Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat ab, die z. B. durch Feuer, Wasser oder Diebstahl zustandekommen. Sie sollte möglichst exakt auf die Werte der Wohnung zugeschnitten sein, für die sie abgeschlossen wurde. Jede größere oder kostenintensive Veränderung an der Wohnung kann dazu führen, dass die Vertragsbedingungen nicht mehr zum nötigen Versicherungsschutz passen. Deswegen sollten Sie spätestens nach jedem Umzug Ihre Hausratversicherung prüfen.
Neue Wohnung, neue Versicherung?
Es ist nicht notwendig, mit einem Umzug auch den Versicherer zu wechseln. Allerdings muss die Versicherung oftmals angepasst werden. Folgende Faktoren sind für die Hausratversicherung wichtig:
- Datum des Umzugs
- Neuer Wohnort mit Adresse
- Größe der neuen Wohnung
- Neuanschaffungen
- Zusätzliche Risiken oder wegfallende Risiken
Damit es keine Probleme mit dem Versicherungsschutz gibt, ist es wichtig, die Versicherung frühzeitig zu informieren. Auch wenn die Versicherer eine Übergangsfrist dulden. Kommt es in dieser Zeit zu einem größeren Schaden, bedeuten Unklarheiten beim Versicherungsschutz durch Wertsteigerung viel Stress für die Beteiligten, der sich vermeiden lässt. Unsere Umzugs-Checkliste hilft, damit beim Umzug auch sonst keine Fehler passieren.
Hausratversicherung ordentlich kündigen
Im Versicherungsrecht wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden. Die ordentliche Kündigung wird zum Ende des Versicherungsjahres ausgesprochen. Dazu muss sie meist drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer vorliegen. Handelt es sich bei der Versicherung um einen Vertrag mit dreijähriger Laufzeit, ist die Kündigung frühestens zum Schluss des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres nach Abschluss möglich. Spricht der Versicherungsnehmer keine Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Hausratversicherung außerordentlich kündigen
Zusätzlich zur ordentlichen Kündigung kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Ob und wann das der Fall ist, ergibt sich aus den Vertragsunterlagen. Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt eine Kündigung innerhalb von vier Wochen. Das Recht auf diese Form der Kündigung leitet sich aus außerordentlichen Ereignissen ab. Dazu gehören:
- Beitragserhöhung
- Schadensmeldung
- Umzug ins Ausland
- Doppelversicherung
- Sterbefall des Versicherten
- Zweckfortfall
Bei einem Umzug kann der Zweckfortfall Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Gibt der Versicherungsnehmer seine Wohnung auf, kann die Versicherung das als Grund für eine Kündigung anerkennen, vorausgesetzt der Umzug erfolgt in eine bereits versicherte Wohnung. Aber auch die Doppelversicherung ist keine Seltenheit. Das passiert, wenn jemand eine Hausratversicherung abschließt, obwohl die neue Wohnung bereits versichert ist.
Solche Fälle kommen vor allem bei Heranwachsenden vor, die noch zuhause wohnen, aber glauben, sich selbst versichern zu müssen. Ein anderer Fall ist der Umzug in eine WG oder ein Wohnheim. Auch hier gibt es oft schon eine Hausratversicherung, sodass die nachträglich geschlossene Versicherung zur Vermeidung einer Doppelversicherung beendet wird. Auch hier gilt: Die Versicherung muss unmittelbar nach Kenntnis der Doppelversicherung informiert werden.
Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel zum Thema „Hausratversicherung kündigen“.
Umzug in eine neue Wohnung
Der Umzug in eine neue Wohnung beinhaltet oftmals eine Übergangszeit. Die neue Wohnung wird vielleicht noch renoviert, die ersten Möbel werden aufgestellt. Währenddessen fallen in der alten Wohnung noch Schönheitsreparaturen an. In dieser Zeit werden beide Wohnungen rechtmäßig genutzt. Die Hausratversicherung sollte diese Übergangsfrist auffangen können. Genaue Informationen zu Ihrer Übergangsfrist finden Sie in den Vertragsunterlagen. Wer eine längere Übergangsfrist benötigt, sollte seinen Versicherer darüber informieren.
