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Minijob – Regeln, Arbeitszeiten, Vergütung

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Das Taschengeld aufbessern, etwas nebenher verdienen oder auch in eine andere Branche reinschnuppern. Minijobs bieten viele Möglichkeiten, auch wenn man sich nicht langfristig binden kann oder will. Doch was genau macht einen Minijob aus? Wie viel kann man im Minijob verdienen? Und was ist der Unterschied zum Midijob?

Was ist ein Minijob?

Wird in einer Beschäftigung durchschnittlich monatlich bis zu 520 Euro gezahlt, liegt ein Minijob vor. Es wird auch als geringfügige Beschäftigung betitelt.

Zum Verdienst eines Minijobbers gehört die Gesamtmenge der laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung. Somit ist nicht nur das regelmäßige monatliche Gehalt auf diesen Verdienst zu rechnen. Auch Geld- und Sachbezüge oder sonstige, geldwerte Vorteile können als Einnahmen gewährt werden. Zulagen und Mehrarbeitszuschläge fallen ebenfalls darunter.

Einnahmen ohne Berücksichtigung 

Es gibt auch Situationen, in denen Einnahmen nicht berücksichtigt werden müssen. So ein Fall liegt vor, wenn Einnahmen zu Beginn der Beschäftigung nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind. In diese Kategorie fallen Überstunden, die bezahlt werden oder auch Boni und Gelder, die vom Erfolg des Unternehmens abhängig sind. Eine Beurteilung solcher Einnahmen kann erst nach Auszahlung erfolgen.

Zeitlicher Umfang eines Minijobs 

Bei einem gewöhnlichen Minijob war die wöchentliche Arbeitszeit bis zuletzt unerheblich. Zukünftig soll sich die wöchentliche Arbeitszeit von Minijobbern an einem 10 Stunden Richtwert orientieren. Ist allerdings ein kurzfristiger Minijob vorliegend, begrenzt dies das Arbeitsverhältnis zeitlich. Es darf die Länge von drei Monaten nicht überschreiten. Alternativ ist auch eine Beschäftigung an 70 Tagen in einem Kalenderjahr möglich. Wenn der Minijobber in mehr als einer geringfügigen Beschäftigung angestellt ist, werden diese addiert.

Einkommensgrenze für Minijobs 

Seit der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro die Stunde gilt auch die Erhöhung der Minijobgrenze. Von ursprünglich 450 Euro sind die Minijobber nun auf 520 Euro angehoben worden. Mit den bereits genannten Regelungen zur Überschreitung der Einkommensgrenze können Minijobber nun in 12 Monaten 6.240 Euro verdienen.

Überschreitung der Verdienstgrenze 

Kann ein Minijob auch bei Überschreitung der Verdienstgrenze ein Minijob bleiben? Manchmal! Sollte eine unerwartete und unvorhersehbare sowie begrenzte Überschreitung des Verdienstes vorliegen, kann die 520-Euro-Jobgrenze bestehen bleiben. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass höchstens in zwei Kalendermonaten jährlich eine Überschreitung geltend ist.

Diese Überschreitung darf das Zweifache des monatlichen Verdienstes nicht übersteigen. Also darf ein Minijobber nicht mehr als zwei Mal im Jahr mehr als 1.040 Euro verdienen, um den Titel des Minijobs aufrecht zu erhalten. Begründete Ausnahmefälle mit einer angenommenen Dopplung bis zu zwei Mal jährlich erhöhen den jährlichen Verdienst im Minijob auf bis zu 7.280 Euro.

Rahmenbedingungen im Minijob

Minijobs kommen mit ihren eigenen Rahmenbedingungen, was Abgaben und Steuern, Versicherung und Krankheit sowie Urlaubsanspruch betrifft. Folgende Regelungen sollten Sie bei Antreten eines Minijobs beachten.

Minijob und Abgaben 

Arbeitgeber müssen auf den Lohn von Minijobbern pauschale Beiträge zahlen. Diese Abgaben addieren sich auf insgesamt 28 %. Dazu gehören Krankenversicherung (13 %) und Rentenversicherung (15 %). Auch eine Lohnsteuer von 2 % sowie ein Arbeitgeberanteil an der Rentenversicherung kommen hinzu.

Letzteres ist von Bedeutung, wenn der Angestellte keine volle Rente bezieht. Auch eine Freistellung von der Rentenversicherung kann eine Zahlung durch den Arbeitgeber begründen. Auf Arbeitnehmerseite ist ein Abzug zur Rentenversicherung von 3,6% zu erwarten, es sei denn die Rentenversicherungspflicht besteht nach einem Befreiungsantrag nicht mehr.

Minijob und Urlaub 

Minijob und Urlaub – geht das? Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung besteht Anspruch auf Erholung. Da macht das Gesetz und der Grundsatz der Gleichbehandlung keinen Unterschied zwischen Minijobbern und vollzeitbeschäftigt Angestellten. Laut Bundesurlaubsgesetz stehen Angestellten mindestens vier Wochen, oder anders gesagt 24 Werktage, Urlaub zu. Dabei ist entscheidend, an wie vielen Tagen Minijobber arbeiten.

Innerhalb einer 6-Tage-Woche gerechnet müssten auch alle sechs Tage gearbeitet werden, um 24 Urlaubstage zu erhalten. Werden weniger als sechs Tage erfüllt, muss der Urlaubsanspruch berechnet werden.

Für die Berechnung nehmen wir die Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 : 6.

Fünf Arbeitstage in der Woche errechnen einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr. Zwei Arbeitstage in der Woche reduzieren den Anspruch auf acht Tage jährlich.

