Familie trägt Umzugskartons, Hausrat ins neue Haus

Hausratversicherung – Was ist zu beachten?

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Eine Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat ab, die z. B. durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel entstanden sind. Auch wenn die Entscheidung für den Vertragsabschluss gefallen ist, bleiben oft weitere Fragen. Wer vor Unterzeichnung des Vertrages seine Bedingungen prüft, kann später viel Geld sparen.

Wie wichtig ist eine Hausratversicherung?

Natürlich ist jede Versicherung im Schadensfall eine Erleichterung. Wer sorgenfrei beschädigte oder zerstörte Gegenstände ersetzen oder Reparaturen bezahlen kann, wird auch gelassener mit den unangenehmen Ereignissen umgehen. Allerdings muss das Verhältnis stimmen. Wer eine kleine Wohnung mit gebrauchten Gegenständen eingerichtet hat und sicher ist, dass er diese leicht und schnell ersetzen kann, braucht möglicherweise keine Hausratversicherung. Allerdings dürfte das nur auf wenige Menschen zutreffen. Spätestens bei Büchern und moderner Elektronik können die Schäden immens sein. Es genügt der abgeplatzte Schlauch der Spülmaschine, der nicht gleich entdeckt wird, und schon sind Teile der Wohnungseinrichtung zerstört oder schwer beschädigt.

Der große Vorteil einer Hausratversicherung ist, dass sie sich konkret auf die Größe der Wohnung und die eigenen Werte anpassen lässt. Wer also nur eine kleine Wohnung mit einfacher Einrichtung besitzt, zahlt weniger als der Bewohner eines großen Hauses. Es lohnt sich daher, sich einen Überblick zu verschaffen, was der Ersatz der Wert- und Gebrauchsgegenstände in der Wohnung kosten würde, und sich dann vom Versicherer ein Angebot erstellen zu lassen. In den meisten Fällen zeigt sich dann, dass eine Hausratversicherung eine gute Entscheidung ist.

Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?

Wenn Sie in Erwägung ziehen eine Hausratversicherung abzuschließen, sollten Sie mit folgenden Überlegungen starten:

  • Welche Werte habe ich, die ich nicht ohne Weiteres ersetzen kann?
  • Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
  • Gibt es besondere Risiken in der Wohnung?

Wenden Sie sich mit den Antworten auf diese Fragen an Ihre Hausratversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit bei der Hausratversicherung

Bedenken Sie, dass eine Hausratversicherung nicht zu Nachlässigkeit berechtigt. Lassen Sie Kerzen brennen und verlassen das Haus oder reparieren Sie defekte Abwasserschläuche nicht und benutzen die Gerätschaften trotzdem, tragen Sie eine Mitschuld, falls es zum Schaden kommt. Das kann teuer werden. Manche Versicherer versichern inzwischen allerdings auch die grobe Fahrlässigkeit.

Werte, die sich nicht ohne Weiteres ersetzen lassen

Hier drohen vor allem Studenten in eigener Wohnung Fehleinschätzungen. Verbrennen Lehrbücher oder wird der Computer durch einen Wasserschaden ruiniert, ist das für Studierende oftmals eine Katastrophe, und zwar selbst dann, wenn die sonstige Wohnungseinrichtung eher spartanisch ist. Studenten könnten für ihre Wohnung oft schon günstig eine Hausratversicherung abschließen. Bei Wohngemeinschaften oder in Studentenwohnheimen ist mit der Verwaltung bzw. mit den Inhabern des Mietvertrages zu klären, ob nicht schon Versicherungsschutz besteht. Unklarheiten sollten mit dem Versicherer geklärt werden.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Zur Höhe der Versicherungssumme gibt es unterschiedliche Empfehlungen. Eine Möglichkeit ist, pro Quadratmeter 650 Euro Versicherungssumme zu veranschlagen. Nicht zu empfehlen ist, die Versicherungssumme zu niedrig anzusetzen. Ist Ihr Hausrat doppelt so viel wert wie die Höhe der Versicherungssumme, hat der Versicherer die Möglichkeit, die Zahlung im Schadensfall um die Hälfte zu reduzieren. In einem solchen Fall bleiben Sie auf einem erheblichen Anteil der Kosten sitzen. Der Versicherer spricht dann von einer Unterversicherung. Ebenso können Sie überversichert sein, wenn Sie Ihre Werte zu hoch einschätzen. Auch das verhindern Sie mit einer Liste, auf der Sie Ihre Wertgegenstände und Gebrauchsgegenstände aufführen. Vergessen Sie nicht den aktuellen Wert und den möglichen Wiederbeschaffungswert einzutragen. Wenn es Ihnen schwerfällt, Ihre Versicherungssumme zu kalkulieren, setzen Sie auf eine pauschale Absicherung auf Basis der Quadratmeterzahl. Bei einer durchschnittlichen Wohnungseinrichtung hat sich gezeigt, dass der Versicherungsschutz somit ausreicht.


