Plötzlich kommt das Wort nicht heraus – eine Realität, mit der sich viele Stotterer täglich abfinden müssen. In anderen Fällen fällt es Betroffenen schwer, sich das richtige Wort überhaupt zurechtzulegen. Das Stichwort: Sprach- oder Sprechstörungen. Doch wo liegen die Unterschiede und wie lassen sich diese Erkrankungen behandeln? Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag.
Was versteht man unter einer Sprachstörung?
Laut Zeller Sprachtherapie ist eine Sprachstörung an „Einschränkungen der Sprachproduktion und/oder des Sprachverstehens“ erkennbar. Hierbei gilt es zwischen Sprachstörungen von Kindern und Sprachstörungen von Erwachsenen zu unterscheiden, denn je nach Alter gibt es ein ganzes Spektrum verschiedener Sprachstörungen. Bei Kindern können das zum Beispiel sein:
- Dyslalie: Artikulationsstörung, z.B „Klettlat“ statt „klettert“
- Dysgrammatismus: Auslassen von Satzteilen
- Stottern
- Näseln
Dem Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V. zufolge sind Sprachstörungen bei Erwachsenen generell Störungen im Sprachzentrum verschuldet. Mögliche Formen der Sprachstörung sind hier etwa:
- Aphasie: Dabei handelt es sich um eine gravierende Einschränkung in der Sprachfähigkeit, der Spracherkennung und auch in der Lese- und Schreibfähigkeit.
- Dysarthrie: Dysarthrie beschreibt Störungen bei der Bildung von Lauten.
- Stottern: Bei Stottern kann es zu Abbrüchen von Worten, Wortwiederholungen und Wortsperrungen kommen.
Was versteht man unter einer Sprechstörung?
Eine Sprechstörung äußert sich dadurch, dass der Betroffene nicht mehr fähig ist, Sprachlaute fließend zu artikulieren. Laut dem Sprachzentrum Eubios liegt das in diesem Fall an einer Störung der motorisch-artikulatorischen Fähigkeiten. Es ist möglich, dass Sprach- und Sprechstörungen in Kombination miteinander auftreten. Weiterhin gilt es, zwischen zwei Formen von Sprechstörungen zu unterscheiden: Erstens gibt es Störungen im Redefluss, zweitens Störungen in der Sprachmotorik.
Wie unterscheiden sich die beiden Formen?
Der deutlichste Unterschied zwischen Sprach- oder Sprechstörung ist in der „Quelle“ der jeweiligen Störung zu finden. Während die Sprachstörung bereits im Gehirn anfängt, ist es bei der Sprechstörung vorrangig die Motorik, in der es zum Problem kommt. Bei der Sprachstörung ist es möglich, dass die Motorik völlig intakt ist – aber wegen der „Störung“ im Gehirn kann der Betroffene sie nicht fehlerfrei nutzen.
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Was sind die Ursachen für Sprach- und Sprechstörungen?
Für die Sprach- und die Sprechstörung liegen meist jeweils unterschiedliche Ursachen vor. Diese sind auch danach unterteilt, ob die Störung Kinder oder Erwachsene betrifft. Kleine Kinder erlernen die Sprache erst, Fehler in dieser Entwicklung können einen „Schneeballeffekt“ auslösen und im späteren Verlauf für Probleme beim Spracherwerb führen. Das gilt nicht nur für die Muttersprache, sondern auch für weitere Sprachen, die das Kind später erlernen will. Außerdem gilt es auf Ursachen zu achten, die scheinbar wenig mit der Sprachbildung zu tun haben.
