Ein Todesfall – vor allem in der eigenen Familie – ist für Hinterbliebene meist ein schwerer Schlag. Neben der zu bewältigenden Trauer kommen auf Angehörige in den ersten Tagen nach dem Todesfall einige Dinge zu, die es zu regeln gilt. Die Trauerphase schützt dabei nicht vor der Pflicht. Denn wer bestimmte Fristen verstreichen lässt, riskiert zum einen hohe Kosten, zum anderen sogar den Wegfall diverser Leistungen. In diesem Artikel informieren wir Sie, was nach einem Todesfall zu tun ist.
Erste Schritte in Kürze:
- Arzt anrufen und Totenschein ausstellen lassen (bei Sterbefällen daheim)
- Engste Angehörige informieren
- Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen
- Bestattungsdokumente sammeln
- Bestattungsunternehmen beauftragen
- Todesfall bei Arbeitgeber, Kranken- und Rentenkasse sowie bei Versicherungen melden
- Nachlassgericht kontaktieren, ggf. nicht amtliches Testament im Original dort abgegeben
- Antrag auf Rentenfortzahlung beim Rententräger stellen
- Laufende Verträge kündigen
- Abmeldung bei Ämtern, Vereinen, Organisationen
Der Tod – was kommt danach?
Zunächst kommt es darauf an, wo der Angehörige verstorben ist. Fand der Todesfall zu Hause statt – und nicht in einem Krankenhaus oder Pflegeheim –, so muss in jedem Fall ein Arzt hinzugezogen werden. Dieser stellt die offizielle Todesursache fest, sodass ein Totenschein ausgestellt werden kann. Anschließend muss unverzüglich, spätestens jedoch einen Werktag nachdem der Tod festgestellt wurde, das örtliche Standesamt informiert werden. Hierzu sind der Personalausweis des Verstorbenen, der vom Arzt ausgestellte Totenschein sowie die Geburtsurkunde vorzulegen. Falls vorhanden, sind zusätzlich auch noch die Heirats- oder Scheidungsurkunde sowie bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners nötig. Liegen alle Dokumente vor, stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus.
Rechte und Pflichten bei der Bestattung
Die Bestattung ist neben der amtlichen Bekanntmachung der nächste Schritt, der von den Angehörigen vollzogen werden muss. Die Art und Weise der Beisetzung bestimmen im Regelfall die Angehörigen, auch wenn diese nicht als Erben eingesetzt sind. Die Familie verfügt damit über das Recht – und auch die Pflicht – über die Totenfürsorge, sofern diese Verantwortung nicht testamentarisch an eine andere Person übertragen wurde. Die Person, die für die Totenfürsorge verantwortlich ist, muss auch den Leichnam in angemessener Art verwahren lassen – beispielsweise durch ein Krankenhaus oder Bestattungsdienst. Die Kosten für die Bestattung und letzte Ruhestätte tragen die Erben – unabhängig von der Totenfürsorge. Um Angehörige vor hohen Bestattungskosten zu schützen, empfiehlt sich eine Sterbegeldversicherung, über die die Bestattung schon zu Lebzeiten bezahlt wird.
Versicherungen frühzeitig informieren
Schnelles Handeln kann sich hier auszahlen, denn bei vielen Versicherungen erlischt der Anspruch auf Leistungen, wenn der Sterbefall nicht innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet wurde. In manchen Fällen geben die Versicherungsgesellschaften weniger als 72 Stunden nach dem Tod Zeit, um sie über den Sterbefall zu informieren. Schauen Sie hierzu in die Police des Verstorbenen oder kontaktieren Sie die Versicherung telefonisch. Oft lohnt es sich zur Sicherheit die Information über den Todesfall schriftlich per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
Testament einreichen
Liegt ein Testament vor, ist das vor allem für Angehörige eine Erleichterung, denn mit einem Testament können die Erbschaftsansprüche, die Wünsche für eine Bestattung sowie die Totenfürsorge geklärt werden. Doch nicht jeder hinterlegt sein Testament auch bei einem Notar. Ein handschriftlich geschriebenes Testament, das noch nicht notariell beglaubigt wurde, muss unverzüglich im Original beim Nachlassgericht abgegeben werden. Wer das nicht tut, macht sich wegen Urkundenunterdrückung strafbar. Es drohen Geld- oder Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren.
