Wer sich im Laufe seines Lebens kleine und größere Träume für den Alltag erfüllt, möchte vor allem eines sichergestellt wissen: Die entsprechende Versicherung von Gütern und Wertgegenständen für den Ernstfall. Egal, ob kleines Elektrogerät oder Traumauto. Im Schadenfall sollte die finanzielle Absicherung gewährleistet sein, um für Ersatz sorgen zu können und das sprichwörtliche Loch im Geldbeutel zu vermeiden. Die entsprechende Abdeckung kann allerdings mitunter für Verwirrung sorgen: Für zu versichernde Gegenstände gilt es die Wertbegriffe Neuwert und Zeitwert zu unterscheiden. Je nach Versicherungsart und Police werden im Versicherungsfall also unterschiedliche Beträge erstattet.
Doch wann genau wird welcher Wert im Versicherungsfall relevant? Wie unterscheiden sich diese beiden Begriffe und welche Anwendungsfälle gibt es? In unserem Artikel klären wir über Definitionen, Anwendungsfälle und den Sonderfall des Unterversicherungsverzichts auf.
Was bedeutet Neuwert?
Das deutsche Versicherungsrecht bezeichnet mit Neuwert den Wert, welcher zum Zeitpunkt des Schadenfalls gezahlt werden müsste, um denselben oder einen gleichartigen Gegenstand neu zu beschaffen oder herzustellen. Dieser neue Gegenstand muss zwingend die gleiche Art und Funktion haben wie der zu ersetzende Gegenstand – der Preis ist dabei nicht relevant. Somit wird der betreffende Gegenstand für Versicherte zum Neuwert entschädigt. Es gibt keine Abzüge oder anderweitige Faktoren zu beachten.
Ein klassischer Fall für eine sogenannte Neuwertversicherung ist die Hausratversicherung.
Diese greift immer dann, wenn versicherte Gegenstände als Teil des Hausrats beschädigt, zerstört oder gestohlen wurden. Beispielsweise durch Brandschäden oder auch bei Einbrüchen. In diesen Fällen wird seitens der Hausratversicherung dann in der Regel der Neuwert der entsprechenden Gegenstände entschädigt.
Berechnung Neuwert: Beispiele
In vielen Fällen entspricht der Neuwert beim Auftreten des Versicherungsfalls auch dem Wert, der tatsächlich beim Kauf eines Gegenstands bezahlt wurde. Allerdings gibt es hier einige Faktoren, die zu Verwirrung beim Anblick der tatsächlich ausgezahlten Versicherungssumme führen können.
Besonders bei technischen Geräten, wie beispielsweise Fernsehern oder Smartphones, kann der ausgezahlte Neuwert teils erheblich von dem Preis abweichen, der ursprünglich für die Anschaffung bezahlt wurde. Ein Beispiel hierfür ist ein hochwertiger Flachbildfernseher, der vor zehn Jahren für einen Preis von 2.500 Euro angeschafft wurde. Zum Anschaffungszeitpunkt war dieser das absolute Top-Modell und dementsprechend teuer. Tritt nun der Versicherungsfall ein, sind vergleichbare Geräte allerdings aufgrund des technischen Fortschritts bereits deutlich günstiger auf dem Markt zu erwerben. Wenn ein entsprechendes Modell heutzutage nur noch 500 Euro kosten würde, müsste die Versicherung auch nur diesen Wert auszahlen – denn das beschädigte Gerät kann so gleichwertig ersetzt werden. Die wenigsten technischen Geräte sind auch über mehrere Jahre wertstabil, daher muss im Schadenfall mit einer solchen vermeintlichen Reduzierung der Versicherungssumme gerechnet werden.
Eine gänzlich andere Situation ergibt sich aber immer dann, wenn Kunstgegenstände oder auch Antiquitäten betroffen sind. Im Gegensatz zu vielen anderen Objekten im Haushalt steigt der Wert dieser Gegenstände über die Zeit eher, als dass er sinkt. Ein Gemälde, das bei der Anschaffung 5.000 Euro gekostet hat, kann je nach Umständen inzwischen das Doppelte – oder noch mehr – wert sein. Auch in diesem Fall muss die Versicherung die entsprechende Entschädigung aufbringen. Selbst, wenn der Neuwert erheblich über dem ursprünglichen Anschaffungspreis liegt.
Was bedeutet Zeitwert?
Der Zeitwert existiert als Gegenbegriff zum Neuwert und bezeichnet den Wert eines Gegenstands nach einer gewissen Nutzungszeit zum Zeitpunkt des eintretenden Versicherungsfalls.
Der Zeitwert ist der Betrag, den ein Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls tatsächlich besitzt.
Durch die Auszahlung des Zeitwerts, soll sich der Versicherte einen angemessenen Ersatz für einen beschädigten oder zerstörten Gegenstand beschaffen können. Die Berechnung des Zeitwerts wird auch als Zeitwertermittlung bezeichnet. Sie betrachtet als erstes den Wert, den der zerstörte Gegenstand von gleicher Machart und Modell auf dem heutigen Markt hat. Zweiter Faktor ist die sogenannte Wertminderung, wobei es sich um den Betrag handelt, den ein Gegenstand aufgrund von Alter, Abnutzung und Verschleiß an Wert verliert. Der Zeitwert errechnet sich also aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Nutzungsdauer. Die Differenz dieser Beträge bildet dann den Zeitwert – der Wert eines Versicherungsgegenstands zum Schadenzeitpunkt. Zur Berechnung des Zeitwerts wird meistens eine mittlere Nutzungsdauer des entsprechenden Gegenstands als Grundlage verwendet.
