Bei der Sorgfaltspflicht handelt es sich um eine Verpflichtung, Handlungen auf eine bestimmte Art und Weise auszuführen. Eine aus einem bestimmten Verhalten oder Geschehen erwachsende Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut gilt es zu erkennen und sich dementsprechend zu verhalten. Die Person hat in solchen Situationen mit besonderer Sorgfalt zu handeln, um eventuelle Schäden zu vermeiden. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht werden gefährliche Handlungen unterlassen oder nur mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen unternommen.
In allen Lebensbereichen gilt es den richtigen und passenden Sorgfaltsmaßstab anzulegen. Das Maß der anzuwendenden Sorgfalt ergibt sich aus entsprechenden Anforderungen, die gesetzlich geregelt sind und situationsbedingt an Beteiligte gestellt werden. Ausgegangen wird bei der Gefahreneinschätzung von einem gewissenhaften Menschen und je nach Situation von einem individuellen Leistungsvermögen und besonderen Spezialkenntnissen.
Von vorvertraglichen Schutzpflichten wird außerdem gesprochen, wenn sich ein Vertrag anbahnt. Sicherheit muss durch Sorgfalt von Beginn an bestehen.
Fahrlässigkeit
Wird die Sorgfaltspflicht verletzt spricht man von Fahrlässigkeit (§276 Abs.2 BGB). Fahrlässigkeit definiert ein Verhalten, das gegen die Pflicht verstößt, bestimmte Gefahren zu erkennen und den Eintritt des Schadens zu verhindern.
Unterschieden werden die fahrlässige Handlung durch aktives Tun und die fahrlässige Unterlassung einer entsprechenden Handlung, wenn z.B. nicht genug Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
Sorgfaltspflichtverletzung
Eine Sorgfaltspflichtverletzung kann zu vertraglichen, vorvertraglichen oder deliktischen Schadensersatzansprüchen führen. Im Schuldrecht führt die Sorgfaltspflichtverletzung zu einer Schadensersatzverpflichtung und im Strafrecht zu einer Strafbarkeit.
Bei einer Verletzung der Sorgfalt wird anschließend untersucht, ob ein Schaden schuldhaft herbeigeführt wurde oder kein Vorsatz vorliegt. Kosten in solchen Schuldfragen können hoch ausfallen und sind von der Haftpflichtversicherung oder dem Gläubiger selbst zu tragen.
Beispiele Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers definiert sich über Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer. So müssen zum Beispiel durch die Instandhaltung der Geschäftsräume Unfälle verhindert werden.
Bei der Sorgfaltspflicht im Verkehr wird meist von deliktischen Ansprüchen gesprochen, da Schäden hier außerhalb einer Vertragsbeziehung entstehen. Gesprochen wir hier von der Verkehrssicherungspflicht. Diese wird verletzt, wenn es durch ein falsches Verhalten und fehlende Sorgfalt zu einem Schaden kommt. Personen können hier typischerweise zu Schaden kommen, weil Autofahrer in geschlossenen Ortschaften zu schnell unterwegs sind oder aber auch Hausbesitzer im Winter vergessen, die Wege vor dem Haus zu streuen.
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