Fangen wir mal mit „S“ wie „schwanger“ an – ganz unalphabetisch. Allein der Begriff kann in uns die unterschiedlichsten Emotionen hervorrufen. Für die einen ist die Schwangerschaft ein Lebensabschnitt, der noch in weiter Ferne liegt. Für andere Paare ein Ziel, das sie seit vielen Jahren versuchen zu erreichen. Manche werden auch ganz unvorhergesehen schwanger. Egal, warum Sie hier gelandet sind: Wenn Sie sich einen ersten Überblick rund um das Thema Schwangerschaft verschaffen wollen, sind Sie hier genau richtig.
Bürokratie
Wenn ein neuer Erdenbürger zur Welt kommt, bedeutet das nicht nur, dass die eigene Familie um einen Kopf wächst. Die Gesellschaft bekommt auch ein neues Mitglied und das zieht einiges an Bürokratie und Behördengängen nach sich. So muss die Geburt des Kindes beim Standesamt am Geburtsort binnen einer Woche gemeldet werden. Für totgeborene Kinder besteht ebenfalls eine standesamtliche Meldepflicht und eine Bestattungspflicht.
Außerdem muss beim kommunalen Jugendamt je nach Beziehungsstatus der Mutter die Vaterschaft und das Sorgerecht geklärt werden. Weitere Infos zu amtlichen Pflichten, die bei der Schwangerschaft und der Geburt zu beachten sind, finden Sie hier.
Damm-Massage
Als Damm wird das Gewebe zwischen Scheide und After bezeichnet. Aufgrund von Druck und Dehnung während der Geburt wird dieser Bereich sehr belastet und es können Risse entstehen – auch bekannt als Dammriss. Auch wenn die Damm-Massage keine Garantie für eine rissfreie Geburt liefert, stehen die Chancen durch diese Art der Geburtsvorbereitung auf jeden Fall besser. Durch die Massage gewöhnen Sie sich an das Gefühl der Dehnung und verringern so die Angst vor dem Moment, in dem Ihr Kind zur Welt kommt.
Ernährung
Muss ich jetzt für zwei essen? Keine Angst: Das müssen Sie nicht, aber gerne doppelt so gesund. Denn: Der Grundstein für gesunde Ernährung wird im Mutterleib gelegt. Bereits im Mutterleib finden bis zum zweiten Lebensjahr Programmierungsprozesse im Stoffwechsel statt, die über das zukünftige Ernährungsverhalten des Kindes entscheiden. Trotzdem ist das kein Grund, sich verrückt zu machen. Wer sich ausgewogen und abwechslungsreich ernährt, macht schon vieles richtig. Was man in der Regel unter gesunder Ernährung versteht, gilt auch in der Schwangerschaft: frische Mahlzeiten anstatt von Fertiggerichten, ausreichend Gemüse und Obst und ballaststoffreiche Vollkornprodukte werden empfohlen.
Eine umfassende Checkliste für die Familiengründung, mit Augenmerk auf Ernährung und Stillen, finden Sie in unserem IDEAL Magazin.
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Fruchtwasseruntersuchung
Bei der Fruchtwasser-Untersuchung (Amniozentese) wird Fruchtwasser aus der Fruchtblase entnommen. Die enthaltenen Zellen des Kindes werden auf Chromosomen-Abweichungen und vererbbare Erkrankungen untersucht. Eine Fruchtwasser-Untersuchung ist ab der 15. Schwangerschaftswoche möglich. Die Hohlnadel, die dabei durch die Bauchdecke geführt wird, kann zu Wehen oder zum Abgang von Fruchtwasser und im schlimmsten Fall zu einer Fehlgeburt führen. Außerdem kann das Ungeborene durch die Fruchtwasser-Punktion verletzt werden. Diese Fälle kommen äußerst selten vor, sind aber zu bedenken. Aus diesem Grund wird eine Fruchtwasseruntersuchung nur bei einem Verdacht auf bestimmte Krankheiten und Behinderungen durchgeführt.
Frühgeburt
Eine Geburt vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche zählt als Frühgeburt. Die Neugeborenen wiegen meist weniger als 2.500 Gramm. Darunter fallen in etwa fünf bis zehn Prozent aller Geburten in Deutschland. Die Gründe für eine Frühgeburt können ganz verschieden sein. Um gut im Leben anzukommen brauchen sogenannte „Frühchen“ besonders viel Zuwendung. Meist hat das zur Folge, dass das Baby noch länger in der Klinik bleiben muss. Ist diese Zeit geschafft, dürfen die frischgebackenen Eltern nicht nur neue Herausforderungen erwarten, sondern auch Unterstützung von staatlicher Seite.
