Ein älteres Ehepaar sitzt vor einem Laptop. Der Mann hält ein Blatt in der Hand

Renteninformation, Rentenauskunft, Rentenbescheid – was ist was?

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Viele verstehen den Begriff rund um den Rentenbescheid als Synonym zur Renteninformation oder Rentenauskunft. Es handelt sich aber bei allen Begriffen rund um die Rente um verschiedene Dokumente, die auch zu verschiedenen Zeitpunkten im Leben ausgestellt werden. Gegen die Rentenauskunft und die Renteninformation kann beispielsweise, im Gegensatz zum Rentenbescheid, kein Widerspruch eingelegt werden. Diese Auskünfte dienen nur zur Information.

Was ist die Renteninformation und wann erhalte ich sie?

Die Renteninformation ist die allererste Information, die Versicherte von den Versicherungsträgern bekommen. Diese Renteninformation soll helfen, für das Alter vorzusorgen und die finanzielle Zukunft zu planen. Alle Versicherten erhalten ab dem 27. Geburtstag automatisch die jährliche Renteninformation, wenn sie mindestens fünf Jahre an Beitragszeiten erworben haben. Diese informiert die Versicherten über den aktuellen Stand des Versicherungskontos, Grundlagen zur Rentenberechnung und auch die Höhe der eingezahlten Beiträge.

In der Muster-Renteninformation sehen Sie im Detail, welche Informationen Sie mit dem Schreiben erhalten und wie diese für die finanzielle Zukunft zu berücksichtigen sind:

Muster der Renteninformation

  1. Ab wann können Sie tatsächlich mit einer Regelaltersrente rechnen?
  2. Zu beachten ist, dass auch die gesetzliche Rente Steuerzahlungen mit sich bringt.
  3. Hier finden Sie den aktuellen Rentenanspruch für den Fall einer Erwerbsminderungsrente.
  4. Hier sehen Sie die derzeit erworbenen Ansprüche auf eine Altersrente, wenn keine weiteren Einzahlungen getätigt werden.
  5. Wenn Sie weiterhin so viel verdienen wie bisher, sehen Sie hier Ihren hochgerechneten Rentenanspruch.
  6. Rentenanpassungen werden immer wieder vorgenommen und sollten von Ihnen eingeplant werden: die konkreten Auswirkungen auf Ihre Rente bei einer Anpassung von einem oder zwei Prozent pro Jahr finden Sie hier.
  7. Es folgt noch ein Hinweis auf die sogenannte Versorgungslücke (Rentenlücke) und den Kaufkraftverlust (Inflation).

Wie kann man die Rentenlücke schließen?

Steigende Lebenserwartungen und hohe Inflation lässt die zu erwartende Rente bei Rentenempfängern vor allem langfristig knapp aussehen. Die Rentenlücke betrifft zwar alle, denn kaum jemand erhält bei der Rente den gleichen Betrag, der auch lebenslang durch Einkommen bezogen wurde, doch vor allem Gutverdiener müssen für einen gleichbleibenden Standard eine große Kluft überbrücken. Wer im Berufsleben bereits viel verdient hat, muss im Rentenalter auch viel ausgleichen, um den aktuellen Lebensstandard halten zu können.


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Die gesetzliche Rente deckt bei Gutverdienenden im bundesweiten Durchschnitt nur 34,9 Prozent des letzten Bruttoeinkommens vor Rentenbeginn ab. Mindestens 60 Prozent werden allerdings benötigt, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Eine private Altersvorsorge, wie die IDEAL UniversalLife mit 3 Prozent Verzinsung und Flexibilität bei Beitragszahlungen, ist also unerlässlich, um die Rentenlücke effektiv zu schließen und einer Altersarmut trotz gesetzlicher Rente entgegenzusteuern.

Was ist die Rentenauskunft und wann erhalte ich sie?

Wenn ein Anspruch auf die gesetzliche Rente besteht, erhalten Arbeitskräfte ab dem 55. Lebensjahr, auf Anfrage aber auch eher, alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sie beinhaltet zusätzliche Informationen zu gespeicherten Zeiten im Rentenkonto oder die persönlichen Entgeltpunkte. Somit erfahren Empfänger alles zur bereits erfassten Rentenzeit, die bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn.

Was ist der Rentenbescheid und wann erhalte ich ihn?

Alle, die einen Antrag auf Altersrente gestellt haben und aus dem Berufsleben austreten erhalten einen Rentenbescheid, der die Fragen rund um die zu erwartende Rente direkt zum Einstieg informativ abdeckt. Geregelt werden hier die Rentenart, der Rentenbeginn sowie die Höhe und Dauer der Rente. Neue Rentnerinnen und Rentner sollten diesen Bescheid deswegen sorgfältig prüfen.