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Meldepflicht bei der Hausratversicherung

Für die Hausratversicherung gilt eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie jede Gefahrerhöhung Ihrem Versicherer mitteilen müssen. Mit einer Gefahrerhöhung ist die erhöhte Wahrscheinlichkeit gemeint, mit der ein Schaden eintreten kann. Ein typisches Beispiel dafür ist ein angebrachtes Baugerüst für Reparaturen oder Renovierungsarbeiten. Durch das Gerüst erhöht sich das Risiko für einen Einbruch. Melden Sie deshalb Ihrer Hausratversicherung unverzüglich das Gerüst und lassen Sie sich den Eingang der Nachricht bestätigen. Informieren Sie den Versicherer über:

  • die Art des Risikos
  • die Dauer
  • den Umfang

Ein erhöhtes Risiko kann auch Ihre Abwesenheit über einen längeren Zeitraum sein. In vielen Verträgen werden hier 60-90 Tage definiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie berufsbedingt oder aus privaten Gründen nicht in der Wohnung sind. Haben Sie eine Hausratversicherung für eine Zweitwohnung abgeschlossen, informieren Sie den Versicherer darüber, dass diese Wohnung regelmäßig ohne Aufsicht ist. Risiken können sich auch ohne Ihr Zutun erhöhen. Das ist z. B. der Fall, wenn im Haus ein Unternehmen einzieht, durch das sich bestimmte Gefahren ergeben. Leicht nachvollziehbar ist das, wenn dort mit brennbaren Materialien gearbeitet wird.

Unterversicherungsverzicht sinnvoll oder nicht?

Wenn Sie sich für das Quadratmetermodell entscheiden, wie es bei der pauschalen Absicherung zutrifft, achten Sie darauf, ob der Hausratversicherer die Unterversicherung vertraglich ausgeschlossen hat. Dieser Ausschluss garantiert Ihnen, dass – sollte sich im Schadensfall herausstellen, dass Sie doch unterversichert sind – die Versicherung den Schaden anteilig trotzdem übernimmt. In den Bedingungen Ihrer Hausratversicherung wird diese Klausel als „Unterversicherungsverzicht“ bezeichnet. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass

  • die Quadratmeterzahl korrekt ist
  • keine Doppelversicherung besteht

Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihren tatsächlichen Lebensbedingungen passt. Das gilt vor allem nach Renovierungen. Eine Doppelversicherung muss gar nicht beabsichtigt sein. Der typische Fall tritt ein, wenn ein Paar zusammenzieht und beide nicht bedenken, dass sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Hier droht ein weiterer Fallstrick, wenn ein Partner besondere Wertgegenstände besitzt, die von der Hausratversicherung, die bestehen bleiben soll, nicht abgedeckt sind. Die günstigere Versicherung ist also nicht unbedingt die bessere Wahl. Beachten Sie, dass in der Regel die ältere Hausratversicherung Bestandsschutz hat. Klären Sie daher Ihren Versicherungsschutz mit dem Anbieter, wenn sich etwas an Ihrer häuslichen Situation ändert. Das gilt auch für den Fall, dass ein Partner auszieht, der möglicherweise im Streit die Hausratversicherung kündigt.

Gibt es besondere Risiken in der Wohnung?

Es genügt nicht, einfach eine Hausratversicherung abzuschließen. Schon ein größeres Aquarium kann ein zusätzliches Risiko darstellen, das ergänzend versichert werden muss. Dieser Zusatz muss nicht teuer sein. Er verhindert aber im Schadensfall, dass die Versicherung die Kosten nicht oder nur teilweise übernimmt, z. B. im Falle eines ausgelaufenen Wasserbetts oder eines Fahrraddiebstahls. Ist der Fahrradschutz Teil der Hausratversicherung, muss das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls nicht in der Wohnung abgestellt sein. Vor allem aktive Radsportler sollten sich genau nach dem Versicherungsschutz ihres Fahrrades erkundigen. Informieren Sie sich außerdem auf den Seiten der Verbraucherzentralen, damit Sie bestmöglich informiert sind.

Titelbild: © Monkey Business/ stock.adobe.com

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