Der Kinderwunsch beschäftigt im Laufe des Lebens jeden einmal – ob man ihm nun nachgibt oder nicht. Allerdings ist neben der emotionalen Komponente für viele potenzielle Eltern auch die finanzielle Lage und die dazugehörigen Lebenshaltungskosten entscheidend. Kann ich mir ein Kind, oder auch mehrere, überhaupt leisten? Was kostet es mich, eine Familie zu ernähren? Wir klären auf, worauf sich werdende Eltern und junge Familien einstellen müssen.
Durchschnittliche Kosten für eine 4-köpfige Familie
Zunächst die schlechte Nachricht: Das Leben in Deutschland wird stetig teurer. Das bestätigen auch die regelmäßigen Erhebungen des Statistischen Bundesamts. Die aktuelle Inflationsrate hat den immer teurer werdenden Lebenshaltungskosten zuletzt noch einen Schub gegeben. Auch die Konsumausgaben der Familienhaushalte wachsen von Jahr zu Jahr. Das Einkommen hinkt allerdings den höheren Ausgaben hinterher.
Mit folgenden Fixkosten sehen sich deutsche Haushalte konfrontiert:
- Mietkosten oder Kreditrate für Eigentum
- Wasser, Strom und Gas
- Heizung
- Versicherungen
- Steuern und Gebühren
- Mobilitätskosten (Auto, Bus und Bahn)
- Medien (Internet, Telefonanschluss, Handy, GEZ-Kosten, Streamingdienste)
- Lebensmittel und Getränke
- Drogerieartikel und Reinigungsmittel
- Bekleidung und Schuhe
- Beiträge: Gewerkschaften, Vereine, Verbände, Sportstudio, Büchereiausweis, Kindertagesstätte
- Freizeitgestaltung: Kino, Restaurantbesuche, Zeitschriften
- Kreditabzahlung von Ratenkäufen
Konsumausgaben einer 4-köpfigen Familie im Vergleich
Die Zahlen der laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) durch das Statistische Bundesamt zeigen, wie viel mehr eine durchschnittliche, 4-köpfige-Familie durch Konsumausgaben belastet ist. Im Vergleich zum durchschnittlichen Haushalt steigen die privaten Konsumausgaben für einen 4-Personen-Haushalt um 55,8% an. Das sind 1.399 Euro mehr, die insgesamt monatlich bei einer 4-köpfigen-Familie anfallen. Die aktuellen Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2020, geben aber trotzdem einen Einblick in das Konsumverhalten der Familien:
Art der Ausgabe | Kosten Haushalte insgesamt | Haushalt mit 4 Personen |
---|---|---|
Private Konsumausgaben | 2.846 Euro | 4.322 Euro |
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren u.Ä. | 417 Euro | 672 Euro |
Bekleidung und Schuhe | 103 Euro | 195 Euro |
Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung | 1.025 Euro | 1.407 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte, -gegenstände | 170 Euro | 347 Euro |
Gesundheit | 118 Euro | 120 Euro |
Verkehr | 347 Euro | 534 Euro |
Post und Telekommunikation | 122 Euro | 185 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 245 Euro | 381 Euro |
Bildungswesen | 19 Euro | 61 Euro |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 177 Euro | 281 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 96 Euro | 134 Euro |
Mit privaten Konsumausgaben in durchschnittlicher Höhe von 4.322 Euro monatlich bei einer 4-köpfigen Familie zeigt sich die Mehrbelastung deutlich. Dem gegenüber steht nämlich ein durchschnittliches monatliches Haushaltsbruttoeinkommen einer 4-köpfigen Familie von 6.470 Euro. Netto bleiben den Familien dann 4.840 Euro monatlich für die anfallenden Ausgaben übrig.
