Ein Tierarzt hält einen Hund und eine Katze auf dem Arm.

Tierarztkosten – neue Gebührenordnung für Tierärzte

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Tiere sind die besten Freunde des Menschen. Für viele Menschen stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer tierischen Freunde an erster Stelle. Tierarztbesuche sind daher keine Seltenheit. Eine Routineuntersuchung und Pflichtimpfung gehören dabei genauso zum tierärztlichen Repertoire, wie kleinere Probleme oder plötzliche Notfälle.

Der Unterschied liegt allerdings in den Kosten – die tierärztliche Versorgung ist oftmals nicht versichert. Das bedeutet: Für jeden Besuch fallen individuelle Kosten an. Wie genau sich die Kosten zusammensetzen, orientiert sich an der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), die zuletzt im November 2022 eine Aktualisierung erhalten hat. Was bedeutet das aber genau für Tierbesitzer und Tierbesitzerinnen?

Die tierärztliche Gebührenordnung (GOT)

Die Gebührenordnung für Tierärzte besagt grundlegend, dass den praktizierenden Tierärzten für die Ausführung ihrer Leistungen zusteht, Gebühren darauf zu erheben. Dabei gibt es aber laut der Gebührenordnung keine Festpreise. Der Gebührenrahmen umfasst vom einfachen bis zum dreifachen Satz stufenlos die Möglichkeiten für die Preisgestaltung der Tierärzte.

Die tatsächliche Höhe der in Rechnung gestellten Gebühr variiert nach Leistung und Lage des vorliegenden Falles. Wenn Sie aufgrund einer seltenen Erkrankung mit Ihrem Tier in eine auf solche Fälle spezialisierte Tierklinik in der Stadt fahren müssen, können Sie in den meisten Fällen mit höheren Kosten als in einfachen Praxen und ländlichen Regionen rechnen. Darüber hinaus haben weitere medizinische Gründe, der tatsächliche Zeitaufwand und besondere Umstände wie beispielsweise Notdienstleistungen einen Einfluss auf die Gebühren.

Allgemeine Bestimmungen der GOT

Die allgemeinen Bestimmungen der Gebührenordnung für Tierärzte definieren noch detaillierter, welcher Satz in welchem Fall möglich ist. Einzelne Leistungen können mit dem ein- bis dreifachen Satz in Rechnung gestellt werden. Die Preise für den Notdienst liegen bereits bei dem zwei- bis vierfachen des vorliegenden Gebührensatzes für die anstehende Leistung. Welcher Satz gewählt wird, hängt immer von den Umständen des vorliegenden Falles ab. Hier können Tierärzte abwägen wie schwierig der Fall zu behandeln ist, wie viel Zeit sie also für die Behandlung aufwenden müssen. Auch der Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse spielen dabei eine Rolle.

Die verschiedenen Sätze umfassen unterschiedliche Leistungsspektren:

  • Einfacher Satz: Dies ist die gesetzliche Mindestgebühr, die vom Tierarzt berechnet werden muss. Bei einfachen Behandlungen, Routinechecks und in ländlichen Regionen bleibt es meist bei diesem Satz.
  • Zweifacher Satz: Dieser Satz berücksichtigt erschwerte Bedingungen bei der Behandlung, die ggf. auch mit mehr Zeitaufwand verbunden sind. Ist Ihr Tier sehr alt, beißt oder kratzt es, könnte sich die Behandlung bereits für den zweifachen Satz qualifizieren.
  • Dreifacher Satz: Für diese Satzhöhe müssen besondere Umstände vorliegen, wie eine aufwändige Untersuchung oder die Nutzung von speziellem Gerät zur Diagnose oder Behandlung.
  • Vierfacher Satz: Dieser Satz darf nur im Falle eines Notfalldienstes berechnet werden. 

Eine Unterschreitung des Einfachsatzes ist laut der GOT grundsätzlich unzulässig. Auch eine Überschreitung des Dreifachsatzes, oder bei Notdienstfällen des Vierfachsatzes, ist nicht zulässig.

Die vollständige Tierarztrechnung umfasst die erbrachten Leistungen durch den behandelnden Tierarzt, sowie eventuelle angewandte Arzneimittel, Materialien und Auslagen für mögliche Laborleistungen. Zum Schluss wird die Umsatzsteuer dazugerechnet. Bei einem Hausbesuch wird aufgrund der Anfahrt und zusätzlicher Zeit Wegegeld und eine Hausbesuchsgebühr hinzuaddiert werden. Die Ausnahme hierfür gilt bei landwirtschaftlichen Nutztieren.

