Wenn es Zeit ist, sich von seinen Liebsten zu verabschieden, fällt jede Entscheidung schwer. Dennoch bringt der Tod wichtige Entscheidungen für die Hinterbliebenen mit sich, die in kurzer Zeit gefällt werden müssen. Themen rund um die Beerdigung und den Abschied, das Erbe und viele weitere, bürokratische Fragen müssen geklärt werden. Eine Teilentscheidung ist hierbei die Wahl für die passende Grabstätte auf dem Friedhof. Welche Grabstelle ist geeignet? Welche Grabarten gibt es? Mit welchen Kosten müssen Hinterbliebene für die Grabpflege rechnen?
Grabarten – welche Gräber gibt es?
Einige Menschen haben bereits zu Lebzeiten genaue Vorstellungen davon, wie und vielleicht sogar auch wo sie begraben werden wollen. Die Entscheidung für die passende Grabstätte wird den Hinterbliebenen in manchen Fällen abgenommen, vorausgesetzt der Wunsch des Verstorbenen ist auch finanziell für die Familie oder Freunde tragbar. In manchen Fällen müssen beispielsweise auch religiöse Gründe und Wünsche besonders berücksichtigt werden. Dies ist der Fall, wenn der Verstorbene aufgrund seines Glaubens ein bestimmtes Grab oder Bestattungsart bevorzugt.
Wenn keine Wünsche zu Lebzeiten festgelegt oder geäußert wurden, liegt die Entscheidung der Grabart bei den Hinterbliebenen. Die Wahl der Grabart ist von einigen persönlichen oder auch finanziellen Faktoren abhängig. Zunächst ermöglicht eine Feuerbestattung die meisten Varianten für verschiedene Grabarten. Nach einer Einäscherung ist sowohl ein Grab auf dem Friedhof als auch beispielsweise eine Baumbestattung, Waldbestattung oder eine Seebestattung ohne festes Grab möglich. In vielen Fällen ist dies auch eine günstige Variante. Die Körperbestattung im Sarg ist hingegen weniger flexibel, wird aber dennoch in einigen Fällen präferiert.
Es wird außerdem zwischen traditionellen und alternativen Grabarten unterschieden. Zu den traditionellen Grabarten gehören das Wahlgrab, das Reihengrab und das anonyme Grab.
Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab können sich Verstorbene entweder schon zu Lebzeiten oder Hinterbliebene nach dem Tod genau aussuchen, wo das Grab auf dem Friedhof liegen soll und welche Größe es haben muss. In vielen Fällen werden Wahlgräber auch als Familiengrabstätte bezeichnet, wenn mehrere Gräber für die Grabstelle geplant werden. Die frei wählbare Größe erlaubt es Familien, je nach finanziellen Möglichkeiten, die Fläche für kommende Ehepartner, Kinder oder andere Familienmitglieder zu reservieren und zu planen. Es sind bis zu vier Grabstellen in einem Wahlgrab verfügbar.
Ein Wahlgrab ermöglicht es den Hinterbliebenen außerdem, auch nach Ablauf der Ruhefrist das Grabnutzungsrecht zu verlängern. Durch die Flexibilität und Wahlfreiheit ist das Wahlgrab allerdings eine Investition, die gut überlegt sein soll. Die Grabpflege intensiviert sich ebenso wie die finanzielle Belastung, die auf die langfristige Planung weiterer Gräber an einer Grabstelle ausgerichtet ist. Wenn Familienmitglieder sich im Todesfall gegen eine Bestattung im Wahlgrab der Familie entscheiden, fallen die Kosten aufgrund der Grabgröße dennoch weiterhin an. Eine gute finanzielle Absicherung und die Planung einer geeigneten Grabpflege, entweder durch einen Gärtner, den Friedhof oder die Familie, sollten bei dem Wahlgrab berücksichtigt werden.
Reihengrab
Ein Reihengrab ist eine günstige Grabart, die direkt auf dem Friedhof in Anspruch genommen werden kann. Das Reihengrab bietet nur Platz für einen Verstorbenen. Dieser Platz wird aber nicht davon beeinflusst, ob der Verstorbene im Grab oder in der Urne bestattet wurde. Allerdings ist das Reihengrab dadurch auch kleiner als das Wahlgrab. Auch die Lage auf dem Friedhof ist in den meisten Fällen bei Reihengräbern nicht frei wählbar.
Darüber hinaus können Hinterbliebene die Grabnutzungsdauer nicht verlängern. Diese separaten Grabfelder werden, wie der Name schon sagt, der Reihe nach belegt und sind zeitlich und räumlich festgelegt. Auch lässt sich ein Reihengrab nicht zu Lebzeiten erwerben. Zusätzlich bestehen strengere Regeln hinsichtlich der Gestaltung und Pflege eines Reihengrabs. Bepflanzung und das Aufstellen eines Grabsteins sind aber durchaus möglich.
