Person ist an lebenserhaltende Maßnahmen angeschlossen

Patientenverfügung: Definition, Rechte, Inhalt

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Fragen rund um die Gesundheit sind eine persönliche Sache, die wir alle gern in den eigenen Händen haben. Sind wir allerdings ungeplant nicht mehr in der Lage, Wünsche, Bedürfnisse und Präferenzen gegenüber Ärzten und Gesundheitspersonal zu äußern, sind wir im Rahmen des Gesetzes auf die Entscheidungen derjenigen angewiesen, die uns behandeln. Wie behalten wir also die Kontrolle über unsere Gesundheit, auch wenn wir uns dazu nicht mehr äußern können? Eine Möglichkeit ist die Patientenverfügung.

Inhalt

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, das die persönlichen Wünsche und Vorstellungen einer Person hinsichtlich medizinischer Behandlungen festlegt. Dieses Dokument tritt in Kraft, wenn Sie beispielsweise in Zukunft nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Es ermöglicht Ihnen, im Voraus Ihre medizinischen Präferenzen und Grenzen festzulegen und sicherzustellen, dass diese respektiert werden.

Warum brauche ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen Selbstbestimmung.

Sie können über Ihre medizinische Behandlung und Pflege selbst entscheiden, auch wenn Sie dies aus verschiedenen Gründen zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr äußern können.

So legen Sie unter anderem fest, welcher Art von medizinischer Versorgung Sie zustimmen und welche Behandlungsmethoden Sie ablehnen.

Darüber hinaus können Sie Behandlungsgrenzen setzen. Wünschen Sie lebenserhaltende Maßnahmen? Dann nehmen Sie dies in die Patientenverfügung mit auf. Auch wenn Sie diese ablehnen, sollten Sie es festhalten. Sie können auch differenzieren, falls Sie künstliche Beatmung ablehnen, aber Wiederbelebungsversuche befürworten. Darüber hinaus können Sie spezifisch auf bestimmte medizinische Eingriffe, ganz nach Ihrer Präferenz, eingehen.

Neben der Selbstbestimmung gewährleisten Sie mit einer Patientenverfügung zusätzlich eine immense Entlastung Ihrer Angehörigen. Außerdem gibt die Verfügung Ärzten und medizinischem Personal klare Anweisungen über Ihre medizinischen Präferenzen. Dies hilft ihnen, angemessene Entscheidungen zu treffen, die im Einklang mit Ihren Wünschen stehen.

Wer sollte eine Patientenverfügung erstellen? 

Grundsätzlich kann jede volljährige Person, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand, eine Patientenverfügung erstellen. Es ist jedoch besonders ratsam für Menschen, die bestimmte medizinische Präferenzen haben. Aber auch für Personen mit bereits bekannten medizinischen Bedingungen, wie chronischen Krankheiten oder eine bereits fortgeschrittene Erkrankung, erhöht die Verfügung die Sicherheit des kommenden Behandlungsweges.

Mit steigendem Alter lohnt sich die Patientenverfügung ebenfalls. Gesundheitliche Einschränkungen oder kognitive Probleme machen es mit fortschreitendem Alter immer schwerer und unwahrscheinlicher, im Nachhinein Wünsche und Bedürfnisse konkret und spezifisch zu äußern. Es gilt: Je früher Sie handeln, desto sicherer können Sie sich fühlen.

Was passiert ohne Patientenverfügung? 

Fehlt die Patientenverfügung gibt es auch keine schriftlichen Anweisungen oder Vorstellungen über die präferierte medizinische Behandlung. In solchen Fällen werden medizinische Entscheidungen normalerweise von Ärzten und medizinischem Personal in Absprache mit den Angehörigen oder rechtlichen Vertretern getroffen.

Grundsätzlich treffen Ärzte ihre Entscheidungen basierend auf ihrem medizinischen Fachwissen und im besten Interesse des Patienten. Sie berücksichtigen dabei Faktoren wie den aktuellen Gesundheitszustand, die Prognose und die verfügbaren Behandlungsoptionen. Anders kann es bei Angehörigen oder rechtlichen Vertretern aussehen, wenn Uneinigkeit über die Präferenzen des Betroffenen bestehen. Dies kann zu Diskussionen, Unsicherheiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Angehörigen führen.

