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Minijob – Regeln, Arbeitszeiten, Vergütung

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Letzte Aktualisierung: Januar 2025

Das Taschengeld aufbessern, etwas nebenher verdienen oder auch in eine andere Branche reinschnuppern. Minijobs bieten viele Möglichkeiten, auch wenn man sich nicht langfristig binden kann oder will. Doch was genau macht einen Minijob aus? Wie viel kann man im Minijob verdienen? Und was ist der Unterschied zum Midijob?

Was ist ein Minijob?

Wird in einer Beschäftigung durchschnittlich monatlich bis zu 556 Euro gezahlt, liegt ein Minijob vor. Es wird auch als geringfügige Beschäftigung betitelt.

Zum Verdienst eines Minijobbers gehört die Gesamtmenge der laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung. Somit ist nicht nur das regelmäßige monatliche Gehalt auf diesen Verdienst zu rechnen. Auch Geld- und Sachbezüge oder sonstige, geldwerte Vorteile können als Einnahmen gewährt werden. Zulagen und Mehrarbeitszuschläge fallen ebenfalls darunter.

Einnahmen ohne Berücksichtigung 

Es gibt auch Situationen, in denen Einnahmen nicht berücksichtigt werden müssen. So ein Fall liegt vor, wenn Einnahmen zu Beginn der Beschäftigung nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind. In diese Kategorie fallen Überstunden, die bezahlt werden oder auch Boni und Gelder, die vom Erfolg des Unternehmens abhängig sind. Eine Beurteilung solcher Einnahmen kann erst nach Auszahlung erfolgen.

Zeitlicher Umfang eines Minijobs 

Damit Minijobber nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen, können sie nicht unbegrenzt viele Stunden pro Monat arbeiten. 2024 liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,37 Stunden (556 Euro geteilt durch 12,82 Euro Mindestlohn).

Minijobs sind vor dem Gesetz allen anderen Jobs gleichgestellt. Das bedeutet, dass normale Arbeitsrecht gilt. Der aktuelle Mindestlohn ist auch hier bindend.

Ist allerdings ein kurzfristiger Minijob vorliegend, begrenzt dies das Arbeitsverhältnis zeitlich. Es darf die Länge von drei Monaten nicht überschreiten. Alternativ ist auch eine Beschäftigung an 70 Tagen in einem Kalenderjahr möglich. Wenn der Minijobber in mehr als einer geringfügigen Beschäftigung angestellt ist, werden diese addiert.

Einkommensgrenze für Minijobs 

Seit der Mindestlohnerhöhung auf 12,82 Euro die Stunde gilt auch die Erhöhung der Minijobgrenze auf maximal 556 Euro im Monat.

Überschreitung der Verdienstgrenze 

Kann ein Minijob auch bei Überschreitung der Verdienstgrenze ein Minijob bleiben? Manchmal! Sollte eine unerwartete und unvorhersehbare sowie begrenzte Überschreitung des Verdienstes vorliegen, kann die 556-Euro-Jobgrenze bestehen bleiben. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass höchstens in zwei Kalendermonaten jährlich eine Überschreitung geltend ist.

Diese Überschreitung darf das Zweifache des monatlichen Verdienstes nicht übersteigen. Das entspricht seit 1. Januar 2025 einem Wert von 1.112 Euro, um den Titel des Minijobs aufrecht zu erhalten.

Rahmenbedingungen im Minijob

Es gilt bei Minijobs wie bei allen anderen Jobs das normale Arbeitsrecht.

Diese Ansprüche haben Sie in einem Minijob:

  • mündlicher/schriftlicher Arbeitsvertrag oder schriftliche Informationen zu den wichtigsten Vertragsbedingungen
  • Gesetze zur Regelung der Arbeitszeit
  • Recht auf bezahlten Urlaub zur Erholung
  • bezahlte Freistellung an Sonn- und Feiertagen
  • Entgeltfortzahlung bei Krankheit
  • Mutterschutz für Schwangere und Mütter
  • gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeits- oder Wegeunfall
  • Gesetze zum Schutz arbeitender Jugendlicher
  • Schutz für schwerbehinderte Mini-Jobber*innen
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitszeugnis

Welche Minijobs gibt es?

Den richtigen Minijob zu finden kann eine Herausforderung sein. Während es in vielen Branchen einige Optionen für geringfügige Beschäftigungen gibt, sollten im besten Fall die Stelle und die angestellte Person zumindest grundlegend zusammenpassen. Es macht also Sinn, sich über die Gegebenheiten beim Arbeitgeber und die Aufgaben, die vom Minijobber erwartet werden, umfassend zu informieren.

