Hunde machen viel Freude, aber ihr Unterhalt kann ins Geld gehen. Einen Teil der Ausgaben können Sie vor dem Finanzamt geltend machen. Aber welche sind das und wie müssen Sie argumentieren?
In Kürze
Bei privat gehaltenen Hunden:
Ausgaben | Steuerliche Absetzbar– keit |
---|---|
Hundesteuer | nicht absetzbar |
Tierarztkosten | nicht absetzbar |
Hundefriseur | absetzbar |
Dogsitter | absetzbar |
Hundehaft– pflichtver– sicherung |
absetzbar |
Therapiehund: Anschaffung und Versicherung | absetzbar |
Bei gewerblich gehaltenen Hunden:
Ausgaben | Steuerliche Absetzbarkeit |
---|---|
Hunde– steuer |
keine Steuerpflicht |
Tierarzt– kosten |
absetzbar |
Pflege– kosten |
absetzbar |
Futter | absetzbar |
Zubehör | absetzbar |
Versiche– rungen |
absetzbar |
Ausnahmen von der Steuerpflicht
Das Steuerrecht lässt in vielen Fällen Ausnahmen zu. Das kann auch für Hundehalter gelten. Eine der besonders häufig diskutierten Belastungen ist die Hundesteuer. Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Auch wenn es für Hundehalter schwer nachvollziehbar ist, hat die Kommune das Recht, einen Aufwand zu besteuern, der nicht zwingend notwendig ist. Überdies ist die Höhe der Hundesteuer von Gemeinde zu Gemeinde anders. Ebenso kann die Stadt aber auch Hunde unter bestimmten Voraussetzungen von der Hundesteuer befreien. Allerdings trifft das nur auf sehr wenige Hunde zu, die privat gehalten werden. Bei gewerblicher Hundehaltung sind auch die gesetzlichen Bestimmungen anders.
Ausnahmen für private Hundehalter
Nicht prinzipiell steuerbefreit sind sogenannte Servicehunde (Meldehunde für Epilepsie oder Diabetes), Servicehunde für Rollstuhlfahrer, Rettungshunde und Blindenhunde. Auch Hunde aus dem Tierheim sind nicht überall steuerfrei. Das gilt auch für die Hunde von Hartz-IV-Empfängern. Allerdings gibt es bei Finanznot in manchen Städten die Möglichkeit, die Hundesteuer in Raten abzuzahlen. Steuerbefreit hingegen sind in vielen ländlichen Außenbereichen Wachhunde. Auch hier gibt es strikte Vorgaben, z. B. wie weit das nächste Haus entfernt sein muss, damit der Vierbeiner als Wachhund eingestuft werden kann. Wen die Kommune von der Steuer befreit, entscheidet sie selbst. Eine generelle Befreiung von der Hundesteuer für bestimmte Hunde gibt es nicht. Auch kann die Gemeinde ihre Entscheidung revidieren. Die Entscheidung für oder gegen die Besteuerung von bestimmten Hunden, gilt dann aber für alle Tiere, auf die die Rahmenbedingungen zutreffen. Besonders häufig gilt das für ausgebildete Rettungshunde und Blindenhunde.
Wozu werden die Steuereinnahmen genutzt?
Steuern sind grundsätzlich nicht zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Hundesteuer auch für den Bau von kommunalen Straßen, Kindergärten oder auch für das Aufstellen von Hundeverbotsschildern verwendet werden darf. In Zeiten der Finanznot vieler Gemeinden werden die Einnahmen aber vor allem verwendet, um Haushaltslöcher zu stopfen. Eine Gegenleistung gibt es für Steuern nicht. Auch ergeben sich daraus keine Rechte. Natürlich sorgt das immer wieder für Diskussionen, weil sich Hundehalter ungerecht behandelt fühlen. Allerdings führen die Gemeinden dann an, dass die Hundesteuer auch lenkend wirken soll, damit die Hundedichte in den Städten und Gemeinden nicht weiter ansteigt.
Welche Kosten können Hundehalter absetzen?
Bei der steuerlichen Entlastung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Tierhaltern, die ihre Hunde zur Berufsausübung brauchen, und Privatpersonen. Da in Deutschland eine Doppelbesteuerung verboten ist, dürfen Hunde, die dem Einkommen des Hundehalters dienen, nicht besteuert werden. Das dürfte allerdings nur auf wenige Hundehalter zutreffen. Dazu gehören unter anderem:
- Berufsschäfer
- Psychotherapeuten mit ausgebildetem Therapiehund
- Gewerbsmäßige Hundezüchter
- Gewerbetreibende im Schutzdienst mit ausgebildetem Hund
Bei der gewerblichen und beruflichen Tierhaltung können aber auch weitere Kosten steuerlich geltend gemacht werden, denn für sie sind die Hunde Arbeitsmittel. Zu den absetzbaren Kosten gehören:
- Pflegekosten
- Tierarztkosten
- Futter
- Zubehör
- Versicherungen
Wer ein Gewerbe mit Hunden unterhält, führt diese Kosten in der Steuererklärung als Betriebsausgaben bzw. unter Werbekosten auf.
