Der Diebstahl des eigenen Fahrrads ist nicht nur ärgerlich, er ist auch teuer für das Diebstahlopfer. Und schließlich ist das Fahrrad für viele auch noch ein persönliches und liebgewonnenes Transportmittel oder hochwertiges Sportgerät. Die Frage nach der Kostenübernahme durch die Versicherung liegt daher sehr nahe. Aber ist die Hausratversicherung überhaupt zuständig und was sind die Bedingungen für den finanziellen Ausgleich?
Wann ist die Hausratversicherung zuständig?
Befindet sich das abgeschlossene Fahrrad im verschlossenen Keller, im Haus oder in der verschlossenen Garage, ist es im Rahmen der Hausratversicherung gegen Diebstahl bei einem Einbruch und gegen Brand versichert. Allerdings kommen Fahrräder auf diese Weise eher selten abhanden. Viel häufiger wechselt das Fahrrad unterwegs den Besitzer. Dann ist die klassische Hausratversicherung nicht mehr zuständig.
Welche Kosten übernimmt die Hausratversicherung?
Jedes Jahr werden in Deutschland offiziell etwa eine halbe Million Fahrräder gestohlen. Hinzu kommt eine Dunkelziffer, denn nicht jeder Diebstahl wird der Polizei gemeldet. Außerdem wird in nicht einmal jedem zehnten Fall das Rad gefunden. Falls doch, stellt sich die Frage, in welchem Zustand das Fahrrad ist. Insgesamt sind die Diebstahlzahlen leicht rückläufig. Das liegt auch an der zunehmenden Vorsicht der Fahrradhalter.
Die Höhe der Kostenübernahme durch die Hausratversicherung im Fall eines Fahrraddiebstahls kann im Vertrag begrenzt werden. Bei sehr wertvollen Rädern empfiehlt sich daher, die Deckungssumme anzupassen. Das trifft vor allem auf Sporträder und E-Bikes zu. Ersetzt werden auch Fahrradteile, die der Dieb abgebaut hat. Auch hier kann der Versicherer eine Höchstgrenze ansetzen. Nicht versichert sind meist lose Teile, die zum Fahrrad gehören, aber nicht fest mit dem Rad verbunden sind. Das können z. B. Packtaschen sein.
Fahrradhalter sollten außerdem wissen, dass manche Versicherer nur Ersatz leisten, wenn das Rad polizeilich registriert ist. Eine solche Registrierung ist unkompliziert. Sie ist bei Aktionen der Polizei möglich oder auch direkt bei einer Polizeidienststelle. Das Fahrrad erhält dazu u. a. eine Plakette der Polizei und die Rahmennummer wird erfasst. Hintergrund ist, dass zu viele herrenlose Räder gefunden werden, die die Polizei nicht zuordnen kann.
Deckung beachten! Hausratversicherungen erstatten entweder den Zeitwert oder den Neuwert eines Fahrrades. Bei mehreren Rädern im Haushalt ist die Deckungssumme schnell erreicht. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Versicherer, damit alle Fahrräder angemessen versichert sind.
Wann ist ein zusätzlicher Schutz sinnvoll?
Der zusätzliche Schutz lohnt sich für jeden, der nicht gerade ein sehr altes Fahrrad fährt. Das gilt somit für Sie, wenn:
- Sie ein E-Bike fahren
- Sie weite Strecken fahren
- Sie Radsportler sind
- Sie auf Ihr Fahrrad aus anderen Gründen angewiesen sind
Je wichtiger und wertvoller Ihr Rad für Sie ist, umso weniger können Sie auf den Versicherungsschutz verzichten.
Zusätzlichen Schutz gibt ein geeignetes Fahrradschloss. Lassen Sie sich im Fahrradhandel beraten. Ein wirklich brauchbares Schloss ist nicht billig, es bietet aber auch professionellem Werkzeug zeitraubenden Widerstand. Wenn Sie allein unterwegs sind und keine Möglichkeit haben, das Fahrrad an einen festen Gegenstand anzuschließen, lassen Sie vor allem ein hochwertiges Rad nicht ungesichert.
Wenn Sie eine Pause einlegen, z. B. in einem Restaurant, bitten Sie um eine Möglichkeit, das Fahrrad für die Dauer der Reiseunterbrechung sicher unterzubringen. Gerade entlang beliebter Touren sind die Betreiber solche Fragen gewöhnt und können meist Hilfe anbieten.
Ab wann lohnt sich eine Extra-Fahrradversicherung?