In einigen Fällen kann als zusätzliche Instanz ein Gericht einen Betreuer bestellen, der befugt ist, medizinische Entscheidungen im besten Interesse der betroffenen Person zu treffen.

Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung? 

Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sind zwei verschiedene rechtliche Instrumente, die im Zusammenhang mit medizinischen Entscheidungen und der persönlichen Vorsorge verwendet werden.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Person Ihres Vertrauens (Vollmachtnehmer oder Bevollmächtigter) zu benennen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen kann, wenn Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Die Vorsorgevollmacht umfasst jedoch nicht nur medizinische Entscheidungen, sondern kann auch finanzielle, rechtliche und andere Angelegenheiten umfassen.

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht bezieht sich die Patientenverfügung ausschließlich auf medizinische Entscheidungen und behandelt Themen wie lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerzbehandlung, Organspende und ähnliches.

Es ist möglich, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung miteinander zu kombinieren, um sicherzustellen, dass sowohl medizinische als auch andere Aspekte Ihrer Vorsorge abgedeckt sind.

Auch eine zusätzliche Betreuungsverfügung, die festlegt, wer als rechtlicher Betreuer bestimmt werden soll, ist sinnvoll. Hiermit können Sie sicherstellen, dass Ihre persönlichen Interessen und Bedürfnisse gewahrt werden.

Wie formuliere ich eine schriftliche Patientenverfügung?

Das Formulieren einer schriftlichen Patientenverfügung erfordert sorgfältige Überlegungen und die klare Kommunikation Ihrer medizinischen Wünsche und Präferenzen.

Informieren Sie sich zunächst über die geltenden, rechtlichen Anforderungen in Ihrem Land oder Bundesland. Danach wählen Sie eine vertrauenswürdige Person, die bereit ist, Ihre Interessen zu vertreten. Im Anschluss klären Sie Ihre Wünsche, zunächst für sich selbst, danach mit Ihrer erwählten Vertrauensperson. Denken Sie über Ihre medizinischen Vorlieben und Abneigungen nach. Berücksichtigen Sie verschiedene Szenarien wie lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerztherapie, künstliche Ernährung, Gewebe- und Organspende.

Formulieren Sie Ihre Wünsche und Anweisungen so klar und konkret wie möglich. Vermeiden Sie vage oder mehrdeutige Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie medizinische Fachkräfte wie Ärzte. Wenn Sie alle Punkte bedacht und schriftlich festgelegt haben, datieren und unterschreiben Sie die Patientenverfügung. Sie können auch Zeugen hinzuziehen, um die Gültigkeit und Authentizität des Dokuments zu bestätigen. Anschließend informieren Sie Ihre Angehörigen und medizinisches Personal.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen, Ihr Bevollmächtigter und Ihr behandelndes medizinisches Personal über die Existenz und den Inhalt Ihrer Patientenverfügung informiert sind.

Eine weitere Absicherung kann sein, Kopien des Dokuments an relevante Personen weiterzugeben.

Vorgaben für die Patientenverfügung

Für eine Patientenverfügung gelten bestimmte Anforderungen:

  1. Schriftform: Die Patientenverfügung muss in schriftlicher Form vorliegen.
  2. Handlungsfähigkeit: Die Patientenverfügung muss von einer Person erstellt werden, die zum Zeitpunkt der Erstellung volljährig und handlungsfähig ist.
  3. Freiwilligkeit: Die Patientenverfügung muss freiwillig und ohne Zwang oder Druck erstellt werden.
  4. Klarheit und Spezifität: Die Patientenverfügung sollte klar und spezifisch sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Die gewünschten medizinischen Behandlungen oder Ablehnungen müssen deutlich und eindeutig beschrieben sein.
  5. Aktualität: Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Gibt es Formulare oder Vordrucke für Patientenverfügungen?

Formulare und Vordrucke für Patientenverfügungen sind oft von Gesundheitsbehörden, medizinischen Organisationen oder rechtlichen Institutionen entwickelt worden und können in der Regel kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form erhalten werden. Sie bieten eine strukturierte Vorlage, um wichtige Informationen und medizinische Präferenzen festzuhalten. Die Bundesärztekammer leitet beispielsweise auf Ihrer Seite zu den jeweiligen Muster-Formularen der Landesärztekammern und des Bundesjustizministeriums weiter.


