Junger Mann denkt über Pflgeversicherungsarten nach

Pflegeversicherungsarten im Vergleich

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Die deutsche Bevölkerung wird immer älter. Der Grund: Der demographische Wandel und eine bessere medizinische Versorgung. Doch mit einer zunehmend alternden Gesellschaft steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen an. Von den mehr als 4 Millionen Pflegefällen in Deutschland (Stand 2021) sind die meisten altersbedingt begründet. Nur wenige Menschen geraten durch Unfälle oder schwere Erkrankungen in eine Pflegesituation. Mit immer mehr Alten soll die Zahl bis 2030 auf ca. 6 Millionen Pflegefälle ansteigen (Barmer Pflegereport).

Diese Prognose für die Pflege ist eine Herausforderung. Nicht nur für die Pflegestellen selbst, sondern auch für diejenigen, die auf eine gesetzliche Pflegeversicherung angewiesen sind. Denn diese übernimmt im Regelfall nur einen Teil der anfallenden Pflegekosten. Private Vorsorge durch ein Pflegetagegeld oder eine Pflegerente hilft, diese Lücke zu schließen. Doch worin genau besteht eigentlich der Unterschied zwischen dem Pflegetagegeld und einer Pflegerente? Und was übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Personen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, zahlen automatisch auch in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. Damit sind sie gleichzeitig als Mitglied registriert und im Pflegefall abgesichert. Zumindest zum Teil – denn die gesetzliche Pflegeversicherung leistet lediglich Zuschüsse zur Kostendeckung. Weitere Kosten müssen vom Versicherungsempfänger selbst übernommen werden. Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die so genannten Pflegekassen. Diese sind jeweils an den gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen und kommen für die Absicherung im Pflegfall auf. Da es sich bei der Pflegeversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, müssen auch privat Krankenversicherte eine entsprechende Versicherung vorweisen.

Ähnlich wie die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung gilt nämlich auch die Pflegeversicherung als wichtige Säule im deutschen Sozialversicherungssystem. Am 1. Januar 1995 eingeführt, sollte sie das Risiko einer alternden Gesellschaft abfedern. Als Pflegefall gelten demnach all jene Personen, die ihren Alltag nicht mehr selbständig gestalten können und auf Hilfe angewiesen sind. Dieser Zustand muss dabei dauerhaft – mindestens jedoch für sechs Monate – gegeben sein. Gemessen wird die Pflegebedürftigkeit anhand so genannter ADL (Activities of Daily Living). Dabei wird ein Punktesystem angewendet, das misst inwiefern Personen Dinge des alltäglichen Lebens noch oder nicht mehr ausüben können.

Tritt ein Pflegefall ein, sieht die Versicherung verschiedene Leistungen vor. Je nachdem, wie groß der Umfang der Pflegebedürftigkeit ist und wie viel Hilfe der Pflegebedürftige im Alltag benötigt, lassen sich verschiedene Pflegegrade unterscheiden.

Überblick der gesetzlichen Pflegegrade

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesach
leistung bzw. Tag- und Nachpflege (seit Januar 2022)
Stationäre Pflege
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro 724 Euro 770 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 1.363 Euro 1.262 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 1.693 Euro 1.775 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 2.095 Euro 2.005 Euro

Je nachdem, wer die Pflege einer pflegebedürftigen Person übernimmt, werden unterschiedliche Gelder ausgezahlt. Angehörige und Freunde, die die Pflege zu Hause übernehmen, bekommen so genanntes Pflegegeld ausgezahlt. Wofür dieses am Ende verwendet wird, liegt im Ermessen des Pflegenden. Wird stattdessen ein ambulanter Pflegedienst tätig, werden die Kosten zur Pflegesachleistung von der Pflegekasse direkt bezahlt. Sollte das Geld für den Pflegedienst nicht ausreichen, muss der Pflegebedürftige selbst für die restlichen Zahlungen aufkommen. Selbiges gilt für Tages- und Nachtpflegen sowie die stationäre Pflege in einem Pflegeheim.

