Wenn die eigenen vier Wände brennen, ist schnelles Handeln gefragt, um sich und seine Lieben in Sicherheit zu bringen, die Feuerwehr zu verständigen und eventuell Löschmaßnahmen zu ergreifen. Für die Bewohner ist der Stress nach den Löscharbeiten aber noch lange nicht vorbei. Wer zahlt die Schäden, was davon Hausratversicherung und worauf muss man achten? Wer vorbeugen will, klärt seinen Versicherungsschutz rechtzeitig und setzt sich mit dem Thema Brandschutz auseinander.
Häufige Brandursachen
Ein Brand ist per Definition ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Mit „Herd“ ist natürlich kein Küchenherd, sondern die Quelle des Feuers gemeint. Die Ursachen für Brände sind vielfältig. Die meisten Brände entstehen laut Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer aus dem Jahr 2017 durch Elektrizität (32 %), gefolgt von menschlichem Fehlverhalten (17 %) und Überhitzung (9 %). Alles Punkte die besonders zur Weihnachtszeit Beachtung finden sollten, wenn Lichterketten und Adventskerzen Hochkonjunktur im Haushalt haben.
Ein Brand startet mit einem Initial- oder Schwelbrand. Runtergebrannte Kerzen oder die Zigarette, die den Teppich entflammt, sind vorstellbare Szenarien. Wie lange der Brand auf diesem Niveau bleibt, hängt stark vom Sauerstoffgehalt im Raum ab. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass in dieser Zeit die giftigsten Gase freigesetzt werden, die bereits nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit führen. Die häufigste Todesursache bei Bränden ist das Ersticken. Im Zeitraum von drei bis zehn Minuten entwickelt sich der Initial- oder Schwelbrand zu einem lokalen Brand. Dieser heizt die Luft im Raum auf. Wird der Brand in dieser Phase bemerkt, ist die selbständige Brandbekämpfung mit einem Feuerlöscher noch möglich. Sie sollten sich selbst jedoch nie unnötig in Gefahr bringen. Es folgt der sogenannte Flash-Over, der die unkontrollierte Ausbreitung des Feuers beschreibt, bei dem durch die heiße Luft auch andere Gegenstände Feuer fangen. In der anschließenden Vollbrandphase erreichen die Temperaturen über 1000 °C. Dann kann nur noch die Feuerwehr helfen.
Brand – wer zahlt?
Nach einem Brand, egal ob Wohnungsbrand oder Hausbrand, ist oft nicht nur eine einzelne Versicherung zuständig. Auch vor diesem Hintergrund sollten Sie unbedingt auf ausreichenden Versicherungsschutz achten und sich von Ihrem Versicherer oder Ihrem Versicherungsmakler beraten lassen. Planen Sie deshalb auf jeden Fall die Kosten für Ihren Versicherungsschutz auch als Hauseigentümer bei den regelmäßigen Ausgaben mit ein.
Mit dieser kleinen Übersicht finden Sie heraus, welche Versicherung grundsätzlich für welchen Schaden zuständig ist:
Brand | Diese Versiche– rung zahlt |
---|---|
Durch Feuer oder Löschwasser beschädigte Möbel, Elektrogeräte und Wert– gegenstände |
Hausratver– sicherung des Bewohners |
Durch Feuer oder Löschwasser entstandene Schäden am Gebäude | Wohnge– bäudeversi– cherung des Wohnungs– eigentümers |
Schäden durch Feuer und Folgeschäden, von denen Dritte (Nachbarn) betroffen sind | Privathaft– pflichtver– sicherung des Verur– sachers |
Das zahlt die Hausratversicherung bei einem Brand
Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden durch einen Brand an allen beweglichen Gegenständen. Dazu zählen z. B. Möbel, Elektrogeräte oder Wertgegenstände. Die Hausratversicherung ersetzt aber nicht nur die Schäden an Ihrem Hab und Gut zum Neuwert, sondern übernimmt auch eine Reihe an Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen.