Wer allerdings vorrangig das verfügbare Geld nebenher aufbessern möchte, der sucht möglicherweise nach besonders gut bezahlten Minijobs. Die Top 3 einer Liste der bestbezahlten Nebenjobs umfassen Lehrkräfte für Nachhilfe, Fahrradkuriere und Hostessen.

Wo finde ich den passenden Minijob?

Wer auf solchen Listen nicht fündig wird, sondern eine sehr spezifische Branche verfolgt, sollte sein Glück direkt bei den favorisierten Unternehmen versuchen. Hier gilt: Fragen kostet nichts. Sollten keine Stellen ausgeschrieben sein oder angeboten werden, nicht den Kopf hängen lassen, sondern den Radius der Suche vergrößern.

Wer eher allgemein sucht und schauen möchte, was der Markt zu bieten hat, kann sich auf diversen Jobportalen online informieren. Auch die Agentur für Arbeit hat auf ihrer Jobbörse eine eigene Kategorie für Minijobs. Die Minijob-Zentrale steht einerseits mit diversen Informationen rund um das Thema Minijob für Suchende und Arbeitgeber zur Verfügung. Mit ihrer Haushaltsjob-Börse bieten sie aber auch eine Plattform für Suchende in den Bereichen Haushalt, Garten, Kinder, Senioren oder Tiere.

In einigen Minijobs finden sich sogar spezifische Portale, allein für den jeweiligen Bereich. Studentenjobs oder Nebentätigkeiten fallen unter diese Kategorie. Diese Portale listen in einigen Fällen Minijobs, die nirgendwo anders zu finden sind. Eine spezifische Suche lohnt sich also in jedem Fall. Aber auch im eigenen Umfeld finden sich immer wieder analog ausgeschriebene Stellenangebote für Minijobs. Einige Geschäfte bieten immer noch „Suche-Biete“ Wände zum Austausch an, in einigen Fällen kann man dort fündig werden. Auch lokale oder regionale Zeitungen haben teilweise Minijobs auf ihren Jobseiten ausgeschrieben.

Für wen eignen sich Minijobs?

Es gibt diverse Gründe, warum ein Minijob sinnvoll erscheint. Ein Minijob erlaubt oftmals eine höhere zeitliche Flexibilität, was Eltern nach der Elternzeit mehr Zeit mit den Kindern ermöglicht. Auch ein Zuverdienst zur Rente kann ein guter Grund sein, einen Minijob anzunehmen. Der Klassiker, das Jobben neben der Schule oder im Studium, ist auch weiterhin ein starker Grund für junge Menschen in Minijobs.

Junge Menschen können durch Minijobs erste Einblicke in Berufsfelder gewinnen, die sie später für Vollzeit verfolgen wollen. So helfen diese geringfügigen Beschäftigungen bereits den Horizont zu erweitern und neue Möglichkeiten zu ergründen. Es lohnt sich aufgrund der steuer- und abgabefreien Natur des Minijobs bis 556 Euro auch für viele andere als dauerhafter Hinzuverdienst.

Eine Schwierigkeit kann die Langfristigkeit bei vielen Minijobbern sein, die ursprünglich die Absicht hatten als Nebenbeschäftigung zu starten und dann nicht mehr aus dem Rahmen der Minijob-Vereinbarungen herauskommen. Somit sollten sich Minijobber bewusst werden, was genau sie von einem Minijob erwarten und ob ein Wechsel in eine Vollzeitposition gewünscht ist. In diesem Fall lohnt es sich, schon im Voraus genaue Zeitspannen für die Arbeit im Minijob und mögliche Wechsel festzulegen.


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Unterschied Midijob und Minijob

Die Einkommensgrenze von 556 Euro im Monat markiert den Punkt, wo der Minijob sich zum Midijob wandelt. Ein Midijob ist versicherungspflichtig, anders also als die Minijobs. Seit Oktober 2022 lohnt es sich für Arbeitnehmer zusätzlich, den Midijob als Option ins Auge zu fassen, denn die Abgaben verringerten sich, während der Sozialversicherungsschutz vollständig erhalten bleibt. Die Belastung für Arbeitgeber stieg im Umkehrschluss an.

Wie auch beim Minijob gibt es beim Midijob ebenfalls eine Verdienstgrenze. Diese wurde zuletzt von 1.600 auf 2.000 Euro angehoben.

Titelbild: © Deklofenak/ iStock.com

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