Die Hundesteuer ist für den Hundehalter eine zusätzliche Belastung und fällt, genau wie die Hundehaftpflichtversicherung, regelmäßig in gleicher Höhe an. Aber was steckt hinter den Kosten der Hundesteuer und wie können sich Hundehalter unter Umständen davon befreien?
Befreiung von der Hundesteuer
Die Befreiung von der Hundesteuer ist nur unter wenigen Voraussetzungen möglich. Per Gesetz sind nur die Hundehalter von einer Hundesteuer befreit, die bereits Gewerbesteuern zahlen, weil sie von Berufs wegen Hunde halten. Sie profitieren von dem Verbot der Doppelbesteuerung. Die Hundesteuer entfällt daher. Grundsätzlich ist jeder private Hundehalter jedoch verpflichtet, seinen Hund beim Ordnungsamt der Gemeinde anzumelden, in der der Hund sich vorwiegend aufhält. Der Hundehalter muss volljährig sein. Tatsächlich galt bis vor wenigen Jahren der Mann als Haushaltsvorstand automatisch auch als Besitzer des Hundes und war damit zur Zahlung verpflichtet. Das hat sich mittlerweile geändert.
Folgende Gründe können eine Befreiung von der Hundesteuer rechtfertigen:
- Hund ist ein ausgebildeter Blindenhund
- Hund ist ein ausgebildeter Rettungshund
- Wachhund im Außenbereich oder auf Betriebsgelände
- Hund aus dem Tierheim
- Halter ist Hartz IV-Empfänger
- Halter ist schwerbehindert (100 % Behinderung)
Die Gemeinde muss nicht befreien. Sie kann es aber. Aufgrund der zunehmenden Finanznot der Kommunen haben viele Städte auch die Befreiung von der Hundesteuer stark eingeschränkt.
Warum gibt es die Hundesteuer
Warum es die Hundesteuer gibt, wird kontrovers diskutiert. Erste Hinweise auf das sogenannte Hundekorn stammen aus der Zeit um 1500. Bis zu dieser Zeit waren Bauern verpflichtet, Hunde bei Bedarf zur Jagd zur Verfügung zu stellen. Mit dem Hundekorn konnten sich die Bauern von dieser Pflicht freikaufen. Das Hundekorn war allerdings eine Abgabe in Form von Naturalien und bestand aus einem Getreideanteil. Das Getreide wurde verbacken (Hundebrot).
Erst später kam die Hundeabgabe aus polizeilichen Gründen hinzu. Sie diente schon damals in Form einer Luxussteuer auch dazu, den Hundebestand zu regulieren. Das Recht auf die Erhebung der Abgabe war schon damals in den Händen der Gemeinden. Dafür gibt es geschichtliche Gründe. Argumentiert wurde damals wie heute, dass es sich um Steuern mit örtlichem Wirkungskreis handelt. Auch heute halten Kommunen, Land und Bund daran fest. Die Hundesteuer gab es in vielen europäischen Ländern, wurde aber fast überall abgeschafft. Neben Deutschland erheben noch Österreich und Luxemburg eine Hundesteuer.
Abgrenzung zur Besteuerung von Katzen und Pferden
Ob die Besteuerung von Hunden heute noch zeitgemäß ist, wird zunehmend kritisch diskutiert. Der Bund der Steuerzahler ist für die Abschaffung der Hundesteuer und sieht darin eine Ungleichbehandlung von Hundehaltern. Er argumentiert, dass andere sogenannte Luxustiere, die sich im öffentlichen Raum bewegen, wie Katzen oder Pferde, nicht besteuert werden. Zu diesen Argumentationen gibt es mittlerweile auch eine Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen und Gutachten. Die Besteuerung von Katzen ist danach grundsätzlich möglich, wird aber nicht empfohlen. Katzen lassen sich kaum einem Halter zuordnen. Tierschützer fürchten, dass sich das Katzenelend dadurch eher vergrößert.
Im Umkehrschluss beschließen immer mehr Gemeinden zur Reduzierung von Katzen die Kastration von Freigängern verpflichtend zu beschließen. Eine Steuer auf das „Halten und Benutzen von Pferden“ ist ebenfalls rechtlich möglich und wird in drei hessischen Gemeinden auch praktiziert. Allerdings diente diese Entscheidung ausschließlich der Erzielung von Einnahmen. Gutachterlich wurde diese Entscheidung mehrfach scharf verurteilt, u. a. weil dadurch der Jugendsport erheblich behindert bzw. unmöglich gemacht wurde und die Flächenpflege in ehrenamtlich gepflegten Naturschutzgebieten eingestellt werden musste.