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Brauche ich für die Patientenverfügung einen Notar? 

In Deutschland ist es nicht erforderlich, dass die Patientenverfügung notariell beglaubigt oder beurkundet wird. Sie ist bereits allein mit Ihrer Unterschrift gültig und rechtswirksam. Jedoch ist es ratsam, die Patientenverfügung in Anwesenheit von Zeugen zu unterzeichnen und diese zu bitten, das Dokument zu unterschreiben. Dadurch wird bestätigt, dass Sie die Patientenverfügung freiwillig und in voller geistiger Verfassung erstellt haben.

Wie viele Bevollmächtigte sind sinnvoll?

Bei der Festlegung der Anzahl der Bevollmächtigten in einer Patientenverfügung sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Wählen Sie Personen aus, denen Sie vertrauen und die Ihre Interessen angemessen vertreten können. Stellen Sie außerdem sicher, dass Ihre Bevollmächtigten in der Lage sind, im Falle eines medizinischen Notfalls schnell erreichbar zu sein und angemessen zu handeln.

Wenn Sie Ihre Interessen nicht von einer Person abhängig machen wollen, können Sie mehr als eine Person ernennen. Somit steht im Notfall ein Ersatzbevollmächtigter zur Verfügung.

Muss die Patientenverfügung immer beachtet werden?

Im Allgemeinen wird versucht, den Wünschen und Vorstellungen, die in einer rechtsgültigen Patientenverfügung festgelegt sind, nach Möglichkeit zu entsprechen. Die Patientenverfügung wird als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts einer Person betrachtet und hat daher eine hohe Bedeutung. Ärzte und medizinisches Personal sind oft verpflichtet, die in der Patientenverfügung festgelegten Entscheidungen zu respektieren und umzusetzen, solange diese den geltenden Gesetzen und ethischen Standards sowie der formalen Anforderungen entsprechen.

Wenn jedoch neue Informationen oder Umstände zu Ihnen als Patient vorliegen, verändert sich gegebenenfalls die Entscheidungslage. Hat sich Ihr medizinischer Zustand beispielsweise wesentlich zum Zeitpunkt der Behandlung geändert, gibt es einen gewissen Raum für die Entscheidungen des Fachpersonals.

Wie aktuell sollte die Patientenverfügung sein?

Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.

Es gibt keine festgelegte Zeitspanne, in der eine Patientenverfügung aktualisiert werden sollte, da dies von individuellen Umständen abhängt.

Änderungen aufgrund von Gesundheit und Lebensereignissen 

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand signifikant verändert hat, neue medizinische Diagnosen oder Behandlungsoptionen vorliegen, sollten Sie Ihre Patientenverfügung überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Aber auch anderweitige Lebensveränderungen wie Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder der Tod eines nahen Angehörigen können Auswirkungen auf Ihre medizinischen Entscheidungen haben.

Rechtliche Änderungen oder persönliche Präferenzen 

Überprüfen Sie regelmäßig die geltenden rechtlichen Bestimmungen, um sicherzustellen, dass Ihre Patientenverfügung den aktuellen Anforderungen entspricht. Falls sich die Gesetze ändern, könnte eine Aktualisierung erforderlich sein, um die Wirksamkeit Ihrer Patientenverfügung zu gewährleisten. Darüber hinaus können sich natürlich auch Ihre eigenen medizinischen Präferenzen im Laufe der Zeit ändern.

Sollten Sie tatsächlich Änderungen vornehmen, müssen Sie auch Ihre Angehörigen, Ihre Bevollmächtigten und Ihr behandelndes medizinisches Personal über die Aktualisierungen Ihrer Patientenverfügung informieren.

Wie lange gilt eine Patientenverfügung? 

Sofern die Patientenverfügung die formellen Anforderungen erfüllt, ist sie sofort und bis zum Lebensende oder bis auf Widerruf gültig. Es gibt keinen Zeitpunkt, an dem eine Patientenverfügung automatisch ihre Gültigkeit verliert.

Die Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Ein Widerruf kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, Änderungen oder Widerrufe schriftlich festzuhalten und diese an die Personen zu verteilen, die Ihre Patientenverfügung haben, wie Ihre Bevollmächtigten, Ihr behandelndes medizinisches Personal und Ihre Angehörigen.

Titelbild: © Akiromaru/ iStock.com

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