Schwerbehinderte Menschen sind nicht nur im Alltag auf Hilfe angewiesen. Auch für die Finanzen und Rente gibt es Hilfen, die Menschen mit Behinderung beantragen können. Welche Möglichkeiten es gibt, Hilfen zu beantragen oder anderweitig in Anspruch zu nehmen, erfahren Sie bei uns.
Finanzielle Unterstützungen für Schwerbehinderte
Neben den beruflichen Regelungen haben Schwerbehinderte auch die Möglichkeit, finanzielle Unterstützungen in Anspruch zu nehmen. Zu den gesetzlichen Ansprüchen gehören das Persönliche Budget und das Bürgergeld.
Persönliches Budget
Das Persönliche Budget steht Menschen mit Behinderung rechtlich zu. Statt Sachleistungen wird Geld ausgezahlt, um Unterstützung und Pflegeleistungen selbstbestimmt einkaufen zu können. Dies ermöglicht Menschen mit Behinderung mehr Entscheidungsfreiheit und gewährt ihnen Unabhängigkeit.
Der Wechsel zwischen Sachleistungen und Persönlichem Budget ist frei wählbar und wechselbar. Die Hilfsleistungen, die für die besonderen Bedürfnisse benötigt werden, bestimmen auch die Höhe des Budgets. Das persönliche Budget kann zwischen 200 und 800 Euro monatlich liegen.
Ein bundesweites Beratungstelefon der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) informiert weiterführend zum persönlichen Budget.
Bürgergeld
Wer als Mensch mit Behinderung in einem Arbeitsverhältnis ist, das kein oder zu wenig Einkommen gewährleistet, hat Anspruch auf Bürgergeld. Auch behinderungsbedingte Mehrbedarfe können beantragt werden. Mehrbedarf bedeutet in diesem Fall Anspruch auf mehr Geld, zusätzlich zu den beanspruchten Sozialleistungen. Dies geht aus dem 12. Sozialgesetzbuch § 30 hervor.
Die Voraussetzungen für den Zuschlag von Mehrbedarfen sind:
- Antragsteller sind bereits Empfänger von Sozialleistungen (Bürgergeld & Grundsicherung oder Sozialhilfe).
- Es besteht eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit und der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ liegt vor.
- Die Antragsteller bekommen Eingliederungshilfe zur Schul-, Aus- oder Fortbildung und sind mindestens 15 Jahre alt.
Diesen und weitere Anträge können Sie beim zuständigen Jobcenter stellen.
Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung
Sogenannte Nachteilsausgleiche sollen zusätzlich die erwarteten Mehrkosten im Alltag von Schwerbehinderten mindern. Da bei schwerbehinderten Menschen erhöhte Kosten für Medikamente, Hilfsmittel und Pflege zu erwarten sind, sollen die Nachteilsausgleiche für Gleichgewicht sorgen. Damit sind auch günstigere Eintrittspreise, andere Kostenvorteile und Vorteile bei der Steuer gemeint.
Studium mit Schwerbehinderung
Für Studierende mit Behinderung kann eine Verlängerung des BAföG beantragt werden. Die sogenannte Förderungshöchstdauer gilt also für Studierende mit Behinderungen nicht. Allerdings ist auch die Verlängerung der Zeit nicht genau festgelegt. Mehr Informationen finden Menschen mit Behinderung, die im Studium sind oder ein Studium anstreben, auf den Internetseiten der Studentenwerke.
Telefontarife für Menschen mit Behinderung
Einige Telefongesellschaften ermöglichen durch besondere, soziale Tarife vergünstigte Optionen für Menschen mit Behinderung. Oftmals wird der Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr, also Schwerbehinderung, für diese Vergünstigungen vorausgesetzt. Der Verbraucherschutz berät Menschen mit Behinderungen zu vergünstigten Optionen.