Minijob und Krankheit 

Während die Arbeitgeber für Minijobber pauschale Beiträge zahlen, sind die Minijobber in der Regel nicht zu eigenen Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn eine weitere Beschäftigung ausgeführt wird. Das bedeutet allerdings, dass über den Minijob auch keine Krankenversicherung gewährleistet ist. Der bis zum Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses bestehende Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen.

Als Minijobber bestehen die Möglichkeiten:

  • Eigene Krankenversicherung
  • Familienversicherung
  • Studentische Krankenversicherung

Wird ein Minijobber krank und es besteht eine Krankenversicherung, hat der Angestellte Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. Bis zu sechs Wochen lang kann dank einer Krankenversicherung weiterhin Gehalt bezogen werden.

Welche Minijobs gibt es?

Den richtigen Minijob zu finden kann eine Herausforderung sein. Während es in vielen Branchen einige Optionen für geringfügige Beschäftigungen gibt, sollten im besten Fall die Stelle und die angestellte Person zumindest grundlegend zusammenpassen. Es macht also Sinn, sich über die Gegebenheiten beim Arbeitgeber und die Aufgaben, die vom Minijobber erwartet werden, umfassend zu informieren.

Wer allerdings vorrangig das verfügbare Geld nebenher aufbessern möchte, der sucht möglicherweise nach besonders gut bezahlten Minijobs. Die Top 3 einer Liste der bestbezahlten Nebenjobs umfassen Lehrkräfte für Nachhilfe, Fahrradkuriere und Hostessen.

Wo finde ich den passenden Minijob?

Wer auf solchen Listen nicht fündig wird, sondern eine sehr spezifische Branche verfolgt, sollte sein Glück direkt bei den favorisierten Unternehmen versuchen. Hier gilt: Fragen kostet nichts. Sollten keine Stellen ausgeschrieben sein oder angeboten werden, nicht den Kopf hängen lassen, sondern den Radius der Suche vergrößern.

Wer eher allgemein sucht und schauen möchte, was der Markt zu bieten hat, kann sich auf diversen Jobportalen online informieren. Auch die Agentur für Arbeit hat auf ihrer Jobbörse eine eigene Kategorie für Minijobs. Die Minijob-Zentrale steht einerseits mit diversen Informationen rund um das Thema Minijob für Suchende und Arbeitgeber zur Verfügung. Mit ihrer Haushaltsjob-Börse bieten sie aber auch eine Plattform für Suchende in den Bereichen Haushalt, Garten, Kinder, Senioren oder Tiere.

In einigen Minijobs finden sich sogar spezifische Portale, allein für den jeweiligen Bereich. Studentenjobs oder Nebentätigkeiten fallen unter diese Kategorie. Diese Portale listen in einigen Fällen Minijobs, die nirgendwo anders zu finden sind. Eine spezifische Suche lohnt sich also in jedem Fall. Aber auch im eigenen Umfeld finden sich immer wieder analog ausgeschriebene Stellenangebote für Minijobs. Einige Geschäfte bieten immer noch „Suche-Biete“ Wände zum Austausch an, in einigen Fällen kann man dort fündig werden. Auch lokale oder regionale Zeitungen haben teilweise Minijobs auf ihren Jobseiten ausgeschrieben.

Für wen eignen sich Minijobs?

Es gibt diverse Gründe, warum ein Minijob sinnvoll erscheint. Ein Minijob erlaubt oftmals eine höhere zeitliche Flexibilität, was Eltern nach der Elternzeit mehr Zeit mit den Kindern ermöglicht. Auch ein Zuverdienst zur Rente kann ein guter Grund sein, einen Minijob anzunehmen. Der Klassiker, das Jobben neben der Schule oder im Studium, ist auch weiterhin ein starker Grund für junge Menschen in Minijobs.

Junge Menschen können durch Minijobs erste Einblicke in Berufsfelder gewinnen, die sie später für Vollzeit verfolgen wollen. So helfen diese geringfügigen Beschäftigungen bereits den Horizont zu erweitern und neue Möglichkeiten zu ergründen. Es lohnt sich aufgrund der steuer- und abgabefreien Natur des Minijobs bis 520 Euro auch für viele andere als dauerhafter Hinzuverdienst.

Eine Schwierigkeit kann die Langfristigkeit bei vielen Minijobbern sein, die ursprünglich die Absicht hatten als Nebenbeschäftigung zu starten und dann nicht mehr aus dem Rahmen der Minijob-Vereinbarungen herauskommen. Somit sollten sich Minijobber bewusst werden, was genau sie von einem Minijob erwarten und ob ein Wechsel in eine Vollzeitposition gewünscht ist. In diesem Fall lohnt es sich, schon im Voraus genaue Zeitspannen für die Arbeit im Minijob und mögliche Wechsel festzulegen.


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Unterschied Midijob und Minijob

Die Einkommensgrenze von 520 Euro markiert den Punkt, wo der Minijob sich zum Midijob wandelt. Ein Midijob ist versicherungspflichtig, anders also als die Minijobs. Seit Oktober 2022 lohnt es sich für Arbeitnehmer zusätzlich, den Midijob als Option ins Auge zu fassen, denn die Abgaben verringerten sich, während der Sozialversicherungsschutz vollständig erhalten bleibt. Die Belastung für Arbeitgeber stieg im Umkehrschluss an.

Wie auch beim Minijob gibt es beim Midijob ebenfalls eine Verdienstgrenze. Diese wurde zuletzt von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben.

Titelbild: © Deklofenak/ iStock.com

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