Die Rürup-Rente wird auch Basisrente genannt und wird seit dem Alterseinkünfte-Gesetz 2005 in die „Schicht 1“ eingestuft. Diese Rentenform empfiehlt sich vor allem für diejenigen, die keine Riester-Rente abschließen dürfen (Selbstständige und Freiberufler). Die Beitragshöhe kann selbst bestimmt und je nach finanziellen Möglichkeiten verändert werden.
2023 werden Maximalbeträge bis zu 26.528 Euro für Singles beziehungsweise 53.056 Euro für Ehepaare gefördert. Vor allem in der Ansparphase ist die Rürup-Rente sehr flexibel.
Das Kapital wird als lebenslange Rente ausbezahlt und kann nicht vererbt werden. Mit der Rentenphase beginnt eine gestaffelte Besteuerung. Im Einführungsjahr 2005 lag diese bei 50 Prozent. Bis 2020 steigt der steuerliche Anteil jährlich um zwei Prozent. Darauf folgt bis 2040 eine Steigerung um ein Prozent pro Jahr. Ab 2040 wird sie komplett versteuert.
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