Letzte Aktualisierung 2023
Weihnachten bahnt sich gerade erst an, da wartet schon die nächste Feier: der Start ins neue Jahr, beziehungsweise ins neue Jahrzehnt. Wenn am 31. Dezember der Zeiger der Uhr auf 12 steht, beginnt wieder die bunte und laute Choreographie am Nachthimmel. Noch immer gehören Feuerwerkskörper und Böller zur Neujahrstradition und bilden jedes Jahr ein saisonales Millionengeschäft. Doch die Gefahren, welche die Silvesterknaller mit sich bringen können, werden oftmals belächelt. Und trotzdem wird jedes Jahr von Unfällen, Sachbeschädigungen und teilweise schweren Verletzungen durch Böller und Co. berichtet. Deshalb ist ein bewusster Umgang mit dem Feuerwerk unabdingbar. Wie Sie sicher ins neue Jahr starten und wieso Feuerwerkskörper immer mehr in die Kritik geraten, erfahren Sie in unserem Artikel.
Zahlen und Fakten zu Silvester
Das neue Jahr muss für die meisten Deutschen mit einem schönen Feuerwerk beginnen und das lässt sich unsere Bevölkerung einiges kosten. Denn für die farbenfrohe Silvestershow sprengen die Deutschen jährlich mehrere Millionen Euro in die Luft. 2022 waren es wieder tausende Tonnen an Raketen, Knallern und Batteriefeuerwerken mit einem Wert von rund 180 Millionen Euro. Insbesondere da die Feuerwerkskörper nur wenige Tage zwischen Weihnachten und Silvester frei verkauft werden dürfen, ist das eine beachtliche Summe. In den letzten Jahren war es deutlich weniger Umsatz. Der Trend ging jedoch wieder deutlich nach oben.
Wann dürfen Raketen und Böller gezündet werden?
Raketen und Böller gehören für viele zur Silvestertradition. Aber wann dürfen sie eigentlich gezündet werden? Hierfür muss erst differenziert werden, um welche Art von Feuerwerkskörper es sich handelt. Das Bundesministerium für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterscheidet zwei Klassen:
- Klasse BAM-P I: ab 12 Jahren, z.B. Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen
- Klasse BAM-P II: ab 18 Jahren, z.B. Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen ausschließlich in der Silvesternacht abgefeuert werden und das sollte auch in einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Autos und Bäumen geschehen. Das Zünden der Klasse II-Feuerwerke ist nur Volljährigen in der Nacht vom 31. Dezember auf 1. Januar erlaubt.
Vorsicht: Hier haben viele Städte oder Gemeinden eine individuelle Regelung. Wie zum Beispiel in Hamburg, wo das Zünden nur zwischen 18 Uhr des 31.Dezember und 1 Uhr am 1. Januar erlaubt ist. Wer gegen Alters- oder Zeitregelungen verstößt, muss mit einem hohen Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen.
Kritik an Silvesterknallern wächst
Das enorme Gefahrenpotential für Menschen, Tiere und Gebäude hat viele Städte bereits dazu veranlasst, gewisse Zonen in der Stadt für das Zünden von Feuerwerkskörpern zu sperren. Aber auch wegen des Umweltschutzes geraten die Silvesterkracher immer mehr in die Kritik. Denn allein in der Silvesternacht werden durch das Feuerwerk große Mengen an Feinstaub freigesetzt.
Dem Umweltbundesamt zufolge können so rund 2.050 Tonnen Feinstaub zusammenkommen. Das entspricht in etwa einem Prozent der jährlich freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland – in einer Nacht. Seit einigen Jahren kommt hier eine neue Berechnungsmethode zum Einsatz.
Tipps für den sicheren Umgang mit Feuerwerk
Wer dennoch nicht auf das Feuerwerk verzichten möchte, sollte jedoch Vorsicht im Umgang mit den Sprengkörpern walten lassen. Deshalb sollten Sie folgende Dinge beachten:
1. Finger weg von illegalen Böllern!
Neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln. Von diesen Artikeln sollten Sie die Finger lassen, denn sie können zu erheblichen Verletzungen führen. Sie enthalten oftmals Schwarzpulver und sind mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt.
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2. Achten Sie auf Prüfsiegel
Um die Gefahren von illegalen Feuerwerkskörpern zu vermeiden, empfiehlt das Bundesministerium für Materialforschung und -prüfung nur geprüftes Feuerwerk mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen zu verwenden. In der Registrierungsnummer ist die Kennnummer der zuständigen Prüfstelle enthalten, die die EU-Baumusterprüfung des Pyrotechnikartikels durchgeführt hat. Das CE-Zeichen ist wiederum gemeinsam mit der Kennnummer der Prüfstelle abgebildet, welche die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.
3. Abstand halten
Um sich und ihre Liebsten nicht unnötig in Gefahr zu bringen, halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand und zünden Sie Böller nicht direkt in der Hand. Zudem sollten Sie Feuerwerkskörper an möglichst freien Flächen zünden, um auch den Abstand von Gebäuden oder Autos groß genug zu halten und Schäden zu vermeiden.
Falls jedoch etwas Unvorhergesehenes passiert und der Böller den Nachbarn verletzt oder dessen Eigentum beschädigt, ist eine private Haftpflichtversicherung wie die IDEAL PrivatHaftpflicht von Vorteil. Falls Ihnen selbst etwas passieren sollte und ein dauerhafter Schaden für Sie entsteht, leistet auch die private Unfallversicherung „IDEAL UnfallRente“. Aber auch für den Schutz des Eigenheims und des Eigentums sollte gesorgt sein, mit der Hausratversicherung „IDEAL HausRat“.
4. Zentrale Feuerwerke der Stadt bewundern
Die sicherste Variante ist natürlich, wenn Sie gemeinsam mit Freunden und Familie das Silvester-Feuerwerk ihrer Stadt ansehen. Denn da können Sie sich ganz auf das Spektakel konzentrieren und die Show genießen, ohne sich jeglichen Gefahren auszusetzen. Außerdem sparen Sie eine Menge Geld und könnten vielleicht mit einer guten Tat in das neue Jahr starten, beispielsweise mit einer Spende an das deutsche Kinderhilfswerk, die mit ihrer Aktion „Spenden statt Böllern“ ein gelungenes Projekt hervorgebracht haben.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen guten und sicheren Rutsch ins neue Jahr!
Titelbild: © wideonet / iStock.com