- Aufräumkosten: Kosten für Aufräumen, Abtransport und Entsorgen zerstörten Hausrats
- Bewegungs- und Schutzkosten: Kosten für das Bewegen bzw. den Schutz versicherter oder nicht versicherter Sachen im Rahmen der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen
- Hotelkosten: Kosten für die Unterbringung im Hotel, wenn die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist
- Transport- und Lagerkosten: Kosten für Transport und Lagerung des noch nutzbaren Hausrats, wenn Wohnung nicht nutzbar ist
- Schlossänderungskosten: Kosten für die Änderung des Schlosses/ der Schösser, wenn die Schlüssel aufgrund des Versicherungsfalles zerstört wurden oder abhandengekommen sind
- Bewachungskosten: Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und nicht durch Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen ausreichend geschützt ist
- Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen: Kosten für provisorische Reparaturmaßnahmen zum Schutz versicherter Sachen (z. B. provisorische Dachdeckung zum Schutz vor Regen nach einem Dachstuhlbrand)
- Reparaturkosten für gemietete Wohnungen: Reparaturkosten für die von Ihnen in die Wohnung eingebrachten Bauteile (z. B. Laminat, Tapeten etc.)
- Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten: Kosten für die, auch erfolglose, Minderung oder Abwendung von Schäden (z. B. Nachfüllung von Feuerlöschern)
Beachten Sie, dass es für die meisten der Kosten Entschädigungsgrenzen in Form eines Prozentwertes der Versicherungssumme gibt. Welche Kosten und Leistungen Ihr Versicherungsvertrag genau deckt, können Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages nachlesen. Der Versicherungsumfang sollte zum Wert des Eigentums passen, denn wer unterversichert ist, erhält seinen Schaden nicht in voller Höhe ersetzt. Übrigens sind im Rahmen eines Umzugs beide Wohnungen versichert.
Hier ist die Wohngebäudeversicherung zuständig
Die Wohngebäudeversicherung ist Sache des Hauseigentümers. Sie kommt für Schäden auf, die am Gebäude selbst oder den damit fest verbundenen Gebäudeteilen entstehen. Auch für die Wohngebäudeversicherung ist nicht entscheidend, ob das Feuer oder das Löschwasser den Schaden verursacht hat. Wichtig ist, dass eine der versicherten Gefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion/ Implosion, Leitungswasser, Sturm/ Hagel etc.) den Schaden verursacht hat.
Das zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers
Vergessen Sie beispielsweise die brennende Kerze im Wohnzimmer oder lassen den Kochtopf auf dem Herd Feuer fangen und schädigen Sie dabei Dritte, ist das ein Fall für Ihre Privathaftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn Dritten Schäden durch das Feuer entstanden sind. Geschädigte Dritte können z. B. Bewohner von benachbarten Häusern oder Wohnungen sein.
Wie beugt man Bränden vor?
Die gesetzlichen Vorgaben für das Anbringen von Rauchmeldern sind Sache der Länder. Die jeweiligen Richtlinien finden sich in den Landesbauordnungen. Inzwischen sind allen 16 Bundesländern Rauchwarnmelder in folgenden Räumen Pflicht:
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure (mit Einschränkungen)
Der Eigentümer der Immobilie ist für das Anbringen zuständig. Den Austausch der Batterien übernimmt der Bewohner. Eine weitere Vorsichtsmaßnahme ist, bei abgeschlossenen Wohnungs- und Haustüren bei Nacht immer einen Notschlüssel in der Nähe zu verwahren und einen Feuerlöscher anzuschaffen. Außerdem ist es wichtig, sich die richtige Vorgehensweise vor Augen zu führen.
In öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz finden Feuerübungen statt, aber kaum jemand macht einen solchen Probedurchlauf zu Hause. Dabei ist es wichtig, sich selbst und allen anderen Mitbewohnern das Verhalten im Brandfall einzuschärfen. Das gilt aber nicht nur für das eigene Umfeld. Wer sich angewöhnt, vor dem Betreten eines jeden Gebäudes zuerst nach Fluchtwegen zu schauen, kann im Ernstfall nicht nur das eigene Leben retten.
