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Krankenversicherung – wann ist ein Krankenkassenwechsel sinnvoll?

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Der Wechsel der Krankenkasse kann aus verschiedenen Gründen notwendig oder angebracht sein. Eine Veränderung der privaten Situation oder persönliche Präferenzen rufen nach dem Wechsel oder es werden mehr Leistungen erwartet oder weniger benötigt. Dennoch sträuben sich viele vor dem Krankenkassenwechsel. Die sehr bürokratisch wirkende Natur schreckt Krankenversicherte vor dem Wechsel ab. Doch muss die Krankenkasse überhaupt gewechselt werden und ab wann ist ein Krankenkassenwechsel definitiv sinnvoll?

Welche Arten der Krankenversicherung gibt es?

Die Krankenversicherungspflicht wird in Deutschland durch zwei verschiedene Systeme erfüllt. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Dabei ist die gesetzliche Krankenversicherung der deutliche Gewinner, wenn es um die reine Mitgliederanzahl geht. 90 Prozent der deutschen Bevölkerung sind Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit verlassen sich rund 70 Millionen Versicherte auf den Gesundheitsschutz der gesetzlichen Krankenkassen. Doch was genau unterscheidet die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung voneinander?

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung baut auf die Solidarität aller Mitglieder auf, um allen gleichermaßen einen Gesundheitsschutz zu gewähren. Die Beiträge richten sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitglieder. Die Gesundheitsleistungen sind allerdings für alle gleich.

Alle Arbeitnehmer, deren monatliches Bruttoeinkommen unter der jährlich angepassten Versicherungspflichtgrenze und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Mitglieder haben außerdem die Pflicht, sich in der sozialen Pflegeversicherung zu versichern. Wenn kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besteht, besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung – sofern die Person zuletzt gesetzlich krankenversichert war oder dem gesetzlichen System zuzuordnen ist. Ist dies nicht der Fall, besteht die Versicherungspflicht bei einer privaten Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung (PKV)

Privatversicherte haben bei der privaten Krankenversicherung Vertragsfreiheit. Versicherungsunternehmen unterliegen außerdem keinem Zwang, Versicherungsverträge abzuschließen. Sie können potenzielle Mitglieder also wegen Vorerkrankungen oder aufgrund ihres Alters ablehnen. Ausnahme besteht, wenn Versicherte die Voraussetzungen für eine Versicherung im Basistarif erfüllen. Privatversicherte müssen zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.


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Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn das Arbeitsentgelt der Versicherten im aktuellen und auch darauffolgenden Kalenderjahr die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Das gilt allerdings nur in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis. Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2021 bei einem Jahresarbeitsentgelt von 64.359 Euro. Nach Ende der Versicherungspflicht kann auf freiwilliger Basis die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung weitergeführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Das Ende der Versicherungspflicht wird von der Krankenkasse angekündigt. Sie macht auch auf den möglichen Wechsel aufmerksam. Mit einer Austrittserklärung kann dann innerhalb von zwei Wochen nach Ankündigung sofort in eine private Krankenversicherung gewechselt werden. Andernfalls setzt sich die bisherige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillige Mitgliedschaft fort.

Krankenversicherungen in bestimmten Lebenslagen

Die deutsche Versicherungspflicht zeigt deutlich: Alle Einwohner müssen krankenversichert sein. Der Solidaritätsansatz der gesetzlichen Krankenversicherung sichert die Mitglieder in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen ab. Gibt es dennoch bestimmte Lebenslagen, die besonderes Handeln zur Krankenversicherung notwendig machen?

Krankenversicherung in der Arbeitslosigkeit

Grundsätzlich zahlen Arbeitslose die Versicherungsbeiträge nicht selbst. Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung angehörten, ändert sich für Sie nichts. Die Beitragszahlungen werden dann über die Agentur für Arbeit geregelt. Wenn Privatversicherte in die Arbeitslosigkeit kommen, sieht es etwas anders aus. In den meisten Fällen müssen sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Wie steht es aber um die Krankenversicherung, wenn der Eintritt in die Arbeitslosigkeit direkt nach dem Studium oder der Ausbildung folgt? Wenn Bürgergeld nach dem Studium bezogen wird, trägt das Jobcenter die Beitragszahlungen. Sollten ehemalige Studenten allerdings kein Bürgergeld beanspruchen, müssen sie sich selbst gesetzlich oder privat versichern. Die Versicherungsbeiträge werden erst von der Agentur für Arbeit übernommen, wenn die Betroffenen in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung waren und als Folge dessen Bürgergeld beziehen.