Das anonyme Grab
Anonyme Gräber bieten keinen festen Ort zum Trauern – das ist in einigen Fällen für die Verstorbenen sogar ein gewünschter Vorteil. Menschen, die weder eine besondere Verbindung zum Tod wünschen oder den Hinterbliebenen die Last der Pflege und Kosten abnehmen wollen, wählen bevorzugt anonyme Gräber. Das anonyme Grab wird weniger von Hinterbliebenen gewählt, es sei denn es besteht keine besondere Verbindung zum Verstorbenen. Auch eine Seebestattung kann anonym durchgeführt werden.
Alternative Gräber
Die Baumbestattung ist eine alternative Grabart, die häufig die Verbundenheit zur Natur ausdrücken soll. Aber auch Gruften, Felsengräber, Steinhügelgräber, auch bekannt als Röse, Stelen und Kolumbarien, sind weiterhin als alternative Grabarten möglich. In einer Gruft wird der Verstorbene in einer gemauerten Grabeinlage beigesetzt. Das Kolumbarium beinhaltet die Beisetzung nach Einäscherung in einer Urne, die in einer Kammer, verschlossen durch eine Steinplatte, beigesetzt wird.
Einige Friedhöfe bieten darüber hinaus Rasengräber an. In den meisten Fällen ist die Wahl der alternativen Grabart auch an die Art der Bestattung gebunden. Wenn eine Einäscherung vorausgeht, stehen den Hinterbliebenen in der Regel mehr Optionen zur Verfügung, als wenn eine Körperbestattung gewünscht ist. Welche Grabarten und Bestattungsformen zur Verfügung stehen, ist vom Bestattungsort und vom jeweiligen Friedhof abhängig. Genauere Informationen bieten die örtlich zuständigen Friedhofsverwaltungen.
Wie viel kostet eine Grabstätte?
Für eine Grabstätte muss, je nach Grabart, mit unterschiedlichen Kosten gerechnet werden. Die Gebühr, die auf die Grabstelle erhoben wird, richtet sich nach dem Nutzungsrecht der Grabstelle. Sie begleicht die Dauer der Ruhezeit, deren Länge wiederum von den zuständigen Friedhöfen festgelegt ist. Beispielsweise hat die örtliche Bodenbeschaffenheit Auswirkungen auf die Ruhezeit. Ist aufgrund der Beschaffenheit des Bodens mit einer schnelleren Zersetzung zu rechnen, verkürzt dies auch die veranschlagte Ruhezeit für die Grabstätte.
Neben den Unterschieden der Grabarten, die sich in den Gesamtkosten bemerkbar machen, gibt es auch regionale Unterschiede zu beachten. Es kann von einer Differenz von bis zu 1.000 Euro je nach Region ausgegangen werden. Wer örtlich nicht gebunden ist, kann durch den Wechsel gegebenenfalls eine günstigere Grabstelle in einer anderen Region auftun.
Die Kosten für die unterschiedlichen Grabarten ergeben sich teilweise durch Größe und Verbindlichkeit. Somit sind Wahlgräber teurer als Reihengräber und anonyme Gräber. Die Friedhofsgebühren für ein Wahlgrab liegen im Durchschnitt bei 1.000 Euro.
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Grabpflege
Ein weiterer Kostenfaktor, der aber auch persönliche Bedeutung mit sich trägt, ist die Grabpflege. Traditionelle Gräber wie das Wahlgrab und das Reihengrab werden in der Regel von Angehörigen gepflegt. Viele Hinterbliebene haben das Bedürfnis, sich persönlich um die Grabstelle zu kümmern und sehen es als familiäre oder freundschaftliche Ehre und Pflicht. In anderen Fällen kann diese Art der Umsorgung des Verstorbenen, auch nach dem Tod, als Trost spendend empfunden werden.
Die Grabpflege fällt bei Waldbestattungen, Seebestattungen und anonymen Gräbern sowie bei Rasengräbern und Kolumbarien weg. Daher ist die Wahl des Grabs auch in diesen Fällen von Vorteil, wenn es entweder niemanden in der Familie oder unter den Angehörigen gibt, der für die Grabpflege zur Verfügung steht oder die Kosten für eine professionelle Grabpflege tragen kann. Auch ein zu weiter Anfahrtsweg oder körperliche Einschränkungen können ein Grund für die Wahl einer dieser Grabarten sein. Diese Grabarten werden auch als pflegefreie Grabarten bezeichnet.
Grabgestaltung
Die Grabgestaltung ist, ebenso wie die Pflege des Grabes, häufig eine sehr persönliche Angelegenheit. Während die direkte Gestaltung bei pflegefreien Gräbern häufig wegfällt oder eingeschränkt ist, ist in manchen Fällen aber Blumenschmuck oder eine Art von Grabstein erlaubt. Was genau in welchem Rahmen für die eigene gewählte Grabstelle möglich ist, wird am besten direkt mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung geklärt – auch hier gibt es örtliche Unterschiede, die zu beachten sind.
Die Grabgestaltung kann entweder durch die Hinterbliebenen bestimmt und durchgeführt werden, oder aber als zusätzliche Leistung von der Friedhofsverwaltung oder einem Gärtner übernommen werden.
