Wasserschaden - Frau repariert mit Zange Rohr aus dem Wasser läuft

Wasserschaden – Welche Versicherung zahlt?

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Welche Versicherung ist bei einem Wasserschaden eigentlich zuständig und worauf sollten Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss achten, damit bei einem Wasserschaden ausreichender Versicherungsschutz besteht?

Welche Versicherung bezahlt was? – Das Wichtigste in Kürze

Wasserschaden Versicherung
… am beweglichen Mobiliar und Hausrat Hausrat
versicherung
… beim Nachbarn Haftpflicht
versicherung
… an der Wohnung, dem Haus selbst
oder an fest eingebauten Teilen
Wohnge
bäudever
sicherung
… durch Nachbarn Haftpflicht des Verursachers
… durch Rückstau Elementar
versicherung
… durch Überschwem
mung/ Hochwasser
Elementar
versicherung

Was fällt unter Wasserschaden?

Bei einem Wasserschaden tritt Leitungswasser unbeabsichtigt an einer dafür nicht vorgesehenen Stelle aus und verursacht einen Schaden. Versicherer sprechen in diesem Fall von einem „bestimmungswidrigen“ Austritt. Das kann der platzende Schlauch der Waschmaschine sein. Möglicherweise ist aber auch ein Rohr in der Wand defekt oder an der Heizung ist ein Schaden entstanden, sodass Wasser austritt. Ein Klassiker ist das undichte Aquarium, das die Räumlichkeiten unter Wasser setzt. Üble Folgen drohen auch, wenn das Wasser aufgrund von Hochwasser durch den Abwasserkanal zurück ins Haus läuft und aus der Toilette sprudelt. Wer die Wassermenge nicht rechtzeitig stoppen kann, riskiert im schlimmsten Fall Folgeschäden bis hin zur Unbewohnbarkeit der Wohnung.

Die tückischsten Leitungswasserschäden entstehen aber durch beschädigte Dichtungen, die nach außen nicht erkennbar sind. Tritt über Wochen oder Monate Wasser in kleinen Mengen aus, kann sich im Bereich der Zwischendecke oder unter Fliesen bzw. hinter der Wandverkleidung Feuchtigkeit ausbreiten. Massiver Schimmelbefall, wie auch Schäden am Mauerwerk sind die Folge. Auch dabei handelt es sich im Ergebnis um einen Leitungswasserschaden. Alle beschriebenen Fälle sind Wasserschäden, aber für den Laien ist nicht immer verständlich, welche Versicherung zuständig ist.

Welche Versicherung zahlt?

Für den Geschädigten stellt sich die Frage, wer denn nun den Schaden bezahlt, besonders wichtig. Generell kommen folgende Versicherungen infrage:

Die Abgrenzung ist nicht immer ganz einfach. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Versicherer untereinander uneins sind. Der Grund dafür kann sein, dass die Ursache zunächst nicht klar ist. Vor diesem Hintergrund sollten Sie vor allem baldmöglichst klären, wie es zu dem Schaden kommen konnte. Die Versicherung braucht darüber einen entsprechenden Nachweis. Wie der genau zu erfolgen hat, werden die Ansprechpartner der Versicherung vorgeben. Wenn bei Ihnen ein Leitungswasserschaden auftritt, kommen die Versicherer aber nicht zwingend dafür auf. Besteht bei Ihnen ein besonderes Risiko, wie ein Aquarium oder ein Wasserbett, kann eine Vertragsergänzung nötig sein. Sie sollten außerdem nicht grob fahrlässig handeln. Regnet es ins Haus, weil die Fenster offenstehen, obwohl niemand zuhause ist, müssen Sie selbst für die Folgen aufkommen. Kosten können auch dann auf Sie zukommen, wenn die Versicherungssumme zu niedrig bemessen wurde. Grundsätzlich zahlen folgende Versicherungen bei einem Wasserschaden:

  • Werden durch einen Wasserschaden Ihr Mobiliar oder Hausrat beschädigt oder zerstört, zahlt Ihre Hausratversicherung.
  • Werden durch austretendes Wasser Schäden am Gebäude oder der Wohnung selbst verursacht, zahlt die Gebäudeversicherung des Gebäudeeigentümers.
  • Haben Sie einen Wasserschaden verursacht, der einen Dritten (z. B. Nachbarn) schädigt, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung.
  • Wasserschäden, die durch Naturereignisse entstehen, zahlt die Elementarschadenversicherung.

Ob allerdings ein versicherter Schaden vorliegt, ist im Einzelfall zu klären. Besteht bei Ihnen z. B. ein besonderes Risiko, wie ein Aquarium oder ein Wasserbett, kann eine Vertragsergänzung nötig sein. Sie sollten außerdem nicht grob fahrlässig handeln. ,Läuft z. B. aus Versehen die Badewanne über, weil der Wasserhahn nicht abgedreht wurde, kann es sein, dass der Versicherer nur anteilig zahlt. Kosten können auch dann auf Sie zukommen, wenn die Versicherungssumme zu niedrig bemessen wurde.

