Kurz gesagt: Schäden an Einrichtungsgegenständen übernimmt die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung bezahlt z. B. Schäden am Dach. Die Elementarversicherung zahlt bei eindringendem Wasser. Die Kaskoversicherung bezahlt Schäden am Auto und die Bauleistungsversicherung zahlt, wenn der Schaden in der Bauphase entsteht.
Welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Sturm oder Starkregen?
Stürme sind weitaus mehr als unangenehme Wetterbedingungen. Wenn dann noch Starkregen dazukommt und der Pegelstand naher Bäche oder Flüsse innerhalb von Minuten um mehrere Meter steigt, bleibt den Anwohnern keine Zeit mehr, ihr Hab und Gut in Sicherheit zu bringen. Was nicht weggerissen wird, bleibt schwer beschädigt und unbrauchbar zurück. Schlimmstenfalls ist sogar das Haus nicht mehr bewohnbar und muss abgerissen werden. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz stehen Hauseigentümer und Mieter folglich vor einer Katastrophe. Nicht nur Versicherungsexperten raten dringend, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen, sondern auch Vertreterverbände für Mieter und Hauseigentümer.
Ab welcher Windstärke zahlt eine Versicherung?
Die meisten Versicherer definieren einen Sturm ab Windgeschwindigkeit von 62-74 km/h, was einer Windstärke von 8 (Beaufortskala) entspricht.
Mit welchen Sturmschäden ist zu rechnen?
Sturmschäden können Häuser und Autos betreffen und umfassen vor allem:
- Beschädigte Dächer
- Schäden durch umgestürzte Bäume
- Zerstörte Fenster
- Beschädigte Nebengebäude (Gartenhäuschen, Gewächshäuser)
- Hagelschäden
Welche Versicherungen sind zuständig?
Folgende Versicherungen sollten Sie in jedem Fall abgeschlossen haben:
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Elementarversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung (wenn Sie ein Auto haben)
- Hausratversicherung
Wenn Sie diese Versicherungen abgeschlossen haben, sind Sie zunächst einmal gut vorbereitet. Prüfen Sie aber auch, ob die versicherten Werte zu Ihrem Eigentum und der Qualität der Einrichtung und Bauten passen. Haben Sie zwischendurch renoviert, Anschaffungen getätigt oder ist jemand ein- oder ausgezogen? All das kann sich auf die Versicherungen und den passenden Umfang auswirken.
Was zahlen die jeweiligen Versicherungen?
Um richtig versichert zu sein, müssen Sie wissen, welche Versicherung für welche Schäden zuständig ist. Eine hochwertige Inneneinrichtung erfordert eine hoch angesetzte Hausratversicherung. Sind die fest verbauten Bestandteile Ihres Hauses von besonderer Qualität, muss das in die Wohngebäudeversicherung einfließen. Eine solche Versicherung ergänzen Sie durch die Elementarversicherung, die Schäden durch Naturkatastrophen deckt.
Das zahlt die Hausratversicherung
Hausratversicherungen decken Schäden am Hausrat ab. Schäden an Ihrem Hausrat entstehen, wenn durch den Sturm z. B. ein Fenster zerstört wird, sodass Regen und Wind eindringen können. Ob dann die teure Vase vom Tisch gefegt wird oder der hochwertige Perserteppich Schaden erleidet, kommt die Hausratversicherung für die Schäden auf. Im Artikel „Unwetter- und Sturmschäden – Was zahlt die Hausratversicherung?“ erfahren Sie mehr.
Was zahlt die Gebäudeversicherung?
Der zuvor geschildete Schaden kam durch das beschädigte Fenster zustande. Die Kosten für die Reparatur des Fensters übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Das gilt aber nur, wenn das Fenster auch vorher ordentlich verschlossen war. Zu den typischen Schäden, die die Wohngebäudeversicherung nach einem Sturm übernimmt, zählen abgerissene Ziegel, heruntergefallene Schornsteine und Schäden durch entwurzelte oder abgeknickte Bäume. Schäden an den Nebengebäuden werden nur übernommen, wenn das in der Police ausdrücklich erwähnt ist.