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Zusammenzug in eine gemeinsame Wohnung
Ziehen Paare zusammen, die bislang getrennt gewohnt haben, stellt sich oft auch die Frage nach dem Versicherungsschutz. Die gute Nachricht ist, dass sich mit einer gemeinsamen Wohnung viele Kosten sparen lassen. Zieht einer der Partner zum anderen, kann der Wohnungsinhaber seine Hausratversicherung bestehen lassen.
Die Person, die einzieht, braucht keine eigene Hausratversicherung. Alternativ ist es möglich, diese Versicherung zu kündigen und die des zuziehenden Partners zu übernehmen. Dazu muss aber die Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Die Kündigung ist für gewöhnlich drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich. Das konkrete Datum erschließt sich aus dem Vertrag.
In den meisten Fällen erweitert sich der Hausrat durch den Einzug einer oder mehrerer Personen. Damit kann sich der Wert der Einrichtung verändern. Das gilt es zu berücksichtigen. Die Folge ist, dass sich die Beiträge erhöhen können. Dafür ist der Versicherungsschutz aber auf die Einrichtung ausgerichtet. Wer darauf verzichtet, riskiert eine Unterversicherung.
Aufgabe einer gemeinsamen Wohnung
Möglich ist, dass ein Partner auszieht oder beide die Wohnung aufgeben. Vor allem Ehepaaren, die in Scheidung leben, unterlaufen häufig Fehler beim Versicherungsschutz. Mit dem Auszug können die Voraussetzungen für eine Familienversicherung wegfallen. Nur die Person, die den Vertrag geschlossen hat, ist dann noch offiziell Versicherungsnehmer. Wer als Familienmitglied mitversichert war, muss sich nun selbst um eine Versicherung kümmern.
Etwas komplizierter gestaltet sich aber die Übergangszeit. Ziehen beide in neue Wohnungen, bleibt der Versicherungsschutz für beide meist drei Monate bestehen. Das gilt nicht, wenn nur der Partner auszieht, der nicht Versicherungsnehmer ist. In diesem Fall muss sich diese Person selbst um eine neue Versicherung bemühen.
Umzug ins Ausland
Die meisten Hausratversicherungen gelten nur in Deutschland. Wer in eine Wohnung im Ausland zieht, kann die bestehende Versicherung zumeist nicht mitnehmen. Daher muss die bestehende Versicherung gekündigt werden. Ob eine neue Versicherung durch einen Anbieter im Ausland gewährleistet ist, sollte möglichst schon vor dem Umzug geprüft werden.
Versicherungsschutz auch während des Umzugs?
Der beste Zeitpunkt für die Meldung bei der Versicherung ist, wenn der Vertrag für die neuen Wohnräume geschlossen ist. Zu diesem Zeitpunkt ist auch meist noch genug Zeit, sich über die neuen Vertragsbedingungen zu einigen. Wichtig zu wissen ist, dass die Hausratversicherung nicht automatisch mit einem Umzug endet. Aus einem Wohnungswechsel ergibt sich also nicht gleich ein Sonderkündigungsrecht. Anders liegt das, wenn ein Versicherungsnehmer seine Wohnung aufgibt und in eine Wohnung zieht, für die bereits eine Hausratversicherung besteht.
Was passiert, wenn der Umzug Monate dauert?
Ein Risiko bedeutet ein Umzug, der eine Frist von drei Monaten überschreitet. Ist nach dieser Zeit der Umzug noch nicht abgeschlossen und wohnt der Versicherungsnehmer noch in der alten Wohnung, wird das neue Domizil wie eine Zweitwohnung behandelt und muss extra versichert werden.
Wer zahlt bei Schäden während des Umzugs?
Der eigentliche Umzug mit dem Transport des Hab und Guts von der alten in die neue Wohnung ist nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. Kommt es hier zu Schäden, ist das Transportunternehmen in der Pflicht. Wer kein Unternehmen beauftragt, muss das berücksichtigen. Vor allem bei helfenden Freunden und Verwandten können entstandene Schäden für viel Ärger sorgen. Auch besteht ein erhöhtes Diebstahlrisiko, wenn die Helferfahrzeuge unverschlossen und unbewacht draußen stehen, während die Helfer die Möbel ins Haus tragen. Abhilfe schafft eine Transportversicherung oder eine Umzugsversicherung.
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