Wofür kommt die Hausratversicherung beim Wasserschaden auf?

Die Hausratversicherung ist für die Folgen von Wasserschäden zuständig, wenn die beweglichen Gegenstände in der Wohnung durch bestimmungswidrig austretendes Wasser Schaden nehmen. Typische Auslöser dafür sind:

  • beschädigte Trink- und Abwasserrohre
  • defekte Wasserleitungen innerhalb eines Gebäudes
  • Wasseraustritt an der Wasch- oder Spülmaschine
  • undichte Heizungspumpen, kaputte Sprinkleranlagen

In den meisten Policen ausgeschlossen sind Wasserschäden durch:

  • Plansch- und Reinigungswasser
  • aufsteigendes Grundwasser
  • Rückstau in der Kanalisation
  • undichtes/kaputtes Aquarium
  • undichtes/kaputtes Wasserbett

Nicht zuständig ist die Hausratversicherung, für Schäden an der Wohnung selbst. Zumeist sind hier die Böden betroffen, aber auch Türen oder Wände können ernsthaft beschädigt sein. In diesem Fall ist die Wohngebäudeversicherung in der Pflicht.

Wird ein Schaden nicht rechtzeitig bemerkt, können Folgeschäden durch Schimmel z. B. an Teppichen und Möbeln entstehen.

Wirkt sich ein Wasserschaden auch auf die Nachbarwohnung aus, ist zu klären, ob die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung oder sogar beide zuständig sind.

Wofür kommt die Haftpflichtversicherung beim Wasserschaden auf?

Nicht immer bleibt der Schaden in Ihren eigenen Räumlichkeiten. Läuft bei Ihnen Wasser aus und Sie können nicht schnell genug eingreifen, tropft es früher oder später bei den Bewohnern in der Wohnung unter Ihnen durch die Decke. Auch hier können die Schäden immens sein und Schadenersatz gefordert werden. Ansprechpartner für die Regulierung in diesem Fall ist Ihre Haftpflichtversicherung. Es kommt also darauf an, wer wen geschädigt hat. Klären Sie daher bei einem Wasserschaden in einem Mehrfamilienhaus umgehend, ob in der Wohnung darunter oder nebenan Wasser ausgetreten ist.

Da ein Schaden durchaus auch mehrere Versicherungsarten betreffen kann, gleichen diese die Schäden in einem Regressverfahren wieder aus. Es kann z. B. sein, dass Sie einen Rohrbruch hatten. Das Wasser hat nicht nur Ihren Hausrat, sondern auch den Hausrat des unter Ihnen wohnenden Nachbarn beschädigt oder zerstört. Der Nachbar meldet seinen Schaden am Hausrat seiner Hausratversicherung. Diese zahlt den versicherten Schaden erstmal und holt sich die Kosten anschließend von Ihrer Privathaftpflichtversicherung zurück. Sie als Versicherungsnehmer müssen nichts weiter tun.

Die Hausratversicherung ist eine sogenannte Neuwertversicherung, die den Wiederbeschaffungswert von Sachen in gleicher Art und Güte leistet. Die Privathaftpflichtversicherung leistet den Zeitwert, also den Wert, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens hat. Sie sind also besser beraten, wenn Sie einen Wasserschaden an Ihrem Hausrat auch von Ihrer Hausratversicherung regulieren lassen, um den Wiederbeschaffungswert zu bekommen – egal wer den Schaden verursacht hat.


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Wofür ist die Wohngebäudeversicherung beim Wasserschaden zuständig?

Zunächst können Sie davon ausgehen, dass die Wohngebäudeversicherung für Schäden aufkommt, die am Haus selbst oder fest eingebauten Teilen entstehen. Die Versicherung zahlt die Kosten für Reparatur und Instandsetzung. Allerdings können Kleinigkeiten den Versicherungsschutz gefährden. Ein Beispiel dafür ist ein Schaden, der durch eine fehlerhaft verbaute Muffe entsteht. Der sogenannte Muffenversatz passiert, wenn ein Verbindungsstück zwischen zwei Rohren verrutscht ist oder altersbedingt nicht mehr korrekt abdichtet.

Probleme können sich auch ergeben, wenn zwar der Versicherungsfall durchs Auslaufen der Waschmaschine eingetreten ist, Ihre Maschine aber nicht über einen Aquastopp verfügt. Dabei handelt es sich um eine Sicherungsmaßnahme, die den Wasseraustritt stoppt und den Schaden so begrenzt. Als Eigentümer eines alten Hauses sollten Sie besonders auf die wasserführenden Anlagen achten. Ein kleines Leck kann unter Umständen schon zu nassen Wänden und Schimmelbildung führen. Auch wenn Sie ein Gebäude besitzen, das Sie nur selten nutzen (Ferienhaus etc.), sollten Sie regelmäßig die Wasserleitungen überprüfen und bei längeren Abwesenheiten im Zweifel die Leitungen leeren, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

Was bezahlt die Elementarversicherung beim Wasserschaden?

