Schimmelpilz in der Wohnung ist eine böse Überraschung. Auf den ersten Blick ist oft nicht einmal zu erkennen, wie umfangreich der Schaden ist und welche Maßnahmen zur Beseitigung nötig sind. Schnell stellt sich deshalb die Frage, ob die Hausratversicherung für die Kosten aufkommt.
Zahlt die Hausratversicherung bei Schimmelpilzbefall?
Eine Hausratversicherung deckt diverse Schäden ab. Ob die Hausratversicherung für die Beseitigung von Schimmel aufkommt und die beschädigte Einrichtung ersetzt, hängt jedoch von den Umständen ab. Schimmelpilz kann sich auf verschiedenen Wegen in den Wänden und im Mobiliar festsetzen und dort auch ausbreiten. Ist das Klima im Raum feuchtwarm, kann er sich so stark vermehren, dass das Haus unbewohnbar wird. Schimmelpilz wird außerdem den Wohngiften zugerechnet. Dabei ist nicht jeder Pilzbefall gleich ein ernstes Gesundheitsrisiko. Da das aber nur ein Experte sicher einschätzen kann, sollten Sie bei Auftreten von Schimmel immer alle Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.
Bei kleinen Stellen dürfen Sie selbst aktiv werden. Größere Flächen müssen Sie dem Vermieter mitteilen, ganz besonders wenn Sie vermuten, dass der Schimmel aus dem Mauerwerk kommt oder durch Schäden der Fenster verursacht wurde. Möglich ist die Schimmelbildung aber auch durch eindringendes Wasser. Das kann Leitungswasser sein oder auch Grund- oder Regenwasser. All das führt dazu, dass die Hausratversicherung genau prüft, ob der Schaden in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Sie können aber davon ausgehen, dass eine Versicherung aufkommt, wenn Sie sorgfältig gehandelt haben und folgende Versicherungen bestehen:
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Elementarversicherung
Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Versicherer und vervollständigen Sie Ihren Versicherungsschutz.
In diesen Fällen zahlt die Hausratversicherung den Schaden
Entsteht der Schimmelpilz durch austretendes Wasser aus einem Wasserbett, durch ein undichtes Dach oder ein geplatztes Rohr, zahlt die Hausratversicherung den Schaden an Ihrem beweglichen Mobiliar als Folge des Wasserschadens. Alles, was kein bewegliches Mobiliar ist, gehört zum Haus und ist im Schadensfall Sache der Wohngebäudeversicherung. Das bedeutet, dass Ihr verlegtes Laminat oder der Teppich ebenfalls von der Hausratversicherung übernommen werden. Auch übernommen werden Kosten, die mit dem Schaden im Zusammenhang stehen. Ist es Ihnen z. B. nicht zumutbar, in der von Schimmel befallenen Wohnung während der Schadensbeseitigung zu wohnen, übernimmt die Versicherung auch die Hotelkosten. Ebenso verhält es sich mit den entstehenden Transport- und Lagerkosten für den versicherten Hausrat. Auch die Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten kann abgedeckt sein. Auf unserer Produktseite finden Sie weitere versicherte Leistungen der IDEAL Hausratversicherung.
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Was zahlt die Hausratversicherung nicht?
Die Hausratversicherung kommt bei Schimmelbildung nicht für die Schäden auf, die an festen Gebäudebestandteilen entstanden sind. Dazu gehört das Mauerwerk, aber auch fest verbundene Böden, wenn sie geklebt sind. Auch die Türen gehören zur Wohngebäudeversicherung. Etwas komplizierter wird es, wenn Ihr Nachbar einen Schimmelbefall entdeckt, dessen Ursache bei Ihnen liegt. In diesem Fall hat der Nachbar Ansprüche gegen Sie. Melden Sie nun aber diesen Schaden Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, erhält der Nachbar nur den Zeitwert der beschädigten Gegenstände. Wendet er sich hingegen an seine Hausratversicherung, wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt. Er ist also besser beraten, wenn er sich an seine eigene Hausratversicherung hält.