Krankenversicherung im Sabbatical

Um die Krankenversicherung auch im Sabbatical zu gewährleisten, bietet es sich zunächst an, mit dem Arbeitgeber ein Arbeitszeitmodell auszuhandeln. Der Arbeitnehmer verzichtet beispielsweise für einen gewissen Zeitraum vor seinem Sabbatical auf einen Teil der Gehaltsauszahlungen. Die Differenz, die dabei entsteht, wird erst zum Start des Sabbaticals als offene Beiträge ausgezahlt. Dazu gehören auch die Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge. Dadurch ermöglicht sich eine Weiterführung der Krankenversicherung innerhalb des Sabbaticals.

Ist dem Arbeitgeber eine solche Lösung nicht möglich, muss sich der Arbeitnehmer über andere Optionen gegen mögliche Krankheitsfälle in der Zeit des Sabbaticals absichern. Kündigt der Arbeitnehmer oder nimmt er mehr als einen Monat lang unbezahlten Urlaub, muss er sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Bei bestehender gesetzlicher Versicherung können Arbeitnehmer außerdem eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. In Ländern außerhalb der EU und ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland entfällt nämlich der Leistungsanspruch. Außerdem ermöglicht die gesetzliche Versicherung bei einem Krankheitsfall nicht den Rücktransport aus dem Ausland – hier greift dann die zusätzliche Auslandskrankenversicherung.

Krankenversicherung in der Schwangerschaft

Die private Krankenversicherung bietet werdenden Müttern im Regelfall bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings ist ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung während einer bestehenden Schwangerschaft nicht zwingend von Vorteil. Lange Wartezeiten für bestimmte Leistungen mindern die eigentlichen Servicevorteile. Es kann also sein, dass noch während der Schwangerschaft oder auch bei der Geburt nicht der volle Leistungsanspruch besteht, obwohl ein Wechsel initiiert wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass eine private Krankenkasse den Antrag ablehnt. Das Kostenrisiko ist bei Schwangeren höher, was eine Antragsrückstellung zur Folge haben kann.

Dennoch können auch gesetzlich versicherte Schwangere die Vorzüge der Privatversicherten nutzen, wenn sie ihre gesetzliche Krankenversicherung mit einer privaten Krankenzusatzversicherung aufstocken. Leistungslücken bei ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen lassen sich dadurch schließen. Aufgepasst: Eine Wartezeit von bis zu acht Monaten greift auch bei Zusatzversicherungen. Auch eine Gesundheitsprüfung ist bei einem Abschluss meistens vorgesehen. Gesetzlich Versicherte sollten sich also möglichst schon vor der Schwangerschaft Gedanken über mögliche Versicherungsoptionen machen.

Krankenversicherung für Rentner

Rentner haben drei Versicherungsgruppen, denen sie angehören können. Sie sind entweder in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privat krankenversichert. Dabei ist die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner ein Vorteil, auch wenn die Bezeichnung es nicht vermuten lässt. Diese Gruppe der Versicherten zahlt normalerweise geringere Krankenkassenbeiträge als die Gruppe der freiwillig gesetzlich Krankenversicherten.

Bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) handelt es sich um einen Status. Beziehen Senioren eine gesetzliche Rente und sind für eine bestimmte Zeit gesetzlich versichert, sind sie in der KVdR pflichtversichert. Genauer gesagt bedeutet das: Wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert war, hat Anspruch auf Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner. Der Vorteil: Krankenkassenbeiträge werden dabei nur auf die gesetzliche Rente, Arbeitseinkommen und Versorgungsbezüge gezahlt. Einkünfte aus Mieteinnahmen, Zinsen oder private Rentenversicherungen bleiben beitragsfrei.

Worauf sollte man bei der Krankenkasse achten?

Ob es nun die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung wird, über das Leistungsangebot und mögliche Prämien sollte sich jeder Versicherte ein Bild bei der Wahl der Krankenkasse machen. Fast 95 Prozent der Krankenkassenleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Das macht die Leistungsübersicht und den Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen im Kern sehr identisch. Das erleichtert allerdings auch die Entscheidung zum Wechsel. Für Versicherte besteht kein Risiko, wenn sie sich für einen Wechsel entscheiden. Mehrleistungen und individuelle Zusatzbeiträge machen hier den Unterschied.