Der größte Teil des Konsumbudgets von 4-köpfigen Familien ging mit 33% und insgesamt 1.407 Euro monatlich in die Kosten für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung. Die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren und Ähnliches lagen mit 16% bei 672 Euro. Die kleineren Anteile der Gesamtausgaben stellen die Kategorien Bekleidung und Schuhe mit 4,5% und Gesundheit mit 2,8% dar. Verhältnismäßig mehr investieren Familien dann in die Kategorien Verkehr mit 12,3% und Freizeit, Unterhaltung und Kultur mit 8,8%. Die kleinste Kategorie stellt das Bildungswesen dar, das nur mit 1,4% des Gesamtbudgets, also umgerechnet 61 Euro monatlich, bedient wird.
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Mit dem Nachwuchs erhöhen sich die Ausgaben
Die Tabelle der privaten Konsumabgaben macht deutlich, dass eine größere Familie auch Mehrkosten bedeuten. Wie viel jedoch pro Kind insgesamt fällig ist, bis es volljährig ist, erschreckt im ersten Moment. Paare geben für ihr Kind monatlich im Durchschnitt 763 Euro aus. Das rechnet sich hoch auf ca. 130.000 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zzgl. der Kosten für Betreuung, Urlaub, Geburtstage, Klassenfahrten und außergewöhnlichen Ausgaben. Es ist also unabdinglich, im Voraus ausgiebig zu planen und sich zu informieren, welche Fördermöglichkeiten gegebenenfalls in Frage kommen. Wenn Eltern ihren Job verlieren oder krankheitsbedingt ausfallen, steht die Versorgung der Familie ohne ausreichende Planung ansonsten schnell auf wackeligen Beinen.
Freibeträge für ein höheres Nettoeinkommen
Wenn also klar ist, dass der Nachwuchs in Planung ist, sollten Familien sich ausreichend finanziell absichern. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Das versteuerte Einkommen sinkt und es wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten. Das daraus resultierende höhere Nettoeinkommen kann sich auch positiv auf das Elterngeld auswirken. Dieses richtet sich nämlich nach dem Nettoeinkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes.
Flexible Vorsorge für mehr Familiensicherheit
Auch zusätzliche Absicherung in Form von weiteren Vorsorgeversicherungen können eine gute Ergänzung für die finanziellen Möglichkeiten darstellen. Hier bietet sich beispielsweise die IDEAL UniversalLife als flexibles Vorsorgeprodukt an. Mit einer attraktiven Rendite und einer Flexibilität, die Eltern den Rücken stärkt, können je nach Bedarf und jederzeit Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden. Sollten also unvorhergesehene Ereignisse eintreten, kann die Familie frei über das Geld verfügen. Auch der Versicherungsschutz kann nach Bedarf je nach Familiensituation durch einen passenden Pflegefallschutz, Todesfallschutz oder Vertragsschutz erweitert werden.
Größere Familie, geringere Pro-Kopf-Ausgaben
Eine gute Seite hat die Großfamilie gegenüber den Haushalten mit Einzelkindern allerdings: Die Ausgaben pro Kopf verringern sich, je größer die Familie ist. Das hat vor allem damit zu tun, dass die Grundausstattung nach der Geburt des ersten Kindes für die Geschwister wiederverwendet werden kann. Betten, Autositze, intaktes Spielzeug und Bekleidung werden weitergereicht und erleichtern den Eltern somit im Gesamtaufwand einige Konsumausgaben.
Sie haben Angst den Überblick zur finanziellen Lage zu verlieren? Behalten Sie mit einem Haushaltsbuch sämtliche Einnahmen & Ausgaben im Überblick! Ist vielleicht sogar noch Einsparpotential für den nächsten Urlaub vorhanden?
Lebenshaltungskosten nach Kindesalter
Je nach Alter der Kinder sehen sich Familien mit mehr oder weniger Lebenshaltungskosten konfrontiert. In den meisten Fällen steigen die Kosten für Kinder im Laufe der Jahre an. Wer allerdings glaubt, dass Kleinkinder dadurch im Umkehrschluss günstig sind, der liegt falsch.
