Ein älterer Mensch arbeitet in einem Supermarkt.

Hinzuverdienst Rentner

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Rentner, die sich neben der Rente etwas hinzuverdienen möchten, müssen einige Regeln für die Arbeit und ihren Rentenstatus beachten. Ein Hinzuverdienst in der Rente kann sich auch auf die Höhe der Rente auswirken, je nachdem welches Rentenmodell vorliegt. Welche Hinzuverdienstgrenzen es gibt und welche Rentner auf welche Rahmenbedingungen achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Hinzuverdienst Regelungen

Für Rentner gilt es bei einem Hinzuverdienst in Form eines Minijobs oder einer geringfügigen Beschäftigung die Verdienstgrenzen zu beachten. Laut der Bundesregierung sehen die Möglichkeiten für vorgezogene Altersrenten seit dem 01.01.2023 allerdings optimistisch aus – denn die Hinzuverdienstgrenze von ursprünglich bis zu 6.300 Euro Freibetrag ist vollständig weggefallen. Auch die Erwerbsminderungsrenten sollen ab dem 01.07.2024 angehoben werden. Allerdings ist die Hinterbliebenenrente von der Erhöhung der Verdienstgrenze ausgeschlossen.

Was gilt als Hinzuverdienst?

Wer Bruttoentgelt durch eine Beschäftigung erhält, hat dies als Hinzuverdienst zu behandeln. Auch steuerrechtlicher Gewinn fällt unter den Begriff des Hinzuverdienst in der Rente.

Wer Bruttoentgelt durch eine Beschäftigung erhält, hat dies als Hinzuverdienst zu behandeln. Auch steuerrechtlicher Gewinn fällt unter den Begriff des Hinzuverdienst in der Rente. Das können beispielsweise Einkünfte sein, die aus Land- und Forstwirtschaft oder aber einem Gewerbebetrieb erwirtschaftet werden. Ebenso gelten Einkommen wie zum Beispiel dem Vorruhestandsgeld.

Doch auch andere Bezüge werden möglicherweise als Hinzuverdienst angesehen. Beziehen Sie eine Verletztenrente oder Übergangsgelder aus der gesetzlichen Unfallversicherung? Dann kann es sein, dass diese Bezüge eine Auswirkung auf die Höhe Ihrer Altersrente haben. Grundsätzlich ist jeder auf der sicheren Seite, der eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit an seinen Rentenversicherungsträger übermittelt und prüfen lässt. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rente korrekt ausgezahlt wird und vermeiden eventuelle Nachberechnungs- und Nachzahlungsfallen.

Hinzuverdienst Grenze

Beträge, die den genannten Freibetrag von 6.300 Euro bis zuletzt überschritten, wurden durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf die Monatsrente angerechnet.  Darüber hinaus galt ein Hinzuverdienstdeckel. Dieser besagt, dass der aktuelle Hinzuverdienst und die daraus resultierte gekürzte Rente das höchste Einkommen der vorausgegangenen 15 Jahre nicht zu überschreiten hat. Wenn dies der Fall ist, wird der überschüssige Betrag von der Rente abgezogen.

Für Frührentner heißt dies allerdings, dass sie nach Umsetzung der neuen Regelung so viel verdienen können, wie sie möchten, ohne dass ihnen eine Rentenkürzung droht. Diese Entwicklung ist mit Blick auf die wachsende Zahl an beschäftigten Rentnern für viele wohl eine erfreuliche Nachricht. Knapp 13% der Rentner sind noch erwerbstätig.

Hinzuverdienst – Auswirkungen auf die Rente

Neben den aktuellen Entwicklungen für vorgezogene Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten bleibt die übliche Altersrente ab Renteneinstiegsalter auch weiterhin von den Auswirkungen eines Hinzuverdienst gefeit. Die zusätzlichen Beschäftigungen haben also grundsätzlich keinen Einfluss auf die Altersrente. Die Rente wird trotz des Nebeneinkommens in voller Höhe ausgezahlt. Auch im Falle der Waisenrente wirkt sich ein Hinzuverdienst nicht auf die Auszahlung aus.

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Die Augen offen halten müssen weiterhin Empfänger von Hinterbliebenenrenten, wie beispielsweise der Witwen- oder Witwerrenten. Unabhängig des Alters der Empfänger wird das Einkommen, was zusätzlich eingenommen wird, auf die Rentensumme angerechnet.

Hinzuverdienst bei Altersrente

Die bislang bekannte Verdienstgrenze schloss bereits die übliche Altersrente aus. Ab dem Regelrentenalter dürfen Rentner grundsätzlich also weiterarbeiten und so viel nebenher verdienen, wie ihnen beliebt. Zwei abgewandelte Varianten der Altersgrenze beschreiben zwei weitere Szenarien.

