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Arbeit im Ausland: Steuern & Versicherung

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Arbeiten mit den Füßen im Sand? Für einige Jobs und Arbeitsmodelle eine reelle Möglichkeit. Wer als Deutscher die Option hat, kurzfristig oder auch für eine längere Zeit außerhalb Deutschlands zu arbeiten, steht allerdings auch schnell vor der Frage, wie es um die Steuern bei einem Job im Ausland steht. Wir erklären Ihnen, welche Steuerrechte und -pflichten mit der Arbeit im Ausland einhergehen und welche Versicherungsfragen Sie im Voraus klären sollten.

Wo muss ich bei einem Job im Ausland Steuern zahlen?

Als Deutscher, der im Ausland arbeitet, müssen Sie darauf achten, wo Sie steuerpflichtig sind. Es gibt zwei Hauptregionen, in denen sich Deutsche im Ausland aufhalten können: innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (EU).

Steuern bei Arbeit innerhalb der EU 

Innerhalb der EU gilt die sogenannte 183-Tage-Regelung. Wenn Sie als Deutscher im Ausland arbeiten, aber weniger als 183 Tage im Jahr in diesem Land verbringen, bleiben Sie in Deutschland steuerpflichtig.

Sollten Sie länger bleiben, sind Sie in dem Land, in dem Sie arbeiten, steuerpflichtig. Wenn Sie in mehreren Ländern innerhalb der EU arbeiten, müssen Sie klären, wo Ihre Tätigkeit hauptsächlich stattfindet und wo Sie Ihren Wohnsitz oder auch Zweitwohnsitz haben. In diesem Fall gilt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern, das bestimmt, wo Sie Steuern zahlen müssen.

Steuern bei Arbeit außerhalb der EU 

Außerhalb der EU ist die Situation komplizierter. Es gibt keine einheitliche Regelung, und es hängt von den Abkommen zwischen den beteiligten Ländern ab. Einige Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen. Wenn Sie im Ausland arbeiten und kein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, müssen Sie sowohl im Gastland als auch in Deutschland Steuern zahlen. In diesem Fall können Sie in Deutschland jedoch eine Steuerrückzahlung beantragen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Steuern bei doppelter Staatsbürgerschaft 

Als doppelter Staatsbürger müssen Sie in der Regel in dem Land Steuern zahlen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben und in dem Sie arbeiten. Die genauen Regelungen können jedoch von Land zu Land unterschiedlich sein und hängen von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Dauer des Aufenthalts im jeweiligen Land ab. Informieren Sie sich im Voraus, welche Abkommen zwischen den Ländern gelten, in denen Ihre Staatsbürgerschaften bestehen. Prüfen Sie auch, ob dies einen Einfluss auf die Regelungen des Landes hat, in das Sie beruflich reisen und von dem aus Sie, kurz- oder langfristig, arbeiten wollen.

Was gilt in Ländern mit Steuerabkommen?

In Ländern mit Steuerabkommen gilt, dass die Besteuerung von Einkommen und Vermögen geregelt wird, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Doppelbesteuerung bedeutet, dass Sie auf dieselben Einkünfte oder das gleiche Vermögen in zwei Ländern Steuern zahlen müssen. Um dies zu verhindern, haben viele Länder Steuerabkommen unterzeichnet, die bestimmte Regeln und Grundsätze für die Besteuerung von Einkommen und Vermögen festlegen.

Eine Regelung eines Steuerabkommens kann beispielsweise sein, dass Einkünfte in dem Land mit dem höheren Steuersatz besteuert werden. Eine andere Regelung kann sein, dass das Land, in dem Sie wohnen berechtigt ist, Steuern auf Ihr globales Einkommen zu erheben. Das Land, in dem Sie währenddessen arbeiten, darf in diesem Fall nur Steuern auf das Einkommen erheben, das in diesem Land erzielt wird.

Darüber hinaus können Steuerabkommen auch Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Vermögen enthalten, wie beispielsweise Immobilien. Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Haus in einem Land, in dem Sie nicht wohnen. Ein mögliches Steuerabkommen kann in diesem Fall bestimmen, welches Land das Recht hat, Steuern auf das Einkommen und den Gewinn aus der Vermietung des Hauses zu erheben.

Insgesamt sollen Steuerabkommen dazu beitragen, die Steuerbelastung von Personen und Unternehmen zu minimieren, die in verschiedenen Ländern tätig sind und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Steuererklärung bei Job im Ausland

Sie arbeiten im Ausland, haben Ihren steuerlichen Wohnsitz aber in Deutschland? Dann müssen Sie Ihre Einkünfte, die Sie im Ausland generieren, in Deutschland versteuern und in der Steuererklärung berücksichtigen. Grundsätzlich sollten Sie immer prüfen, ob Sie unter ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen fallen. Sammeln Sie für die Steuererklärung alle wichtigen Dokumente, wie Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und auch die Bescheinigung über gezahlte Steuern im Ausland. Auch Nachweise für gezahlte Sozialversicherungsbeiträge sowie Nachweise für abzugsfähige Ausgaben sind relevant.