Kleinkinder
Bei Kleinkindern und vor allem beim ersten Kind, stehen häufig große Anschaffungskosten an. Die Einrichtung des Kinderzimmers, Mobiliar, Elemente zur Sicherheit des Kindes im Haushalt und Spielzeug addieren sich schnell. Bis zu 5.000 Euro investieren Eltern, je nach Vorliebe und Prioritäten, für die Erstausstattung. Wie bereits erwähnt kann es dann allerdings bei weiteren Kindern deutlich günstiger ausfallen, wenn die Sachen des erstgeborenen Kindes wiederverwendet werden.
Weniger einfach ist das bei den Lebenshaltungskosten. Das Statistische Bundesamt bietet auch hier Transparenz. Die Jahre bis zum Schuleintritt kosten Eltern ungefähr 6.200 Euro. Inkludiert sind in dieser Summe laufende Kosten, wie Nahrung, Kleidung, Möbel und Freizeit. Allerdings beinhaltet diese Aufstellung nicht die Kinderbetreuungskosten.
Kinderbetreuungskosten
Die richtige Betreuung des Kindes ist Eltern viel wert – schließlich hat diese Zeit einen großen Einfluss auf die Entwicklung und Zukunft der Kinder. Allerdings unterschätzen neue Eltern schnell, was bei den Kindergartenkosten im Laufe der Zeit anfällt. Den größten Anteil bilden die monatlichen Beiträge für die Betreuung selbst. Aber auch die Verpflegung muss mit einberechnet werden. Wenn die Kinder am Mittagessen im Kindergarten teilnehmen, macht das schon einen Unterschied.
Kinderbetreuung in den verschiedenen Bundesländern
Regional gesehen sind München, Frankfurt am Main, Bonn und Aachen mit über 450 Euro monatlich die teuersten Städte für eine Ganztagsbetreuung in einer privaten Kita. Anderswo ist die Kinderbetreuung mittlerweile sogar kostenlos. Berlin hat seit 2018 die Kita-Gebühren vollständig abgeschafft, in Niedersachsen sind seit 2018 die Elterngebühren für Kindergärten ebenfalls abgeschafft – Kinder ab drei Jahren können für bis zu acht Stunden pro Tag kostenfrei in eine Kita gehen. In Rheinland-Pfalz gilt die Beitragsfreiheit für Kinder ab zwei Jahren bereits seit 2010. Eine Auflistung aller Regelungen und Beschlüsse zu den Kita-Kosten zeigt aber auch, dass noch lange keine Einigkeit zwischen den Bundesländern besteht.
Schulkinder
Im Schulalter kommen gewisse Ansprüche der Kinder hinzu, die sich auch finanziell bei den Eltern auswirken. Spielzeug, Medien, Unterhaltung – die weiterführende Entwicklung fordert auch neue Reize und Möglichkeiten. Mit dem Wachstum der Kinder hält auch die Kleidung von früher nicht mit. Dazu kommt oft ein neu gewonnener Reiz, Individualität und eigene Präferenzen über das Äußere auszudrücken.
Auch die Schule selbst lauert mit versteckten Kosten auf. Im Durchschnitt zahlen Eltern in Deutschland für ein schulpflichtiges Kind 20.700 Euro von der Einschulung bis zum Abitur. Hierin sind die Einschulungskosten, laufende Schulkosten (Essen, Klassenfahrten, Bücher), Arbeitsmaterialien und Ausrüstung (Ranzen, Sportsachen) enthalten.
Schulkosten in den verschiedenen Bundesländern
Ein Vergleich der Schulkosten in den verschiedenen Bundesländern hat einige aufschlussreiche Ergebnisse für Eltern und die finanzielle Planung hervorgebracht. Beispielsweise ist es am teuersten, Kinder in Niedersachsen, Hamburg und Bremen in die Schule zu schicken. In Niedersachsen kostet ein Schulleben 27.300 Euro, in Bremen sind es 24.500 Euro. Die hohen Gesamtkosten werden durch die teure Betreuung im Hort begründet.