Hausratversicherung und Schimmelschäden an den Möbeln
Sie sind verpflichtet, Schäden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden. Wenn Sie also feststellen, dass es ein Schimmelproblem in der Wohnung gibt, müssen Sie sich auf die Suche nach der Ursache begeben. Natürlich kann es passieren, dass Sie einen Leitungswasserschaden nicht gleich bemerken. Vor allem an alten Leitungen können an den Verbindungsstücken Undichtigkeiten entstehen. Stehen die Möbel an dieser Stelle an der Wand, kann das Wasser über Jahre ins Mauerwerk sickern und hinter Schränken Schimmelbefall auslösen, ohne dass Sie es bemerken. Achten Sie deshalb darauf, dass Möbel mit etwas Abstand zur Wand aufgestellt werden. Die zirkulierende Luft reduziert das Risiko von Schimmelbildung. Ebenso sind Sie verpflichtet, ausreichend zu lüften und die Wohnung bestimmungsgemäß zu nutzen. Das kann die Versicherung Ihnen vor allem in kleinen Wohnungen anlasten:
- Aquarien (v. a. ohne Abdeckung)
- Viele Pflanzen
- Wäschetrocknen in der Wohnung
- Nicht ausreichendes Lüften
Sind diese Punkte Ursache für den Schimmelbefall, müssen Sie für den Schaden eventuell selbst aufkommen.
Schimmelpilz im Keller – zahlt die Hausratversicherung?
Schimmel im Keller ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Wenn Wasser nach Starkregen oder einer Überschwemmung in Ihren Keller eindringt, sind Folgeschäden vorprogrammiert. Hier müssen Sie schnell reagieren, damit für den Versicherer überprüfbar bleibt, dass der Schimmel eine direkte Folge des Umweltschadens ist. Es ist ein Unterschied für die Versicherer, ob der Schaden durch das Wasser oder später durch den Schimmel entstanden ist. Den Schaden durch das eindringende Wasser übernimmt die Elementarversicherung. Eine solche Versicherung ist nicht verpflichtend, wird aber aufgrund der häufig vorkommenden Wetterextreme immer wichtiger. Eine Elementarversicherung können Sie nicht allein abschließen. Sie muss an eine Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung gekoppelt sein.
Schäden durch den Schimmel als Folge eines versicherten Schadenereignis sind Sache der Hausratversicherung. Anders liegt der Fall, wenn der Schimmel im Keller durch einen Baumangel entstanden ist oder durch einen bekannten Schaden im Mauerwerk. Hier ist der Vermieter in der Haftung. Ist es Ihr Haus, kommen die Versicherer nur dann für den Schaden auf, wenn er durch ein versichertes Ereignis entstanden ist. Haben Sie den Schaden verursacht, weil Sie das Fenster haben offen stehen lassen und Regen eingedrungen ist, sind Sie für den Schaden selbst verantwortlich. Bei Baumängeln, die Sie als Mieter nicht beseitigen können, ist wiederum der Vermieter in der Pflicht. Als Hauseigentümer sollten Sie Ihre Wohngebäudeversicherung kontaktieren und klären, ob ein Gutachter eingeschaltet werden muss. In unserem Artikel „Wasserschaden – Welche Versicherung zahlt?“ sind die Zuständigkeiten von Versicherungen bei Wasserschäden aufgeführt.
So melden Sie Ihren Schimmelschaden
Ignorieren Sie Schimmel nie. Das ist die richtige Vorgehensweise:
- Fotografieren Sie den Schaden bei geeignetem Licht.
- Messen Sie das Ausmaß der betroffenen Stellen und notieren Sie sich die Werte.
- Prüfen Sie, ob weitere Schäden entstanden sind, z. B. an den Möbeln.
- Als Mieter kontaktieren Sie Ihren Vermieter und Ihre Hausratversicherung.
- Als Vermieter kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung und je nach Ursache ggf. weitere Versicherungen.
- Entfernen Sie Schäden erst, wenn der Versicherer das zugelassen hat.
Kleine Schimmelschäden dürfen und sollten Sie natürlich selbst beseitigen. Kehrt der Schimmelbefall aber zurück oder sehen Sie die Ursache, kontaktieren Sie Ihre Hausratversicherung. Als Mieter informieren Sie außerdem Ihren Vermieter. Beauftragen Sie keinen Gutachter, sondern warten Sie das Gutachten der Versicherung ab. Sollten Sie trotzdem selbst einen Gutachter beauftragen, müssen Sie für die Kosten selbst aufkommen. Mindern Sie als Mieter nicht die Miete, ohne sich vorher mit dem Vermieter und Ihrem Anwalt besprochen zu haben.
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