Sie müssen außerdem Ihre Einkünfte aus dem Ausland ermitteln und in Euro umwandeln. Rechnen Sie dafür mit dem durchschnittlichen Wechselkurs des entsprechenden Kalenderjahres. Informieren Sie sich außerdem über die Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung – im besten Fall in beiden Ländern: das, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben und das, in dem Sie arbeiten. Je nachdem welche Faktoren in Ihre Situation hineinspielen, wie lange Ihr Aufenthalt im Ausland gilt und welchen Arbeitsstatus Sie haben, lohnt sich das Hinzuziehen eines Spezialisten. Es gibt Steuerberater, die sich auf internationales Steuerrecht spezialisiert haben und in diesen Fragen auf Ihre individuelle Situation eingehen und beraten können.


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Soziale Absicherung bei Jobs im Ausland

Wenn Sie als deutscher Staatsbürger im Ausland arbeiten, hängt die soziale Absicherung von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer und dem Land Ihrer Tätigkeit.

In der Regel sind Sie in Ihrem Arbeitsland sozialversicherungspflichtig und müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen. Es gibt jedoch auch Länder, mit denen Deutschland bilaterale Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, die regeln, welches Land für die Sozialversicherung zuständig ist und wo die Beiträge gezahlt werden müssen.

Um sicherzustellen, dass Sie auch im Ausland sozialversichert sind, können Sie die sogenannte A1-Bescheinigung beantragen, die bescheinigt, dass Sie in Deutschland sozialversichert sind und somit in Ihrem Arbeitsland von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Bescheinigung nur für einen begrenzten Zeitraum und unter bestimmten Bedingungen gültig ist.

Ein Vorteil von ausländischer Beschäftigung kann sein, dass Sie im Ausland von den Sozialversicherungsbeiträgen profitieren können, wie zum Beispiel von einem besseren Rentensystem oder von einer höheren Krankenversicherungsleistung. Ein Nachteil kann jedoch sein, dass Sie eventuell eine höhere Steuerbelastung im Arbeitsland haben und dass Sie im Falle einer Rückkehr nach Deutschland möglicherweise eine Lücke in Ihrer deutschen Rentenversicherung haben, wenn Sie im Ausland keine Beiträge zur deutschen Rentenversicherung geleistet haben.

Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld genau über die Regelungen im Arbeitsland zu informieren und sich gegebenenfalls von einem Steuer- oder Sozialversicherungsexperten beraten zu lassen.

Versicherungen bei Arbeit im Ausland

Bei einem Job im Ausland müssen Sie damit rechnen, dass einige Versicherungen von Ihrer Seite aus geleistet werden müssen. Eine Absicherung durch gesetzliche Einrichtungen ist nicht in jedem Land gegeben und sollte zu Ihrer Sicherheit von Ihnen privat ergänzt werden.

Zu den wichtigsten Versicherungen, die Sie bei der Arbeit im Ausland berücksichtigen sollten, gehören:

  • Krankenversicherung: In vielen Ländern ist eine gesetzliche Krankenversicherung nicht vorgeschrieben. Stellen Sie sicher, dass Sie eine ausreichende Krankenversicherung haben, die auch im Ausland gültig ist.
  • Unfallversicherung: Im Ausland kann es schwieriger sein, medizinische Versorgung zu erhalten und die Kosten können höher sein als in Deutschland. Eine Unfallversicherung kann die Kosten für die medizinische Versorgung und Rehabilitation abdecken und auch bei dauerhaften Beeinträchtigungen eine finanzielle Unterstützung bieten.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Gerade im Ausland ist ein lebensverändernder Unfall eine beängstigende Vorstellung. Wenn Sie eher ein Abenteurer sind oder in unbekanntes Terrain reisen, eine reelle Gefahr! Falls Sie auf Ihren Reisen, privat oder beruflich, durch einen Unfall oder eine Krankheit berufsunfähig werden, hilft Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Haftpflichtversicherung: Versehentliche Schäden passieren überall, auch im Ausland – eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden.
  • Reiseversicherung: Wenn Sie regelmäßig ins Ausland reisen, sollten Sie eine Reiseversicherung abschließen, die Sie bei medizinischen Notfällen und Reiseabbrüchen unterstützt.
  • Rentenversicherung: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Rentenversicherung weiterführen oder alternative Optionen im Ausland in Betracht ziehen.

Denken Sie daran, dass die Anforderungen an Versicherungen je nach Land, in dem Sie arbeiten, variieren können. Prüfen Sie auch bei Abschluss Ihrer Versicherungen, welche Schäden im Ausland versichert sind. Je nach Anbieter kann es dabei deutliche Unterschiede geben. Daher sollten Sie sich gründlich über die gesetzlichen Anforderungen und die empfohlenen Versicherungen in Ihrem Zielland informieren.

Titelbild: © metamorworks/ iStock.com
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