Berechnung Zeitwert: Beispiele
Der Zeitwert wird zumeist bei Fällen der privaten Haftpflichtversicherung oder auch der Kfz-Haftpflichtversicherung angewendet. Beispielsweise, wenn ein Laptop beim Besuch von Freunden beschädigt wurde. Dieser Laptop ist 2 Jahre alt und hat 1.000 Euro gekostet. Die durchschnittliche Lebensdauer für einen Laptop liegt bei 8 Jahren.
Der Versicherer geht von einem prozentualen Wertverlust aus, der für den Laptop innerhalb der 2 Jahre bei 25% liegt. Der Wertverlust liegt also bei 250 Euro. Das Laptopmodell würde heute 750 Euro kosten. Von diesem Neuwert wird der Wertverlust von 250 Euro abgezogen. Der Zeitwert liegt bei 500 Euro und wird in der Höhe von der Versicherung erstattet. Ist eine Sache bei Beschädigung noch neu, entspricht der Zeitwert dem Neuwert, welcher dann erstattet wird. Beträgt die normale Lebensdauer einer Sache 10 Jahre und wird im 11. Jahr zerstört, liegt de facto kein Schaden vor und es findet keine Erstattung vom Versicherungsunternehmen statt.
Ein Sonderfall kann bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auftreten – durch die zahlreichen und teils auch unberechenbaren Faktoren, die den Wertverfall beeinflussen, kann die reine Ermittlung des Zeitwerts äußerst schwierig und nicht immer zielführend sein. Besonders bei einem Totalschaden, Diebstahl oder der Zerstörung des Autos durch ein Naturereignis. In solchen Fällen wird dann der sogenannte Wiederbeschaffungswert zur Schadenregulierung genutzt. Der Wiederbeschaffungswert definiert den Wert eines Autos vor dem Unfallereignis und wird zur Ermittlung der auszuzahlenden Summe mit dem Restwert verrechnet. Dieser bezeichnet den Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall- oder Schadenereignis. Beträgt der Wiederbeschaffungswert eines Autos beispielsweise 6.000 Euro und der Restwert noch 1.500 Euro, so steht dem Versicherten eine Entschädigung von insgesamt 4.500 Euro zu.
Die Grundlagen und Ermittlungswege für Neuwert und Zeitwert sind nicht immer klar abgesteckt und können mitunter stark variieren. Es empfiehlt sich daher im Zweifelsfall, auf Experten und Sachverständige zu hören.
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Was ist der Unterversicherungsverzicht?
Der Unterversicherungsverzicht ist besonders bei Hausratversicherungen eine vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Ist die Klausel zum Unterversicherungsverzicht im Vertrag enthalten, prüft der Versicherer im Schadensfall nicht, ob eine Unterversicherung vorlag. Somit wird der entsprechende Schaden in voller Höhe übernommen, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Versicherte müssen in diesen Fällen nicht ihren gesamten Hausrat auflisten, was mitunter sehr aufwändig sein kann. Stattdessen erhalten sie einen Vertrag mit einer pauschalen Versicherungssumme, meistens basierend auf einem Quadratmeter-Modell. Damit entstehende Schäden im Anschluss vollständig übernommen werden können, müssen lediglich drei Bedingungen erfüllt sein:
- Versicherte müssen ihre gesamte Wohnfläche korrekt beim Versicherungsunternehmen angeben.
- Die vom Versicherer empfohlene Summe pro qm muss versichert sein. Diese kann auch höher ausfallen.
- Teilweise muss belegt werden, dass keine weiteren Hausratversicherungen für denselben Ort bestehen. Dies kann beispielsweise bei Paaren der Fall sein.
Ist die Vereinbarung über den Unterversicherungsverzicht getroffen, wird für Versicherte im Schadenfall auch die Abwicklung unkomplizierter.
Die Regulierung sowie Auszahlung der entsprechenden Versicherungssumme erfolgt schneller.
Unterversicherungsverzicht im Rahmen der IDEAL Hausratversicherung
Die IDEAL Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz für das persönliche Eigenheim – egal, ob bei Einbruchdiebstahl, Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden oder auch Naturkatastrophen. Versicherte können entspannt ihr Zuhause genießen, ohne sich Gedanken über finanzielle Engpässe im Schadenfall machen zu müssen. Mit der Vereinbarung einer pauschalen Versicherungssumme ab 650 €/qm haben Sie bei der IDEAL Hausratversicherung einen Unterversicherungsschutz, den so genannten Unterversicherungsverzicht, im Vertrag hinterlegt. Im Schadenfall gibt es dann trotz eventueller Unterversicherung keine Abzüge. Bei einem Unterversicherungsschutz ist nicht der tatsächliche Wert des Hauses bzw. der Wohnung die Obergrenze der Auszahlung, sondern die vereinbarte Versicherungssumme.
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