Gestapelte Bücher und eine Lupe

Riester-Rente

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Die Riester-Rente ist eine Mischform (Schicht 2) der privaten Altersvorsorge, da sie staatlich gefördert wird. Sie dient als Zusatzbaustein zur gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung für den Abschluss der Riester-Rente ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und richtet sich unter anderem an Auszubildende, Beamte und Arbeitnehmer.

Die Sparbeiträge sind jederzeit veränderbar und dürfen auch pausieren. Außerdem wird sie vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen unterstützt. Die Beitragshöhe ist frei wählbar; allerdings sollte der Mindesteigenanteil bei vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens liegen, um die Riester-Zulagen in voller Höhe zu erhalten. Die Riester-Rente ist als klassischer sowie als fondsgebundener Vertrag abschließbar.

Steuern fallen ab der Auszahlungsphase (nachgelagerte Besteuerung) an. Dies gilt auch, wenn bei Rentenbeginn eine Teilauszahlung (bis zu 30 Prozent des Kapitals) erfolgt. Die jeweilige Summe wird in dem betreffenden Jahr komplett versteuert. Wie hoch die steuerliche Belastung tatsächlich ist, hängt von der Gesamthöhe der (Alters-)Einkünfte ab.

Titelbild: © Svitlana Unuchko / iStock.com

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*Verzinsung auf Basis der aktuellen Deklaration kann für die Zukunft nicht garantiert werden.