Frühlingszeit ist Schimmelzeit. Denn Schimmel entsteht vor allem durch zu viel Feuchtigkeit im Raum. Ist die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung hoch, setzt sie sich in der kühlen Jahreszeit an den kalten Wänden ab. Dort kann sie nur schlecht trocknen und bildet nach und nach einen Pilz. Die Ausmaße sieht man vor allem im Frühjahr. Der Pilz ist dabei nicht nur unschön, sondern auch erheblich gesundheitsgefährdend. Doch was tut man gegen den Pilz und trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Entfernung von Schimmel?
Wie viel kostet die Entfernung von Schimmel?
Haben Sie einmal Schimmel in der Wohnung entdeckt, sollte dieser zeitnah entfernt werden. Denn besonders Allergiker leiden schnell unter den unsichtbaren Sporen, die zu einer extremen Reizung der Atemwege führen können. Wie hoch die Kosten für die Schimmelbekämpfung ausfallen, hängt vor allem vom Umfang und der Schwere des Befalls ab. Kleinste Stellen können in der Regel mit einem Anti-Schimmel-Spray aus der Drogerie oder dem Baumarkt für einen Preis ab ca. 15 – 30 € bekämpft werden. Kommt der Schimmel jedoch immer wieder oder ist der Befall besonders stark, müssen Experten her. Die Kosten hierfür können leicht ab 1.000 € aufwärts gehen.
Wer trägt die Kosten?
Eine Schimmelbekämpfung kann schnell teuer werden. Die Kosten trägt die private Haftpflichtversicherung jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Generell besteht die Aufgabe der Haftpflichtversicherung darin, den Versicherungsnehmer gegen die Ansprüche Dritter abzusichern. Keine Leistungspflicht besteht, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden fahrlässig verursacht hat. Zu diesem Ausschluss der Leistungspflicht zählten bis zur Änderung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) 2008 auch so genannte Allmählichkeitsschäden. Unter Allmählichkeitsschäden versteht man Schäden, die nicht durch ein einziges Ereignis bedingt werden – wie beim Herunterstoßen einer Vase – sondern Schäden, die durch allmähliches Fehlverhalten entstehen.
Ein Beispiel dafür ist auch Schimmel, der von dauerhaft falschem Lüften und Heizen des Versicherungsnehmers bedingt wurde. Seit 2008 werden also Versicherungen bei Schimmel nicht grundsätzlich von ihrer Haftung freigestellt. Dennoch besteht keine grundsätzliche Zahlungspflicht. Es gilt zu klären, woher der Schimmel kommt und warum der Schimmel entstanden ist. Je nachdem, ob Sie in einem Miet- oder Eigentumsobjekt wohnen, gelten hierfür unterschiedliche Vorgehensweisen. Denn während Mieter sich mit dem Vermieter auseinandersetzen müssen, sind Eigentümer selbst in der Verantwortung, den Schimmel entfernen zu lassen.
Haftpflicht bei Schimmel in der Mietwohnung oder im Miethaus
Wie bei den meisten Versicherungsschäden kommt es auch beim Schimmelpilz auf die Schuldfrage an. Um zu entscheiden, wer die Kosten für eine Beseitigung tragen muss, ist es zunächst wichtig zu klären, wer die Entstehung des Schimmels verursacht hat. Dies gilt besonders in Mietobjekten, da hier auch der Vermieter in die Verantwortung genommen werden kann. Ist der Schimmel beispielsweise aufgrund baulicher Mängel oder einem Schaden an der Fassade entstanden, muss die Kosten für die Beseitigung der Vermieter bzw. dessen Versicherung tragen. Auch ist der Vermieter in der Haftung, wenn der Mieter sich beim Heizen und Lüften nachweislich richtig verhalten hat oder, wenn der Mieter erst kurz vor der Schimmelbildung eingezogen ist. Mietminderungen sind in diesem Fall zulässig, sollten dem Vermieter jedoch angekündigt und gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Anderes gilt, wenn der Mieter aufgrund von falschem Lüftungs- und Heizverhalten die Schimmelbildung verursacht hat. Ist dies ersichtlich, muss der Mieter die Kosten zur Schimmelbeseitigung selbst tragen. In einem solch selbstverschuldeten Fall haftet die Versicherung also in der Regel nicht.
Im Übrigen: Ist der Schimmel infolge eines Wasserschadens entstanden, kommt für Folgeschäden in den meisten Fällen die Hausratversicherung auf.
Wann genau die Hausratversicherung die Kosten für die Schimmelbeseitigung übernimmt, erfahren Sie in unserem Artikel „Schimmelpilz – Was zahlt die Hausratversicherung?“.
Generell sollten Mieter – unabhängig von der Schuldfrage – bei Schimmelbildung in der Wohnung sofort den Vermieter kontaktieren. Der Grund: Breitet sich der Schimmel weiter aus und hätte dies durch das rechtzeitige Melden des Mieters verhindert werden können, drohen weitere Kosten. Ist ein großflächiger Befall nämlich durch ein Versäumnis des Mieters hervorgegangen, muss dieser zumindest einen Teil der Schimmelentfernung zahlen.