Lenkungswirkung von Hundesteuern
Die lenkende Steuer bleibt auf die Haltung von Hunden beschränkt. Auch Tierschützer stehen einer Abschaffung kritisch gegenüber. Sie fürchten eine Zunahme von Hunden und mehr Ansturm auf Tierheime, von denen viele unter der Finanznot der Kommunen leiden. Nicht zuletzt spielt auch die Zahl der sogenannten Kampfhunde eine wichtige Rolle. Gemeinden, die eine Kampfhundesteuer erheben, wollen, dass diese Hunde aus dem Stadtbild verschwinden.
Die regulierende Wirkung dieser zum Teil sehr hohen Steuer ist unstrittig. Die Lenkungswirkung zeigt sich auch bei sogenannten Mehrhundehaltern. In vielen Gemeinden erhöht sich die Hundesteuer mit jedem zusätzlichen Hund pro Halter. Ab dem dritten Hund kann sie allerdings auch wieder sinken, da oftmals dann davon ausgegangen wird, dass es sich um einen Züchter oder Hundesportler handelt. Auch hier sind die Gemeinden frei in der Ausgestaltung. In kleinen Städten können vor diesem Hintergrund allein Konflikte mit einzelnen Hundehaltern dazu führen, dass die steuerlichen Bedingungen verschärft werden.
Hundedreck und Hundesteuer
Die Hundesteuer ist wie alle Steuern nicht zweckgebunden. Hundehaufen muss daher jeder Hundehalter selbst entfernen. Das Aufstellen von Kotbeutelspendern ist ein freiwilliges Entgegenkommen der Gemeinden, ebenso wie die Schaffung von Freilaufflächen. Allerdings können Gemeinden auch nicht sämtliche Außenbereiche für den Freilauf von Hunden verbieten. Sollte das doch der Fall sein und ein Hundehalter vor das Verwaltungsgericht zieht, kann das zur Folge haben, dass die Gemeinde Alternativen schaffen muss.
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Protest gegen die Hundesteuer – hat das Aussicht auf Erfolg?
Das Recht der Gemeinde auf die Einziehung der Hundesteuer ist rechtlich verbrieft. Die Gemeinde darf die Steuer aber nicht unendlich erhöhen. Wenn Ihre Gemeinde sich im Spitzenbereich von etwa 200 Euro bewegt und eine weitere Erhöhung beschließt, haben Sie die Möglichkeit des Protests. Die Erhöhung der Hundesteuer ist eine politische Entscheidung. Änderungen können Sie daher nur über Kommunalpolitiker erreichen, die Sie von Ihrem Anliegen überzeugen. Bedenken Sie, dass Kommunalpolitiker so gut wie immer ehrenamtlich tätig sind und eine hohe Verantwortung für die Gemeinde tragen.
Top 5 der teuersten/günstigsten Orte
Fast immer ist der ländliche Raum auch bei der Hundesteuer günstiger als die Stadt. Allerdings hat die Finanznot der kleinen Gemeinden auch hier das Verhältnis etwas verschoben.
Die teuersten Großstädte (Stand 2022):
- Mainz (186 Euro)
- Bonn (162 Euro)
- Bremen (150 Euro)
- Nürnberg, Hannover & Flensburg (132 Euro)
- Kiel (126 Euro)
Allerdings ist die Reihenfolge instabil, da die Städte ihre Hundesteuer jeweils zur Haushaltsplanung zum Jahresende wieder neu festlegen können.
Die niedrigste Hundesteuer (Stand 2022):
- Weimar (60 Euro)
- Hamburg (90 Euro)
- Düsseldorf, Leipzig & Magdeburg (96 Euro)
- München (100 Euro)
- Frankfurt a. M. (102 Euro)
Halter sogenannter Kampfhunde haben auch hier wieder das Nachsehen. Für Kampfhunde liegen in vielen Fällen eigene Steuersätze vor. Jährlich sind hier 120 bis 1.200 Euro einzuplanen. Der Versuch einer Gemeinde in Bayern eine Kampfhundesteuer von 2.000 Euro durchzusetzen, wurde von einem Gericht gestoppt. Die Steuer darf den Anschaffungswert des Hundes nicht überschreiten.
Übrigens: Wie erwähnt können sich nur wenige Hundehalter von der Hundesteuerpflicht befreien lassen. Es gibt allerdings auch noch andere Ausgaben für den Hund, die man steuerlich absetzen kann.
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