Lesen Sie auch
Welche Kosten können private Hundehalter absetzen?
Bei Privatleuten wird es deutlich schwieriger. Die Hundesteuer selbst ist nicht absetzbar, auch Tierarztkosten nicht. Wohl aber die Kosten für den Hundefriseur und auch einen Tiersitter, wenn er ins Haus kommt. Das heißt: Bringen Sie Ihren Hund zum Hundefriseur oder in die Tierpension, sind das allein Ihre Aufwendungen. Alles andere sind haushaltsnahe Dienstleistungen und damit steuerlich absetzbar.
Auch Hundehalterhaftpflichtversicherungen können steuerlich absetzbar sein. Allerdings sind daran Bedingungen geknüpft. Hier spielt es u. a. eine Rolle, ob der Versicherungsnehmer auch andere Versicherungen abgeschlossen hat, die ebenfalls angerechnet werden sollen. Im Zweifel lohnt es sich daher, die Tierhalterhaftpflicht bei der Steuererklärung anzugeben.
Sollten Sie einen Therapiehund besitzen und haben Sie eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen, gehören die Kosten ebenfalls in Ihre Steuererklärung. Auch die Anschaffung eines für gewöhnlich sehr teuren Therapiehundes können Sie steuerlich geltend machen. Die Voraussetzung ist aber, dass ein Arzt die Notwendigkeit der Anschaffung sieht. Darauf sollten Sie sich allerdings nicht verlassen. Krankenkassen erkennen nur Blindenhunde an. Bei allen anderen gesundheitlichen Einschränkungen lautet die Argumentation, dass die Unterstützung auch anders (kostengünstiger) möglich ist als durch einen Therapiehund. Das Finanzamt gewährt Ihnen als Betroffenen außerdem einen Behindertenpauschalbetrag. Hier genügt der Schwerbehindertenausweis als Nachweis für die Entlastung.
Wo leben Hundehalter am günstigsten/teuersten?
Wenn es um die Hundesteuer geht, sind Hundehalter nirgendwo vor Überraschungen sicher. Die teuerste Variante ist, einen sogenannten Kampfhund zu halten. Was ein Kampfhund ist, legt die jeweilige Landeshundeverordnung fest, die es auch nicht in allen Bundesländern gibt. Hinzu kommt, dass Landeshundeverordnungen auch umgeschrieben werden können. Richtig sicher können sich Hundehalter daher nie und nirgendwo sein. Auch bei der Höhe der Kampfhundesteuer sind die Kommunen weitgehend frei. Allerdings hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Steuer die Kosten für den Hund nicht übersteigen darf. Eine Steuer darf auch keine „erdrosselnde Wirkung“ erzielen. Das bedeutet, die Hundesteuer darf die Hundehaltung nicht grundsätzlich unmöglich machen. Es ist aber offensichtlich, dass das eine subjektive Einstellung ist. Für Senioren mit kleiner Rente liegt die Belastungsgrenze sehr viel niedriger, als für einen Doppelverdienerhaushalt oder einen Hundefreund mit hohem Einkommen.
Trotzdem werden im bayerischen Starnberg 1.000 Euro pro Kampfhund fällig. Zieht der Starnberger mit seinem Bullterrier aber ins westfälische Bielefeld, wird er behandelt wie jeder andere Hundehalter auch und zahlt lediglich 144 Euro pro Jahr.
Die Kosten sind aber auch abhängig von der Anzahl der Hunde. Wer mehr als einen Hund hält, zahlt – je nach Kommune – entweder für den zweiten Hund mehr oder gleich für alle Hunde einen erhöhten Beitrag.
Das sollten Sie berücksichtigen!
Wenn Sie einen Hund anschaffen wollen und die Kosten im Auge behalten müssen, informieren Sie sich vor dem Hundekauf bei Ihrer Gemeinde nach der Höhe der Hundesteuer. Folgende Faktoren machen die Hundehaltung günstig:
- Gesunder Hund aus solider Zucht
- Hund kann mit zur Arbeit oder es ist immer jemand im Haus (Hundesitter entfällt)
- Gemeinsamer Urlaub mit dem Hund
- Ländlicher Raum (Hundeschulen und Vereine für die Ausbildung günstiger)
- Hundefreundlicher Freundeskreis (Hilfe untereinander möglich)
- Hunde Op-Kostenversicherung abschließen
Die Kosten für die Hundesteuer sind im Normalfall die geringste Belastung. Weitaus teurer sind Hundefutter und der Tierarzt.
Titelbild: © chika_milan/stock.adobe.com