Eine Elementarversicherung ist eine ergänzende Versicherung und kann auch in Kombination mit anderen Versicherungen abgeschlossen werden. Entscheidend für oder gegen den Abschluss ist der Wohnort und wie hoch das Risiko ist, dass der Versicherungsfall eintritt. Wer in bergigen Regionen lebt und mit Lawinen rechnen muss, kann sich mit einer Elementarversicherung vernünftig absichern. Das gilt auch für Regionen mit dem Risiko von Erdrutschen und Hochwasser. Bei Hochwasser gibt es gleich mehrere risikoerhöhende Faktoren. Dazu gehören:

  • Nähe zu Bächen/Flüssen
  • Wasserrückhaltebecken
  • hoher Grundwasserspiegel

Da die Folgen solcher Naturkatastrophen zu erheblichen Schäden und bis hin zur Zerstörung des Hauses führen können, ist die Elementarversicherung bei entsprechendem Risiko mehr als empfehlenswert. Sie gehört allerdings nicht zu den günstigen Versicherungen.

Umfang der Leistungen

Die Leistungen beinhalten die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Gegenstände und die nötigen baulichen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wohnraums. Erstattungsfähig ist außerdem:

  • Hotelaufenthalt, wenn die Wohnung unbewohnbar ist
  • Ihre Arbeitsstunden durch Aufräumarbeiten
  • Ggf. Mietminderung (Absprache zwischen Mieter und Vermieter erforderlich)

Was müssen Sie im Schadensfall beachten?

Sobald Sie einen Wasserschaden feststellen, müssen Sie schnell handeln, um weitere Schäden zu verhindern. Stoppen Sie als Erstes die Wasserzufuhr und schalten Sie am Sicherungskasten den FI-Sicherungsschalter aus oder drehen Sie die Sicherung raus. Je nach ausgetretener Wassermenge sollten Sie selbst versuchen, Schadenbegrenzung zu betreiben und das Wasser z. B. mit trockenen Tüchern aufzunehmen, oder sich professionelle Hilfe bei einer Klempnerei mit Notdienst holen. Im schlimmsten Fall sollten Sie die Feuerwehr zum Auspumpen eines vollgelaufenen Kellers verständigen. Bringen Sie gefährdeten Hausrat in Sicherheit.

Kontaktieren Sie den Versicherer und melden Sie den Schaden schnellstmöglich. Der Versicherer wird einen Gutachter beauftragen. Dieser sieht sich den Schaden an und erstellt dann eine Aufstellung der Schäden, die dem Versicherer als Empfehlung dient. Für gewöhnlich folgen die Versicherungen dem Gutachten. In den meisten Fällen erfolgt die Regulierung sehr schnell. Oftmals helfen Versicherer auch bei der Vermittlung von Spezialfirmen. Sind Sie nicht Eigentümer des Hauses, informieren Sie den Eigentümer. Um eine schnelle Schadenregulierung zu gewährleisten sollten Sie Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass sich der Schaden vergrößert

  • nichts wegwerfen
  • alles fotografieren
  • alles dokumentieren
  • Kontaktaufnahme des Gutachters abwarten

Bei sehr großen Schäden können Sie mit dem Versicherer eine Teilzahlung vereinbaren. Das bedeutet, dass er in Vorkasse geht, damit Sie mit den Aufräumarbeiten beginnen können.

Wie verläuft die Sanierung nach einem Wasserschaden?

Für die Beseitigung der Folgen eines Wasserschadens sollten Sie unbedingt eine Fachfirma beauftragen. Wer hier spart, riskiert eventuell Schimmelbildung. Zuerst muss die Leckage geortet und professionell repariert werden. Mit moderner Ausrüstung ist der Aufwand dafür überschaubar. Der (zeit)aufwendigere Teil der Arbeit ist die Trocknung. Mit verschiedensten Trocknungsverfahren wie dem Über- oder Unterdruckverfahren sowie Luftentfeuchtern, Bautrocknern und Hochleistungs-Ventilatoren gilt es jetzt den durchfeuchteten Materialien das Wasser zu entziehen. Trockenbauwände sollten besonders genau untersucht werden. Hier können aufgrund des Materials (häufig Gipskartonplatten) die Schäden irreparabel und ein Austausch nötig sein. Je nachdem, wie stark die Bausubstanz in Mitleidenschaft gezogen wurde, muss auch das Mauerwerk von Salzen oder Schlamm gereinigt werden. Mit der richtigen Absicherung werden alle Kosten für die Sanierung durch den Versicherer übernommen.

Titelbild: © Rawpixel.com/ stock.adobe.com

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