Bei der Frage nach der Kostenübernahme des Wasserschadens durch die Hausratversicherung gibt es leider keine Pauschalantwort. Insbesondere bei der Frage, ob bei einem Wasserschaden die Hausrat- oder die Haftpflichtversicherung zuständig ist, herrscht oft Unklarheit. Damit Sie im Ernstfall gut vorbereitet sind, finden Sie nachfolgend die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Hausrat, Haftpflicht, Gebäude oder Elementar?
Es ist nicht immer gleich klar, welche Versicherung einen Wasserschaden bezahlt. Auch wenn der Hausrat in Mitleidenschaft gezogen wurde, ist nicht immer die Hausratversicherung zuständig. Entsteht Ihnen z. B. ein Wasserschaden, die Ursache liegt aber beim Nachbarn, kann auch dessen Haftpflichtversicherung zuständig sein. Umgekehrt sind Sie ebenfalls in der Verantwortung, wenn die Quelle des Schadens in Ihren Räumlichkeiten liegt. Hier sollten Sie aber bedenken, dass die Hausratversicherung den Neuwert ersetzt, eine Privathaftpflicht hingegen nur den Zeitwert.
Beispiel: Durch ein geplatztes Wasserrohr bei Ihrem Nachbarn läuft Wasser in Ihre Wohnung und beschädigt Ihren Kleiderschrank. Melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung, erhalten Sie den vollen Wiederbeschaffungswert. Melden Sie den Schaden hingegen der Privathaftpflichtversicherung des Schadensverursachers, erstattet die Ihnen lediglich den Zeitwert.
Die Wohngebäudeversicherung ist in der Pflicht, wenn Schäden am Haus oder an fest verbauten Teilen entstehen. Das ist häufig bei Leitungswasserschäden der Fall, die nicht gleich bemerkt werden. Kommt es hingegen zu einem Rückstau in der Kanalisation oder zu Schäden durch Überschwemmung oder Hochwasser, greift die Elementarversicherung. Verpflichtend ist jedoch nur die Wohngebäudeversicherung. Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Elementarversicherung sind freiwillig.
Ist die Hausratversicherung bei Wasserschäden immer zuständig?
Direkt nach Entstehung des Schadens sind Sie vielleicht nicht sicher, welche Versicherung für den Schaden zuständig ist. Wenden Sie sich an den Versicherer, von dem Sie annehmen können, dass er für den konkreten Fall Ihr Ansprechpartner ist. Es kann sich im Rahmen der Prüfung des Sachverhalts auch herausstellen, dass der Leitungswasserschaden gar nicht in Ihrer Verantwortung liegt, sondern durch einen Dritten verursacht wurde. Schildern Sie die Vorgänge nach bestem Wissen. Der Versicherer wird Sie im Zweifel darüber informieren, an wen Sie sich wenden müssen. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass diese vier Versicherungen bestehen:
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Elementarversicherung
Informieren Sie Ihre Versicherer über jede Umbau- und Renovierungsmaßnahme, damit der Versicherungsschutz ggf. angepasst werden kann. Drucken Sie sich die Verträge aus und prüfen Sie, ob Ihre Risiken aufgelistet sind.
Die verschiedenen Arten der Wasserschäden
Ein Wasserschaden entsteht, wenn Leitungswasser unvorhergesehen und bestimmungswidrig austritt. Das ist der abgeplatzte Schlauch Ihrer Waschmaschine, die ausgelaufene Heizung, eine beschädigte Sprinkleranlage, das undichte Wasserbett, aber auch der Rohrbruch. Kontaktieren Sie die Hausratversicherung. Ein solcher Schaden kann immens sein. Möglicherweise ist das Haus sogar vorübergehend unbewohnbar. Bei solchen Schäden wird auch die Wohngebäudeversicherung beteiligt sein. Im Artikel „Hausratversicherung – Was ist versichert?“ finden Sie einen Überblick über die versicherten Gegenstände. Das Thema Schimmel wird im Artikel „Schimmelpilz – Was zahlt die Hausratversicherung?“ behandelt.
Für die festen Bestandteile des Hauses ist wiederum die Wohngebäudeversicherung zuständig. Das bedeutet, wenn Sie am Abend von der Arbeit heimkehren und feststellen, dass Ihr undichtes Aquarium die Wohnung unter Wasser gesetzt hat, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die beweglichen Teile, die Schaden genommen haben. Die Hausratversicherung versichert während eines Umzugs vorübergehend übrigens beide Wohnungen.