Dabei ist die Versorgungslücke erheblich. Denn ein Pflegeheim kostet laut Barmer Pflegereport 2017 – je nach Einrichtung und Bundesland – durchschnittlich etwa 3.466 Euro bei Pflegegrad 4. Bei einer monatlichen Zahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1.775 Euro, müssten 1.691 Euro monatlich vom Pflegebedürftigen oder seiner Familie gezahlt werden.

Private Pflegezusatzversicherungen

Um im Fall der Pflegebedürftigkeit sich selbst und die Familie abzusichern empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Diese schließt die Lücke zwischen den Pflegekosten und den Zahlungen der gesetzlichen Pflegversicherung. Hinzu kommt, dass in Zukunft wohl immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen sind. Gleichzeitig gibt es immer weniger junge Arbeitnehmer, die in die Versicherung einzahlen. Dieses Ungleichgewicht sorgt langfristig für Probleme bei den gesetzlichen Leistungen. Gerade in diesem Hinblick ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Doch was gibt es für Möglichkeiten?

Was ist ein Pflegetagegeld?

Eine Variante der Pflegezusatzversicherung ist das Pflegetagegeld. Im Leistungsfall wird hier ein vereinbartes festes Pflegegeld für jeden Pflegetag ausgezahlt. Damit lassen sich überschüssige monatliche Kosten – für beispielsweise Pflegedienste oder Pflegeheime – decken. Dieses Geld bekommen Sie unabhängig davon ausgezahlt, wer Sie am Ende pflegt. Das heißt, auch Verwandte oder nahe Angehörige, die die Pflege zu Hause übernehmen, können vom Pflegetagegeld profitieren. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auch in unserer IDEAL Pflegewelt. Das Pflegetagegeld lässt sich dabei in drei unterschiedliche Vertragsversionen aufteilen:

  • Gestaffelte Tarife
    Die Leistungshöhe – also letztlich die Höhe des Pflegetagegeldes – ist in solchen Tarifen gestaffelt aufgebaut und wird anhand der Pflegegrade berechnet. Ausgangspunkt bildet meist Pflegegrad 4. Wird hier eine gewisse Summe vereinbart, fällt der Betrag für geringere Pflegegrad nach einem bestimmten Prozentsatz ab. So kann es sein, dass Sie in Pflegegrad 3 lediglich 60 Prozent des Pflegetagesgeldes bekommen.
  • Flexible Tarife
    Ähnlich wie bei den gestaffelten Tarifen wird auch hier je nach Pflegegrad unterschiedliches Pflegetagesgeld ausgezahlt. Dabei kann der Versicherte jedoch bei Abschluss selbst entscheiden, wie die Staffelung aussehen soll und wie hoch die Summen des Pflegetagesgeldes ausfallen. Auch die Auszahlung eines immer gleichen Pflegetagesgeldes – egal für welchen Pflegegrad – ist denkbar.
  • Staatlich geförderte Zusatzversicherung (Pflege-Bahr)
    Mit der Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) am 29. Juni 2012 hat die Bundesregierung eine staatliche Förderung von Pflegezusatzversicherungen beschlossen. Ähnlich wie die Riester-Rentenversicherungen werden im „Pflege-Bahr“ speziell Pflegetagegeldversicherungen staatlich subventioniert. Seit 2013 können solche Versicherungen monatlich mit fünf Euro bezuschusst werden. Die Voraussetzungen: Der Versicherte muss monatlich mindestens 10 Euro in die Versicherung einzahlen und die Police muss bestimmte Mindestleistungen erfüllen.

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Was ist eine Pflegekostenversicherung?

Eine weitere Form der Ergänzung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist die Pflegekostenversicherung. Ähnlich einer Krankenversicherung übernimmt der Versicherer hier – je nach Police in bestimmter Höhe – anfallende Pflegekosten. Die Abwicklung läuft dabei direkt über die Versicherung. Damit werden die Restkosten, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen werden, gedeckt.

Der Unterschied zum Pflegetagesgeld besteht dabei im Leistungsfall selbst. Während ein Pflegetagegeld unabhängig von der tatsächlich geleisteten Pflegeleistung ausbezahlt wird, übernimmt eine Pflegekostenversicherung nur die Kosten für angefallene Pflegeleistungen.