Wie man ein Testament schreibt, ist nicht immer klar. Wir klären, worauf Sie beim Schreiben eines Testaments und bei der Nachlassplanung achten müssen.
Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wurden die Erbansprüche seitens eines Notars oder vom Nachlassgericht festgestellt, wird ein Erbschein ausgestellt. Dieser ist für Erben vor allem für weitere Tätigkeiten bei Banken oder Grundbucheinträgen nützlich. Doch Vorsicht: Wer das Erbe annimmt, muss dieses innerhalb von drei Monaten auch bei der zuständigen Erbschaftssteuerstelle des Finanzamts melden.
Die Erbschaftssteuer und die Steuererklärung für Verstorbene sind zwei steuerliche Angelegenheiten, die in der Verantwortung des Erben stehen.
Nachfolge bei Mietverträgen regeln
Bestand zum Zeitpunkt des Todes ein Mietverhältnis für eine Wohnung, muss die Rechtsnachfolge geregelt werden. Dabei kommt es darauf an, in welcher Wohnsituation der Verstorbene lebte. Lebenspartner, Ehegatten oder auch Angehörige, die zusammen mit dem Verstorbenen wohnten, sind automatisch als neue Mieter eingetragen. Trotzdem können Sie den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Feststellung des Todes kündigen. Sollte keine Person das Mietverhältnis übernehmen wollen, sind sowohl die Erben als auch der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach dem Todesfall zu kündigen.
Rentenfortzahlung im Sterbevierteljahr
Mit dem Tod erlischt nicht automatisch die Rentenauszahlung. Während des so genannten „Sterbevierteljahres“ bekommen Witwen und Witwer weiterhin eine Übergangsrente ausbezahlt. Sie ist so hoch wie die Altersrente des Verstorbenen und wird bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat ausbezahlt, in dem der Angehörige verstorben ist. Doch auch hier gilt, dass innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod die Rentenzahlung beim Rentenservice der Post beantragt werden muss.
Das private und berufliche Umfeld informieren
Neben den engsten Angehörigen müssen auch Freunde und weiter entfernte Verwandte über den Sterbefall informiert werden. Außerdem muss der Arbeitgeber des Verstorbenen unterrichtet werden. Das ist nicht nur aus Gründen der Sozialversicherung wichtig, sondern auch für das Unternehmen von zentraler Bedeutung, wenn der Arbeitgeber Projekte umorganisieren und Aufgaben neu verteilen muss.
Je nachdem, in welchem Verhältnis man selbst zu der verstorbenen Person stand, kann es sinnvoll sein, auch den eigenen Arbeitgeber über den Todesfall zu informieren, denn möglicherweise steht den Angehörigen Sonderurlaub für die Beisetzung zu. Für verstorbene Eltern, Geschwister oder Kinder verweist die Regelung nach § 616 BGB auf gesonderte Urlaubsansprüche hin. Beim Tod von Großeltern, Schwiegereltern, Onkel und Tanten oder Cousins und Cousinen liegt die Freistellung im Ermessen des Arbeitsgebers. Länge und Umfang des Sonderurlaubs können variieren. Für Beamte sind gesetzlich zwei Tage dafür vorgesehen.