Wesentlich günstiger schneidet dagegen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen ab. Niedrigster Spitzenreiter mit einer Gesamtsumme von 14.900 Euro stellt Mecklenburg–Vorpommern dar. Im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern kostet somit ein Schulkind in Niedersachsen fast das Doppelte.
Jugendliche
Haben die Kinder die Pubertät erreicht, steigen die Lebenshaltungskosten pro Kind noch einmal deutlich an. Das Wachstum und die Entwicklung sind hierfür verantwortlich. Wer wachsen will, muss essen – die Kinderportionen gehören der Vergangenheit an. Das macht sich im wöchentlichen Einkauf bemerkbar. Auch das Wachstum und der Wechsel in die Jugend- und Erwachsenen-Abteilung macht das Shoppingerlebnis für Kleidung unbequemer. Größere Kinder brauchen oder wollen mehr als früher, verändern den Geschmack schneller und entwachsen ihren Lieblingsteilen regelmäßig. Auch Taschengeld und Ausgaben für Unterhaltung und Freizeit steigen in dieser Zeit besonders an. Im Durchschnitt landen Eltern bei einem jugendlichen Kind bei 700 Euro monatlich.
Welche staatliche Unterstützung bekommen Familien?
Neben dem durchschnittlichen Haushaltseinkommen durch Erwerbstätigkeiten stehen Familien auch gewisse staatliche Unterstützungen zu. Diese staatlichen Leistungen fangen zumindest einen kleinen Teil der immensen und wachsenden Lebenshaltungskosten einer Familie mit Kindern auf. Die Möglichkeiten bestehen aus dem klassischen Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld.
Berufstätige können bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten ihrer Kinder steuerlich geltend machen. Bis zu einem Alter von 14 Jahren können als Höchstgrenze bis zu 4.000 Euro im Jahr pro Kind beantragt werden, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Bei alleinerziehenden und nicht berufstätigen Eltern gelten Sonderregelungen. Die steuerliche Geltendmachung der Betreuungskosten ist zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr möglich. Wie es in den Jahren davor und danach aussieht, muss das Finanzamt im Einzelfall entscheiden.
Auch Wohngeld für Familien mit geringem Einkommen ist möglich. Allerdings nur, wenn sie nicht bereits andere Sozialleistungen erhalten, die die Wohnkosten berücksichtigen (Arbeitslosengeld II). Darüber hinaus gibt es die Option des Kinderzuschlags. Dieser steht ebenfalls Familien mit geringem Einkommen zu. Bis zu 209 Euro pro Kind können im Monat bei der Familienkasse beantragt werden.
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Empfänger des Kinderzuschlags haben darüber hinaus einen Anspruch auf „Leistungen zu Bildung und Teilhabe“. Mit diesen Leistungen können Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn die Eltern sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.
Staatliche Unterstützung im Rentenalter durch die Mütterrente
Die hohen Kosten und damit die finanzielle Belastung hört jedoch nicht auf, wenn die Kinder nicht mehr unterstützt werden müssen. Gerade Frauen haben oft im Alter das Problem, dass ihre Rente aufgrund der geringeren Berufstätigkeit niedrig ausfällt und sie oftmals auf Grundsicherung angewiesen sind. Der Staat leistet hier Abhilfe, indem Erziehungszeiten auf die Rentenhöhe angerechnet werden. Jedoch war diese Regelung lange Zeit nur jüngeren Geburtsjahrgängen vorbehalten. Seit 2014 greift die sogenannte Mütterrente, um auch Eltern von Kindern aus älteren Jahrgängen zusätzlich zu unterstützen. Sie wurde im Jahr 2019 zudem noch einmal erweitert.
Auch eine Mutter, die nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, da sie zum Beispiel immer selbstständig war, kann Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen. Kommt sie auf mindestens fünf Rentenpunkte, erhält sie im Alter Mütterrente. Wichtig: Die Betroffenen bekommen das Geld nicht einfach so, sie müssen ihren Anspruch gegenüber der Rentenversicherung anmelden.
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