Haftpflicht bei Schimmel in der Eigentumswohnung oder im Eigentumshaus
Bei einem Eigentumsobjekt gibt es natürlich keinen Vermieter, der in der Schuld stehen könnte, den Schimmel verursacht zu haben. Die Verantwortung das Eigentum angemessen zu sanieren und zu warten liegt vollständig beim Eigentümer. Aus diesem Grund muss dieser – insofern er das Objekt selbst bewohnt – auch die Kosten für die Schimmelbeseitigung tragen. Wird das Eigentum vermietet, kommt auch der Mieter als Verursacher des Schimmels in Betracht. In einem solchen Fall haftet der Mieter für die entstehenden Kosten. Auch bei einem Eigentumsobjekt besteht also die Frage nach der Schuld. Deshalb gilt es zunächst die Ursache für den Schimmel zu ermitteln.
Sind bauliche Fehler die Ursache für den Schimmel haftet beispielsweise die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauträgers. Entstand der Schimmelpilz in Folge eines Wasserschadens, sind die Hausratversicherung oder gegebenenfalls die Wohngebäudeversicherung zu kontaktieren. Bei Rückstau aus der Kanalisation kann auch die Elementarversicherung haften.
Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei Eigentümern nicht, da kein Schaden gegen das Eigentum Dritter vorliegt. Welche anderen Versicherungen bei Schäden durch Schimmel aufkommen können und welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie im Beitrag „Schimmel in der Wohnung – Welche Versicherung zahlt?“.
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Wie reagiere ich bei Schimmelbefall richtig?
Da Schimmel im schlimmsten Fall gesundheitsgefährdend ist, sollten Sie die Bekämpfung des Pilzes zeitnah angehen. Ob Sie dazu einen Fachmann benötigen, hängt von dem Ausmaß des Befalls ab. Ist in einem Zimmer der Schimmel großflächig verbreitet, sollten Sie diesen nicht versuchen selbst zu bekämpfen. Um die Zeit bis zum ersten Gutachten zu Überbrücken, sollten Sie folgende Erstmaßnahmen ergreifen:
- Meiden Sie den Raum mit Schimmelbefall, insbesondere zum Schlafen
- Entsorgen Sie schimmligen Hausrat (Teppiche, Kleidung usw.)
- Bei Gegenständen aus Stein, Plastik oder Metall reichen ausgiebige Reinigungen
- Tragen Sie beim Reinigen von schimmligen Gegenständen Schutzkleidung (Atemschutzmasken und Handschuhe)
- Lassen Sie Kinder und Personen mit Atemwegsproblemen nicht in die Nähe von Schimmel
Besprechen Sie nach einem ersten Gespräch und der genauen Analyse des Schimmelpilzes das weitere Vorgehen des Experten. Da viele Pilze stark gesundheitsgefährdend sind, kann Ihnen der Gutachter auch zum vorübergehenden Auszug aus der Wohnung raten. Die dadurch entstehenden Kosten müssen Eigentümer selbst übernehmen. Mieter hingegen, die nicht selbst verschuldet den Schimmel herbeiführten, können die Kosten vom Vermieter erstatten lassen.
Wie melde ich einen Schimmelbefall der Versicherung?
Die richtige Vorgehensweise zur Meldung eines Schimmelbefalls basiert auf einer gründlichen Dokumentation. Folgende Dinge sollten Sie im Falle von Schimmelpilz dokumentieren:
- Fotografieren Sie den Schimmelbefall (bei gutem Licht)
- Messen Sie die Größe der befallenen Stellen ab und notieren Sie die Werte
- Dokumentieren Sie auch weitere befallene Stellen an Möbel, Teppichen usw.
- Entfernen Sie den Schimmel erst nach Rücksprache mit dem Vermieter oder einem geeigneten Gutachter
Mieter sollten die vollständigen Dokumente an Ihren Vermieter senden, der diese gegebenenfalls an einen Gutachter zur ersten Einschätzung weiterleitet. Vermieter sollten die Dokumente unverzüglich auch der Wohngebäudeversicherung oder je nach Ursache weiteren Versicherungen zusenden um die Haftung zu klären.
Wie beuge ich Schimmel vor?
Damit Sie nicht von einem Schaden durch Schimmel betroffen werden, können Sie einige Maßnahmen ergreifen, um einer Schimmelpilzbildung vorzubeugen. Da ein Schimmelpilz besonders durch hohe Luftfeuchtigkeit entsteht, sollte Sie besonders in der Winterzeit ihr Lüftungs- und Heizverhalten anpassen. Beachten Sie folgende Tipps:
- Keinen Raum vollständig auskühlen lassen
- Die Temperatur in den Räumen sollte nicht unter 16 Grad betragen
- Auch bei Kälte mindestens zweimal am Tag (ca. 10 Minuten) lüften
- Bei sehr hoher Luftfeuchtigkeit können Luftentfeuchter helfen
- Fenster- und Fassadendämmung sollte die Bildung von Kondenswasser vermeiden
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