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Bestattung und Trauerfeier
Die Bestattung ist für viele Hinterbliebenen die Chance Abschied von ihren Liebsten zu nehmen. Das Thema ist entsprechend emotional belastend. Trotzdem müssen vor der eigentlichen Beisetzung einige Dinge geregelt werden, darunter auch die Festlegung der Bestattungsform. Sollte der Verstorbene ein Testament oder eine Bestattungsverfügung besitzen, sind in vielen Fällen dort die genauen Wünsche zur Beisetzung und Trauerfeier festgehalten. Sollte eine solche Verfügung nicht existieren, kann die Bestattungsart von nahen Verwandten bestimmt werden. Der Bestattungstermin wird meist mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt, die auch für die Vermietung von Gräbern zuständig ist. Zudem sollte die Trauerfeier zuvor gründlich organisiert werden. Neben der terminlichen Vereinbarung müssen auch Fragen zum Blumenschmuck und der Redner geklärt werden. Für den genauen Ablauf sollte man sich bei einem Bestattungsinstitut Hilfe holen. Nicht zu vergessen ist das in Deutschland traditionell stattfindende Zusammenkommen der Trauernden nach der Beisetzung (Leichenschmaus). Hierfür sind Reservierungen in Lokalen und eventuelle Redner einzuplanen.
Die wichtigsten Erledigun– gen vor der Beerdigung: |
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Nach der Bestattung: Die Nachlassregelung beginnen
Auch nach der Bestattung sind die Aufgaben für Hinterbliebene noch nicht vorbei. Es gilt den Nachlass zu regeln. Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, wird dieses bei einem Notar verlesen. Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Annahme oder die Ausschlagung der Erbschaft binnen 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls stattfinden muss. Neben den Erbschaftsangelegenheiten müssen jedoch andere Dinge geklärt werden. So sollte für das Grab ein Steinmetz beauftragt werden und die Wohnungsauflösung beginnen. Des Weiteren sind öffentliche Ämter wie das Finanzamt aufgrund der Erbschaftsteuer zu informieren.
Die wichtigsten Erledigun– gen nach der Beerdigung: |
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Abmeldungen und digitaler Nachlass
Die Formalitäten scheinen kein Ende zu nehmen. Liegt die Sterbeurkunde vom zuständigen Standesamt (Sterbeort, nicht Wohnort!) vor, können folgende Punkte in Angriff genommen werden:
Kündigung laufender Verträge |
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Ab- oder Ummelden bei |
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Regelung des digitalen Nachlasses |
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Die Regelung des digitalen Nachlasses ist für viele Hinterbliebene immer noch Neuland und gehört erst langsam mit zur Routine. Doch immer mehr Verstorbene haben mittlerweile E-Mail-Konten oder mehrere Internet-Accounts in sozialen Netzwerken. Auch um diese sollte sich gekümmert werden. Zwei Optionen stehen dabei zur Verfügung. Zum einen kann die Löschung solcher Konten beim jeweiligen Betreiber beantragt werden. Zum anderen können gerade bei sozialen Netzwerken Konten in einen Gedenkstatus versetzt werden. Diese Option bietet vielen Freunden und den Angehörigen auch weiterhin die Möglichkeit sich im digitalen Raum an den Verstorbenen zu erinnern.
Wenn Sie Ihren Hinterbliebenen die Regelung Ihres digitalen Nachlasses erleichtern möchten, können Sie sich hier eine Checkliste zur Auflistung der Nutzerkonten im Internet (PDF) sowie eine separate Datei für die dazugehörigen Passwörter (PDF) herunterladen. Professionelle Unterstützung in Form eines digitalen Vertrags- & Nachlassmanagers erhalten Sie mit dem IDEAL SterbeGeld. Dort können Sie im Online-Kundencenter nicht nur Ihre Verträge, Mitgliedschaften und Nutzerkonten hinterlegen, sondern auch Regelungen treffen, wie mit ihnen im Todesfall verfahren werden soll.
Hinterbliebene absichern
Jeder, der seine Familie im eigenen Todesfall vor finanziellen Belastungen schützen möchte, kann das über eine entsprechende Versicherung tun. Mit einer Sterbegeldversicherung kann eine finanzielle Unterstützung für die Beerdigungskosten und andere durch den Tod verursachte Kosten erfolgen. Beim IDEAL SterbeGeld entscheiden Sie bei Abschluss der Versicherung, wer bezugsberechtigt ist. Nach Vorlage der benötigten Dokumente, unter anderem die Kopie der Sterbeurkunde und dem Versicherungsschein wird die Versicherungssumme auf das gewünschte Konto überwiesen.
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