Hebamme
Eine Hebamme ist eine wertvolle Unterstützung und eine erfahrene Ratgeberin. Oft bleibt bei den Vorsorge-Untersuchungen beim Frauenarzt nicht genügend Zeit, um auch persönliche Fragen im Hinblick auf die Schwangerschaft und Geburt zu klären. Eine Hebamme können Sie sich direkt nach dem positiven Schwangerschaftstest suchen. Sie nimmt sich in der Regel mehr Zeit als in Arztpraxen dafür vorgesehen ist. Manche Hebammen bieten Hausbesuche an, auch für ein Gespräch. Es empfiehlt sich frühzeitig nach einer Hebamme Ausschau zu halten, hier werden Sie online fündig.
Körperveränderungen
Sie werden sich wundern – Ihr Körper ist bei Weitem nicht nur am Bauch schwanger. Unter dem Einfluss der Schwangerschaftshormone können die Augen trockener sein als gewohnt. Der Geruchssinn verändert sich: Was Sie bisher als angenehmen Duft wahrgenommen haben, kann jetzt Übelkeit auslösen. Das Zahnfleisch wird stärker durchblutet, wodurch es zum Beispiel beim Zähneputzen schneller zu Zahnfleischbluten kommen kann. Die Haut wird jetzt besser durchblutet, durch die Wassereinlagerungen verschwinden kleine Fältchen. Das Hormon Östrogen stärkt die Haare: Sie fallen kaum aus und wachsen schnell nach. Außerdem werden Brüste sowie Brustwarzen empfindlicher und auch größer, sodass das Baby sie später leichter findet. Die Mutterbänder lockern sich, um die Geburt zu erleichtern, was allerdings Rückenschmerzen während der Schwangerschaft zur Folge haben kann. Bei vielen Schwangeren wachsen die Füße und bleiben auch nach der Geburt größer.
Mutterkuchen
Der Mutterkuchen, auch Plazenta genannt, nährt das Kind die ganze Schwangerschaft hindurch. Das Kind ist durch die Nabelschnur mit dem Mutterkuchen verbunden und erhält dadurch wertvolle Nährstoffe. Die Geburt der Plazenta – die sogenannte Nachgeburt – wird wenige Minuten bis zu einer Stunde nach dem Kind geboren und gehört somit zum Prozess dazu. Vorher wird der Mutter auch nicht gratuliert, da sind die meisten Hebammen etwas abergläubisch.
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere sechs Wochen vor dem geplanten Geburtstermin, am Entbindungstag und regulär bis acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zahlung um einen weiteren Monat. Die Verlängerung um vier Wochen gilt ebenfalls, wenn das Baby mit einer Behinderung zur Welt kommt und das in den ersten acht Wochen nach der Geburt ärztlich festgestellt wird. Die Leistung richtet sich nach dem durchschnittlichen Entgelt der letzten drei Monate bzw. der letzten 13 Wochen vor Beginn der gesetzlichen Schutzfrist. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro am Tag. Die Differenz zum durchschnittlichen Nettolohn begleicht der Arbeitgeber für die Zeit der Schutzfristen und den Entbindungstag.
Oxytocin
Das sogenannte „Bindungshormon“ wird im Hypothalamus im Gehirn produziert und leitet die Wehen ein. Es stimuliert außerdem die Milchproduktion und ermöglicht so das Stillen. Wie der Name schon vermuten lässt, stärkt es außerdem die Bindung zwischen Mutter und Kind.
Risikoschwangerschaft
Bei etwa 35 Prozent der Deutschen Frauen muss man die Schwangerschaft genauer beobachten. Zum Beispiel weil sie stark übergewichtig sind, bereits einen Kaiserschnitt hatten oder an einer Vorerkrankung leiden. In den meisten Fällen bringen die als „risikoschwanger“ eingestuften Frauen kerngesunde Babies zur Welt, weshalb Ärzte zunehmend darauf achten, den gefahrverheißenden Begriff nicht vorschnell einzusetzen. Eine Risikoschwangerschaft besteht auf dem Papier ebenfalls, sobald eine Frau das Alter von 35 Jahren erreicht hat.