Vorgezogene Renten umfassen diejenigen, die schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze ihre Rente in Anspruch nehmen. Langjährig Versicherte können ab 45 Arbeitsjahren in die vorgezogene Rente gehen. Auch wenn eine Schwerbehinderung vorliegt ist dieses Rentenmodell möglich. Bei der vorgezogenen Altersrente galt bislang die erwähnte Verdienstgrenze. Die vorgezogene Altersgrenze kann in voller Höhe oder als Teilrente, also vermindert, gezahlt werden. Wer bislang hier etwas dazuverdienen wollte, musste mit weiteren Reduzierungen rechnen. Im Extremfall konnte sogar der Anspruch auf Altersrente bei zu hohem Hinzuverdienst entfallen.

Doch auch das entgegengesetzte Szenario ist möglich – Sie gehen offiziell später in Rente und nehmen diese verzögert in Anspruch. Wenn weiterhin Beiträge für die spätere Rente eingehen, erhalten Sie entweder einen Zuschlag oder eine insgesamt höhere Rente in den Folgejahren.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Bei der Erwerbsminderungsrente müssen beide Varianten für eine korrekte Ermittlung der Auswirkungen eines Hinzuverdienst berücksichtigt werden. Die volle Erwerbsminderung wird anders gehandhabt als die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Im ersten Fall können die Regelungen der bisher geltenden vorgezogenen Altersgrenzen übernommen werden. Hier gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro im Jahr. Wer mehr verdient muss mit einem Abzug von bis zu 40 Prozent der ausgezahlten Rente rechnen. Auch ein Hinzuverdienstdeckel gilt bei der vollen Erwerbsminderungsrente. Das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre vor Eintritt in die Erwerbsminderungsrente darf nicht mit einem Hinzuverdienst übertroffen werden. Steht also eine Kürzung durch das Überschreiten des Freibetrags fest und wird dann der Hinzuverdienstdeckel überschritten, muss mit einem vollen Abzug des Differenzialbetrags von der Teilrente gerechnet werden.

Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gilt ebenfalls eine Hinzuverdienstgrenze. Diese liegt derzeit bei 35.647,50 Euro. Wer diese Hinzuverdienstgrenze überschreitet, muss ebenfalls mit einem 40-prozentigem Abzug bei seiner Erwerbsminderungsrente rechnen. Dennoch bleibt auch der Hinzuverdienstdeckel bei der teilweisen Erwerbsminderung bestehen, die Berechnung leitet sich von dem Beispiel aus der vollen Erwerbsminderungsrente ab.

Hinzuverdienst bei Hinterbliebenenrente

Anders als bei den Alters- und Erwerbsminderungsrenten gilt für Hinterbliebenenrenten eine gesonderte Regelung für mögliche Hinzuverdienste. Die Auswirkung auf die Hinterbliebenenrente ist an einen festgelegten Freibetrag geknüpft. Dieser bezieht sich auf den aktuellen Rentenwert und steigt somit an, sobald auch die Renten steigen.

Der Freibetrag liegt derzeit bei 992,64 Euro. Haben Hinterbliebene zusätzlich Kinder, die einen Anspruch auf Waisenrente haben, erhöhen sich die genannten Freibeträge pro Kind noch einmal um das 5,6-fache des entsprechenden aktuellen Rentenwerts.

Wird der errechnete Freibetrag überschritten, werden erneut bis zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.


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Steuer und Versicherung bei Hinzuverdienst

Grundsätzlich müssen Rentner ihr Einkommen versteuern. Das gilt bereits für die Rentenzahlungen, aber natürlich auch für den Hinzuverdienst.

Es gilt nur eine Ausnahme, wenn die Summe unter dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag wird ab 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro erhöht.

Auch die Beiträge für die Krankenversicherung fallen nicht mit der Rente weg. Sie müssen weiterhin gezahlt werden und sind unabhängig davon zu entrichten, ob Sie als Rentner arbeiten oder nicht. Wenn Sie nicht arbeiten, wird die Rente auch in diesem Fall als Einkommen gewertet. Sollten Sie allerdings einen Hinzuverdienst haben, erhöht sich auch der Beitrag, der als Einkommen zählt. Den Beitragssatz der Krankenversicherung müssen Sie in diesem Fall nur auf das Einkommen aus Ihrem Hinzuverdienst, nicht auf Ihre Rente zahlen.

Erwerbsarbeit im Ruhestand

Welche Art von Rentner finden sich nach Eintritt in die jeweilige Rente in einem Beschäftigungsverhältnis wieder? Während es in manchen Fällen weiterhin als attraktiver Faktor gelten kann, dass die Rente durch eine geringfügige Beschäftigung oder einen Minijob aufgebessert wird, so ist die finanzielle Situation nicht der primäre Grund für die Erwerbstätigkeit im Rentenalter. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat drei wesentlich stärkere Faktoren ausgemacht, die weit vor der Verbesserung der finanziellen Situation auf Platz eins bis drei auf dem Ranking stehen.

97% der Befragten gaben an, dass sie Spaß an der Arbeit hätten. Weitere 92% wünschten sich durch die Erwerbstätigkeit, weiterhin einer Aufgabe nachzugehen, die ihren Alltag erfüllt. Für 91% sei der Kontakt zu anderen Menschen ein wichtiger Grund. Die Top 3 der Gründe für die weitere Erwerbstätigkeit in der Rente sind also sozialer und persönlicher Natur.

Titelbild: © Wavebreakmedia/ iStock.com

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