Steuer: Behinderten-Pauschbetrag
Bei der Steuererklärung können Menschen mit Behinderungen aufgrund des Behinderten-Pauschbetrags ihren Steuer-Freibetrag erhöhen. Dafür wird die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ in der Einkommenssteuererklärung ausgefüllt und die Behinderung nachgewiesen. Dafür hängen Menschen mit Behinderung Ihrer Steuererklärung eines der folgenden Dokumente in Kopie an:
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheinigung des Versorgungsamtes
- Bescheinigung von der Pflegekasse
- Rentenbescheid
Diese Informationen werden vom Finanzamt gespeichert. So fallen im laufenden Jahr für die Arbeitnehmer und Selbstständigen weniger Steuern an. Die Höhe des Pauschbetrags hängt vom Grad der Behinderung ab. Die folgenden Freibeträge gelten für die Einkommenssteuer ab dem Jahr 2021:
Grad der Behinderung | Betrag |
---|---|
20 | 384 Euro |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Der Pauschbetrag kann auch rückwirkend in Anspruch genommen werden. Wird eine Behinderung festgestellt, muss diese durch das Versorgungsamt bescheinigt werden. Es folgt eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern an den Arbeitnehmer durch das Finanzamt.
Kosten der Schwerbehinderung angeben
Als Alternative zum Pauschbetrag können auch die tatsächlich entstandenen Kosten in der Steuererklärung beim Finanzamt angegeben werden. Hierfür werden Quittungen und Belege der getätigten Kosten, Aufträge und Einkäufe benötigt. Die Gesamtkosten werden dann vom Finanzamt geprüft und ein Teil wird als „zumutbare Belastung“ abgezogen. Diese ist davon abhängig, ob und wie viel Sie verdienen, ob Sie verheiratet oder ledig sind und wie viele Kinder Sie haben. Diese Form der Kostenübernahme lohnt sich nur dann, wenn die Kosten höher sind als der Pauschbetrag. Letzteres wird nämlich unabhängig von der zumutbaren Belastung in voller Höhe angesetzt.
Rente für Schwerbehinderte
Auch am Ende des beruflichen Lebens hat der Grad der Behinderung einen Einfluss und Auswirkungen auf die weiteren Möglichkeiten. Dies zeigt sich auch im Rahmen der Rente für Schwerbehinderte. Ihnen ist beispielsweise ein früher Eintritt in die Rente erlaubt. Wenn schwerbehinderte Arbeitnehmer in Rente gehen wollen, können sie dies zwei Jahre vor der allgemeinen Regelaltersgrenze tun. Wenn sie Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen, gelingt der Renteneintritt für Schwerbehinderte sogar noch früher – bis zu fünf Jahre. Dies sollte allerdings gut überlegt sein, die Abschläge verringern die verfügbare Rente teilweise deutlich.
Voraussetzung für Schwerbehindertenrente
Fast 1,5 Millionen der in Deutschland lebenden Schwerbehinderten sind erwerbstätig. Damit haben sie Anspruch auf die Altersrente für Schwerbehinderte. Für den frühzeitigen Rentenbezug benötigen schwerbehinderte Arbeitnehmer den Schwerbehindertenausweis.
Die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung ist für Versicherte möglich, wenn sie die nötige Altersgrenze erreicht haben, 35 Versicherungsjahre vorweisen und mindestens den Grad der Behinderung 50 innehaben.
Die Versicherungsjahre zählen nicht nur die sozialversicherungspflichten Beschäftigungsjahre. Auch Zeiten für Kindererziehung oder Krankengeldbezug sind hier mit verrechnet. Die Deutsche Rentenversicherung berät auch schon im Voraus zum Renteneintritt unter 0 800 / 10 00 48 00. Fragen zu Mindestversicherungszeit und finanziellen Auswirkungen bei einem frühzeitigen Renteneintritt können hier geklärt werden.
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Renteneintritt für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, können mit 65 Jahren abschlagsfrei, oder ab 62 Jahren mit entsprechenden Abschlägen in Rente gehen. Für zwischen 1952 und 1963 Geborene, erhöht sich Ihre Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. Die Abschläge gestalten sich parallel zu den Monaten in der die Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen. Pro Monat, der vorzeitig abgezogen wird, reduziert sich die erwartete Rentensumme um 0,3%. Der maximale Abschlag, auf alle möglichen vorzeitig reduzierten Monate zum Renteneintritt ergibt also 10,8%. Dieser Abzug der Rente bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Ein früherer Eintritt in die Rente wirkt sich also auf das gesamte Rentenalter für die Laufzeit der Bezüge aus. Der Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung hilft, die Auswirkungen eines vorzeitigen Renteneintritts besser nachzuvollziehen.
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