Frau sitzt im Rollstuhl

Neues Bewertungssystem für Pflegeheime

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Drei Millionen Pflegebedürftige werden in über 13.000 Pflegeheimen deutschlandweit versorgt. Doch welche Pflegeeinrichtungen sind ihr Geld tatsächlich wert? Um Pflegeheime in Zukunft besser einschätzen zu können, wurde im Herbst 2019 ein neues Bewertungssystem eingeführt. Dadurch soll vor allem die Qualität in der Pflege genauer unter die Lupe genommen werden, um Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die Wahl eines Pflegeheims oder einer ambulanten Pflege zu erleichtern.

Eine neue einheitliche Lösung und die damit einhergehende Ablösung der bisherigen Pflegenoten soll ein klareres Bild schaffen. Die Pflegenoten gerieten in die Kritik, da trotz sichtlicher Mängel zahlreiche positive Bewertungen vergeben wurden. Der MDK, der medizinische Dienst der Krankenversicherung, ist nach wie vor für die Bewertung der Qualität der Pflegeleistungen verantwortlich.  Aber welche Unterschiede ergeben sich zu dem bisherigen Bewertungsverfahren? Und ab wann sind die Ergebnisse verfügbar?

Das alte Bewertungssystem wurde als unübersichtlich kritisiert

Seit 2011 werden Pflegedienste im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen jährlich geprüft. Doch dieses Prüfungssystem geriet in den vergangenen Jahren immer häufiger in die Kritik. Insbesondere die Darstellung der Prüfungsergebnisse in Form von Pflegenoten war sehr fragwürdig. Die bundesweite Durchschnittsnote lag bei 1,2. Eine Gesamtnote von 1,0 war demnach keine ausgezeichnete Einrichtung, welche sich von allen anderen abhebt, sondern erfüllte gerade einmal die Mindeststandards. Qualitätsmängel wurden kaum abgebildet, da die zur Bewertung beitragenden Kriterien nicht optimal gewählt wurden. Auch Recherchen von Mediengruppen deckten in der Vergangenheit gravierende Mängel in der Pflege auf. Insbesondere in folgenden Bereichen besteht Optimierungsbedarf:

  • Bessere Behandlungspflege
  • Fachärztliche Versorgung
  • Verlässliche Gabe von Medikamenten
  • Überprüfung der freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • Prävention von Hauterkrankungen durch zu langes Liegen
  • Angemessene Betreuung von Demenzpatienten
  • Fürsorge zur Mobilität der Bewohner

Was soll in Zukunft anders und besser machen?

Seit November 2019 wird das neue Bewertungsverfahren der Pflegeheime eingesetzt. Die Ergebnisse der Pflegezustände sollen Ende 2020 für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen und somit die Heimplatzsuche vereinfachen. Es soll in Zukunft wieder vermehrt darum gehen, wie es den Bewohnern tatsächlich geht und wie sie pflegerisch versorgt werden. Wie das Online-Portal pflege.de berichtet, arbeiteten Wissenschaftler sowie Experten mehrere Jahre daran, eine neue Bewertungsmethodik für die stationäre Pflege in Altenheimen und Pflegediensten zu realisieren. Um die Pflegequalität beurteilen zu können, wurden unter anderem die Meinungen von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen, Leistungserbringern sowie den Kostenträgern eingeholt. Das soll eine höhere Transparenz schaffen und einen Vergleich der Pflegeheime erleichtern.

Die Qualität der Pflegeeinrichtungen steht im Vordergrund – wie wird sie geprüft und bewertet?

Das Ziel des neuen Qualitätssystems ist die Bereitstellung von mehr Informationen über die Einrichtung sowie das Hervorheben der Qualitätsunterschiede. Ein mehrstufiges Drei-Säulen- Modell soll hierfür Abhilfe schaffen. Es setzt sich aus dem internen Dokumentationssystem, den externen Überprüfungen sowie der Erfassung der Heimausstattung zusammen.

1. Interne Dokumentation

Die Heime erfassen selbst sogenannte Indikatorendaten, welche Pflegemängel sowie dadurch entstehende Beeinträchtigungen der Bewohner dokumentieren. Folgende zehn Qualitätsindikatoren werden hierfür miteinbezogen:

  • Erhalt der Mobilität
  • Erhalt der Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
  • Erhalt der Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
  • Entstehung von Dekubitus
  • Schwerwiegende Sturzfolgen
  • Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  • Durchführung eines Integrationsgesprächs nach Einzug in das Pflegeheim
  • Anwendung von Gurten
  • Anwendung von Bettseitenteilen
  • Aktualität der Schmerzeinschätzung

Alle sechs Monate soll eine solche Beurteilung der Versorgungsqualität erfolgen und daraufhin an eine Auswertungsstelle übermittelt werden. Um mögliche Manipulationen vorzubeugen, werden die Protokolle und Ergebnisse mittels zweier externer Verfahren geprüft.


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2. Externe Überprüfung

Eine persönliche MDK-Begutachtung sowie eine technische Kontrolle sollen die Glaubhaftigkeit der Ergebnisse der internen Dokumentation überprüfen. Die technische Kontrolle beschränkt sich auf eine datentechnische Analyse. Beispielsweise, ob die Eingaben der letzten Prüfung nur kopiert wurden oder ob drastische, unglaubwürdige Änderungen vorgefallen sind. Die persönliche Kontrolle durch den MDK erfolgt einmal pro Jahr, mit einem Tag Vorankündigung. Dabei wird eine zufällig ausgewählte Stichprobe von neun Patienten beurteilt. Der Prüfer vergleicht unter anderem die internen Dokumentationsergebnisse mit dem aktuellen Zustand des Patienten und führt Gespräche mit dem zuständigen Fachpersonal sowie dem Patienten selbst. Das Hauptaugenmerk der Prüfung liegt auf der Versorgung des Patienten. Um die Pflegequalität optimal dokumentieren zu können, beschränkt sich die externe Prüfung auf die folgenden sechs Qualitätsbereiche:

  1. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
  2. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  3. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
  4. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
  5. Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
  6. Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement

3. Erfassen der Heimausstattung

Die dritte Säule geht auf die Ausstattung sowie den Zustand der Pflegeheime ein. Beispielsweise wird hier geprüft, ob ein Pflegenotsand aufgrund von Personalmangel herrscht. Aber auch Dinge wie die Größe der Zimmer, Gemeinschaftsräume oder die Qualität der Cafeteria werden untersucht.

Bis Ende 2020 soll jedes Pflegeheim in Deutschland der Prüfung erstmals nach dem neuen Beurteilungssystem unterzogen worden sein. Die Ergebnisse werden nicht mehr anhand von Schulnoten dargestellt, sondern werden in der folgenden Systematik abgebildet:

  1. Über dem bundesweiten Durchschnitt
  2. Im bundesweiten Durchschnitt
  3. Unter dem bundesweiten Durchschnitt

Gut bewertete Pflegeheime prüft der MDK voraussichtlich nur alle zwei Jahre. Der Prüfbericht geht dem MDK zufolge an die Pflegeeinrichtung selbst sowie an die Landesverbände der Pflegekassen. Wenn der Prüfer Mängel festgestellt hat, schlägt dieser Verbesserungsmaßnahmen vor. Der zuständige Landesverband kann daraufhin eine Zweitprüfung veranlassen, um zu kontrollieren, ob die Maßnahmen innerhalb einer gesetzten Frist umgesetzt wurden.

Titelbild: © Rawpixel / iStock.com

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