Was kostet die Grabpflege?
Auch wenn die Entscheidung gegen eine pflegefreie Grabstätte gefällt wurde, kann es vorkommen, dass sich die private Situation und die Sorge um die Grabpflege ändert. Umzug oder Einschränkungen im Alter machen es Hinterbliebenen teilweise schwer, sich selbstständig um das Grab zu kümmern. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Gärtner mit der Pflege der Grabstelle zu beauftragen.
Diese Kosten sind je nach Anbieter und Umfang der Pflege unterschiedlich, doch im Zweifel wesentlich teurer als die Pflege durch den Friedhofsgärtner. Auch hier unterscheidet sich der Kostenaufwand und richtet sich nach Region, Grabgröße und Umfang der Arbeiten. Jährlich kann mit Kosten zwischen 80 und 700 Euro für ein Grab bei einem Friedhofsgärtner gerechnet werden. Hochgerechnet fällt im Laufe der Ruhezeit also, je nach Anspruch an die Grabpflege, einiges an Kosten an.
Wer ist für die Grabpflege zuständig?
Auf rechtlicher Seite ist die Frage nach der Zuständigkeit für die Grabpflege schnell geklärt.
Für die Grabpflege ist derjenige zuständig, der den Grabnutzungsvertrag geschlossen hat. Diese Pflicht ist auch in den Friedhofssatzungen der jeweiligen Kommunen einsehbar.
Diese Pflicht beinhaltet einerseits die Instandsetzung und Pflege der Grabstelle.
Doch auch andere Kosten, die mit der Grabstelle in Verbindung stehen, müssen von dieser Person getragen werden. Bei einem Familiengrab bleibt die Verpflichtung bei demjenigen, der die Nutzungsrechte innehat, es wird nicht automatisch an alle Erben der einzelnen Verstorbenen übertragen. Allerdings können die Nutzungsrechte auf Wunsch auch an eine andere Person übertragen werden. In diesem Fall werden nicht nur die Zahlungspflichten, sondern auch die Gestaltungsbestimmung übergeben.
Gibt es bei einem Verstorbenen keine Familie, Nachkommen oder Erben jeglicher Art, so fallen die Kosten für Beerdigung und Grabpflege in die Zuständigkeit der Gemeinde. Der Nachlass des Verstorbenen kann zum Begleichen der Kosten genutzt werden oder aber die Bestattung wird als sogenannte Sozialbestattung durchgeführt. In diesem Fall ist das jeweilige Sozialamt zuständig.
Dauer der Grabnutzung
Das erwähnte Nutzungsrecht gilt für eine Grabstätte und ist wie ein Pachtverhältnis zu verstehen. Ein Grab kann nicht gekauft werden und dann im ewig vererbbaren Besitz einer Familie bleiben. Der Friedhof, auf dem der Verstorbene bestattet werden soll, ist in dem Sinne der Eigentümer, die Ruhezeit für die Grabstätte wird im Rahmen des Grabnutzungsrechts nur zeitlich begrenzt erworben.
In der Regel gilt diese Nutzungszeit für 10 bis 20 und höchstens 30 Jahre. Eine kürzere Ruhezeit ist in den meisten Fällen nicht möglich, da diese an die Zersetzung der Verstorbenen gebunden ist. Bevor eine Grabstätte erneut genutzt werden kann, muss dieser Prozess vollständig abgeschlossen sein. Eine längere Nutzung ist nur bei Wahlgräbern möglich, bei der die Ruhezeit über die ursprüngliche Ruhezeit hinaus verlängert werden kann.
Kosten für die Auflösung einer Grabstätte
Nach der Ruhezeit wird die Grabstelle neu vergeben. Dafür muss das Grab zunächst offiziell aufgelöst worden sein. Auch hier ist die Person, die den Grabnutzungsvertrag mit dem zuständigen Friedhof geschlossen hat, für die Kosten der Grabauflösung zuständig. Wie hoch diese Kosten sind, hängt von der Abräumung und Einebnung der Grabstelle ab. Eine Grabauflösung kann mehrere Hundert Euro kosten, auch hier gibt es regionale Unterschiede.
Während früher die Grabstelle als Statussymbol wahrgenommen wurde und die Pflege eine direkte Repräsentation des Familienzusammenhalts und Ansehens der Verstorbenen darstellte, so ist es heute eine wesentlich minimalistischere und individuellere Vorgehensweise. Viele ältere Menschen möchten ihren Nachkommen nicht zur Last fallen und entscheiden sich von allein für eine weniger aufwändige Bestattung und Grabart.
Wenn besondere Wünsche zur individuellen Grabart und Grabpflege schon zu Lebzeiten bekannt sind, lohnt sich die finanzielle Absicherung dieser Wünsche, wie durch die IDEAL Sterbegeldversicherung. So können Bestattung, Wahl der Grabart und die Grabpflege gesichert und weitere finanzielle Belastungen für die Hinterbliebenen vermieden werden.
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