Die Notwendigkeit der Gebührenordnung

Die Gebühren der Tierärzte orientieren sich also an der Gebührenordnung, dennoch ist nicht jeder Tierarzt gleich teuer oder günstig. Wieso gibt es die gesetzliche Gebührenordnung dann eigentlich? Trotz unterschiedlicher Preise soll die Transparenz der GOT die Tierhalter vor Übervorteilung schützen. Dabei darf sich der Wettbewerb zwischen Tierärzten nur am Leistungsspektrum und nicht über den Preis gestalten.

Bei angemessener Vergütung soll gesetzlich gewährleistet sein, dass die Tierarztpraxen und Kliniken in allen Fällen den Ansprüchen an Qualität und Wissen nachkommen, den die Ausübung des Berufes mit sich zieht. Dazu gehört auch die Gewährleistung von Fortbildungen oder die Investition in notwendige Geräte, um das hohe Qualitätsniveau auch im Sinne des Tierschutzes sicherzustellen.

Neue Gebührenordnung der Tierärzte

Was besagt die neue Gebührenordnung, die seit November 2022 in Kraft ist? Die neuen Gebühren orientieren sich an aktuellen Studienergebnissen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Ziel war es, tierärztliche Leistungen wissenschaftlich zu bewerten und darauf basierend festzustellen, dass die vorliegende GOT die Kosten für tierärztliche Behandlungen und Betriebe deckt. Die neue Gebührenordnung bringt die erste umfassende und grundlegende Veränderung durch die Verordnung des Bundes seit 1999, um eine Gewährleistung für neue medizinische Verfahren innerhalb der GOT zu sichern.

Kostenbeispiele nach der neuen Gebührenverordnung

Für eine erste Übersicht der nun geltenden, erhöhten Gebühren der neuen GOT 2022 finden Sie untenstehend Beispiele für die Tierarztkosten verschiedener Behandlungsarten von Hund und Katze.

Tierarztkosten beim Hund

Behandlungsart 2022 1-facher Satz 2022 2-facher Satz 2022 3-facher Satz
Kastration Rüde 70,60 € 141,20 € 211,80 €
Allgemeine Untersuchung mit Beratung 23,62 € 47,24 € 70,86 €
Stationäre Unterbringung (pro Tag, ohne Behandlung, ohne Futterkosten) 19,08 € 38,16 € 57,24 €

Tierarztkosten bei Katzen

Behandlungsart 2022 1-facher Satz 2022 2-facher Satz 2022 3-facher Satz
Kastration Kater 30,32 € 60,64 € 90,96 €
Allgemeine Untersuchung mit Beratung 23,62 € 47,24 € 70,86 €
Stationäre Unterbringung (pro Tag, ohne Behandlung, ohne Futterkosten) 11,45 € 22,90 € 34,35 €

Bei der allgemeinen Untersuchung beim Hund gilt bei Berechnung des einfachen Satzes ein Kostenzuwachs von 75% im Vergleich zum vorherigen Preis. Bei einer Kastration beim Rüden mit dreifachem Satz zahlen Besitzer seit November 2022 37,6% mehr. Die stationäre Unterbringung einer Katze hat sich hingegen im zweifachen Satz um rund 19% erhöht. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Kostenpunkten und dem Leistungsspektrum können Sie direkt der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (2022) entnehmen.


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Kostenabsprache mit dem Tierarzt

Eine Erhöhung der tierärztlichen Versorgungskosten stellt manche Tierbesitzer, besonders bei pflegeintensiven Tieren, vor neue Herausforderungen. Die Bundestierärztekammer rät, sich bereits vor einem Termin vom jeweiligen Tierarzt über die Preisgestaltung beraten zu lassen und mögliche Kosten im Voraus abzusprechen. Ein genauer Kostenvoranschlag wird Ihnen zwar aufgrund der individuellen Natur Ihres Tieres nicht gegeben werden können, doch haben Sie so die Möglichkeit, die Situation besser einzuschätzen und sich nicht überraschen zu lassen.

Natürlich steht aber die Gesundheit und das Wohlbefinden des Tieres im Vordergrund. Sorgen um tierärztliche Kosten sollten Sie sich nicht machen müssen. Wenn es mal schnell gehen muss oder Sie auf Reisen Hilfe benötigen, können Sie sich auch Online mit Pfotendoctor professionell helfen lassen. Hier bekommen Sie jederzeit und von überall aus Hilfe in Form einer Beratung von einem Tierarzt. Durch die Partnerschaft mit der IDEAL-Versicherung erhalten Sie 20% Rabatt auf Ihre Online Tierarzt Sprechstunde.

Titelbild: © humonia/ iStock.com

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