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Die Elementarversicherung
Die Elementarversicherung können Sie nicht als alleinige Versicherung abschließen. Üblicherweise wird sie an die Wohngebäudeversicherung gekoppelt oder ergänzend über die Hausratversicherung abgeschlossen. Die Elementarversicherung greift, wenn Wasser ins Haus eindringt, z. B. durch die Kanalisation. Gerade nach schweren Unwettern und Hochwasser ist sie eine unverzichtbare Bereicherung. Bedenken Sie, dass für Sie als Hausbesitzer eine Schadensminderungspflicht besteht. Das bedeutet, dass Sie entstandene Löcher im Dach oder an anderer Stelle sofort abdichten müssen, damit sich der Schaden nicht vergrößert.
Kaskoversicherung – Vergessen Sie Ihr Auto nicht!
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass bei starken Regenfällen sogar aus harmlosen Bächen reißende Flüsse werden können, die innerhalb kurzer Zeit Straßen unter Wasser setzen und unpassierbar machen. Das führt dazu, dass Autos weggeschwemmt und durch eindringendes Wasser zerstört werden. Die Begleichung der Schäden zahlt die Teilkaskoversicherung. Das gilt auch für die Folgen, die durch Äste oder andere fliegende Gegenstände verursacht werden. Allerdings reduziert sich die Summe, wenn Sie Sturmwarnungen ignorieren und Ihr Auto nicht in Sicherheit bringen. Nachteile gibt es für Sie bei Schadensübernahme aber nicht. Der Freiheitsrabatt bleibt unberührt.
Die Bauleistungsversicherung
Mit viel Pech kommt es schon in der Bauphase zu Schäden durch Stürme. Naturgemäß sind nicht fertiggestellte Häuser besonders anfällig für Sturmböen und Starkregen. Die Bauleistungsversicherung schützt den Eigentümer vor finanziellen Einbußen. Eine solche Versicherung ist umso wichtiger, da Schäden am Bau bis zum Totalverlust möglich sind. Die Fertigstellung verzögert sich außerdem erheblich. Bauherren, die ihr altes Mietverhältnis bereits gekündigt haben, müssen gleich eine Reihe von Problemen lösen, die allesamt mit Kosten verbunden sind. Umfassender Versicherungsschutz ist daher mit Baubeginn unverzichtbar.
Gibt es mehr Unwetter als früher?
Die Statistik zu den Schwergewitterschäden zwischen 1980 und 2015 zeigt, dass die Anzahl der Unwetter deutlich zugenommen hat. Das gilt auch für Überschwemmungen, wie sie durch Starkregen verursacht werden. Allerdings gibt es dabei regionale Unterschiede, sodass sich der Anstieg nicht auf das gesamte Bundesgebiet übertragen lässt. Untersuchungen zeigen aber auch, dass längst nicht alle Häuser ausreichend versichert sind. Im Schadensfall führt das zu erheblichen Verlusten, die kaum wieder auszugleichen sind. Da nicht damit zu rechnen ist, dass die Bundesländer in Zukunft umfassende Soforthilfe leisten werden, ist der Abschluss geeigneter Versicherungen dringend anzuraten.
Was tun nach einem Sturmschaden?
- Verschaffen Sie sich möglichst schnell einen Überblick über die Schäden. Decken Sie offene Stellen ab, damit sich der Schaden nicht noch vergrößert.
- Rufen Sie bei Hochwasser und Sturmschäden durch Bäume oder Sicherheitsrisiken die Feuerwehr.
- Fertigen Sie Fotos von den Schäden an und notieren Sie sich das Datum. All das brauchen Sie möglicherweise auch noch später, wenn Sie Schäden entdecken, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich waren.
- Kontaktieren Sie umgehend die Versicherungen.
- Als Mieter informieren Sie den Vermieter.
- Nehmen Sie ohne Absprache keine Reparaturen vor und entsorgen Sie keine beschädigten Gegenstände, solange die Versicherung nicht zustimmt.
- Kontaktieren Sie den Versicherer bei schweren Schäden über die Notrufnummer, die für gewöhnlich 24 Stunden täglich erreichbar ist.
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