Lesen Sie auch
Gut beraten ist man auch, wenn man einen Feuerlöscher in der Wohnung hat bzw. weiss, wo der nächste hängt und sich mit der Funktionsweise auskennt. Gerade kleinere Brände sind mit einem handelsüblichen Schaumlöscher noch gut in den Griff zu bekommen. Für Fettbrände sollten Sie allerdings unter keinen Umständen einen Schaumfeuerlöscher oder gar Wasser zum Löschen verwenden. Der Schaum oder das Wasser verdampft schlagartig, reißt kleine, heiße Fettpartikel mit in die Luft und es kommt zu einer Stichflamme, die den Brand nur noch schlimmer macht. Versuchen Sie dem Brand in solchen Situationen den Sauerstoff zu entziehen. Dies geht mit einem passenden Deckel oder z. B. einem Handtuch. Noch besser und sicherer ist die Benutzung einer speziellen Feuerlöschdecke oder eines Fettbrandlöschers.
Verhalten im Brandfall
Wo auch immer das Feuer ausbricht, schnelle Reaktionen in der richtigen Reihenfolge sind lebensrettend. Wenn Sie Feuer entdecken oder den Verdacht haben, dass es brennt, bringen Sie sich in Sicherheit und warnen Sie andere, die Sie erreichen können, ohne sich selbst zu gefährden. Denken Sie vor allem an Menschen, die sich selbst nicht helfen können, wie Kinder oder Menschen mit Handicap. Alarmieren Sie den Notruf 112 sobald wie möglich.
Nennen Sie:
- Wer: Ihr Name
- Was: (ist passiert) Feuer, Ort
- Wo: Adresse, ggf. Stockwerk
An erster Stelle steht Ihre Sicherheit. Prägen Sie sich die Reihenfolge der Vorgehensweise ein:
- Flucht in Gebäuden immer nach unten (solange der Weg nicht durch Feuer oder Rauch versperrt ist)
- Hand an der Wand oder am Treppengeländer halten (Orientierung)
- Nur Treppen nutzen, keine Aufzüge
- Türen langsam öffnen (Feuer oder Qualm könnten entgegenkommen)
- Im eingeschlossenen Zustand Ritzen mit nassen Tüchern verschließen
- Laken oder andere Stoffe aus dem Fenster hängen (Signal für Retter)
Nehmen Sie Feuer und Rauchentwicklung immer ernst. Ein Feuer breitet sich schnell aus. Versuchen Sie trotzdem, nicht in Panik zu geraten, damit Sie sich nicht noch mehr in Gefahr bringen. Unterschätzen Sie nicht die Panik, die in Gebäuden bei Feuer ausbrechen kann. Drängen Sie auf keinen Fall dazwischen, wenn Menschenmassen in Bewegung geraten. Helfen Sie denen auf, die gestürzt sind. Je besser es Ihnen gelingt, die Nerven zu behalten, umso größer ist Ihre Chance, dem Feuer zu entkommen.
Was tun nach einem Brand?
Ist der Brand vollständig gelöscht, kann das große Aufräumen beginnen. Sollte es ein größerer Brand mit Beteiligung der Feuerwehr gewesen sein, muss die Feuerwehr bzw. die Polizei die Brandstelle erst wieder freigeben, bevor Sie tätig werden können. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu Ihrem Versicherer auf und nutzen Sie dessen Erfahrung und Hilfe. Fangen Sie am besten nicht vorher mit den Aufräumarbeiten an. Der Versicherer kann Ihnen wertvolle Hinweise geben, die es beiden Seiten leichter machen, den Schaden zu regulieren. Wohnen Sie zur Miete, kommt möglicherweise eine Mietminderung in Betracht. Stimmen Sie die weiteren Schritte sowohl mit dem Versicherer als auch mit Ihrem Vermieter ab. Mit der Unterstützung von Experten und Fachfirmen können Schäden professionell repariert werden.
Titelbild: © Kalle Kolodziej/stock.adobe.com