Grundsätzlich beinhaltet die gesetzliche Krankenversicherung, und damit auch die dazugehörigen gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen zur:

  • Verhütung von Krankheiten
  • Verhinderung von Verschlimmerung einer Erkrankung
  • Empfängnisverhütung
  • Prävention
  • Selbsthilfe
  • Prophylaxe zur Verhinderung von Zahnerkrankungen
  • Medizinische Vorsorgeleistungen
  • Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

Darüber hinaus bietet die gesetzliche Krankenversicherung auch Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten und Behandlung von Krankheiten sowie zur medizinischen Rehabilitation. Die genauen Leistungsumfänge sind den einzelnen Krankenkassenangeboten zu entnehmen.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind bereits vielfältig aufgestellt. Allerdings decken sie nicht lückenlos und individuell alle möglichen Serviceoptionen ab. Hier kommt die private Krankenversicherung ins Spiel, die gewissen individuellen Ansprüchen eher gerecht wird. Wem kein Wechsel zur privaten Krankenversicherung möglich ist, kann persönliche Präferenzen durch entsprechende Zusatzversicherungen, wie beispielsweise die IDEAL TotalProtect, abdecken.

Das Privileg der Privatversicherten

Bevorzugte Terminvergabe, kürzere Wartezeiten beim Arzt, Chefarztbehandlung in der Klinik: Auch wenn einige Vorteile noch gewisse Klischees bedienen, spiegelt die Realität der Arztpraxen und Kliniken dieses Bild weiterhin in Deutschland wider. Diese Priorisierung der Privatversicherten ist allerdings nur ein Nebeneffekt der privaten Krankenversicherung. Der reelle Leistungsumfang sieht bei privaten Krankenkassen beispielsweise die Erstattung von Rechnungen vor, die Ärzte und Krankenhäuser ihren Patienten ausstellen. Je nach Tarif können neben medizinisch notwendigen Maßnahmen und Medikamenten auch besonders aufwändige oder alternative Behandlungen abgedeckt sein. Auch rezeptfreie Medikamente und Sehhilfen sind je nach Angebot abgedeckt. Bestimmte Kuren, Reha und Krankentransporte werden ebenfalls übernommen. Je nach Auswahl und Leistungsumfang kommt die private Krankenversicherung im Laufe der Versichertenzeit für bis zu 100 Prozent aller medizinischen Kosten auf.

Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen

Den feinen Unterschied machen die Zusatzangebote der Krankenkassen. Das sind Leistungen abseits der gesetzlich geregelten Pflichtleistungen. Diese können die gesetzlichen Krankenkassen anbieten, müssen es aber nicht. Diese Zusatzangebote unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Die Leistungen könnten beispielsweise folgendes beinhalten:

Für einen genauen Überblick bietet sich der Vergleich der Krankenkassenleistungen auf gängigen Vergleichsportalen an.

Wie funktioniert ein Krankenkassenwechsel?

Zunächst die gute Nachricht: Seit 2021 ist für den Krankenkassenwechsel keine Kündigung mehr notwendig. Es reicht aus, einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer anderen Kasse zu stellen. Die gewählte, neue Krankenkasse prüft den Antrag und beendet dann eigenständig die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse. Beim Krankenkassenwechsel sind kaum Einschränkungen zu beachten. Wichtig ist, dass die Kasse in dem Bundesland, in welchem sich Wohnsitz oder Arbeitsstelle befinden, zugelassen ist. Allerdings sind beim Krankenkassenwechsel auch weiterhin bestimmte Fristen zu beachten.

Kündigungsfrist beim Krankenkassenwechsel

Auch wenn das eigenständige Kündigen wegfällt – es gilt grundsätzlich die Kündigungsfrist von zwei Monaten. Dieser Zeitraum beginnt gerechnet ab dem letzten Tag des Monats, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die neue Krankenkasse überprüft die Frist und leitet den Wechsel zum darauffolgenden Eintrittsdatum, nach Ablauf der Kündigungsfrist, ein.