Sind aber auch die Türen beschädigt oder ist das Wasser in den Boden eingedrungen und hat ihn aufgeweicht, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Läuft das Wasser durch den Boden in die Wohnung darunter, kommt Ihre Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.
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Das liegt in Ihrer Verantwortung!
Sie sind dazu verpflichtet, Schäden im Rahmen Ihrer Möglichkeiten abzuwenden. Sollten Sie also selbst handwerklich tätig werden und verwenden Sie falsche Verbindungsstücke für Wasserleitungen, die dann undicht werden, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Anders liegt der Fall, wenn Sie ein Haus kaufen und nicht wissen können, dass sich solche Schwachstellen in den Wänden befinden. Derartige unschöne Entdeckungen sind vor allem bei alten Häusern keine Seltenheit. Achten Sie deshalb penibel auf feuchte Stellen an den Wänden. Gehen Sie solchen Beobachtungen immer auf den Grund. Auch hier greift der Versicherungsschutz, wenn sich anschließend herausstellt, dass eine Leitung defekt war, selbst wenn es nur ein kleiner Schaden ist. Durch Ihr Eingreifen haben Sie Schlimmeres verhindert. Mitschuld müssen Sie sich hingegen anrechnen lassen, wenn Sie sich grob fahrlässig verhalten. Lassen Sie beispielsweise Fenster offen stehen und es entsteht durch Regen ein Schaden an der Wohnung, muss die Versicherung die Kosten nicht übernehmen. Im Artikel „Wasserschaden – Welche Versicherung zahlt?“ finden Sie weitere interessante Informationen.
Wer zahlt bei Hochwasser und Starkregen?
Unwetter nehmen zu und es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung weiter verschärft. Starkregen kann erheblichen Schaden anrichten, Hochwasser sogar ein Haus zerstören, und nicht nur das. Hochwasserkatastrophen zeigen zunehmend, dass die Betroffenen alles verlieren, wenn sie keine Elementarversicherung abgeschlossen haben, z. B. in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung. Entscheidend für die Höhe der Beiträge ist das Risiko, das für Ihr Haus besteht.
Was Sie bei den Folgekosten bedenken sollten
Ein Wasserschaden kann Folgekosten verursachen, die sich in ihrem ganzen Ausmaß erst später zeigen. Gehen Sie davon aus, dass Sie sich zunächst Urlaub nehmen müssen. Möglicherweise entsteht Ihnen dadurch ein Verdienstausfall. Falls Sie die Wohnräume betreten können, müssen Sie prüfen, was noch verwertbar ist und vorübergehend anderweitig untergebracht werden muss. Natürlich müssen auch Wertgegenstände außer Haus gebracht werden. Wenn Sie nicht vorübergehend bei Verwandten oder Freunden unterkommen können, brauchen Sie ein Hotelzimmer. Sollten Sie Haustiere besitzen, benötigen Sie einen Platz in einer Tierpension.
Möglicherweise sind wichtige Dokumente nicht mehr lesbar oder verwendbar und müssen kostenpflichtig ersetzt werden. Sie sind Vermieter? Während Ihr Mieter anderweitig unterkommt, zahlt er natürlich keine Miete. Entsprechend fehlen Ihnen die Einnahmen. All das sind Kosten, die infolge eines Wasserschadens auftreten können und für die Ihre Versicherungen aufkommen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt von der Schadensursache ab. Bei solch schweren Schäden können Sie aber davon ausgehen, dass mehrere Versicherungen zuständig sind.
So melden Sie Ihren Wasserschaden
Zuerst ergreifen Sie alle Maßnahmen, die nötig sind, damit der Schaden nicht noch größer wird. Drehen Sie den Haupthahn ab und schalten Sie den FI-Schalter aus. Sind Sie nicht Eigentümer der Wohnräume, informieren Sie den Vermieter. Kontaktieren Sie als Mieter Ihre Hausratversicherung und teilen Sie den Schaden mit. Als Vermieter leiten Sie den Schaden an Ihre Versicherungen weiter. So geht es weiter:
- Räumen Sie nicht auf
- Dokumentieren Sie alles (Fotos und Listen)
- Warten Sie auf den Gutachter der Versicherung
Der Gutachter meldet sich für gewöhnlich innerhalb weniger Stunden. Seien Sie unbedingt selbst anwesend. Bei hohen Schäden kann die Versicherung in Vorleistung gehen.
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