Schutzfristen
Mit Beginn der gesetzlichen Schutzfrist von sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin darf die werdende Mutter nur noch beschäftigt werden, wenn sie selbst ausdrücklich erklärt, dass sie weiterarbeiten möchte. Diese Angabe darf sie jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Acht bis zwölf Wochen nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit darf die Mutter selbst dann nicht arbeiten, wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt hat. Werden die Beschäftigungsverbote vom Arbeitgeber nicht eingehalten, begeht er eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit, in bestimmten Fällen sogar eine Straftat. Eine Ausnahme des absoluten Beschäftigungsverbotes besteht im Falle einer Totgeburt oder wenn das Neugeborene die Schutzfrist nicht überlebt.
Schwangerschaftsdiabetes
Bei Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) handelt es sich um eine milde Form des Diabetes mellitus, die nur während einer Schwangerschaft auftritt und danach meist verschwindet. Oft bleibt der Diabetes unbemerkt, da er nur selten Beschwerden verursacht. Auslöser kann der veränderte Hormonhaushalt sein, der Schwankungen im Zuckerstoffwechsel verursacht. Erhöhte Blutzuckerwerte können sich auf die Geburt auswirken, da die Kinder dadurch meist größer und schwerer werden. Allen gesetzlich versicherten Schwangeren wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten. Dennoch: Lassen Sie sich während der Schwangerschaft nicht von zu vielen Tests verunsichern und hören Sie auch auf Ihr Bauchgefühl.
Papa ist auch schwanger
Spaß beiseite – aber zu einer Schwangerschaft gehört natürlich auch der Vater. Es kann tatsächlich sein, dass Ihr Partner sich mit Ihnen solidarisiert und ein paar Pfunde zulegt. Dafür gibt es sogar einen Namen: Das Couvade-Syndrom. Laut Studien sind etwa 10 bis 30 Prozent der werdenden Väter davon betroffen und zeigen teilweise Symptome wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen oder Stimmungsschwankungen.
PDA (Periduralanästhesie)
Die PDA wird bei vielen Operationen als Schmerzhemmer eingesetzt, erfährt aber vor allem in der Geburtshilfe eine immer größere Bedeutung und Beliebtheit. Diese Behandlung kann die werdende Mutter nur beanspruchen, wenn sie vorab schriftlich eingewilligt hat. Die Nadel kann gesetzt werden bei einem Kaiserschnitt oder um die Mutter von Ängsten und Schmerzen während der Geburt zu befreien. Sie birgt aber auch einige Risiken und Nebenwirkungen, über die sich werdende Mütter im Klaren sein sollten – weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Vorsorge
Neun spannende Monate liegen vor Ihnen und eine Frage im Zentrum: „Geht es meinem Baby gut?“ Um das zu klären ist eine regenmäßige Vorsorge beim Frauenarzt oder der Hebamme wichtig. Im Normalfall sollten Sie sich alle vier Wochen während der Schwangerschaft untersuchen lassen, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen. Die Ergebnisse der Vorsorge-Untersuchungen werden im Mutterpass festgehalten.
Wehen
Als Wehen wird das rhythmische Zusammenziehen der Gebärmutter vor, während und nach der Geburt bezeichnet. Häufige Anzeichen dafür, dass es losgeht, sind ein harter Bauch, Rückenschmerzen oder Ziehen im Unterleib. Ab der 25. Schwangerschaftswoche können die ersten Übungswehen auftreten, ab der 36. Woche Senk- oder Vorwehen. Wenn die Kontraktionen über eine Zeitspanne von einer halben Stunde alle drei bis fünf Minuten auftreten, ist es Zeit, ins Krankenhaus zu fahren.
Wochenbett
Als Wochenbett oder Kindbett bezeichnet man den Zeitraum bis zu sechs Wochen nach der Geburt der Plazenta. Hier durchläuft Ihr Körper, Ihre Psyche und die Beziehung zu Ihrem Kind und Ihrem Partner eine enorme Veränderung. Ihr Körper fängt an, andere Hormone zu produzieren als in der Schwangerschaft. Die Milchproduktion setzt ein und Ihr Schlaf wird leichter, um das Kind nachts zu hören. Der menstruationsstarke Wochenfluss nimmt in den ersten drei bis vier Wochen ab und die Gebärmutter bildet sich mithilfe von Nachwehen zurück. In diesem Zeitraum ist außerdem die Gefahr einer Wochenbettdepression zu beachten.
Weitere Informationen für werdende Mütter finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
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