Wenn allerdings der Arbeitgeber gewechselt wird oder das Bruttogehalt über oder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, entfällt auch die Kündigungsfrist. Daraus ergibt sich sofortiges Wahlrecht für eine neue Krankenkasse, sowie gegebenenfalls ein Statuswechsel. Die Kündigungsfrist entfällt außerdem beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit oder in die Rente, beim Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung sowie beim Wechsel in die Selbständigkeit.

Bindungsfristen

Mit dem Eintritt in eine gesetzliche Krankenkasse besteht zunächst eine Bindungsfrist von 12 Monaten. Der nächste Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist erst nach Ablauf dieser Frist möglich. Wird bei bestehender Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ein Wahltarifwechsel angestrebt, so besteht eine neue Bindungsfrist von 1 oder 3 Jahren (je nach Wahltarif-Typ) an die entsprechende Krankenkasse. Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, wird die Bindungsfrist durch Wahltarif allerdings unwirksam. Bis auf den Typ Krankengeld sind alle Wahltariftypen von dieser Regelung betroffen.

Sonderkündigungsrecht

Grundsätzlich entfällt die 12-monatige Bindungsfrist, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Besteht noch kein Zusatztarif entfällt die Frist, auch wenn die Krankenkasse diesen zum ersten Mal einführt. In beiden Fällen gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist für einen Krankenkassenwechsel entfällt also, die normale Kündigungsfrist gilt allerdings weiterhin. Krankenkassen sind verpflichtet, veränderte Zusatzbeiträge bis spätestens bis zum letzten Tag des Vormonats vor dem Inkrafttreten anzukündigen. Zu diesem Zeitpunkt müssen sie außerdem auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Dieses Recht gilt im gesamten Monat, in dem die Veränderungen durch den Zusatztarif wirksam werden.

Wechsel in die private Krankenversicherung

In die private Krankenversicherung dürfen neben den Angestellten mit einem bestimmten Jahreseinkommen auch Beamte, Selbstständige und Studenten eintreten. Daher ist die Prüfung der Eintrittsvoraussetzungen definitiv der erste Schritt vor dem Wechsel. Besondere persönliche Gesundheitskriterien könnten eine private Krankenversicherung teuer werden lassen. Eine Selbsteinschätzung zum Gesundheitszustand, der Familienplanung sowie Berufsrisiko sollten bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Sind alle Faktoren berücksichtigt und die Optionen der privaten Krankenkassen und ihre Leistungen eingehend verglichen, steht der privaten Krankenversicherung theoretisch nichts mehr im Wege. Wird ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung angestrebt, muss natürlich die Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.

Wer innerhalb der privaten Krankenversicherungen die Krankenkasse wechselt, kann sich die Alterungsrückstellung zunutze machen. Wurde ein Versicherungsvertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen, kann beim Wechsel ein Teil der gebildeten Rücklagen für Krankheitskosten im Alter (Alterungsrückstellung) übertragen werden. Wer sich diesem Vorteil bewusst ist, kann günstigere Prämien erhalten und Geld sparen.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung

Für einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung muss ein Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. Die Altersgrenze von 55 Jahren darf nicht überschritten worden sein und 2. Das Gehalt darf nicht den jeweilig geltenden Grenzwert überschreiten. Ältere oder besserverdienende Versicherungsnehmer können als Angestellte nicht von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Auch Selbstständige haben zunächst kein Recht auf die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Erst, wenn die Versicherungspflicht ausgelöst wird, ist ein Wechsel wieder möglich. Wird also ein Arbeitsvertrag unterschrieben und die Selbstständigkeit vollständig aufgegeben oder nur nebenberuflich ausgeführt, besteht Anspruch auf Wechsel. Die Altersgrenze von 55 bleibt allerdings bestehen.

Die Möglichkeiten der Versicherungsarten und Krankenkassenoptionen sind vielfältig, doch nicht für jeden macht ein Wechsel der Krankenversicherung oder Krankenkasse zwangsläufig Sinn – auch, wenn der Leistungsumfang verlockend wirkt. Die Versicherungspflicht in Deutschland ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Verdienst und Status eine sichere Gesundheitsversorgung. Wer darüber hinaus Leistungen in Anspruch nimmt oder seinen Status ändern möchte, vergleicht am besten die Angebote der verschiedenen Krankenkassen.

Titelbild: © LotharDrechsel/ iStock.com

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