Bei der Pflegekostenversicherung haben sich tariflich zwei Varianten durchgesetzt. So werden von der Versicherung entweder die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung prozentual aufgestockt. Oder die Versicherung begleicht einen Teil der anfallenden Restkosten für die jeweiligen Pflegeleistungen. Dennoch haben auch hier die meisten Versicherungen Jahresobergrenzen festgelegt, deren Leistungsumfang nicht überstiegen werden darf.

Was ist eine Pflegerente?

Eine Pflegerentenversicherung ist ähnlich dem Prinzip einer Altersrentenversicherung aufgebaut. Tritt nämlich der Pflegefall ein, wird von der Versicherung eine lebenslange Pflegerente ausbezahlt. Damit sichert die Pflegerente das Pflegerisiko optimal ab. Die Höhe der Rentenzahlungen variiert je nach Police, dem Pflegegrad und dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit.

Wie auch bei Lebensversicherungen üblich funktioniert die Pflegerentenversicherung auf dem Prinzip der Kapitaldeckung. Das heißt, die Höhe der Beiträge ist dauerhaft garantiert. Geändert werden, können diese nur schwer. Damit ist die Höhe der Leistungen garantiert.

Wichtig bei der Pflegerente ist, dass sie unabhängig von der Pflegesituation ausbezahlt wird. Egal, ob Sie also zuhause von Angehörigen oder in einem Pflegeheim betreut werden, die monatlichen Rentenzahlungen stehen Ihnen und Ihren Angehörigen zur freien Verfügung. Der Vorteil: Das Geld kann so auch für die Laienpflege – also eine Pflege durch Nachbarn oder Freunde – verwendet werden. Auch die IDEAL Versicherung bietet eine solche PflegeRente an. Mehr Informationen ehrhalten Sie auf der Webseite der IDEAL Versicherung.

Vor- und Nachteile der Pflegeversicherungsarten

  Pflegetagegeld-versicherung Pflegekosten-versicherung Pflegerenten-versicherung
Leistungs-merkmale Zahlung eines Tagessatzes Erstattung der tatsächlichen Pflegekosten Zahlung einer monatlichen Rente
Verfügung Freie Verfügung über das Geld Zweckgebunden für Pflegeleistungen Freie Verfügung über das Geld
Art der Pflege (häuslich / stationär) Oft Unterschiede im Tagegeld Spielt keine Rolle Spielt keine Rolle
Beiträge In jungen Jahren niedrige Beiträge, dann Überprüfung durch Versicherer In jungen Jahren niedrige Beiträge, dann Überprüfung durch Versicherer stabiler Beitrag über die gesamte Laufzeit

Welche Pflegeabsicherung ist die beste? 

Diese Frage ist natürlich schwer zu beantworten. Je nach individueller Situation muss eine genaue Bedarfsanalyse durchgeführt und die passende Pflegezusatzversicherung gefunden werden. Pauschal gesagt, spielt jedoch auch das Alter eine wichtige Rolle.

Denn will man sich bereits in jungen Jahren gegen etwaige Pflegekosten absichern, kann das Pflegetagegeld durch die günstigen Beiträge von Vorteil sein. Die Beiträge können im Alter jedoch enorm steigen. Im schlimmsten Fall soweit, dass man sich die Absicherung im Alter, wo das Pflegerisiko am höchsten ist, nicht mehr leisten kann. Befindet man sich dagegen schon im mittleren bis höheren Alter, ist eine Pflegerente sinnvoller. Denn bei der Pflegerente bleibt der Beitrag über die gesamte Laufzeit stabil. Wer schon in jungen Jahren in die Absicherung des Pflegerisikos mit einer Pflegerente investiert, kann auch hier von günstigen Beiträgen profitieren. Auch eine Kombination der Absicherungen ist denkbar. So könnte man beispielsweise bis 40 Jahre das Pflegetagegeld zur Absicherung nutzen und ab dann in eine Pflegerente wechseln.

Für welche Form der Pflegeabsicherung Sie sich letztendlich entscheiden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Durch die Komplexität des Themas und die vielen Möglichkeiten, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch Ihren Versicherungsexperten.

Titelbild:© Szepy / iStock.com

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