Vor allem bei Kindern ist das Spektrum der möglichen Ursachen breit. Apotheken.de zufolge findet der Arzt bei vielen Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen eine bisher unerkannte Schwerhörigkeit. Polypen, Mittelohrentzündungen oder Hirnhautentzündungen können Hörprobleme auslösen, was die Sprachentwicklung massiv stört. Erbliche Fehlbildungen oder schwerer Sauerstoffmangel bei der Geburt können ebenfalls Ursachen für Sprachstörungen sein. Zuletzt können Erkrankungen aus dem Autismus-Spektrum eine verzögerte Sprachentwicklung auslösen. Wichtig dabei: Kinder entwickeln sich stets unterschiedlich. Wenn Ihr Kind länger stottert oder lispelt als andere, muss noch keine Erkrankung vorliegen. Ein Besuch beim Arzt schafft dementsprechend Klarheit.
Sprachstörungen bei Erwachsenen treten, so berichtet der Logopädieverband, oftmals nach einem Schlaganfall, Hirnblutungen, Hirnverletzungen, Hirntumoren oder anderen Erkrankungen des Gehirns auf. Diese Erkrankungen lösen oftmals die Aphasie aus.
Behandlungsmethoden
Vorrangig orientiert sich die Art der Behandlung daran, wodurch die Sprach- oder Sprechstörung entstanden ist. Ist eine Erkrankung der Auslöser, so steht die Heilung dieser Primärkrankheit im Vordergrund. Dadurch können sich auch die sprachlichen Probleme bessern.
Außerdem gilt es zu unterscheiden, ob Sprach- oder Sprechstörungen behandelt werden und ob Kinder oder Erwachsene betroffen sind. Verschiedene Ausprägungen von sprachlichen Störungen bei Kindern sind in ihrer sprachlichen Entwicklung normal und legen sich auf natürliche Weise wieder. Sollten sie das nicht tun, so ist ein Besuch beim Arzt angeraten.
Behandlung von Sprachstörungen
Sollte die Behandlung einer zugrundeliegenden Krankheit nicht helfen und die Sprachstörung nach wie vor auftreten, ist eine logopädische Behandlung die wichtigste Maßnahme. Der Expertenseite Netdoktor zufolge verfolgt diese Behandlung vor allem die folgenden Punkte:
- Wiederherstellung verlorener Fähigkeiten
- Erlernen noch nicht erworbener Fähigkeiten
- Kompensation der Störung
Wie die Behandlung genau aussieht, ist je Patient unterschiedlich und richtet sich individuell an seinem Krankheitsbild aus. Eltern sollten, sofern ihr Kind eine solche Therapie benötigt, diese möglichst schnell ansetzen, da es sonst immer schwieriger für das Kind wird, den sprachlichen Anschluss an Gleichaltrige zu finden.
Behandlung von Sprechstörungen
Der erste Ansatz ist auch hier: Sollte eine Erkrankung für die Sprechstörung verantwortlich sein, muss die Therapie, die der Arzt aussucht, sich primär gegen diese richten. Falls das nicht hilft, ist – genau wie bei der Sprachstörung – die logopädische Behandlung der logische Schritt. Hierbei verfolgt die Therapie die folgenden Hauptpunkte:
- Trainieren der Sprechmotorik
- Übungen zur Lautbildung und Unterscheidung von Lauten
- Training der Höraufmerksamkeit
- Verbessern des Sprachflusses, zum Beispiel durch Atem- und Sprechtechniken
Wer übernimmt die Kosten?
Bei einer ambulanten Aphasietherapie ist es wichtig, dass der Arzt sie verordnet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung. Pro Verordnung muss der Patient allerdings eine Zuzahlung leisten, sofern er nicht von dieser befreit ist. Privatversicherte sollten sich bei ihrer Versicherung erkundigen und einen Kostenvoranschlag einholen.
Dasselbe gilt für die Behandlung mittels Logopädie. Wie das Sprachzentrum berichtet, übernehmen die gesetzlichen Kassen eine logopädische Behandlung von Kindern unter 18 zu 100 Prozent. Privatversicherte können ebenfalls mit einer vollen Übernahme rechnen, hier kann es jedoch je nach abgeschlossenem Vertrag zu einer Zahlung von Eigenanteilen kommen. Informieren Sie sich in dem Fall zunächst bei der Versicherung.
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