Für den Fall, dass die Hausratversicherung für den Fahrraddiebstahl nicht aufkommt, ist eine Fahrradvollkaskoversicherung ein attraktives Extra. Für immer mehr Radfahrer wird das Fahrrad zu einer echten Alternative zum Auto. Mit dem Einzug des E-Bikes ist das Radfahren auch für nicht allzu sportliche Mitmenschen wieder attraktiv geworden. E-Bikes erlauben, mit wenig Kraft recht weite Strecken zu absolvieren.
Der Verlust eines solchen Rades wiegt dann sehr schwer, weshalb sich eine Extra-Fahrradversicherung lohnt. Eine zusätzliche Fahrradvollkaskoversicherung sichert die Besitzer von E-Bikes und natürlich auch aller anderen Fahrräder gegen Schäden des Rades und des Zubehörs bei Sturz und Vandalismus.
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Fahrrad weg – was nun?
Wenn das Ärgerliche doch eingetreten ist, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Informieren Sie die Polizei.
- Schauen Sie sich in der Umgebung nach Ihrem Rad um.
- Kontaktieren Sie Ihren Versicherer.
- Informieren Sie das Fundbüro (Ordnungsamt).
- Durchstöbern Sie regionale Anzeigenportale.
Das braucht die Polizei
Eine genaue Typbeschreibung (Kaufvertrag) des Rades, möglichst auch ein Foto. Außerdem müssen Sie die Rahmennummer angeben und die Nummer der Codierung, falls Ihr Fahrrad registriert ist. In vielen Fällen führt der Beamte den Fahrradhalter in den Fahrradkeller der Behörde. Hier können sich die Diebstahlopfer umschauen, ob das Rad vielleicht schon gefunden wurde, was nicht selten der Fall ist. Gerade Fahrräder mit leicht zu knackenden Schlössern werden oft als kurzfristiges Fortbewegungsmittel gestohlen und ein paar Kilometer weiter achtlos weggeworfen.
Schauen Sie sich in der Umgebung um
Hatten Sie Ihr Fahrrad an einer erlaubten Stelle abgestellt? Hin und wieder stellen Geschäftsinhaber oder auch Behörden störend abgestellte Räder um. Sie finden Sie dann in der Nähe wieder. Möglich ist auch, dass ein Dieb das Rad ein paar Straßen weiter wieder entsorgt hat.
Kontaktieren Sie den Versicherer
Wurde Ihr Rad aus geschlossenen Räumlichkeiten gestohlen oder verfügen Sie über eine Zusatzversicherung, kontaktieren Sie den Versicherer. Er braucht eine Bestätigung der Anzeige bei der Polizei und eine Kopie des Kaufvertrages.
Das Fundbüro
Beim Fundbüro werden Fahrräder gemeldet, die von Bürgern gefunden werden. Beim Fundbüro werden derart viele Gegenstände abgegeben und nie wieder abgeholt, dass sie in regelmäßigen Abständen versteigert werden. Nachzufragen lohnt sich daher.
Die regionalen Anzeigeportale
Wenn Ihr Dieb das Rad als schnelle Geldeinnahme gedacht hat, sollten Sie regionale Anzeigeportale durchstöbern. Erkennen Sie dort Ihr Fahrrad, informieren Sie die Polizei mit einem Screenshot der Anzeige und den Kontaktdaten. Fahren Sie nicht selbst zum Anbieter und stellen Sie ihn auch nicht zur Rede.
Fünf Tipps, wie Sie es Fahrraddieben schwerer machen
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, einem Dieb den Fahrraddiebstahl zu erschweren. Dazu gehören folgende Tipps:
- Rad an einem gut einsehbaren Platz abschließen
- Hochwertige und stabile Schlösser verwenden
- Zweites Schloss mit anderem Schließmechanismus zusätzlich verwenden
- Rahmen des Rades an festen Gegenstand ketten, nicht nur die Reifen
- Mit Aufklebern auf die Registrierung und Sicherungsmaßnahmen hinweisen
Wenn Sie mit mehreren Radfahrern unterwegs sind, ketten Sie die Räder aneinander. Ein solches „Gewirr“ können selbst professionelle Fahrraddiebe kaum in angemessener Zeit auflösen. Die Vorgehensweise empfiehlt sich vor allem bei Touren mit E-Bikes, Rennrädern oder Crossbikes. Bedenken Sie, dass professionelle Fahrraddiebe möglichst schnell vom Tatort verschwinden wollen. Je länger der Diebstahl vermutlich dauern wird, desto unwahrscheinlicher ist, dass Ihr Fahrrad wirklich geklaut wird. Ganz sicher kann man sich allerdings nie sein – dafür gibt es dann die Versicherung.
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