die Grundsicherung im Alter erhalten. Die maximale Grundrente beträgt 460 Euro im Monat. Ein besonderer Antrag ist dafür nicht vonnöten. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt seit Juli 2021 die ersten Grundrentenbescheide an berechtigte Empfänger. Unabhängig davon, wann dieser Bescheid bei den Empfängern eingeht, wird die Grundrente auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gezahlt. Allerdings sollten die Höchstgrenzen beachtet werden. Singles haben einen Freibetrag von 1.317 Euro Monatseinkommen, während Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften bei 2.055 Euro monatlich liegen.
Wo finde ich Informationen zu meiner Rente?
Renteninformation, Rentenauskunft und Rentenbescheid – verschiedene verfügbare Unterlagen geben Auskunft über die Rente. Einen aktuellen Stand der eigenen Altersvorsorge erhalten Versicherte von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in einer jährlichen Renteninformation. Hier findet sich auch eine Schätzung zur Höhe der späteren Rente, basierend auf der Annahme eines gleichbleibenden Einkommens. Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Rentenanwärter regelmäßig ihre detailliertere Rentenauskunft. Hier enthalten sind Informationen zu den im Rentenkonto gespeicherten Zeiten und den persönlichen Entgeltpunkten.
Renteninformation und Rentenbescheid
Die jährliche Renteninformation wird an Versicherte verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und die Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Zu finden sind hier Informationen über wichtige Beiträge, die individuelle Erwerbsminderungsrente sowie die zu erwartende Rentenhöhe bei Eintritt in das Rentenalter. Auch der aktuelle Rentenanspruch geht aus dieser Information hervor – allerdings greift dieser nur bei Versicherten, die mindestens fünf Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Kalkulation und Schätzungen der DRV berücksichtigen auch nicht die Faktoren Inflation, Rentenerhöhungen oder die Auswirkung einer eventuellen Frührente.
Wurde der Antrag auf Altersrente bei der DRV gestellt, wird der Rentenbescheid verschickt. Hier finden sich die tatsächliche Höhe der Rente und ihre Berechnungsgrundlage.
Neurentner sollten den Rentenbescheid genau durchgehen und auf eventuelle Fehler prüfen. Vor allem Berechnungsfehler oder vergessene rentenrelevante Leistungen sollten sorgfältig überprüft werden. Dazu gehören auch Werte wie Beitragszeiten, Ausbildungszeiten oder rentenrechtlich bedeutsame Zeiträume wie Kindererziehung, Pflege oder der Erhalt von Arbeitslosengeld I. Anrechnungszeiten wie Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Reha sollten ebenfalls kontrolliert werden.
Finden sich tatsächlich Fehler im Rentenbescheid, kann bei der DRV schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Im besten Fall erfolgt der Widerspruch zum Rentenbescheid innerhalb eines Monats nach seinem Erhalt. Belege können auch nachgereicht werden. Leistungen werden bei Anerkennung eines Fehlers für einen Zeitraum von maximal vier Jahren rückwirkend von der DRV nachgezahlt.
Wie wirkt sich die Rentenanpassung aus?
Die Rentenanpassung erfolgt zum jeweils 1. Juli eines jeden Jahres. Der bisherige Rentenwert wird dann durch den neuen, aktuellen Rentenwert ersetzt. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, bis zum 30.06. durch Rechtsverordnung den neuen Rentenwert zu bestimmen. Die Höhe der Rentenanpassung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Rentenanpassung wird basierend auf der Rentenanpassungsformel berechnet und folgt der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Außerdem werden die Veränderungen des Beitragssatzes der Rentenversicherung berücksichtigt. Auch der genannte Nachhaltigkeitsfaktor, der das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlenden und Rentenempfängern beschreibt, spielt eine Rolle. Folgende grundlegende Punkte gelten als Richtwerte:
- Falls die Anzahl der Rentenempfänger im Gegensatz zu den Beitragszahlenden sinkt, erhöht sich die Rente.
- Die Anpassung steigt, wenn sich der Satz für den Rentenbeitrag verringert.
- Die Anpassung steigt, falls die Bruttolöhne pro Kopf im Durchschnitt steigen.
- Gesetzlich ist eine Kürzung der Rente nicht möglich.
Steht eine Anpassung fest, werden Rentenempfänger in einem Schreiben über die angedachte Anpassung informiert. So erfahren die Empfänger auch, wann die erste Auszahlung der eventuell erhöhten Rente erfolgt.
Rentenerhöhung 2023
Am 1. Juli 2023 hat die Bundesregierung zuletzt die Rente erhöht. Mit der Erhöhung der Renten in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent gilt erstmals ein gleich hoher Rentenwert für Ost und West. Schätzungen zufolge soll die Rente im Sommer 2024 erneut um 3,5% erhöht werden.
Weitere Rentenaussichten
Da Renten nicht so stark wie die Löhne steigen, sinkt das sogenannte Rentenniveau nach und nach. Das derzeitige Rentenniveau von 48% soll bis 2025 stabilisiert werden. Somit soll eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren nicht unter 48% des dann geltenden Durchschnittsverdienstes sinken.
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