 Die wichtigsten Informationen des Rentenbescheids sind Folgende:

  • Rentenart: Welche Rente steht mir zu?
  • Rentenhöhe: Wie viel Rente erhalte ich monatlich?
  • Rentenbeginn: Wann kann ich meine erste Rentenzahlung erwarten?
  • Rentendauer: Wie lange erhalte ich meine Rente?
  • Rentenberechnung: Wie setzt sich meine Rente zusammen?
  • Versicherung: Wie steht es um meine Kranken- und Pflegeversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung hat den Rentenbescheid im März 2018 deutlich vereinfacht. Schwere und umfangreiche Sätze wurden durch klare Worte und kurze, verständliche Aussagen ersetzt. Das soll bei neuen Rentnern und Rentnerinnen für mehr Transparenz und Verständnis beim Erhalt des Rentenbescheids sorgen. Der Basisbescheid umfasst nun nur noch 12 Seiten, statt zuvor 18. Auch die zuvor ausladenden Anlagen wurden durch einfache Erläuterungen ersetzt.

Rentenbescheid richtig lesen

Trotz leichterer Verständlichkeit des neuen Rentenbescheids ist es essenziell, dass neue Rentner und Rentnerinnen ihren Rentenbescheid sorgfältig auf Berechnungsfehler prüfen. Vor allem das Fehlen von rentenrelevanten Leistungen kann einen signifikanten Unterschied in der Rentenberechnung machen. Im Idealfall vergleichen neue Rentner und Rentnerinnen die im Rentenbescheid angegebenen Zahlen mit denen aus vorliegenden Lohnbelegen und Sozialversicherungsbescheinigungen.

Wer den Rentenbescheid richtig lesen will, sollte ihn daher sorgfältig lesen und genau hinschauen. Folgenden Punkte müssen auf Richtigkeit überprüft werden:

  • Beitragszeiten
  • Ausbildungszeiten
  • rentenrechtlich bedeutsame Zeiträume
  • Anrechnungszeiten
    • Schwangerschaft
    • Arbeitsunfähigkeit
    • Krankheit und Reha
  • Umrechnungsfaktor bei ehemaligen Arbeitsstellen in den neuen Bundesländern
  • Angaben zu eventuellen Scheidungen, anderen Rentenformen oder Sonderzahlungen 

Sollte die beantragte Rente abgelehnt werden, finden sich auf dem Rentenbescheid auch die Gründe für die ausgebliebene Bewilligung. Im Falle einer Ablehnung kann gegen den Rentenbescheid innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Rentenbescheids klärt darüber im Detail auf.

Widerspruch zum Rentenbescheid

Der Widerspruch zum Rentenbescheid muss begründet werden und auch einige formelle Rahmenbedingungen erfüllen. Für einen Widerspruch werden folgende Angaben benötigt:

  • Versicherungsnummer
  • Rentenversicherungsträger und dessen Anschrift
  • Datum
  • Begründung

Wird der Widerspruch zum abgelehnten Rentenbescheid akzeptiert folgt ein Abhilfebescheid. Der Abhilfebescheid ist ein neuer Rentenbescheid, der den erfolgreichen Widerspruch berücksichtigt und über die folgenden Regelungen der zu erwartenden Rente informiert. Wenn auch der Widerspruch zum abgelehnten Rentenbescheid keinen Erfolg verheißt, verbleibt nur eine Klage beim Sozialgericht als mögliche Option, die Rente doch noch zu erhalten.

Aber auch bei anderen Fehlern im Rentenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Beispielsweise wenn der Versicherungsverlauf falsch dargestellt, und die Anzahl der vermerkten Arbeitsjahre unstimmig ist. In diesem Fall kann ein Rentenberater oder ein Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzugezogen werden, sie sind aber nicht zwingend erforderlich.

Gebühren fallen bei einem Widerspruch zum Rentenbescheid nicht an. Sollte die Rentenversicherung aufgrund der eingetragenen Begründung einen Fehler im Rentenbescheid erkennen, muss sie diesen von Amts wegen korrigieren.
Aber auch nach Ablauf der einmonatigen Frist kann bei begründetem Verdacht auf einen fehlerhaften Rentenbescheid noch ein Überprüfungsantrag beim Versicherungsträger gestellt werden.

Titelbild: © AnnaStills/ iStock.com

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